Rechtsprechung
| OVG Bremen, 05.09.2023 - 1 LB 176/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BremVwVfG § 49 Abs. 2 Nr. 3; MPhG § 2 Abs. 1 Nr. 2
Missbrauch von Patientinnen; Prognoseentscheidung; Unzuverlässigkeit; Berufung - Widerruf einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Physiotherapeut - rechtsportal.de
BremVwVfG § 49 Abs. 2 Nr. 3; MPhG § 2 Abs. 1 Nr. 2
Missbrauch von Patientinnen; Prognoseentscheidung; Unzuverlässigkeit; Berufung - Widerruf einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Physiotherapeut
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erforderlichkeit einer Prognose zur Beurteilung der Zu- bzw. Unzuverlässigkeit bei Widerruf einer Berufserlaubnis
Verfahrensgang
- VG Bremen, 20.05.2021 - 5 K 603/19
- OVG Bremen, 05.09.2023 - 1 LB 176/23
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09
Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf; …
Auszug aus OVG Bremen, 05.09.2023 - 1 LB 176/23
Nicht ordnungsgemäß ist die Berufsausübung durch eine Person, die nicht willens oder nicht in der Lage ist, die Einhaltung der Vorschriften und Pflichten, die ihr Beruf mit sich bringt, zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.2010 - 3 C 22.09, juris Rn. 10;… Beschl. v. 09.01.1991 - 3 B 75.90, juris Rn. 3 …sowie Beschl. v. 10.12.1993 - 3 B 38.93, juris Rn. 3).Dabei sind die gesamte Persönlichkeit des Erlaubnisinhabers und seine Lebensumstände zu würdigen (…vgl. zum Widerruf einer ärztlichen Approbation BVerwG, Beschl. v. 09.11.2006 - 3 B 7.06, juris Rn. 10; vgl. zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Logopäde" BVerwG, Urt. v. 28.04.2010 - 3 C 22.09, juris Rn. 10).
Der Abschluss des behördlichen Widerrufverfahrens bewirke daher eine Zäsur, durch die eine Berücksichtigung danach eintretender Umstände einem späteren (Wieder-)Erteilungsverfahren zugewiesen werde (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.2010 - 3 C 22.09, juris Rn. 11).
Der von dem Kläger vorgenommene sexuelle Missbrauch von Patientinnen unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses erweist sich nach Art, Schwere und die Anzahl der Verstöße gegen die Berufspflichten als derart gravierend, dass eine negative Prognose gerechtfertigt ist (vgl. zum Maßstab BVerwG, Urt. v. 28.04.2010 - 3 C 22.09, juris Rn. 10).
Die sorgfältige und gewissenhafte Heilbehandlung der Patienten bildet - wie in allen Heilberufen - den Kern seiner beruflichen Verantwortung (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.2010 - 3 C 22.09, juris Rn. 17).
So geht es bei der Aussetzungsentscheidung unter anderem um eine Förderung der Resozialisierung des Verurteilten (vgl. Heintschel-Heinegg, in: BeckOK StGB, 58. Ed. 01.08.2023, Vorb. zu § 56), wohingegen der Widerruf der Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung der Gefahrenabwehr dient (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.2010 - 3 C 22.09, juris Rn. 16).
Entgegen der Auffassung des Klägers besteht auch insoweit in dem vorliegenden Verfahren keine Bindung an die strafgerichtliche Beurteilung; insbesondere findet § 35 Abs. 3 GewO keine Anwendung (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.2010 - 3 C 22.09, juris Rn. 22 m.w.N.).
Denn dann käme es maßgeblich darauf an, ob das Strafgericht im Rahmen der Prüfung des Berufsverbots den Sachverhalt unter berufsrechtlichen Gesichtspunkten erschöpfend gewürdigt, d.h. alle bedeutsamen Aspekte geprüft und damit die maßgeblichen berufsrechtlichen Erwägungen im Kern vorweggenommen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.2010 - 3 C 22.09, juris Rn. 22 m.w.N.).
Da eine Erteilung der Erlaubnis ausscheidet, wenn der Antragsteller keine Gewähr dafür bietet, seine Berufspflichten - und zwar alle - zuverlässig zu erfüllen, steht es spiegelbildlich einem Widerruf nicht entgegen, dass er einem Teil seiner Berufspflichten nach wie vor zuverlässig nachkommt (vgl. zum Berufsrecht der Logopäden BVerwG, Urt. v. 28.04.2010 - 3 C 22.09, juris Rn. 13).
Eine Beschränkbarkeit des Berufsbilds zur Überwindung persönlicher Eignungshindernisse lässt sich nicht aus einem Vergleich mit dem ärztlichen Berufsrecht herleiten, da das Masseur- und Physiotherapeutengesetz neben der Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung "Physiotherapeut" keine mindere Form der Erlaubnis, die auf eine auf bestimmte Tätigkeiten beschränkte Berufsausübung bezogen wäre, vorsieht (wiederum zu dem insoweit vergleichbaren Berufsrecht der Logopäden BVerwG, Urt. v. 28.04.2010 - 3 C 22.09, juris Rn. 15).
Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird zudem dadurch Rechnung getragen, dass der Kläger einen Antrag auf (Wieder-)Erteilung der Erlaubnis stellen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.2010 - 3 C 22.09, juris Rn. 21).
- OVG Bremen, 02.10.2019 - 2 B 229/19
Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Erlaubnis zur Führung der …
Auszug aus OVG Bremen, 05.09.2023 - 1 LB 176/23
Auf die gegen den Beschluss gerichtete Beschwerde stellte das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 02.10.2019 die aufschiebende Wirkung der gegen den Widerrufsbescheid vom 18.02.2019 erhobenen Klage wieder her (Az.: 2 B 229/19).Sollte der Kläger meinen, aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Az.: 2 B 229/19) ergebe sich, dass nicht von einer solchen Gefährdung öffentlicher Interessen auszugehen sei, ist dem nicht zu folgen.
Es handelte sich mithin um einen anderen Prüfungsmaßstab als von § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BremVwVfG vorgegeben (ausf. zum Maßstab OVG Bremen, Beschl. v. 02.10.2019 - 2 B 229/19, juris Rn. 7 unter Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09, NJW 2010, 2268).
- BVerwG, 21.11.2022 - 3 B 1.22
Abgrenzung von Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel; bei der gerichtlichen …
Auszug aus OVG Bremen, 05.09.2023 - 1 LB 176/23
Der Begriff der Sachlage meint die tatsächlichen Umstände, die vom Gericht daraufhin überprüft werden, ob sie den Tatbestand eines Gesetzes erfüllen (BVerwG, Beschl. v. 21.11.2022 - 3 B 1.22, juris Rn. 13).Das deutsche Verwaltungsprozessrecht erlaubt und gebietet somit, der gerichtlichen Entscheidung auch solche Erkenntnisse zugrunde zu legen, die erst im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gewonnen wurden, die aber über die Sachlage zum maßgeblichen Zeitpunkt Auskunft geben (ausführlich BVerwG, Beschl. v. 21.11.2022 - 3 B 1.22, juris Rn. 13).
Aufgrund des jeweiligen materiellen Rechts ist zu beurteilen, ob neue Erkenntnisse im Einzelfall zu einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse und damit der entscheidungserheblichen Sachlage führen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.11.2022 - 3 B 1.22, juris Rn. 14 in Abgrenzung zu einem als Änderung der Sachlage geltenden "Erkenntnisfortschritt" in BVerwG, Urt. v. 04.12.2001 - 4 C 2.00).
- BVerwG, 16.06.1987 - 1 B 93.86
Rechtsbeistandserlaubnis - Unzuverlässigkeit - Strafgerichtliche Verurteilung - …
Auszug aus OVG Bremen, 05.09.2023 - 1 LB 176/23
Die Aussetzungsentscheidung nach § 56 StGB und der Widerruf der Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung verfolgen unterschiedliche Zwecke und unterliegen unterschiedlichen Gefahrenmaßstäben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.06.1987 - 1 B 93.86, juris Rn. 12).Eine näher begründete Prognose des Strafrichters ist für die Verwaltungsbehörde und für die Verwaltungsgerichte indes von tatsächlichem Gewicht (BVerwG, Beschl. v. 16.06.1987 - 1 B 93.86, juris Rn. 12).
- BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs …
Auszug aus OVG Bremen, 05.09.2023 - 1 LB 176/23
Es handelte sich mithin um einen anderen Prüfungsmaßstab als von § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BremVwVfG vorgegeben (ausf. zum Maßstab OVG Bremen, Beschl. v. 02.10.2019 - 2 B 229/19, juris Rn. 7 unter Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09, NJW 2010, 2268). - BVerwG, 27.10.2010 - 3 B 61.10
Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Approbation wegen Unzuverlässigkeit und …
Auszug aus OVG Bremen, 05.09.2023 - 1 LB 176/23
Dabei ist der Widerruf im Lichte des Art. 12 Abs. 1 GG nur dann gerechtfertigt, wenn der mit dem Ausschluss des Betroffenen von einer weiteren Berufsausübung bezweckten Abwehr von Gefahren für das Gemeinwohl ein Gewicht zukommt, das in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere des damit verbundenen Grundrechtseingriffs steht (BVerwG, Beschl. v. 27.10.2010 - 3 B 61.10, juris Rn. 4). - BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90
Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten …
Auszug aus OVG Bremen, 05.09.2023 - 1 LB 176/23
Es ist den Verwaltungsbehörden und -gerichten jedoch nicht verwehrt, dass sie - wie vorliegend geschehen - die Ermittlungsergebnisse der Strafverfolgungsorgane einer eigenständigen Bewertung hinsichtlich der von einer weiteren Berufsausübung ausgehenden Gefahren unterziehen und auf dieser Grundlage ein gravierendes Fehlverhalten im beruflichen Wirkungskreis annehmen und eine berufsbezogene Zuverlässigkeitsprognose zu Lasten des Betroffenen treffen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90, NJW 1991, 1530 f.;… NdsOVG, Beschl. v. 04.05.2012 - 8 ME 218/11, juris Rn. 5). - BVerwG, 04.12.2001 - 4 C 2.00
Niedersachsen verliert vor dem Bundesverwaltungsgericht Erdgasprozess
Auszug aus OVG Bremen, 05.09.2023 - 1 LB 176/23
Aufgrund des jeweiligen materiellen Rechts ist zu beurteilen, ob neue Erkenntnisse im Einzelfall zu einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse und damit der entscheidungserheblichen Sachlage führen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.11.2022 - 3 B 1.22, juris Rn. 14 in Abgrenzung zu einem als Änderung der Sachlage geltenden "Erkenntnisfortschritt" in BVerwG, Urt. v. 04.12.2001 - 4 C 2.00). - BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90
Widerruf der ärztlichen Approbation bei Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit - …
Auszug aus OVG Bremen, 05.09.2023 - 1 LB 176/23
Nicht ordnungsgemäß ist die Berufsausübung durch eine Person, die nicht willens oder nicht in der Lage ist, die Einhaltung der Vorschriften und Pflichten, die ihr Beruf mit sich bringt, zu gewährleisten (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.2010 - 3 C 22.09, juris Rn. 10; Beschl. v. 09.01.1991 - 3 B 75.90, juris Rn. 3 …sowie Beschl. v. 10.12.1993 - 3 B 38.93, juris Rn. 3). - BVerwG, 09.11.2006 - 3 B 7.06
Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Unzuverlässigkeit; Heranziehung lange …
Auszug aus OVG Bremen, 05.09.2023 - 1 LB 176/23
Dabei sind die gesamte Persönlichkeit des Erlaubnisinhabers und seine Lebensumstände zu würdigen (vgl. zum Widerruf einer ärztlichen Approbation BVerwG, Beschl. v. 09.11.2006 - 3 B 7.06, juris Rn. 10;… vgl. zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Logopäde" BVerwG, Urt. v. 28.04.2010 - 3 C 22.09, juris Rn. 10). - OVG Niedersachsen, 04.05.2012 - 8 ME 218/11
Zulässigkeit des Widerrufs der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung …
- BVerwG, 10.12.1993 - 3 B 38.93
Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und des …
- OVG Niedersachsen, 17.06.2013 - 8 LA 155/12
Schwerer Verstoß gegen eine wesentliche Berufspflicht bei Ausnutzung eines …
- VG Bremen, 20.05.2021 - 5 K 603/19
- VG Freiburg, 06.11.2025 - 10 K 2696/23
1. Der Widerruf der Berufszulassung kann nicht auf Teilbereiche der Ergotherapie …
Der Widerruf der Berufszulassung kann nicht auf Teilbereiche der Ergotherapie beschränkt werden; dies begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 22.09 -, juris; OVG Bremen, Urteil vom 05.09.2023 - 1 LB 176/23 -, juris für die Logopädie bzw. Physiotherapie).Der Gesetzgeber darf nämlich (nur) nicht ohne Weiteres Berufstätigkeiten zu einem einheitlichen Berufsbild zusammenfassen, wenn sachliche Gründe für eine Aufteilung in verschiedene Berufe sprechen, sei es, dass solche Gründe bereits ursprünglich bestanden haben, sei es, dass sich nach dem Inkrafttreten des Berufsgesetzes eigenständige Teilberufe herausgebildet haben, die eine aus Art. 12 Abs. 1 GG folgende Anpassungspflicht des Gesetzgebers begründen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 22.09 -, juris Rn. 13 f.; OVG Bremen, Urteil vom 05.09.2023 - 1 LB 176/23 -, juris Rn. 52, zum Berufsrecht der Logopäden bzw. der Physiotherapeuten, das mit dem der Ergotherapeuten vergleichbar ist).
Eine Beschränkbarkeit des Berufsbilds zur Überwindung persönlicher Eignungshindernisse lässt sich schließlich auch nicht aus einem Vergleich mit dem ärztlichen Berufsrecht herleiten, da das Ergotherapeutengesetz neben der Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung "Ergotherapeut" keine mindere Form der Erlaubnis, die auf eine auf bestimmte Tätigkeiten beschränkte Berufsausübung bezogen wäre, vorsieht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 22.09 -, juris Rn. 15; OVG Bremen, Urteil vom 05.09.2023 - 1 LB 176/23 -, juris Rn. 53).
Denn die Aussetzungsentscheidung nach § 56 StGB und der Widerruf der Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung verfolgen unterschiedliche Zwecke und unterliegen unterschiedlichen Gefahrenmaßstäben (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 16.06.1987 - 1 B 93.86 -, juris Rn. 12; OVG Bremen, Urteil vom 05.09.2023 - 1 LB 176/23 -, juris Rn. 45).
Rn. 94 Dies spielt auch für den weiteren, ungünstigen Gesichtspunkt eine Rolle, dass der Kläger seine Taten in typischen Behandlungssituationen begangen hat, in denen er sich als Ergotherapeut regelmäßig wiederfindet (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 05.09.2023 - 1 LB 176/23 -, juris Rn. 40).
Andererseits ist in der Rechtsprechung geklärt, dass es den Ordnungsbehörden nicht verwehrt ist, bereits die Ermittlungsergebnisse der Strafverfolgungsorgane einer eigenständigen Bewertung hinsichtlich der von einer weiteren Berufsausübung ausgehenden Gefahren zu unterziehen und, wenn sie auf dieser Grundlage ein gravierendes Fehlverhalten im beruflichen Wirkungskreis annehmen können, eine berufsbezogene Zuverlässigkeitsprognose zu Lasten des Betroffenen zu treffen (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 05.09.2023 - 1 LB 176/23 -, juris Rn. 35; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 04.05.2012 - 8 ME 218/11 -, juris Rn. 5; jeweils unter Verweis auf BVerfG…, Beschluss vom 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90 -, juris Rn. 15).
Denn bei der (Un-)Zuverlässigkeit i.S.d. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 ErgThG handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der gerichtlich voll überprüfbar ist (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 05.09.2023 - 1 LB 176/23 -, juris Rn. 30).
- VG Bremen, 06.03.2026 - 5 V 3044/25
Ruhen der ärztlichen Approbation - Approbation; kinderpornografisches Material; …
Bremen, Urt. v. 05.09.2023 - 1 LB 176/23 -, juris Rn. 30 zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Physiotherapeut").Schon die Taten selbst würden voraussichtlich die Prognose rechtfertigen, dass der Antragsteller auch künftig gegen berufsbezogene Pflichten verstoßen würde (vgl. ähnlich zu einem Physiotherapeuten OVG Bremen, Urt. v. 05.09.2023 - 1 LB 176/23 -, juris Rn. 39).
- OVG Bremen, 26.03.2025 - 1 LA 185/23
Corona-Soforthilfe; Rückforderung; Widerruf; Antrag auf Zulassung der Berufung …
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des erkennenden Senats, der sich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in einem Verfahren, in dem sich der Kläger gegen den Widerruf seiner Berufserlaubnis gewandt hatte, angeschlossen und nachträglich bekannt gewordene Umstände, die sich auf die tatsächlichen Verhältnisse im maßgeblichen Zeitpunkt bezogen, berücksichtigt hat (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 05.09.2023 - 1 LB 176/23, juris Rn. 32 m.w.N.).Insbesondere hätte sich die Beklagte in diesem Zusammenhang eingehend mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Beschl. v. 21.11.2022 - 3 B 1.22, juris Rn. 13) und des erkennenden Senats (Urt. v. 05.09.2023 - 1 LB 176/23, juris Rn. 32) hinsichtlich der Berücksichtigungsfähigkeit nachträglich gewonnener Erkenntnisse zu befassen gehabt (vgl. hierzu Ziff. II. 2 b)).
- OVG Bremen, 22.01.2026 - 1 LA 319/24
Gewerbeuntersagung; Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung; …
Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache beruhe darauf, dass das von dem Verwaltungsgericht zitierte Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 05.09.2023 (Az.: 1 LB 176/23) nicht mit der vorliegenden Konstellation vergleichbar sei.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".