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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 10.06.2024 - 1 LB 150/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,13877
OVG Niedersachsen, 10.06.2024 - 1 LB 150/22 (https://dejure.org/2024,13877)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.06.2024 - 1 LB 150/22 (https://dejure.org/2024,13877)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Juni 2024 - 1 LB 150/22 (https://dejure.org/2024,13877)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BauNVO § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1; BauNVO § 8; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4
    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines An- und Aufbaus an das derzeit als Fitnessstudio genutzte Bestandsgebäude und zur teilweisen Nutzungsänderung dieses Gebäudes in einen Sonderpostenmarkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 11 Abs. 3 S. 1; BauNVO § 8
    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines An- und Aufbaus an das derzeit als Fitnessstudio genutzte Bestandsgebäude und zur teilweisen Nutzungsänderung dieses Gebäudes in einen Sonderpostenmarkt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was ist ein "Einkaufszentrum"?

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aus erlassenen Veränderungssperren kann ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse für Amtshaftungsprozesse erwachsen

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 09.07.2020 - 1 LB 79/18

    Baugenehmigung; Bauvorbescheid; Bestimmtheit; Einkaufszentrum; Höhenbeschränkung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2024 - 1 LB 150/22
    Angesichts der verhältnismäßig weitreichenden Rechtsfolge sind die Anforderungen an eine zur Annahme eines Einkaufszentrums erforderliche, äußerlich in Erscheinung tretende gemeinsame Organisation und Kooperation verschiedener Einzelhandelsbetriebe an einem Standort nicht zu gering anzusetzen (wie Senatsurt. v. 9.7.2020 - 1 LB 79/18 -, BauR 2020, 1604 = BRS 88 Nr. 65 = juris Rn. 32 f.).

    Nach der bereits im Zulassungsbeschluss wiedergegebenen und von den Beteiligten nicht in Frage gestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…etwa Beschl. v. 18.12.2012 - 4 B 3.12 -, ZfBR 2013, 277 = juris Rn. 3 m.w.N.;… Beschl. v. 16.10.2013 - 4 B 29.13 -, BRS 81 Nr. 93 = juris Rn. 6) und des Senats (Urt. v. 9.7.2020 - 1 LB 79/18 -, BauR 2020, 1604 = BRS 88 Nr. 65 = juris Rn. 32 f.) ist ein Einkaufszentrum im Rechtssinne nur dann anzunehmen, wenn eine räumliche Konzentration von Einzelhandelsbetrieben verschiedener Art und Größe - zumeist in Kombination mit verschiedenartigen Dienstleistungsbetrieben - vorliegt, die entweder einheitlich geplant ist oder sich doch in anderer Weise als 'gewachsen' darstellt.

    Auch der vom Bundesverwaltungsgericht verwendete Begriff des "Mindestmaßes" (…Beschl. v. 16.10.2013 - 4 B 29.13 -, juris Rn. 6) ist nicht in diesem Sinne zu verstehen (Senatsurt. v. 9.7.2020 - 1 LB 79/18 -, BauR 2020, 1604 = BRS 88 Nr. 65 = juris Rn. 32 f.).

    Auch bei öffentlichen Parkplätzen in Innenstädten ist von einer vergleichbaren Mischnutzung durch die Kundschaft der dort ansässigen Ladengeschäfte auszugehen, ohne dass die Innenstadt zu einem Einkaufszentrum im Rechtssinne würde (vgl. Senatsurt. v. 9.7.2020 - 1 LB 79/18 -, BauR 2020, 1604 = BRS 88 Nr. 65 = juris Rn. 37).

  • BVerwG, 16.10.2013 - 4 B 29.13

    Anforderungen an ein "gewachsenes" Einkaufszentrum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2024 - 1 LB 150/22
    Nach der bereits im Zulassungsbeschluss wiedergegebenen und von den Beteiligten nicht in Frage gestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…etwa Beschl. v. 18.12.2012 - 4 B 3.12 -, ZfBR 2013, 277 = juris Rn. 3 m.w.N.; Beschl. v. 16.10.2013 - 4 B 29.13 -, BRS 81 Nr. 93 = juris Rn. 6) und des Senats (…Urt. v. 9.7.2020 - 1 LB 79/18 -, BauR 2020, 1604 = BRS 88 Nr. 65 = juris Rn. 32 f.) ist ein Einkaufszentrum im Rechtssinne nur dann anzunehmen, wenn eine räumliche Konzentration von Einzelhandelsbetrieben verschiedener Art und Größe - zumeist in Kombination mit verschiedenartigen Dienstleistungsbetrieben - vorliegt, die entweder einheitlich geplant ist oder sich doch in anderer Weise als 'gewachsen' darstellt.

    Auch der vom Bundesverwaltungsgericht verwendete Begriff des "Mindestmaßes" (Beschl. v. 16.10.2013 - 4 B 29.13 -, juris Rn. 6) ist nicht in diesem Sinne zu verstehen (…Senatsurt. v. 9.7.2020 - 1 LB 79/18 -, BauR 2020, 1604 = BRS 88 Nr. 65 = juris Rn. 32 f.).

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 31.86

    Amtshaftungsprozess - Entschädigungsprozess - Aussichtslosigkeit - Kompensation …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2024 - 1 LB 150/22
    Von offensichtlicher Aussichtslosigkeit kann nur gesprochen werden, wenn ohne eine ins einzelne gehende Prüfung erkennbar ist, dass der behauptete Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen kann (…vgl. Senatsurt. v. 25.6.2019 - 1 LB 160/17 -, juris Rn. 21; im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 28.8.1987 - 4 C 31.86 -, NJW 1988, 826 = BRS 53 Nr. 110 = juris Rn. 14 m.w.N.).

    Von offensichtlicher Aussichtslosigkeit kann deshalb nur gesprochen werden, wenn ohne eine ins einzelne gehende Prüfung erkennbar ist, dass der behauptete Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen kann (…vgl. Senatsurt. v. 25.6.2019 - 1 LB 160/17 -, juris Rn. 21; im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 28.8.1987 - 4 C 31.86 -, NJW 1988, 826 = BRS 53 Nr. 110 = juris Rn. 14 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 25.06.2019 - 1 LB 160/17

    Amtshaftung; Einfügen; großartiger Einzelhandel; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2024 - 1 LB 150/22
    Von offensichtlicher Aussichtslosigkeit kann nur gesprochen werden, wenn ohne eine ins einzelne gehende Prüfung erkennbar ist, dass der behauptete Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen kann (vgl. Senatsurt. v. 25.6.2019 - 1 LB 160/17 -, juris Rn. 21;… im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 28.8.1987 - 4 C 31.86 -, NJW 1988, 826 = BRS 53 Nr. 110 = juris Rn. 14 m.w.N.).

    Von offensichtlicher Aussichtslosigkeit kann deshalb nur gesprochen werden, wenn ohne eine ins einzelne gehende Prüfung erkennbar ist, dass der behauptete Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen kann (vgl. Senatsurt. v. 25.6.2019 - 1 LB 160/17 -, juris Rn. 21;… im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 28.8.1987 - 4 C 31.86 -, NJW 1988, 826 = BRS 53 Nr. 110 = juris Rn. 14 m.w.N.).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2024 - 1 LB 150/22
    Eine Veränderungssperre darf nur erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.10.2010 - 4 BN 26.10 -, BRS 76 Nr. 108 = juris Rn. 6;… v. 1.10.2009 - 4 BN 34.09 -, Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 29 = BRS 74 Nr. 121 = juris Rn. 9; Urt. v. 19.2.2004 - 4 CN 16.03 -, BVerwGE 120, 138 = BRS 67 Nr. 11 = juris Rn. 17).
  • BVerwG, 01.10.2009 - 4 BN 34.09

    Veränderungssperre; Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss; Rückwirkung; ergänzendes …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2024 - 1 LB 150/22
    Eine Veränderungssperre darf nur erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.10.2010 - 4 BN 26.10 -, BRS 76 Nr. 108 = juris Rn. 6; v. 1.10.2009 - 4 BN 34.09 -, Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 29 = BRS 74 Nr. 121 = juris Rn. 9;… Urt. v. 19.2.2004 - 4 CN 16.03 -, BVerwGE 120, 138 = BRS 67 Nr. 11 = juris Rn. 17).
  • BVerwG, 18.12.2012 - 4 B 3.12

    Zum baunutzungsrechtlichen Begriff eines Einkaufszentrums

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2024 - 1 LB 150/22
    Nach der bereits im Zulassungsbeschluss wiedergegebenen und von den Beteiligten nicht in Frage gestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (etwa Beschl. v. 18.12.2012 - 4 B 3.12 -, ZfBR 2013, 277 = juris Rn. 3 m.w.N.;… Beschl. v. 16.10.2013 - 4 B 29.13 -, BRS 81 Nr. 93 = juris Rn. 6) und des Senats (…Urt. v. 9.7.2020 - 1 LB 79/18 -, BauR 2020, 1604 = BRS 88 Nr. 65 = juris Rn. 32 f.) ist ein Einkaufszentrum im Rechtssinne nur dann anzunehmen, wenn eine räumliche Konzentration von Einzelhandelsbetrieben verschiedener Art und Größe - zumeist in Kombination mit verschiedenartigen Dienstleistungsbetrieben - vorliegt, die entweder einheitlich geplant ist oder sich doch in anderer Weise als 'gewachsen' darstellt.
  • BVerwG, 21.10.2010 - 4 BN 26.10

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2024 - 1 LB 150/22
    Eine Veränderungssperre darf nur erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.10.2010 - 4 BN 26.10 -, BRS 76 Nr. 108 = juris Rn. 6;… v. 1.10.2009 - 4 BN 34.09 -, Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 29 = BRS 74 Nr. 121 = juris Rn. 9;… Urt. v. 19.2.2004 - 4 CN 16.03 -, BVerwGE 120, 138 = BRS 67 Nr. 11 = juris Rn. 17).
  • BVerwG, 14.10.2022 - 4 BN 12.22

    Anforderungen an eine Veränderungssperre zur Sicherung einer Planung nach § 9 …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2024 - 1 LB 150/22
    Daher darf der Erlass einer Veränderungssperre nicht von endgültigen Aussagen zur Lösung von Nutzungskonflikten abhängig gemacht werden, die erst im weiteren Verlauf des Planungsverfahrens im Rahmen einer umfassenden Abwägung aller betroffenen privaten und öffentlichen Belange und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung möglich sind (BVerwG Beschl. v. 14.10.2022 - 4 BN 12.22 -, BauR 2023, 179 = juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 17.04.2007 - 1 KO 1127/03

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Einkaufszentrums; Bauvorbescheid; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2024 - 1 LB 150/22
    verbunden sind (noch deutlicher etwa im vom OVG A-Stadt, Urt. v. 17.4.2007 - 1 KO 1127/07 -, BauR 2007, 1376 = BRS 71 Nr. 65 = juris Rn. 44 geschilderten Fall), ob sie sich zu einem gemeinsamen Flanierbereich öffnen oder ob ihre Hauptfassaden beziehungslos nebeneinanderliegen oder gar verschiedenen Straßen zugewandt sind.
  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 B 109.04

    Beschwerde gegen Nichtzulassung einer Revision; Rechtsgrundsätzliche …

  • OVG Niedersachsen, 15.01.2015 - 1 KN 10/14

    Zulässigkeit der Bekanntmachung einer Veränderungssperre

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2024 - 3 S 231/23

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans - fehlende Verwirklichungsaussicht

    Maßgebliche Sach- und Rechtslage für die Frage, ob eine Baugenehmigung oder ein Bauvorbescheid zu erteilen ist, ist der Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (…vgl. Senatsurt. v. 22.07.2024 - 3 S 667/22 - juris Rn. 20 und v. 05.06.2024 - 3 S 499/22 - n.v.;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.05.2020 - 8 S 1081/19 - juris Rn. 44 und v. 16.12.2020 - 8 S 1784/18 - juris Rn. 28 ; Nds. OVG, Urt. v. 10.06.2024 - 1 LB 150/22 - juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2024 - 1 LB 93/23

    Anlage für sportliche Zwecke; Dienstleistungsbetrieb; Einkaufszentrum; …

    Ein Einkaufszentrum im Rechtssinne erfordert eine räumliche Konzentration von Einzelhandelsbetrieben verschiedener Art und Größe - zumeist in Kombination mit verschiedenartigen Dienstleistungsbetrieben -, die entweder einheitlich geplant ist oder sich doch in anderer Weise als 'gewachsen' darstellt (vgl. Senatsurt. v. 10.6.2024 - 1 LB 150/22 -, juris Rn. 28 m.w.N.).

    Gleichlaufende Öffnungszeiten haben eine indizielle Wirkung für die Annahme eines Einkaufszentrums bzw. die Zugehörigkeit eines Angebots zu einem solchen (vgl. hierzu Senatsurt. v. 10.6.2024 - 1 LB 150/22 -, juris Rn. 31 m.w.N.), partielle Abweichungen sind aber nicht geeignet, die hier schon aufgrund der räumlichen Situation und der Art des Angebots festgestellte Zugehörigkeit wieder entfallen zu lassen.

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2024 - 1 LB 95/23

    Einkaufszentrum; Freizeitangebot; kerngebietstypisch; Unterordnung; …

    Ein Einkaufszentrum im Rechtssinne erfordert eine räumliche Konzentration von Einzelhandelsbetrieben verschiedener Art und Größe - zumeist in Kombination mit verschiedenartigen Dienstleistungsbetrieben -, die entweder einheitlich geplant ist oder sich doch in anderer Weise als 'gewachsen' darstellt (vgl. Senatsurt. v. 10.6.2024 - 1 LB 150/22 -, juris Rn. 28 m.w.N.).
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