Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2001 - 1 M 21/00 |
Zitiervorschläge
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04. April 2001 - 1 M 21/00 (https://dejure.org/2001,52100)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2004 - 4 K 38/02
Ladungsfrist; (Global-)Kalkulation; Grundstücksanschlussleitung; …
Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber der Abwasserbeseitigung eine Altanlage "übernommen" hat (vgl. auch OVG Greifswald, Beschluss vom 04. April 2001 - 1 M 21/00 -, NordÖR 2002, 43; Urteil vom 13. November 2001 - 4 K 16/00 -, KStZ 2002, 132 = NVwZ-RR 2002, 687 = NordÖR 2002, 138 = DVBl 2002, 644 = DÖV 2002, 626 = Überblick 2002, 83). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.06.2012 - 3 K 36/11
Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan
Darauf ob daneben der Ausfertigung auch die Aufgabe zukommt zu bezeugen, dass die für die Rechtswirksamkeit maßgeblichen Umstände beachtet sind (Legalitätsfunktion) (…so Glaser in: Darsow u.a., Schweriner Kommentierung der Kommunalverfassung des Landes M-V, 3. Aufl. 2005, § 5 Rn. 13 m.w.N.;… Ullrich, in: Schröder/Willner u.a., Kommunalverfassungsrecht M-V, § 5 GemO Nr. 4.3; offenbar auch vorausgesetzt von OEufach0000000005, B. v. 04.04.2001 - 1 M 21/00 - Juris Rn. 18; hingegen gehört die Legalitätsfunktion nicht zum Mindeststandard des bundesverfassungsrechtlichen Rechtsstaatsgebots, vgl. BVerwG, U. v. 16.12.1993 - 4 C 22/92 - NVwZ 1994, 1010 f.) kommt es nicht an. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2004 - 4 K 34/02
Normenkontrolle; Kanalbaubeitrag; Mindestinhalten einer Abgabensatzung; …
Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber der Abwasserbeseitigung eine Altanlage "übernommen" hat (vgl. auch OVG Greifswald, Beschluss vom 04. April 2001 - 1 M 21/00 -, NordÖR 2002, 43; Urteil vom 13. November 2001 - 4 K 16/00 -, KStZ 2002, 132 = NVwZ-RR 2002, 687 = NordÖR 2002, 138 = DVBl 2002, 644 = DÖV 2002, 626 = Überblick 2002, 83).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2013 - 1 L 275/11
Anwendbarkeit der AO 1977 § 174 Abs 5 im Bereich des Kommunalabgabenrechts; …
Es trifft entgegen dem Vorbringen des Beklagten insoweit zunächst nicht zu, dass der Senat in seinem Beschluss vom 04. April 2001 - 1 M 21/00 - (juris) die Anwendbarkeit von § 174 Abs. 5 AO im abgabenrechtlichen Verwaltungsstreitverfahren bejaht hätte; in dieser Entscheidung ist - ohne nähere Erörterung - lediglich ausgeführt, dass § 174 Abs. 4 AO anwendbar sei, und stand im Übrigen nicht die Beteiligung eines Dritten im Prozess bzw. die Erstreckung der Regelung des § 174 Abs. 4 AO auf einen Dritten in Rede. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2013 - 4 K 16/10
Anschlussbeitragssatzung: Anschaffung und Herstellung
In dem Beschluss vom 04. April 2001 (- 1 M 21/00 - juris Rn. 19) hat es ausgeführt, dass die Umstellung eines vorhandenen Mischwassersystems in ein Trennsystem beitragsrechtlich als erstmalige Herstellung anzusehen sei. - VG Greifswald, 16.10.2014 - 3 A 509/13
Anschlussbeitrag (Schmutzwasser); Vorteilsprinzip; Nichtigkeit der …
Diese Betrachtungsweise entspricht der ständigen Rechtsprechung des OVG Greifwald zu § 8 Abs. 1 Satz 1 KAG 1993 (…vgl. Beschl. v. 21.04.1999 - 1 M 12/99 -, juris Rn. 22; Beschl. v. 04.04.2001- 1 M 21/00 -, juris Rn. 19) und zu § 9 Abs. 1 Satz 1 KAG M-V (…eingehend: OVG Greifswald, Beschl. v. 13.02.2013 - 4 K 16/10 -, juris Rn. 20 ). - VG Greifswald, 07.09.2011 - 3 A 821/10
Erhebung eines Erschließungsbeitrags gegenüber einem Dritten; förmliche …
Zwar findet die Bestimmung kraft der Verweisung in § 12 Abs. 1 KAG M-V auch auf Kommunalabgaben Anwendung (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 04.04.2001 - 1 M 21/00 - juris Rn. 22 [Anschlussbeitrag];… unklar dagegen OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 03.01.2006 - 1 O 117/05 - juris Rn. 14: keine Anwendung "eins zu eins").
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