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| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2006 - 1 M 148/05 |
Zitiervorschläge
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10.03.2006 - 1 M 148/05 (https://dejure.org/2006,45162)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10. März 2006 - 1 M 148/05 (https://dejure.org/2006,45162)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2012 - 1 M 59/11
Zur Bezeichnung des Herausgebers in einem amtlichen Bekanntmachungsblatt
Rn. 23 Die Beantwortung der Frage, ob die gewählte Tiefenbegrenzung sich als ortsangemessen darstellt, den örtlichen Verhältnissen entspricht bzw. die typischen örtlichen Verhältnisse tatsächlich widerspiegelt und sich an der ortsüblichen baulichen Nutzung orientiert und ob die normsetzende Körperschaft vor Beschlussfassung über die Satzung und Festlegung der Tiefenbegrenzung die örtlichen Verhältnisse sorgfältig und willkürfrei in allen Bereichen des Verbandsgebietes ermittelt hat (…vgl. zu diesen Anforderungen OVG Greifswald, Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07 -, juris), ist zudem wegen ihrer Komplexität grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren vorzubehalten (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 10.03.2006 - 1 M 148/05 -, juris).Die Überprüfung der Kalkulation ist zudem wegen ihrer Komplexität grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren vorzubehalten (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 10.03.2006 - 1 M 148/05 -, juris).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.07.2007 - 3 M 15/07
Erschwerung eines genehmigungsfähigen Vorhabens als "schwerer Nachteil" iSv § 47 …
Rn. 13 Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs besteht auch nach Art. 103 Abs. 1 GG nur nach den näheren Maßgaben des Prozessrechts, das heißt der konkret für das Verfahren maßgeblichen Vorschriften (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005 § 138 Rdnr. 10; OVG Greifswald, B. v. 10.03.2006 - 1 M 148/05 - NordÖR 2006, 320 LS). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2014 - 1 L 84/13
Straßenausbaubeiträge und Erschließungsbeiträge - persönliche und sachliche …
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, welche Grundstücke von der Anlage bevorteilt werden, ist ohnehin nicht der Zeitpunkt des Erlasses des Beitragsbescheides oder des Widerspruchsbescheides, sondern der Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urt. v. 30.05.1997 - 8 C 27/96 -, juris, und zum Straßenausbaubeitragsrecht OVG Greifswald, Beschl. v. 10.03.2006 - 1 M 148/05 -, juris, sowie Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2013, § 8, Rn. 391a).
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