Rechtsprechung
| OVG Bremen, 23.01.2024 - 1 LA 60/23 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1, 3
Rechnen mit einer beachtlichen Verfolgungswahrscheinlichkeit im Falle der Rückkehr in die Türkei bei prokurdischen Aktivitäten für die HDP; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines türkischen Staatsangehörigen
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verfolgungswahrscheinlichkeit im Falle der Rückkehr in die Türkei bei prokurdischen Aktivitäten
Verfahrensgang
- VG Bremen, 27.01.2023 - 2 K 1016/20
- OVG Bremen, 23.01.2024 - 1 LA 60/23
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 29.17
Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales …
Auszug aus OVG Bremen, 23.01.2024 - 1 LA 60/23
Aus der Warte des Verwaltungsgerichts bedurfte es in Ermangelung der Anwendung der Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 Qualifikationsrichtlinie für die Annahme einer Flüchtlingseigenschaft der Darlegung stichhaltiger Gründe durch die Klägerin, dass sich die verfolgungsbegründenden Umstände bei einer Rückkehr erneut realisieren würden (siehe UA S. 9 sowie BVerwG, Urt. v. 19.04.2018 - 1 C 29/17, juris Rn. 15). - BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 33.18
Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen …
Auszug aus OVG Bremen, 23.01.2024 - 1 LA 60/23
Insofern ist zudem darauf hinzuweisen, dass die rechtlichen Maßstäbe, wann von einer begründeten Furcht vor Verfolgung auszugehen ist, in der Rechtsprechung geklärt sind und es insofern auf die individuelle Lage des Betroffenen ankommt (siehe nur BVerwG, Urt. v. 04.07.2019 - 1 C 33/18, juris Rn. 15). - BVerwG, 08.12.2021 - 6 B 6.21
Vollstreckung von Mahngebühren einer durch Staatsvertrag errichteten …
Auszug aus OVG Bremen, 23.01.2024 - 1 LA 60/23
a) Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gibt den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.12.2021 - 6 B 6.21, juris Rn. 7).
- OVG Bremen, 24.01.2023 - 1 LA 200/21
Asyl Eritrea, Verfolgung von Frauen wegen Entziehung vom Nationaldienst - Eritrea …
Auszug aus OVG Bremen, 23.01.2024 - 1 LA 60/23
Eine Grundsatzrüge, die sich auf tatsächliche Verhältnisse stützt, erfordert überdies die Angabe konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen etwa im Hinblick auf hierzu vorliegende gegensätzliche Auskünfte oder abweichende Rechtsprechung einer unterschiedlichen Würdigung zugänglich sind (…st. Rspr. siehe nur OVG Bremen, Beschl. v. 27.06.2022 - 1 LA 201/21, juris Rn. 6 f., m.w.N.).Es ist Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, sodass es zur Klärung der sich stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (OVG Bremen, Beschl. v. 24.01.2023 - 1 LA 200/21, juris Rn. 6 m.w.N.). - OVG Bremen, 27.06.2022 - 1 LA 201/21
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Einheitliche …
Auszug aus OVG Bremen, 23.01.2024 - 1 LA 60/23
Eine Grundsatzrüge, die sich auf tatsächliche Verhältnisse stützt, erfordert überdies die Angabe konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen etwa im Hinblick auf hierzu vorliegende gegensätzliche Auskünfte oder abweichende Rechtsprechung einer unterschiedlichen Würdigung zugänglich sind (st. Rspr. siehe nur OVG Bremen, Beschl. v. 27.06.2022 - 1 LA 201/21, juris Rn. 6 f., m.w.N.).Es ist Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, sodass es zur Klärung der sich stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (…OVG Bremen, Beschl. v. 24.01.2023 - 1 LA 200/21, juris Rn. 6 m.w.N.). - OVG Bremen, 08.05.2023 - 1 LA 28/23
Darlegungsanforderungen an eine Gehörsverletzung und eine grundsätzliche …
Auszug aus OVG Bremen, 23.01.2024 - 1 LA 60/23
Ein Gericht braucht nicht jedes Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden, sondern muss nur die wesentlichen der Rechtsverteidigung und -verfolgung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Entscheidungsgründen verarbeiten (OVG Bremen, Beschl. v. 08.05.2023 - 1 LA 28/23, juris Rn. 9 m.w.N.). - VG Weimar, 18.08.2022 - 4 K 530/19
Auszug aus OVG Bremen, 23.01.2024 - 1 LA 60/23
Soweit die Klägerin auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom 18.08.2022 ( 4 K 530/19 We) verweist, nach dem allein schon die Anzahl der betroffenen HDP-Mitglieder gegen die Annahme spreche, dass nur Funktionsträger Opfer willkürlicher Verfolgung werden könnten, bleibt unklar, in welchem Kontext diese Aussage in dieser Entscheidung steht.
- OVG Saarland, 31.07.2024 - 2 A 11/23
Asylrecht; Türkei; Berufungszulassungsantrag; Verstoß gegen das Gehörsverbot; …
Es ist Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, sodass es zur Klärung der sich stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf.[vgl. OVG Bremen, Beschlüsse vom 23.1.2024 - 1 LA 60/23 -, juris, Rn. 8, und vom 28.3.2024 - 1 LA 147/23 -, juris, Rn. 7][vgl. OVG Bremen, Beschlüsse vom 23.1.2024 - 1 LA 60/23 -, juris, Rn. 8, und vom 28.3.2024 - 1 LA 147/23 -, juris, Rn. 7].Abgesehen davon, dass der Kläger vorgetragen hat, kein HDP-Mitglied zu sein und ihn die Fragestellung insofern von vorneherein nicht erfasst, ist - auch unter Berücksichtigung des Zulassungsvorbringens - bereits zweifelhaft, wie der Begriff "Sympathisant" in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht verallgemeinerungsfähig definiert werden könnte.[vgl. zu diesem Erfordernis auch OVG Bremen, Beschlüsse vom 23.1.2024 - 1 LA 60/23 -, juris, Rn. 11 f., und vom 28.3.2024 - 1 LA 147/23 -, juris, Rn. 17][vgl. zu diesem Erfordernis auch OVG Bremen, Beschlüsse vom 23.1.2024 - 1 LA 60/23 -, juris, Rn. 11 f., und vom 28.3.2024 - 1 LA 147/23 -, juris, Rn. 17]Darüber hinaus lässt sich schon dem Zulassungsvorbringen nicht (hinreichend substantiiert) entnehmen, dass jedem - etwa auf dem behaupteten Tätigkeitsniveau des Klägers handelnden oder gar in irgendeiner Form und Intensität für die HDP tätig werdenden - "Sympathisanten" in der Türkei generell eine asylrelevante Verfolgung drohen würde.
Sein Vortrag bleibt jedoch insgesamt zu vage, um die erforderliche Wahrscheinlichkeit einer generellen Verfolgung aller "Sympathisanten" der HDP zu belegen.[vgl. hierzu OVG Bremen, Beschlüsse vom 23.1.2024 - 1 LA 60/23 -, juris, Rn. 13, und vom 28.3.2024 - 1 LA 147/23 -, juris, Rn. 18][vgl. hierzu OVG Bremen, Beschlüsse vom 23.1.2024 - 1 LA 60/23 -, juris, Rn. 13, und vom 28.3.2024 - 1 LA 147/23 -, juris, Rn. 18].
Insofern liefe eine Beantwortung auf eine (unzulässige) Überprüfung der Rechtsanwendung und der einzelfallbezogenen Feststellungen und Würdigungen durch das Verwaltungsgericht hinaus.[vgl. OVG Bremen, Beschlüsse vom 23.1.2024 - 1 LA 60/23 -, juris, Rn. 12, und vom 28.3.2024 - 1 LA 147/23 -, juris, Rn. 17, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 4.7.2019 - 1 C 33/18 -, juris, Rn. 15; siehe auch Beschluss des Senats vom 29.1.2020 - 2 A 18/19 -, juris, Rn. 7 f.][vgl. OVG Bremen, Beschlüsse vom 23.1.2024 - 1 LA 60/23 -, juris, Rn. 12, und vom 28.3.2024 - 1 LA 147/23 -, juris, Rn. 17, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 4.7.2019 - 1 C 33/18 -, juris, Rn. 15; siehe auch Beschluss des Senats vom 29.1.2020 - 2 A 18/19 -, juris, Rn. 7 f.] Angesichts dessen ist die durch den Kläger aufgeworfene Fragestellung jedenfalls nicht "grundsätzlich" im Sinne von fallübergreifend von Bedeutung und kann eine Zulassung nicht rechtfertigen.
- OVG Saarland, 16.07.2026 - 2 A 3/26
Rückführung nach Bulgarien
Es ist Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, sodass es zur Klärung der sich stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf.[vgl. OVG Bremen, Beschlüsse vom 23.1.2024 - 1 LA 60/23 -, juris, Rn. 8, und vom 28.3.2024 - 1 LA 147/23 -, juris, Rn. 7][vgl. OVG Bremen, Beschlüsse vom 23.1.2024 - 1 LA 60/23 -, juris, Rn. 8, und vom 28.3.2024 - 1 LA 147/23 -, juris, Rn. 7] Diesen Anforderungen wird das Zulassungsvorbringen schon insofern nicht gerecht, als dass der Kläger zur Begründung seiner Ansicht zwar auf zahlreiche (deutlich ältere) Gerichtsentscheidungen und Erkenntnismittel (aus den Jahren 2022 und 2023) verweist, diese aber im Vergleich zu den im angegriffenen erstinstanzlichen Urteil angegebenen Erkenntnismitteln - wie dem AIDA Country Report Bulgaria aus den Jahren 2024 und 2025 sowie der Länderinformation der Staatendokumentation Bulgarien des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl der Republik Österreich vom 29.7.2024 - nicht mehr aktuell sind. - OVG Saarland, 27.03.2026 - 2 A 80/25
Zulassungsantrag: Flüchtlingsanerkennung (Türkei)
Eine Grundsatzrüge, die sich auf tatsächliche Verhältnisse stützt, erfordert überdies die Angabe konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen etwa im Hinblick auf hierzu vorliegende gegensätzliche Auskünfte oder abweichende Rechtsprechung einer unterschiedlichen Würdigung zugänglich sind.[vgl. OVG Bremen, Beschlüsse vom 23.1.2024 - 1 LA 60/23-, juris, Rn. 8, und vom 28.3.2024 - 1 LA 147/23-, juris, Rn. 7][vgl. OVG Bremen, Beschlüsse vom 23.1.2024 - 1 LA 60/23-, juris, Rn. 8, und vom 28.3.2024 - 1 LA 147/23-, juris, Rn. 7].Rn. 22 Der Kläger hält für grundsätzlich bedeutsam, "inwieweit Verwandtschaftsverhältnisse zu gesuchten YPG-Mitgliedern - insbesondere bei öffentlicher Fahndung und Namensgleichheit - zur Annahme beachtlicher Verfolgungswahrscheinlichkeit führen müssen […]." Unabhängig davon, inwiefern diese pauschalen Formulierungen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht überhaupt verallgemeinerungsfähig definiert werden könnten,[vgl. zu diesem Erfordernis auch OVG Bremen, Beschlüsse vom 23.1.2024 - 1 LA 60/23-, juris, Rn. 11f., und vom 28.3.2024 - 1 LA 147/23-, juris, Rn. 17][vgl. zu diesem Erfordernis auch OVG Bremen, Beschlüsse vom 23.1.2024 - 1 LA 60/23-, juris, Rn. 11f., und vom 28.3.2024 - 1 LA 147/23-, juris, Rn. 17] wird die reine Formulierung einer Frage dem Darlegungserfordernis des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG schon im Ansatz nicht gerecht.
- VG Stuttgart, 06.11.2024 - A 10 K 5334/22
Türkei; keine Sippenhaft aufgrund Beziehungen naher Angehöriger zur HDP; …
Ferner wird auf die Ausführungen des OVG Bremen, Beschluss vom 23. Januar 2024 - 1 LA 60/23 -, juris Rn. 13 hingewiesen:. - OVG Saarland, 11.09.2025 - 2 A 102/25
Asyl - Kurde - Gruppenverfolgung
Es ist Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, sodass es zur Klärung der sich stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf.[vgl. OVG Bremen, Beschlüsse vom 23.1.2024 - 1 LA 60/23-, juris, Rn. 8, und vom 28.3.2024 - 1 LA 147/23-, juris, Rn. 7][vgl. OVG Bremen, Beschlüsse vom 23.1.2024 - 1 LA 60/23-, juris, Rn. 8, und vom 28.3.2024 - 1 LA 147/23-, juris, Rn. 7]. - OVG Bremen, 28.03.2024 - 1 LA 147/23
Ablehnung des Antrag eines türkischen Staatsangehörigen mit kurdischer …
Vor diesem Hintergrund und angesichts der Unklarheit, wie die von dem Kläger in der aufgeworfenen Fragestellung enthaltenen bewertungsbedürftigen Sachverhaltselemente generalisiert beschrieben werden könnten, liefe eine Beantwortung auf eine Überprüfung der Rechtsanwendung und der einzelfallbezogenen Feststellungen und Würdigungen durch das Verwaltungsgericht hinaus (so auch OVG Bremen, Beschl. v. 23.01.2024 - 1 LA 60/23, juris Rn. 12 m.w.N.). - OVG Bremen, 03.03.2026 - 1 LA 261/25
Asylrecht (Türkei): Berufungszulassungsantrags; Nichterfüllung der …
Vor diesem Hintergrund liefe die Beantwortung der von den Klägern aufgeworfenen Fragen - bezogen auf die von ihnen vorgenommenen Spezifizierung des Einzelfalls - auf eine unzulässige Überprüfung der Rechtsanwendung und der einzelfallbezogenen Feststellungen und Würdigungen durch das Verwaltungsgericht hinaus (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 23.01.2024 - 1 LA 60/23, juris Rn. 12 m.w.N.). - OVG Bremen, 30.12.2025 - 1 LA 97/25
Generelle Klärungsfähigkeit; Mehrfachbegründung; Zaza-Musik; Asylklageverfahren; …
Vor diesem Hintergrund und angesichts der Unklarheit, wie die von dem Kläger in den aufgeworfenen Fragestellungen enthaltenen bewertungsbedürftigen Sachverhaltselemente generalisiert beschrieben werden könnten, liefe eine Beantwortung auf eine Überprüfung der Rechtsanwendung und der einzelfallbezogenen Feststellungen und Würdigungen durch das Verwaltungsgericht hinaus (s. hierzu OVG Bremen, Beschl. v. 23.01.2024 - 1 LA 60/23, juris Rn. 12 m.w.N.). - OVG Bremen, 04.02.2026 - 1 LA 183/25
Grundsätzliche Bedeutung; Gruppenverfolgung; Sunniten; Asylrechtliches …
Vor diesem Hintergrund liefe die Beantwortung der von den Klägern aufgeworfenen Frage auf eine Überprüfung der Rechtsanwendung und der einzelfallbezogenen Feststellungen und Würdigungen durch das Verwaltungsgericht hinaus (s. OVG Bremen, Beschl. v. 23.01.2024 - 1 LA 60/23, juris Rn. 12 m.w.N.).
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