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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 26.08.2020 - 1 LB 31/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,29377
OVG Niedersachsen, 26.08.2020 - 1 LB 31/19 (https://dejure.org/2020,29377)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.08.2020 - 1 LB 31/19 (https://dejure.org/2020,29377)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. August 2020 - 1 LB 31/19 (https://dejure.org/2020,29377)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs 2 DSchG ND; § 3 Abs 3 DSchG ND; § 6 Abs 2 DSchG ND; § 8 DSchG ND
    Abwägung; Abwägung (Eigentum); Baudenkmal; Bauernhof; Beeinträchtigung; Denkmaleigenschaft; Denkmalensemble; Denkmalfähigkeit; Denkmalschutz; Denkmalwürdigkeit; Eigentum; Gruppe baulicher Anlagen; historische Bedeutung; Hoffläche; Hofstelle; städtebauliche Bedeutung; ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    NDSchG § 3 Abs. 2 und Abs. 3, § 6 Abs. 2, § 8.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 103
  • BauR 2021, 72
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 06.04.2020 - 1 LA 114/18

    Außenwirkung; Baudenkmal; Beeinträchtigung; Denkmal; Denkmalensemble; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2020 - 1 LB 31/19
    Der Senat folgt insoweit den überzeugenden Ausführungen des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege, das nach ständiger Senatsrechtsprechung in erster Linie berufen ist, den mit der Anwendung denkmalschutzrechtlicher Bestimmungen befassten Behörden und Gerichten den erforderlichen Sachverstand zu vermitteln (…vgl. Senatsurt. v. 15.7.2014 - 1 LB 133/13 -, BRS 82 Nr. 211 = juris Rn. 36; Senatsbeschl. v. 6.4.2020 - 1 LA 114/18 -, BauR 2020, 1163 = juris Rn. 11).

    Gerade letzteres führt dazu, dass ein nicht sachkundiger Betrachter - dieser ist denkmalrechtlich allerdings nicht maßgeblich (…vgl. Senatsurt. v. 15.7.2014 - 1 LB 133/13 -, BRS 82 Nr. 211 = juris Rn. 36; Senatsbeschl. v. 6.4.2020 - 1 LA 114/18 -, BauR 2020, 1163 = juris Rn. 11) - den Zusammenhang zwischen Hoffläche und Gebäudebestand nach dem vor Ort gewonnenen Eindruck des Senats nur noch mit einigen Anstrengungen wahrzunehmen vermag.

    § 6 NDSchG betrifft Veränderungen des Denkmals selbst, während § 8 NDSchG auf Anlagen in der Umgebung eines Denkmals Anwendung findet und den so genannten Umgebungsschutz regelt (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 6.4.2020 - 1 LA 114/18 -, BauR 2020, 1163 = juris Rn. 10 m.w.N.).

    Maßgeblich ist vielmehr, dass die Werbeanlage aufgrund der mit dieser notwendig verbundenen Absicht, die Blicke auf sich zu ziehen und insofern ihre Umgebung optisch zu dominieren (vgl. Senatsbeschl. v. 6.4.2020 - 1 LA 114/18 -, BauR 2020, 1163 = juris Rn. 12), die Wahrnehmbarkeit des Baudenkmals beeinträchtigt.

  • OVG Niedersachsen, 15.07.2014 - 1 LB 133/13

    Feststellung des Nichtvorliegens der Denkmaleigenschaft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2020 - 1 LB 31/19
    Der Senat folgt insoweit den überzeugenden Ausführungen des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege, das nach ständiger Senatsrechtsprechung in erster Linie berufen ist, den mit der Anwendung denkmalschutzrechtlicher Bestimmungen befassten Behörden und Gerichten den erforderlichen Sachverstand zu vermitteln (vgl. Senatsurt. v. 15.7.2014 - 1 LB 133/13 -, BRS 82 Nr. 211 = juris Rn. 36;… Senatsbeschl. v. 6.4.2020 - 1 LA 114/18 -, BauR 2020, 1163 = juris Rn. 11).

    Auch ihre Denkmalwürdigkeit hat die Hofanlage einschließlich der Hoffläche zur Überzeugung des Senats trotz ihrer (erheblichen) Veränderung nicht eingebüßt; es besteht weiterhin ein öffentliches Interesse an ihrem Erhalt (vgl. zum Maßstab Senatsurt. v. 15.7.2014 - 1 LB 133/13 -, BRS 82 Nr. 211 = juris Rn. 42).

    Gerade letzteres führt dazu, dass ein nicht sachkundiger Betrachter - dieser ist denkmalrechtlich allerdings nicht maßgeblich (vgl. Senatsurt. v. 15.7.2014 - 1 LB 133/13 -, BRS 82 Nr. 211 = juris Rn. 36;… Senatsbeschl. v. 6.4.2020 - 1 LA 114/18 -, BauR 2020, 1163 = juris Rn. 11) - den Zusammenhang zwischen Hoffläche und Gebäudebestand nach dem vor Ort gewonnenen Eindruck des Senats nur noch mit einigen Anstrengungen wahrzunehmen vermag.

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2018 - 1 LB 79/17

    Baudenkmal; Beeinträchtigung; Charta von Venedig; Dachgaube; Holzfenster; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2020 - 1 LB 31/19
    Ob die Veränderung eines Denkmals eine unzulässige Beeinträchtigung im Sinne von § 6 Abs. 2 NDSchG bewirkt, ist aufgrund einer abwägenden Gesamtbetrachtung der Bedeutung des Denkmals, des Gewichts der Beeinträchtigung und der Interessen des Eigentümers zu bestimmen (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsurt. v. 24.10.2018 - 1 LB 79/17 -, BRS 86 Nr. 149 = juris Rn. 25, 41 ff.).

    In diesem Zusammenhang ist nicht bloß das Erhaltungsinteresse, sondern zugleich das nach Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Interesse des Denkmaleigentümers abwägend in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. Senatsurt. v. 24.10.2018 - 1 LB 79/17 -, BRS 86 Nr. 149 = juris Rn. 25, 41 ff. m.w.N.).

    Einen allgemeinen denkmalrechtlichen Grundsatz dergestalt, dass einem vorgeschädigten Baudenkmal ein Mehr an Belastungen zugemutet werden kann als einem intakten Denkmal, gibt es nicht (vgl. bereits Senatsurt. v. 24.10.2018 - 1 LB 79/17 -, BRS 86 Nr. 149 = juris Rn. 40).

  • OVG Niedersachsen, 14.09.1994 - 1 L 5631/92

    Erneuerung; Bauteile; Baudenkmal; Denkmalschutz; Denkmalwidrige Teile

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2020 - 1 LB 31/19
    Erst wenn Eingriffe in die Substanz so erheblich sind, dass der Kernbestand des Denkmals angegriffen ist, entfällt das an seiner Erhaltung bestehende öffentliche Interesse und damit seine Denkmalwürdigkeit (vgl. Senatsurt. v. 14.9.1994 - 1 L 5631/92 -, BRS 56 Nr. 221 = juris Rn. 25;… v. 3.5.2006 - 1 LB 16/05 -, BRS 70 Nr. 201 = juris Rn. 32).

    Dabei stellt sich die Frage des vollkommenen Verlustes der Schutzwürdigkeit eines Denkmals erst dann, wenn keine Aussicht mehr besteht, dass gravierende Beeinträchtigungen eines Baudenkmals wieder rückgängig gemacht werden können (vgl. Senatsurt. v. 14.9.1994 - 1 L 5631/92 -, BRS 56 Nr. 221 = juris Rn. 25).

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 LB 16/05

    Begriff und Voraussetzungen eines denkmalgeschützten Ensembles; Anbringen von …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2020 - 1 LB 31/19
    Erst wenn Eingriffe in die Substanz so erheblich sind, dass der Kernbestand des Denkmals angegriffen ist, entfällt das an seiner Erhaltung bestehende öffentliche Interesse und damit seine Denkmalwürdigkeit (…vgl. Senatsurt. v. 14.9.1994 - 1 L 5631/92 -, BRS 56 Nr. 221 = juris Rn. 25; v. 3.5.2006 - 1 LB 16/05 -, BRS 70 Nr. 201 = juris Rn. 32).
  • OVG Saarland, 20.11.2008 - 2 A 269/08

    Genehmigung für Abriss eines Baudenkmals

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2020 - 1 LB 31/19
    Auch ein schlecht erhaltenes oder anderweitig beeinträchtigtes Denkmal ist schützenswert, solange es nicht unrettbar verloren ist (vgl. anschaulich OVG Saarl., Urt. v. 20.11.2008 - 2 A 269/08 -, BRS 73 Nr. 206 = juris Rn. 33).
  • OVG Niedersachsen, 21.08.1998 - 1 L 5891/96

    Kunststofffenster in altem Fachwerkhaus

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2020 - 1 LB 31/19
    Die Anforderungen liegen nach ständiger Senatsrechtsprechung insofern sehr hoch (vgl. Senatsurt. v. 21.8.1998 - 1 L 5891/96 -, juris Rn. 25); die Beeinträchtigungen müssen ein solches Ausmaß erreichen, dass die Aussagekraft des Denkmals und das daraus resultierende öffentliche Interesse an seinem Erhalt auf Dauer entfallen sind.
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2022 - 12 MS 188/21

    Denkmalschutz; Gehölz; Umgebungsschutz; Wald; Windenergieanlage

    Rn. 50 cc) Es ist in der Rechtsprechung des Gerichts geklärt, dass es bei der Beurteilung der Frage nach der Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes eines Kulturdenkmals nicht auf eine "Laiensicht" ankommt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 26.8.2020 - 1 LB 31/19 -, BauR 2021, 72 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn.

    Nach dem Sinn und Zweck des objektivrechtlichen Denkmalschutzes dürfen potentiell langfristige Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes eines Kulturdenkmals von außen aber nicht deshalb genehmigt werden, weil inakzeptable und beseitigungsfähige interne (oder externe) Beeinträchtigungen den Blick auf sie verstellen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 16.2.2017 - 12 LC 54/15 -, a. a. O., Rn. 118, und Urt. v. 26.8.2020 - 1 LB 31/19 -, a. a. O., juris, Rn. 27).

    Ist eine Außenperspektive hiernach bereits verloren, kann sich auch ein - ansonsten gebotenes (vgl. vgl. Nds. OVG, Urt. v. 16.2.2017 - 12 LC 54/15 -, a. a. O., juris, Rn. 133, und Urt. v. 26.8.2020 - 1 LB 31/19 - a. a. O., juris, Rn. 32) - Hinwirken auf eine Umgestaltung störender Anpflanzungen erübrigen, durch die erreicht würde, dass sich das Erscheinungsbild des Denkmals der originären Konzeption zumindest wieder stärker annähert.

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2022 - 1 LB 77/20

    Abstimmung; Baudenkmal; Beeinträchtigung; Bescheinigung; Einkommenssteuer; …

    Der Senat hat bereits in seinem Zulassungsbeschluss vom 29. April 2020 ausgeführt, dass das Gebäude seine Denkmaleigenschaft nicht durch die Entfernung des - vor der Sanierung zumindest in Teilen noch vorhandenen - Außenputzes und der gegenwärtigen Steinsichtigkeit verloren hat (vgl. zum Verlust der Denkmaleigenschaft Senatsurt. v. 26.8.2020 - 1 LB 31/19 -, BauR 2021, 72 = BRS 88 Nr. 136 = juris Rn. 27 m.w.N.).

    In gewissem Umfang können auch denkmalbeeinträchtigende Maßnahmen nach §§ 10 Abs. 1, 6 Abs. 2 NDSchG genehmigt werden, weil es stets einer abwägenden Betrachtung sowohl des öffentlichen Erhaltungsinteresses als auch des Veränderungsinteresses des Denkmaleigentümers bedarf (vgl. Senatsurt. v. 26.8.2020 - 1 LB 31/19 -, BauR 2021, 72 = BRS 88 Nr. 136 = juris Rn. 30 m.w.N.; vgl. bspw. auch die Regelung des § 9 Abs. 2 NDSchG).

    In Frage kommt das dann, wenn Vorschädigungen einen bestimmten Aussagegehalt eines Denkmals bzw. eines Teils eines solchen bereits vollständig aufgehoben haben, ohne dass indes die Denkmaleigenschaft als solche entfallen ist (vgl. Senatsurt. v. 26.8.2020 - 1 LB 31/19 -, BauR 2021, 72 = BRS 88 Nr. 136 = juris Rn. 32 m.w.N.).

  • BVerwG, 26.03.2025 - 11 A 12.24

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses durch private Grundstückseigentümer …

    Die zuständigen Behörden, insbesondere das Landesamt für Denkmalpflege, vermitteln für den Vollzug des zwingenden Denkmalrechts den notwendigen Sachverstand (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 26. August 2020 - 1 LB 31/19 - ZfBR 2021, 181 und Beschluss vom 22. November 2022 - 1 ME 86/22 - NdsVBl 2023, 157 ).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2023 - 12 LB 55/21

    Nachbarklage einer Denkmaleigentümerin gegen die immissionsschutzrechtliche …

    Die vom Verwaltungsgericht angenommene Vorbelastung rechtfertige den durch die geplanten Anlagen ausgelösten Eingriff nicht, sondern erhöhe nach der Rechtsprechung etwa des 1. Senats des erkennenden Gerichts (Urt. v. 26.8.2020 - 1 LB 31/19 -) vielmehr die Schutzwürdigkeit des Denkmals vor weiteren Beeinträchtigungen.
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2022 - 1 LA 26/21

    Denkmalschutz; denkmalschutzrechtliche Anordnung; Erhaltungspflicht; unterlassene …

    Auch ein schlecht erhaltenes oder anderweitig beeinträchtigtes Denkmal ist schützenswert, solange es nicht unrettbar verloren ist (Senatsurt. v. 26.8.2020 - 1 LB 31/19 -, BRS 88 Nr. 136 = BauR 2021, 72 = juris Rn. 27 m.w.N.).
  • VG Göttingen, 28.10.2021 - 2 A 482/18

    Baugenehmigung; Bauvorbescheid; Bebauungsplan, qualifizierter; Denkmalschutz, …

    Rn. 65 Die am Nordwest- und Südwestufer des Teichs vorhandene Bebauung mag eine Beeinträchtigung in der Umgebung des Denkmals sein; sie hebt jedoch dessen Denkmalfähigkeit und Denkmalwürdigkeit nicht auf (s. dazu: Nds. OVG, Urt. v. 26.8.2020 - 1 LB 31/19 -, juris Rn. 32).
  • OVG Niedersachsen, 22.11.2022 - 1 ME 86/22

    Begründung eines Verwaltungsakts; Denkmaleigenschaft; Denkmalfähigkeit; …

    Auch ein schlecht erhaltenes oder anderweitig beeinträchtigtes Denkmal ist schützenswert, solange es nicht unrettbar verloren ist (Senatsurt. v. 26.8.2020 - 1 LB 31/19 -, BRS 88 Nr. 136 = BauR 2021, 72 = juris Rn. 27 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2021 - 8 A 10328/21

    Wiederherstellung eines geschützten Kulturdenkmals; hier: Stellwerk mit …

    Die bloße Rekonstruktion eines Denkmals und damit die Herstellung einer Kopie ohne jeglichen Denkmalwert kann nach den Vorschriften des rheinland-pfälzischen Denkmalschutzgesetzes demnach nicht gefordert werden (s.a. OVG Lüneburg, Urteil vom 26. August 2020 - 1 LB 31/19 -, BauR 2021, 72 und juris, Rn. 27; OVG NRW…, Urteil vom 26. August 2008 - 10 A 3250/07 -, BRS 73 Nr. 208 und juris, Rn. 66).
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2021 - 1 LA 1/19

    Denkmalschutz; Ensembleschutz; Grundriss; Gruppendenkmal

    Rn. 23 Nutzungsinteressen des Klägers sind vorliegend nicht geeignet, die Erheblichkeit dieses Verlustes so weit zu relativieren, dass unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eine Beeinträchtigung des Denkmalwertes zu verneinen wäre (vgl. dazu Senatsurt. v. 26.8.2020 - 1 LB 31/19 -, BauR 2021, 72 = NordÖR 2021, 28 = juris Rn. 30;… Urt. v. 24.10.2018 - 1 LB 79/17 -, BauR 2019, 489 = juris Rn. 41 ff. m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2026 - 2 M 122/25

    Denkmalrechtliche Sicherungsverfügung

    Das öffentliche Interesse an der Erhaltung eines Denkmals oder Bestandteils eines Denkmalbereichs und damit seine Denkmalwürdigkeit entfallen erst dann, wenn die Eingriffe in die Substanz so erheblich sind, dass der Kernbestand des Denkmals angegriffen ist (NdsOVG, Urteil vom 26. August 2020 - 1 LB 31/19 - juris Rn. 27, m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 17.05.2024 - 4 A 266/22

    Baubeseitigung wegen Eingriffs in die Freifläche eines Baudenkmals

  • VG Koblenz, 07.08.2023 - 1 K 1084/22

    Denkmaleigenschaft von zwei Gebäuden in Koblenz bestätigt

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