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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.06.2009 - 1 M 160/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,22693
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.06.2009 - 1 M 160/08 (https://dejure.org/2009,22693)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08.06.2009 - 1 M 160/08 (https://dejure.org/2009,22693)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08. Juni 2009 - 1 M 160/08 (https://dejure.org/2009,22693)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Unterhaltungslast von Schöpfwerken; Verfassungsmäßigkeit des GUVG MV § 3a

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (20)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.2009 - 1 L 113/05

    Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.06.2009 - 1 M 160/08
    Mit dieser Rechtsauffassung sei die Antragstellerin erstinstanzlich im Klageverfahren unterlegen (3 A 680/03), über den dazu gestellten Berufungszulassungsantrag (1 L 113/05) sei jedoch noch nicht entschieden.

    Rn. 9 Soweit sich die Antragstellerin gegen diesen Rechtsstandpunkt des Verwaltungsgerichts wendet und sich die im Verfahren 1 L 113/05 erhobenen Einwendungen gegen die Einbeziehung von Unterhaltungskosten für in Küstenschutzdeiche integrierte Schöpfwerke für das vorliegende Verfahren zu eigen macht, folgt ihr der Senat nicht.

  • VG Greifswald, 14.12.2007 - 3 A 587/05

    Erhebung von Wasser- und Bodenverbandsgebühren

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.06.2009 - 1 M 160/08
    Zur Begründung ist ausgeführt, das Verwaltungsgericht Greifswald habe mit Urteil vom 14. Dezember 2007 in einem anderen Verfahren (3 A 587/05) festgestellt, dass sämtliche Abgabenbescheide des Antragsgegners rechtswidrig seien, da die Verbandsversammlung die für die Ladung ihrer Mitglieder geltenden Bestimmungen nicht beachtet habe.

    Zur Begründung ist ausgeführt, es werde zwar an den Kriterien, die das Gericht in seiner Entscheidung vom 14. Dezember 2007 (3 A 587/05) bezüglich der Ordnungsgemäßheit von Ladungen zu den Sitzungen der Verbandsversammlung aufgestellt habe, festgehalten.

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.06.2009 - 1 M 160/08
    Er bedarf eines solchen Schutzes nicht, wenn ihn auch die rechtzeitige Kenntnis der geänderten Rechtslage nicht zu einem alternativen Verhalten veranlasst hätte (BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36/02 -, juris).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87.88

    Zweitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.06.2009 - 1 M 160/08
    Der von einer rückwirkenden Rechtsänderung betroffene Kläger ist im Übrigen dadurch hinreichend geschützt, dass er - hätten ohne die Rechtsänderung die Voraussetzungen für eine Aufhebung des Abgabenbescheides vorgelegen - die Kostenlast durch eine Erledigungserklärung abwenden kann (vgl. dazu ausführlich BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87/88 -, juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Umlagebeträgen für die staatliche Aufsicht …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.06.2009 - 1 M 160/08
    Ferner kommt ein Vertrauensschutz nicht in Betracht, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung von Normen erfordern (BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06 -, juris, Rn. 29 ff).
  • BVerfG, 23.07.2002 - 2 BvL 14/98

    Richtervorlage zur Heilung fehlerhafter Zweckverbände in Sachsen-Anhalt …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.06.2009 - 1 M 160/08
    Die Grenzen eines solchen Entzugs bilden die materiellen Grundrechte und das Rückwirkungsverbot (BVerfG - 2 BvL 14/98 -, juris).
  • FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 1217/07

    Rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist für Grundstücke ist …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.06.2009 - 1 M 160/08
    Der Betroffene muss mit anderen Worten darauf vertrauen können, dass sein dem geltenden Recht entsprechendes Handeln mit allen ursprünglich damit verbundenen Rechtsfolgen von der Rechtsordnung anerkannt bleibt (Finanzgericht Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 1217/07 -, juris).
  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.06.2009 - 1 M 160/08
    Die Fachgerichte sind durch Art. 100 Abs. 1 GG nicht gehindert, schon vor einer im Hauptsacheverfahren einzuholenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn dies nach den Umständen des Falles im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsacheentscheidung dadurch nicht vorweggenommen wird (BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91 -, BVerfGE 86, 382).
  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07

    Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.06.2009 - 1 M 160/08
    Dann wird sie aber nicht anders behandelt als jeder andere Grundstückseigentümer, der zulässigerweise einen Beitrag für die Verbandstätigkeit zu erbringen hat (vgl. BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1/07, 9 C 1/07 (10 C 11/05) -, juris, Rn. 35).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - 16 B 539/09

    Empfänger von EU-Agrarsubventionen dürfen im Internet veröffentlicht werden

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.06.2009 - 1 M 160/08
    Voraussetzung ist daher, dass das Gericht, wenn es schon nicht von der Unvereinbarkeit der Norm mit höherrangigem Recht überzeugt ist, doch erhebliche Zweifel daran hegt und nach seiner Auffassung damit zu rechnen ist, dass im Hauptsacheverfahren nach einem entsprechenden Vorlagebeschluss der Antragsteller obsiegen wird (vgl. die im Beschluss des OVG NW, 10.04.1992 - 12 B 2298/90 -, NVwZ 1992, 1226 f wiedergegebene Rechtsauffassung des BVerfG; BayVGH, 19.05.1994 - 25 CE 94.1596 -, BayVBl 1995, 56; OVG Schleswig, 28.06.1995 - 3 M 43/95 -, NVwZ-RR 1995, 664 ff; OVG NW, 27.04.2009 - 16 B 539/09 -, juris, Rn. 36).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.01.2006 - LVerfG 15/04

    Kindertagesförderungsgesetz - Anforderungen an die Substantiierung von Mehrkosten …

  • BVerfG, 06.03.1990 - 2 BvL 10/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Richtervorlagen

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 19.07.2007 - 15/04
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.1992 - 12 B 2298/90

    Verfassungsmäßigkeit; Aufhebung; Frauenförderungsgesetz; Vorlagebeschluß; …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2001 - 1 L 25/00

    Zulässigkeit einer behördlichen Anordnung der Errichtung und des Betriebes eines …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2009 - 1 L 276/05

    Erfüllung übertragener Aufgaben durch die Kommunen; Ausgleichsanspruch wegen …

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2008 - 13 LC 171/06

    Anlage; Gewässer; Hochwasserschutz; Mühlenbetrieb; Stauwehr; Stromerzeugung; …

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.06.1995 - 3 M 43/95

    Vorwegnahme der Hauptsache; Regelungsanordnung; Allgemeine Schulpflicht; …

  • VGH Bayern, 19.05.1994 - 25 CE 94.1596
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.08.1972 - III A 55/71
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2013 - 1 L 67/10

    Wasser und Bodenverbandsgebühren; Verwendung von Aufrundungsregelungen; Vorteil …

    Zur Frage der Vereinbarkeit des § 3 a GUVG M-V mit Verfassungsrecht hat der Senat bereits mehrfach Stellung genommen (vgl. ausführlich Beschl. v. 8. Juni 2009 - 1 M 160/08 -, zit. n. juris; Beschl. v. 9. Juni 2009 - 1 L 113/05 -, zit. n. juris; zuletzt Beschl. v. 12. Mai 2010 - 1 L 90/06 -, zit. n. juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.2009 - 1 L 113/05

    Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden

    Der Senat hat in einem ähnlich gelagerten, zwischen den Beteiligten geführten Verfahren (Beschluss v. 08. Juni 2009 - 1 M 160/08 -) zu dieser Problematik im Wesentlichen folgenden Rechtsstandpunkt eingenommen:.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2014 - 1 L 226/13

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht -Übernahme von Schulgeld

    Voraussetzung für eine Vorlageentscheidung im Wege der konkreten Normenkontrolle ist, dass das vorlegende Gericht von der Nichtigkeit der zur Prüfung gestellten Vorschrift überzeugt ist (OVG Greifswald, Beschl. v. 08.06.2009 - 1 M 160/08 -, juris, im Anschluss an BVerfG, Beschl. v. 06.03.1990 - 2 BvL 10/89 -, BVerfGE 81, 275).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2010 - 1 L 90/06

    Organisation der Wasser- und Bodenverbände in Mecklenburg-Vorpommern

    Diese Bestimmung sowie die Frage ihrer Vereinbarkeit mit den Anforderungen des Verfassungsrechts ist Gegenstand von Entscheidungen des Senates gewesen (vgl. ausführlich Beschluss v. 08.06.2009 - 1 M 160/08 -, NordÖR 2008, 315).
  • VG Potsdam, 08.11.2012 - 6 K 1408/09

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage

    Dem entspricht § 62 des Landeswassergesetzes Mecklenburg-Vorpommern (vormals § 62 Abs. 1 Nr. 7 LWaG; hierzu OVG Greifswald, Beschluss vom 8. Juni 2009 - 1 M 160/08 -, NordÖR 2009, 315).
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