Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 LB 152/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Widerspruchsgebühr; Gebührenrahmen; Verwaltungsaufwand und Gegenstandswert
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Nr. 72 AllGO; § 11 Abs. 3 NVwKostG ; § 3 Abs. 2 NVwKostG ; § 9 Abs. 1 NVwKostG
Berücksichtigung von Verwaltungsaufwand und Gegenstandswert bei der Gebührenfestsetzung; Erfassung eines Gebührenrahmens; Durchschnittliche Berechung eines Verwaltungsaufwandes; Festsetzung der Gebühr aus einem Gebührenrahmen; Berechnung der Gebühren für ein ... - Judicialis
AllGO Nr 72; ; NVwKostG § 11 III; ; NVwKostG § 3 II; ; NVwKostG § 9 I
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung von Verwaltungsaufwand und Gegenstandswert bei der Gebührenfestsetzung; Erfassung eines Gebührenrahmens; Durchschnittliche Berechung eines Verwaltungsaufwandes; Festsetzung der Gebühr aus einem Gebührenrahmen; Berechnung der Gebühren für ein ...
Verfahrensgang
- VG Hannover, 21.02.2001 - 4 A 4875/00
- OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 LB 152/02
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2003, 613
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 08.11.1988 - 14 S 940/87
Verwaltungsgebühren: Gebührenmaßstab, Rahmengebühr
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 LB 152/02
Insbesondere dann, wenn bei ihrer Anwendung der Gebührenrahmen regelmäßig überschritten wird und daher die "Kappungsgrenze" geradezu regelmäßig eingreift, führte das zu einer nicht zu rechtfertigenden Begünstigung der Widerspruchsführer, welche ein verwaltungsaufwendiges Verfahren bei hohem Gegenstandsinteresse betreiben, und einer damit gleichheitssatzwidrigen Belastung derjenigen Widerspruchsführer, deren Verfahren einen geringen Verwaltungsaufwand erfordert, von geringem Gegenstandswertinteresse getragen ist und gleichwohl den Gebührenrahmen im Wesentlichen voll ausschöpft (vgl. zum Vorstehenden: Loeser, Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz, § 9 Anm. 4 c, S. 6 f., unter Hinweis auf Bad.-Württ.VGH, Urt. v. 8.11.1988 - 14 S 940/87 -, BWVBl 1989, 375 = GewArch 1989, 344;… NdsOVG, Urt. v. 2.12.1996 - 12 L 182/95 -, Juris, unter 2.4.3 am Ende der Entscheidungsgründe). - OVG Niedersachsen, 02.12.1996 - 12 L 182/95
Gebühren für die Aufsicht über Luftfahrunternehmen; Betrieb, …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 LB 152/02
Insbesondere dann, wenn bei ihrer Anwendung der Gebührenrahmen regelmäßig überschritten wird und daher die "Kappungsgrenze" geradezu regelmäßig eingreift, führte das zu einer nicht zu rechtfertigenden Begünstigung der Widerspruchsführer, welche ein verwaltungsaufwendiges Verfahren bei hohem Gegenstandsinteresse betreiben, und einer damit gleichheitssatzwidrigen Belastung derjenigen Widerspruchsführer, deren Verfahren einen geringen Verwaltungsaufwand erfordert, von geringem Gegenstandswertinteresse getragen ist und gleichwohl den Gebührenrahmen im Wesentlichen voll ausschöpft (…vgl. zum Vorstehenden: Loeser, Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz, § 9 Anm. 4 c, S. 6 f., unter Hinweis auf Bad.-Württ.VGH, Urt. v. 8.11.1988 - 14 S 940/87 -, BWVBl 1989, 375 = GewArch 1989, 344; NdsOVG, Urt. v. 2.12.1996 - 12 L 182/95 -, Juris, unter 2.4.3 am Ende der Entscheidungsgründe). - OVG Niedersachsen, 26.10.1999 - 1 M 3519/99
Umweltverträglichkeitsprüfung für Windkraftanlagen ?; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 LB 152/02
In dem Eilverfahren, das die hier interessierenden Windenergieanlagen betraf und von einem anderen Nachbarn betrieben worden war, hat der Senat in seinem Beschluss vom 26. Oktober 1999 - 1 M 3519/99 - einen Streitwert von 10.000,-- DM angenommen.
- OVG Niedersachsen, 16.06.2020 - 11 LC 138/19
Allgemeine Gebührenordnung; Amtshandlung; Befristung; Billigkeitsentscheidung; …
Das gebührenrechtliche Äquivalenzprinzip und der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Gebührenerhebung erfordern, dass in besonders gelagerten Fällen mit niedrigerem oder höherem Aufwand bzw. Wert als im Durchschnittsfall ein Abweichen von der Durchschnittsveranlagung erfolgt (…sog. Differenzierungsgebot, vgl. Loeser/Barthel, NVwKostG, a.a.O., § 9, Ziff. 3.3;… Niedersächsisches OVG, Urt. v. 16.2.1972 - VII OVG A 73/72 -, OVGE 28, 415, 419; dasselbe, Urt. v. 24.3.2003 - 1 LB 152/02 -, NVwZ-RR 2003, 613, juris, Rn. 22 f.;… dasselbe, Urt. v. 12.6.1986 - 9 OVG A 87/82 -, GewArch 1985, 244;… dasselbe, Urt. v. 13.11.1995 - 12 L 492/95 -, juris, Rn. 53).Der durchschnittliche Verwaltungsaufwand ist somit - neben dem konkreten Verwaltungsaufwand sowie dem durchschnittlichen und konkreten Wert der Amtshandlung - ein bei der Festsetzung einer Rahmengebühr nach § 9 Abs. 1 NVwKostG maßgeblicher Faktor (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 24.3.2003 - 1 LB 152/02 -, a.a.O., juris, Leitsatz und Rn. 22 f., m.w.N.;… Loeser/Barthel, NVwKostG, a.a.O., § 9, Ziff.4.2).
- VGH Hessen, 12.08.2026 - 5 A 2511/25
Gebühren für gutachterliche Stellungnahmen gemäß § 31 Abs. 3 LuftVG bei …
Rn. 50 Die Bestimmung der konkreten Gebühr aus dem Gebührenrahmen ist eine gerichtlicher Überprüfung nur eingeschränkt zugängliche Ermessens- bzw. Beurteilungsentscheidung (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 13. Mai 2009 - 11 A 4656/06 -, juris Rdnr. 26; Nds. OVG, Urteil vom 24. März 2003 - 1 LB 152/02 -, juris Rdnr. 20). - VG Oldenburg, 20.03.2018 - 7 A 23/17
Gebühr; Gebührenrahmen; Gebührentarif Nr. 57.1.7.1; glücksspielrechtliche …
Auch aus der Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil v. 24. März 2003 - 1 LB 152/02 -, juris Rn. 23) folgt nichts Anderes.
- VG München, 17.07.2019 - M 18 K 16.2309
Gebührenbescheid im Anerkennungsverfahren als Prüflaboratorium
Innerhalb des Gebührenrahmens darf die Behörde eine Pauschalierung und Typisierung der Tarifgestaltung vornehmen, sofern hierdurch kein offensichtlicher, gröblicher Verstoß gegen die Bemessungsgrundsätze, insbesondere eine gegen das Äquivalenzprinzip verstoßende unangemessene Gebühr festgesetzt wird (…vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2005 - 14 ZB 05.862 - juris Rn. 11;… OVG NW, B.v. 13.5.2009 - 11 A 4656/06 - juris Rn. 26;… OVG NW, B.v. 2.2.2009 - 9 B 1788/08 - juris Rn. 5; OVG Lüneburg U.v. 24.3.2003 - 1 LB 152/02 - juris).Die Grenzen des behördlichen Ermessens, die die Behörde bei der Festsetzung einer konkreten Gebühr im Fall einer Rahmengebühr einzuhalten hat, sind demnach das Äquivalenzprinzip - angemessenes Verhältnis der Gesamtgebührenhöhe zu den Kosten der Verwaltungsleistung (vgl. BVerwG v. 25.07.200 - 6 C 8/00 - juris Rn 13 f.;… BayVGH B.v. 5.8.2004 - 22 ZB 04.1853 - juris Rn. 16;… B. v. 21.3.2012 - 10 ZB 10.100 - juris Rn. 11) und der Gleichheitssatz - im Wesentlichen gleiche Gebührenhöhe bei im Wesentlichen gleicher Inanspruchnahme der behördlichen Leistungen (OVG Lüneburg U.v. 24.3.2003 - 1 LB 152/02 - juris Rn. 20).
- OVG Niedersachsen, 10.05.2011 - 1 LC 30/09
Erforderlichkeit einer Begründung bei Geltendmachung von deutlich über den …
Es dürfe entgegen der Ansicht des Senats für die Beurteilung der geltend gemachten Kosten nicht auf sachverständige Erkenntnisse aus einem anderen Verfahren zurückgegriffen werden, sondern es müsse entsprechend den Ausführungen des Senats in einem Urteil vom 24. März 2003 (1 LB 152/02, NVwZ-RR 2003, 613) zu der Ermittlung des Maßes des Verwaltungsaufwands bei dem Ansatz von Gebühren auf die ganz konkreten im Einzelfall entstandenen Aufwendungen und nicht auf typischerweise entstehende Aufwendungen eingegangen werden. - VG Sigmaringen, 19.04.2006 - NC 6 K 715/05
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss - zur Erstattungsfähigkeit von …
Die Beklagte verstößt damit jedenfalls gegen den allgemeinen, aus § 162 Abs. 1 VwGO folgenden Grundsatz, die Kosten möglichst niedrig zu halten (vgl. zu letzterem - auch ohne den Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs -: OVG Berlin, Beschluss vom 07.02.2001 - 3 K 17/00 - NVwZ-RR 2003, 613; VG Stuttgart, Beschluss vom 23.06.2004 - 4 K 4611/03 -, DÖV 2004, 848). - VG Neustadt, 12.04.2005 - 1 K 15/05
Ermessensfehlerhafte Berechnung der Aufwandspauschale bei eigener …
Wenngleich somit die allgemeinen Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme des Klägers auf die Entrichtung einer Widerspruchsgebühr vorliegen, hat der Beklagte im vorliegenden Verfahren das ihm eingeräumte Ermessen (vgl. hierzu OVG Niedersachsen, Urteil vom 24. März 2003 - 1 LB 152/02; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16. Dezember 1998 - 1 L 175/98; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 5. Oktober 1998 - 7 S 1316/96, vom 15. März 1991 - A 14 S 2616/90 und vom 11. Juni 1986 - 7 S 944/86; OVG Saarland, Urteil vom 24. März 1992 - 2 R 9/90) hinsichtlich der Ausgestaltung der in seiner Gebührentabelle vorgesehenen Rahmensätze fehlerhaft ausgeübt. - VG Berlin, 15.11.2013 - 4 K 263.12
Gebühr für Akkreditierung eines Kalibrierlaboratoriums
Rn. 35 Denn in jedem Fall begründet § 9 Abs. 1 VwKostG ein Ermessen, jedenfalls aber einen entsprechend zu behandelnden Entscheidungsspielraum (vgl. etwa Oberverwaltungsgericht Sachsen, Urteil vom 23. November 2010 - 4 A 162/09 -, NVwZ-RR 2011, 307 [308]; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 15. März 2007 - 8 B 2746/06 -, juris Rn. 34; Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 18. März 2004 - 7 LB 112/03 -, NVwZ-RR 2005, 30, und Urteil vom 24. März 2003 - 1 LB 152/02 -, NVwZ-RR 2003, 613 [614]; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. März 2004 - BVerwG 3 C 23.03 -, NVwZ 2004, 991 [993]).
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