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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2006 - 1 LB 3/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,26518
OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2006 - 1 LB 3/05 (https://dejure.org/2006,26518)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.03.2006 - 1 LB 3/05 (https://dejure.org/2006,26518)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. März 2006 - 1 LB 3/05 (https://dejure.org/2006,26518)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses bei Nichteinhaltung des Waldschutzstreifens; Bauverbot im Waldschutzstreifen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2006 - 1 LB 3/05
    Zur näheren Umgebung des Baugrundstücks gehören nicht nur die Grundstücke am ..., sondern (jedenfalls) auch die Grundstücke südlich des ...s - zwischen den Einmündungen des ... und der ... - sowie die Grundstücke westlich der ...; denn einerseits prägen bzw. beeinflussen diese Grundstücke mit der darauf vorhandenen Bebauung den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks und andererseits würde sich die Ausführung des Vorhabens des Klägers auf diese Grundstücke auswirken (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369 ff., 380).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2006 - 1 LB 3/05
    Diese Bebauung auf den Grundstücken ... 8 und 14 prägt auch die Eigenart der näheren Umgebung, sie sind keine die Umgebung nicht beeinflussende "Fremdkörper", weil sie - wie die Ortsbesichtigung ergeben hat - "nicht nur am Rande wahrgenommen" werden (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23.86 -, BRS 50 Nr. 75).
  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92

    Naturschutzverordnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2006 - 1 LB 3/05
    Das Verbot, im Waldschutzstreifen bauliche Anlagen zu errichten, ist - genauso wie etwa in Naturschutzverordnungen enthaltene Nutzungsverbote oder das Bauverbot im Gewässer- und Erholungsschutzstreifen nach § 11 LNatSchG - keine Enteignung, sondern eine Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG, durch die die dem betreffenden Grundstück aufgrund seiner Lage "selbst anhaftenden", immanenten Beschränkungen der Eigentümerbefugnisse "lediglich nachgezeichnet" werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1993 - 7 C 26.92 -, BVerwGE 94, 1 ff, 4 sowie das Urteil des Senats v. 19.06.1997 - 1 L 283/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1995 - 8 S 1719/95

    Ausnahme von den Waldabstandsvorschriften für Bauvorhaben; nachbarschützende …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2006 - 1 LB 3/05
    Eine Gefährdung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 LWaldG ist nicht zu besorgen, wenn in der konkreten Situation aufgrund besonderer Umstände die Gefahren, vor denen der Waldschutzstreifen schützen soll, also Gefahren für den Wald einerseits sowie von dem Wald auf das geplante Wohnhaus ausgehende Gefahren andererseits, praktisch ausgeschlossen, zu vernachlässigen oder vermeidbar sind (Beschl. d. Senats v. 27.11.2001 - 1 L 243/01 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 31.08.1995 - 8 S 1719/95 -, BRS 57 Nr. 231).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 29.75

    Fehlende bodenverkehrsrechtliche Genehmigungsfähigkeit unzureichend bestimmter …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2006 - 1 LB 3/05
    Insoweit ist lediglich folgendes anzumerken: Selbst wenn der Beklagte - wie vom Kläger mehr oder weniger deutlich behauptet - in mehreren Fällen die Ausnahmegenehmigung erteilt hätte, obwohl ebenfalls die dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, könnte der Kläger daraus nichts für sich herleiten; denn ein Anspruch auf Erteilung einer solchen - rechtswidrigen - Ausnahmegenehmigung besteht nicht, es gibt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht (BVerwG, Urt. v. 03.06.1977 - 4 C 29.75 -, BRS 32 Nr. 129).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1997 - 1 L 283/95

    Biotop Steilufer; Landverlust; Wochenendhaus; Schutzwall

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2006 - 1 LB 3/05
    Das Verbot, im Waldschutzstreifen bauliche Anlagen zu errichten, ist - genauso wie etwa in Naturschutzverordnungen enthaltene Nutzungsverbote oder das Bauverbot im Gewässer- und Erholungsschutzstreifen nach § 11 LNatSchG - keine Enteignung, sondern eine Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG, durch die die dem betreffenden Grundstück aufgrund seiner Lage "selbst anhaftenden", immanenten Beschränkungen der Eigentümerbefugnisse "lediglich nachgezeichnet" werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1993 - 7 C 26.92 -, BVerwGE 94, 1 ff, 4 sowie das Urteil des Senats v. 19.06.1997 - 1 L 283/95 -).
  • VGH Hessen, 19.02.1990 - 3 UE 3601/88

    Errichtung eines Damwildgeheges am Waldrand

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2006 - 1 LB 3/05
    Ein solch nahes Heranrücken eines Wohnhauses an den Wald und der damit regelmäßig auch verbundenen (Freizeit-) Nutzung seiner unmittelbaren Umgebung hätte zur Folge, dass der Waldrand im betroffenen Bereich seine besondere ökologische Funktion für Pflanzen und Tiere verlöre, z.B. durch Trittschäden, das Vergrämen von Tieren wegen der größeren Nähe der Menschen sowie (Sicherungs-) Maßnahmen wie das (vorzeitige) Fällen von Bäumen oder das Entfernen überhängender traufbildender Äste, die der Waldeigentümer zur Vermeidung möglicher Schadensersatzansprüche vermutlich schon von sich aus vornehmen würde, auf deren Vornahme der Eigentümer des heranrückenden Hauses aus Gründen der besseren Belichtung und Belüftung seines Grundstücks und Hauses und aus Gründen der Gefahrenabwehr aber regelmäßig auch drängen wird (vgl. zur Beeinträchtigung der ökologischen Funktion des Waldrandes durch heranrückende bauliche Anlagen auch den Beschluss des HessVGH v. 19.02.1990 - 3 UE 3601/88 - BRS 50 Nr. 224).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.04.2012 - 3 L 3/08

    Rechtswidrigkeit einer Anordnung zum Rückbau eines Wochenendhauses - Ermittlung …

    Durch diese Maßnahmen verliert der Waldrand im Übrigen auch seine Funktion, den Wald selbst zu schützen (vgl. OVG Schleswig, U. v. 16.03.2006 - 1 LB 3/05 -, NordÖR 2007, 43).
  • VG Schleswig, 23.04.2024 - 8 A 23/20

    Versagung der Errichtung von Doppelhäusern wegen Unterschreitung des gesetzlichen …

    Rn. 42 Zu berücksichtigen ist zudem, dass nach der obergerichtlichen Rechtsprechung eine Gefährdung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 LWaldG lediglich dann nicht zu besorgen ist, wenn in der konkreten Situation aufgrund besonderer Umstände die Gefahren, vor denen der Waldschutzstreifen schützen soll, also Gefahren für den Wald einerseits sowie von dem Wald auf das geplante Wohnhaus ausgehende Gefahren andererseits, praktisch ausgeschlossen, zu vernachlässigen oder vermeidbar sind (OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16. März 2006 - 1 LB 3/05 -, juris Rn. 19).

    Rn. 64 Eine Gefährdung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 LWaldG ist nicht zu besorgen, wenn in der konkreten Situation aufgrund besonderer Umstände die Gefahren, vor denen der Waldschutzstreifen schützen soll, also Gefahren für den Wald einerseits sowie von dem Wald auf das geplante Wohnhaus ausgehende Gefahren andererseits, praktisch ausgeschlossen, zu vernachlässigen oder vermeidbar sind (OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16. März 2006 - 1 LB 3/05 -, juris Rn. 19).

  • OVG Sachsen, 29.11.2022 - 6 A 43/20

    Waldabstand; Eigentumsgarantie; Prozessurteil; Rechtsschutzbedürfnis

    Rn. 17 Waldabstandsreglungen für Bauten sind deshalb grundsätzlich mit der Eigentumsgarantie vereinbar (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Dezember 1963 - 1 C 123.60 -, BVerwGE 17, 315, 318 ff. = juris Rn. 14 ff.; OVG Schl.-H., Urt. v. 16. März 2006 - 1 LB 3/05 -, juris Rn. 24).
  • VG Schleswig, 26.04.2017 - 2 A 124/15

    Nachbarschutz gegenüber Unterschreitung von Waldschutzabstand

    Rn. 83 Eine Gefährdung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 LWaldG ist nicht zu besorgen, wenn in der konkreten Situation aufgrund besonderer Umstände die Gefahren, vor denen der Waldschutzstreifen schützen soll, also Gefahren für den Wald einerseits sowie von dem Wald auf das geplante Vorhaben ausgehende Gefahren andererseits praktisch ausgeschlossen, zu vernachlässigen oder vermeidbar sind (OVG Schleswig, Urt. v. 16.03.2006, - 1 LB 3/05 -).
  • VG Schleswig, 11.10.2024 - 2 A 29/22

    Verletzung des Waldabstandsgebots durch Forschungsgebäude für die Entwicklung …

    Rn. 42 Eine Gefährdung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 LWaldG ist nicht zu besorgen, wenn in der konkreten Situation aufgrund besonderer Umstände die Gefahren, vor denen der Waldschutzstreifen schützen soll, also Gefahren für den Wald einerseits sowie von dem Wald auf das zur Genehmigung gestellte Gebäude ausgehende Gefahren andererseits, praktisch ausgeschlossen, zu vernachlässigen oder vermeidbar sind (OVG Schleswig, Urteil vom 16. März 2006 - 1 LB 3/05 -, juris Rn. 19).

    So hätte die regelmäßige Anwesenheit von Menschen zur Folge, dass der Waldrand im betroffenen Bereich seine besondere ökologische Funktion für Pflanzen und Tiere verlöre, z.B. durch Trittschäden oder das Vergrämen von Tieren wegen der größeren Nähe der Menschen (OVG Schleswig, Urteil vom 16. März 2006 - 1 LB 3/05 -, juris Rn. 22).

  • VG Schleswig, 27.02.2025 - 2 B 36/24

    Anordnung zweier Nutzungsuntersagungen wegen Verletzung des Waldabstandsgebots

    Eine Gefährdung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 LWaldG ist nicht zu besorgen, wenn in der konkreten Situation aufgrund besonderer Umstände die Gefahren, vor denen der Waldschutzstreifen schützen soll, also Gefahren für den Wald einerseits sowie von dem Wald auf das zur Genehmigung gestellte Gebäude ausgehende Gefahren andererseits, praktisch ausgeschlossen, zu vernachlässigen oder vermeidbar sind (OVG Schleswig, Urteil vom 16. März 2006 - 1 LB 3/05 -, juris Rn. 19).
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