Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 09.12.2010 - 1 LB 5/10 |
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Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2009 - 7 D 129/07
Zumutbarkeit von Lärm
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.12.2010 - 1 LB 5/10
Dem folgt das OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 25. März 2009 - 7 D 129/07.NE - BRS 74 Nr. 22 unter gleichzeitiger Feststellung, dass die Überschreitung des Werts von 0, 25 regelmäßig nicht zumutbar sein dürfte. - BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66
Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.12.2010 - 1 LB 5/10
Zudem fehlt der beschriebenen Bebauung die Ortsteilsqualität, weil sie nicht Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (zum Begriff des Ortsteils im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB, vgl. BVerwG, Urt. v. 06.11.1968 - 4 C 31.66 -, BRS 20 Nr. 36). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2010 - 8 B 1015/09
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.12.2010 - 1 LB 5/10
Das würde selbst dann gelten, wenn das streitige Stallgebäude nicht Teil des landwirtschaftlichen Betriebs des Herrn ... wäre, sondern die Schweinehaltung dort gewerblich betrieben würde; denn auch im letzteren Fall wäre die Schweinehaltung angesichts der vom Beklagten in seinem Schriftsatz vom 12. Februar 2010 (S. 7, 2. Abs.) beschriebenen konkreten Situation in den Ortslagen der Gemeinde ... - nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB - im Außenbereich privilegiert zulässig und hätte - wie im Übrigen für gewerbliche, unter § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB fallende Tierhaltungen schon oben dargelegt - damit die stärkere Position, die es rechtfertigt, der Wohnbebauung im Außenbereich mehr an Geruchsimmissionen zuzumuten als der Wohnbebauung in einem Dorfgebiet (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.01.2010 - 8 B 1015/09 -, UPR 2011, 33). - OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2006 - 1 LA 5/06
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.12.2010 - 1 LB 5/10
Daraus folgt, dass sonstige Wohnbebauung im Außenbereich regelmäßig einen höheren Immissionswert als 0, 15 hinzunehmen hat (zur geringeren Schutzwürdigkeit von Wohnbebauung im Außenbereich gegenüber heranrückenden Betrieben im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, vgl. schon den Beschluss des Senats v. 13.03.2006 - 1 LA 5/06 -).
- OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2013 - 1 LB 5/12
Klagebefugnis aufgrund fehlender oder fehlerhafter Umweltverträglichkeitsprüfung …
In der Rechtsprechung des Senates ist geklärt, dass die Übernahme des Immissionswerts für Dorfgebiete von 0, 15 nach den Auslegungshinweisen zur GIRL nicht überzeugt (Urteil vom 09. Dezember 2010 - 1 LB 5/10).(vgl. Urteil des Senates vom 09.12.2010, a.a.O., bei einem Wert von 0, 18).
Denn selbst wenn dadurch entgegen der obigen Ausführungen der streitgegenständliche Stall nicht als landwirtschaftlicher Betrieb der Beigeladenen, sondern die Schweinehaltung dort gewerblich durch die Schweinemast ... KG betrieben würde, wäre die Schweinehaltung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB im Außenbereich privilegiert zulässig und hätte - wie im Übrigen für gewerbliche, unter § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB fallende Tierhaltungen schon oben dargelegt - damit die stärkere Position, die es rechtfertigt, der Wohnbebauung im Außenbereich mehr an Geruchsimmissionen zuzumuten als der Wohnbebauung in einem Dorfgebiet (vgl. Urteil des Senates vom 09.12.2010 - 1 LB 5/10 - so auch OVG NRW, B. v. 14.01.2010 - 8 B 1015/09 -, BRS 76 Nr. 100).
- VG Schleswig, 04.04.2011 - 6 A 60/10
Geruchszusatzbelastung durch Biogasanlagen
Selbst wenn, dem Schleswig-Holsteinischen OVG folgend (vgl. Urteil vom 09. Dezember 2010 zum Aktenzeichen 1 LB 5/10), entgegen den Schleswig-Holsteinischen Auslegungshinweisen zur GIRL idF vom 29. Februar 2008 (…Amtsblatt 2009, S. 1019 ff) Wohnbauvorhaben im Außenbereich nur einen geringeren immissionsschutzrechtlichen Schutzanspruch als Wohnnutzungen im Dorfgebiet beanspruchen können, was vorliegend schon deshalb der Fall ist, weil das Wohngrundstück der Klägerin gerade kein sonstiges Wohnbauvorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB ist, sondern nur den Bestandsschutz einer ehemaligen landwirtschaftlichen Wohnnutzung genießt, ist die Geruchsbelastung für das klägerische Grundstück insgesamt nach GIRL eine unzumutbare erhebliche Belästigung. - VG Schleswig, 01.07.2022 - 8 B 34/22
Baugenehmigung
Rn. 12 Bei der Bestimmung dessen, was dem Nachbarn an Geruchsimmissionen noch zugemutet werden kann, ist als Orientierungs- und Entscheidungshilfe die für die Beurteilung von Geruchsimmissionen aus der Landwirtschaft entwickelte Geruchsimmissionsrichtlinie - GIRL - heranzuziehen (BVerwG, Beschluss vom 07.05.2007 - 4 B 5/07 - juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.06.2007 - 12 LA 14/07 - RdL 2007, 240 ff. m.w.N.; OVG Schleswig, Beschluss vom 30.03.2006 - 1 LA 5/06 -, NordÖR 2006, 173 ff.; OVG Schleswig, Urteil vom 09.12.2010 - 1 LB 5/10 - OVG Schleswig, Beschluss vom 03.05.2016 - 1 LA 3/14 - Urteil der Kammer - Einzelrichter - vom 28.07.2014 - 8 A 61/11 -).
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