Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 18.08.2020 - 1 LA 3/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Zurückweisungsfiktion im Denkmalschutzrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Zurückweisung des Antrags auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung für das Vorhaben "Umgestaltung Bahnhof Schleswig: Kulturgastronomie und Erlebnisgastronomie"; Feststellung der Genehmigungsfiktion
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 07.11.2018 - 8 A 685/17
- OVG Schleswig-Holstein, 18.08.2020 - 1 LA 3/19
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83
Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.08.2020 - 1 LA 3/19
Aus dem in Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes verankerten Rechtsstaatsprinzip folgt, dass feststellende Verwaltungsakte jedenfalls dann belastende Verwaltungsakte sind und einer gesetzlichen Grundlage bedürfen, wenn ihr Inhalt etwas als rechtmäßig feststellt, was der Betroffene erklärtermaßen nicht für rechtens hält; es ist aber keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage erforderlich, vielmehr genügt eine Grundlage, die im Wege der Auslegung ermittelt werden kann (…stRspr des Bundesverwaltungsgerichts Beschluss vom 19.01.2016 - 3 B 75.15 -, Rn. 8 bei juris; BVerwG…, Urteil vom 24.10.2002 - 7 C 9.02 -, Rn. 9 f. bei juris; BVerwG, Urteil vom 29.11.1985 - 8 C 105.83 -, Rn. 12 ff. bei juris;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl., § 35 Rn. 24 f.).Nicht haltbar ist - so ausdrücklich das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 29.11.1985 - 8 C 105.83 -, Rn. 14 bei juris) - die Vorstellung, eine Feststellung durch Verwaltungsakt eröffne den Weg zu einer richterlichen Überprüfung und befreie den Betroffenen von der Zumutung zuzuwarten, bis die Behörde durch eine anordnende Verfügung tätig werde.
- BVerwG, 14.06.2005 - 2 B 108.04
Beihilfebetrug; Beweisangebot; Erschwerungsgründe; Milderungsgründe; rechtliches …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.08.2020 - 1 LA 3/19
Dies ist der Fall, wenn die unter Beweis gestellte Tatsachenbehauptung ohne jeden greifbaren Anhaltspunkt "ins Blaue hinein" aufgestellt ist (so das Bundesverwaltungsgericht in dem auch vom Kläger herangezogenen Beschluss vom 14.06.2005 - 2 B 108/04 -, Rn. 9 bei juris). - BVerwG, 24.10.2002 - 7 C 9.02
Genehmigungsbedürftige Anlage; Aufhebung des Genehmigungserfordernisses; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.08.2020 - 1 LA 3/19
Aus dem in Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes verankerten Rechtsstaatsprinzip folgt, dass feststellende Verwaltungsakte jedenfalls dann belastende Verwaltungsakte sind und einer gesetzlichen Grundlage bedürfen, wenn ihr Inhalt etwas als rechtmäßig feststellt, was der Betroffene erklärtermaßen nicht für rechtens hält; es ist aber keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage erforderlich, vielmehr genügt eine Grundlage, die im Wege der Auslegung ermittelt werden kann (…stRspr des Bundesverwaltungsgerichts Beschluss vom 19.01.2016 - 3 B 75.15 -, Rn. 8 bei juris; BVerwG, Urteil vom 24.10.2002 - 7 C 9.02 -, Rn. 9 f. bei juris; BVerwG…, Urteil vom 29.11.1985 - 8 C 105.83 -, Rn. 12 ff. bei juris;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl., § 35 Rn. 24 f.). - BVerwG, 16.06.2020 - 4 BN 54.19
Nachbarlicher Normenkontrollstreit um einen Bebauungsplan; Voraussetzungen der …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.08.2020 - 1 LA 3/19
Das ist vom materiell-rechtlichen Standpunkt der Tatsacheninstanz aus zu beurteilen, selbst wenn dieser verfehlt sein sollte (BVerwG, Beschluss vom 16.06.2020 - 4 BN 54.19 -, Rn. 13 bei juris). - BVerwG, 19.01.2016 - 3 B 75.15
Wohngemeinschaft für Intensivpflegebedürftige als stationäre Einrichtung nach § 2 …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.08.2020 - 1 LA 3/19
Aus dem in Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes verankerten Rechtsstaatsprinzip folgt, dass feststellende Verwaltungsakte jedenfalls dann belastende Verwaltungsakte sind und einer gesetzlichen Grundlage bedürfen, wenn ihr Inhalt etwas als rechtmäßig feststellt, was der Betroffene erklärtermaßen nicht für rechtens hält; es ist aber keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage erforderlich, vielmehr genügt eine Grundlage, die im Wege der Auslegung ermittelt werden kann (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts Beschluss vom 19.01.2016 - 3 B 75.15 -, Rn. 8 bei juris; BVerwG…, Urteil vom 24.10.2002 - 7 C 9.02 -, Rn. 9 f. bei juris; BVerwG…, Urteil vom 29.11.1985 - 8 C 105.83 -, Rn. 12 ff. bei juris;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl., § 35 Rn. 24 f.).
- OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2021 - 1 LB 28/20
Baueinstellung am Schleswiger Bahnhof bestätigt
In gegen die Denkmalschutzbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg gerichteten Klageverfahren hatte der Kläger weder mit seinem Antrag auf Feststellung, dass die erforderliche denkmalschutzrechtliche Genehmigung wegen Fristablaufs gemäß § 13 Abs. 1 DSchG als fiktiv erteilt gelte (Schl.-Holst. VG, Urteil vom 07.11.2018 - 8 A 685/17 -, Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 18.08.2020 - 1 LA 3/19 -) noch mit seiner Klage gegen die Untersagung der Wiederaufnahme von Bauarbeiten durch Bescheid vom 23.10.2017 und Widerspruchsbescheid vom 07.11.2017 (Schl.-Holst. VG, Urteil vom 07.11.2018 - 8 A 829/17 -, Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 18.08.2020 - 1 LA 2/19 -) Erfolg. - OVG Schleswig-Holstein, 18.08.2020 - 1 LA 58/18
Baugenehmigung - Rücknahmefiktion wegen Nichtvorlage angeforderter Unterlagen
Jedenfalls bestehen aus den Gründen der dem Kläger bekannten Beschlüsse vom heutigen Tag zu den Verfahren 1 LA 2/19 und 1 LA 3/19 keine ernstlichen Zweifel daran, dass der Kläger nicht im Besitz der erforderlichen denkmalrechtlichen Genehmigung ist.
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