Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2024 - 1 LB 59/23 OVG |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 17 Abs 1 Nr 2 BJagdG, § 17 Abs 4 Nr 1 Buchst d BJagdG, § 17 Abs 4 Nr 2 BJagdG, § 22 Abs 4 BJagdG, § 38 Abs 1 Nr 3 BJagdG
Einziehung eines Jagdscheins, Versagung eines neuen Jagdscheines und Widerruf der Waffenbesitzkarte bei wiederholten oder gröblichen Verstößen gegen BJagdG § 17 Abs 4 Nr 1 Buchst d
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 05.12.2022 - 4 A 1009/22
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2024 - 1 LB 59/23 OVG
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- OVG Bremen, 29.11.2023 - 1 LA 182/22
Versagung der Neuerteilung eines Jagdscheins wegen wiederholter Verstöße gegen …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2024 - 1 LB 59/23
Aus dem Umstand, dass ein Strafverfahren nach § 153a StPO eingestellt worden ist, ergibt sich kein Hindernis für eine verwaltungsbehördliche oder -gerichtliche Prüfung, welche Verfehlung der Betroffene begangen hat und ob er waffen- bzw. jagdrechtliche Unzuverlässigkeitstatbestände erfüllt (Zustimmend: OVG Bremen, Beschl. v. 29.11.23 1 LA 182/22).Gegen eine Gleichbehandlung eines einmaligen schweren Verstoßes einerseits und mehrmaliger "leichter" Verstöße gegen das Gesetz andererseits bestehen seitens des Senats keine Bedenken (so auch OVG Bremen, Beschluss vom 29. November 2023 - 1 LA 182/22 -, juris Rn. 14; VG Bremen…, Urteil vom 14. Juli 2022 - 5 K 358/21 -, juris Rn. 26).
Rn. 70 Etwas anderes gilt entgegen der Ansicht des Klägers auch nicht aufgrund des Umstandes, dass beide gegen den Kläger wegen der genannten Vorfälle geführten Ermittlungsverfahren gemäß § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden sind.Aus dem Umstand, dass ein Strafverfahren eingestellt worden ist, ergibt sich kein Hindernis für eine behördliche Prüfung, welche Verfehlung der Betroffene begangen hat und ob er waffen- bzw. jagdrechtliche Unzuverlässigkeitstatbestände erfüllt (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 29. November 2023 - 1 LA 182/22 -, juris Rn. 16).
- BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95
Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2024 - 1 LB 59/23
Die Verwaltungsbehörden und im Streitfall die Verwaltungsgerichte haben eigenständig festzustellen, welchen Gesetzesverstoß der Inhaber der waffen- bzw. jagdrechtlichen Erlaubnis begangen hat, und rechtlich zu beurteilen, ob und gegebenenfalls mit welchem Gewicht dieser Verstoß im Sinne des Waffen- bzw. Jagdgesetzes relevant ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 1996 - 1 C 12/95 -, juris Rn. 24). - BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08
Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2024 - 1 LB 59/23
Erforderlich ist danach eine tatbezogene Prüfung in Gestalt einer Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 3 B 12/08 -, juris Rn. 5).
- VGH Bayern, 13.04.2021 - 24 B 20.2220
Erfolglose Klage gegen den Widerruf von Waffenbesitzkarten und die Einziehung …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2024 - 1 LB 59/23
So ist etwa bei der vergleichbaren Vorschrift des Waffengesetzes anerkannt, dass der Verstoß gegen das Waffengesetz weder in irgendeiner Art und Weise weiter qualifiziert sein noch, dass zwischen den wiederholten Verstößen ein engerer zeitlicher Zusammenhang bestehen muss (vgl. VGH München, Beschluss vom 13. April 2021 - 24 B 20.2220 -, juris Rn. 16; ähnlich auch OVG Lüneburg…, Urteil vom 21. Dezember 1994 - 13 L 128/93 -, juris Rn. 19). - OLG Hamm, 09.06.2015 - 5 RVs 64/15
Schutzzeit für Elterntiere bei Rotwild
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2024 - 1 LB 59/23
Durch die Bestimmung, die sowohl den Tier- als auch den Artenschutz bezweckt, soll erreicht werden, dass Jungtiere nicht dadurch leiden, dass die zu ihrer Aufzucht notwendigen Elterntiere erlegt werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 9. Juni 2015 - III-5 RVs 64/15 -, juris Rn. 13; OVG Schleswig…, Urteil vom 22. Mai 2017 - 4 KN 2/15 -, juris Rn. 56). - OVG Niedersachsen, 21.12.1994 - 13 L 128/93
Waffenrechtliche Erlaubnis; Widerruf; Verwertungsverbot
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2024 - 1 LB 59/23
So ist etwa bei der vergleichbaren Vorschrift des Waffengesetzes anerkannt, dass der Verstoß gegen das Waffengesetz weder in irgendeiner Art und Weise weiter qualifiziert sein noch, dass zwischen den wiederholten Verstößen ein engerer zeitlicher Zusammenhang bestehen muss (vgl. VGH München…, Beschluss vom 13. April 2021 - 24 B 20.2220 -, juris Rn. 16; ähnlich auch OVG Lüneburg, Urteil vom 21. Dezember 1994 - 13 L 128/93 -, juris Rn. 19). - OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 2/15
Landesjagdverordnung über das Jagdeinschränkungen; Rotwildkälber, …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2024 - 1 LB 59/23
Durch die Bestimmung, die sowohl den Tier- als auch den Artenschutz bezweckt, soll erreicht werden, dass Jungtiere nicht dadurch leiden, dass die zu ihrer Aufzucht notwendigen Elterntiere erlegt werden (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 9. Juni 2015 - III-5 RVs 64/15 -, juris Rn. 13; OVG Schleswig, Urteil vom 22. Mai 2017 - 4 KN 2/15 -, juris Rn. 56). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.01.2017 - 1 M 185/16
Versagung der Neuerteilung eines Jagdscheins wegen wiederholter Verstöße gegen …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2024 - 1 LB 59/23
Ein kumulatives Vorliegen ist zur Bejahung des Tatbestandes nicht erforderlich (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 1 M 185/16 -, juris Rn. 14 ).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2024 - 1 M 581/23
Entziehung sowie Widerruf bzw. Neuerteilung eines Jagdscheins und …
Ein Wertungswiderspruch im Verhältnis der beiden Normen ist bei dieser Auslegung nicht zu erkennen (vgl. OVG Bremen…, Beschluss vom 29. November 2023 - 1 LA 182/22 -, juris Rn. 14 f. zu § 17 Abs. 4 Nr. 2 BJagdG; vgl. auch OVG Greifswald, Urteil vom 29. Mai 2024 - 1 LB 59/23 OVG -, Urteilsumdruck S. 17, zur Veröffentlichung vorgesehen).Eine Abweichung von der Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG kommt nur in Betracht, wenn die Umstände der Tat - was hier nicht der Falle ist - die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Tat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (vgl. VGH München…, Beschluss vom 11. Dezember 2023 - 24 CS 23.1495 -, juris Rn. 22;… Beschluss vom 6. Juni 2018 - 21 CS 18.659 -, juris Rn. 19; vgl. auch OVG Greifswald, Urteil vom 29. Mai 2024 - 1 LB 59/23 OVG -, Urteilsumdruck S. 17, zur Veröffentlichung vorgesehen).
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