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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2003 - 1 M 253/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,59443
OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2003 - 1 M 253/02 (https://dejure.org/2003,59443)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.06.2003 - 1 M 253/02 (https://dejure.org/2003,59443)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. Juni 2003 - 1 M 253/02 (https://dejure.org/2003,59443)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - 4 L 348/06

    Voraussetzungen einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit des …

    Ein dem Grundstück durch den Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung vermittelter, die Erhebung des Beitrages rechtfertigender Vorteil i. S. des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA liegt, wie der Beklagte selbst einräumt, nur vor, wenn die Anschlussmöglichkeit tatsächlich und rechtlich dauerhaft gesichert ist (OVG LSA, Beschl. v. 30.06.2003 - 1 M 253/02 - Beschl. v. 28.02.2008 - 4 L 462/06 -).

    Bietet der Entsorgungspflichtige, wie vorliegend, einen Anschluss an einen Hauptsammler, der in einer im Eigentum eines Dritten stehenden Privatstraße verläuft und dessen Lage und rechtlicher Bestand nicht durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit zugunsten des Beklagten gesichert ist, so fehlt es (noch) an einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit (OVG LSA, Beschl. v. 30.06.2003, a. a. O.;… NdsOVG, Beschl. v. 13.07.1995 - 9 M 1462/95 - vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 28.02.2008, a. a. O.;… Klausing in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, § 8 Rdnr. 1050a m. w. N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2019 - 4 L 210/19

    Dauerhafte beitragsrechtliche Bevorteilung eines Grundstücks durch …

    Bietet der Entsorgungspflichtige einen Anschluss an einen Hauptsammler, der (teilweise) über Grundstücke verläuft, die im Eigentum eines Dritten stehen, und dessen Lage und rechtlicher Bestand nicht durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit zugunsten des Entsorgungspflichtigen gesichert ist, so fehlt es (noch) an einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit (…vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 28. Februar 2008 - 4 L 462/06 -, juris, Rn. 4;… vom 2. Dezember 2008 - 4 L 348/06 -, juris, Rn. 4; so auch bereits Beschluss vom 30. Juni 2003 - 1 M 253/02 -, juris, Rn. 3 f.;… siehe ferner Blomenkamp, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 1050a ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.08.2007 - 4 M 54/07

    Zur Entstehung der sachlichen Beitragspflicht bei der Sicherung des …

    Ebenfalls hier nicht entschieden werden muss, ob die beschränkte persönliche Dienstbarkeit des § 9 GBBerG im Hinblick auf die zeitliche Beschränkung der Geltung des § 892 BGB in § 9 Abs. 1 Satz 2 GrBBerG überhaupt als ausreichende dingliche Sicherung angesehen werden kann (…ablehnend VG Magdeburg, Urt. v. 17. Januar 2007 - 9 A 282/05 -, zit. nach JURIS; a.M.: OVG LSA, Beschl. v. 30. Juni 2003 - 1 M 253/02 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 24. März 2004 - 1 L 58/02 - zit. nach JURIS;… vgl. auch OVG LSA, Urt. v. 21. Oktober 2004 - 1 L 85/04 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2020 - 4 L 276/19

    Dauerhaftigkeit des Vorteils i. S. d. § 6 KAG ST 1996

    Bietet der Entsorgungspflichtige einen Anschluss an einen Hauptsammler, der (teilweise) über Grundstücke verläuft, die im Eigentum eines Dritten stehen, und dessen Lage und rechtlicher Bestand nicht durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit zugunsten des Entsorgungspflichtigen gesichert ist, so fehlt es (noch) an einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit (…vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 28. Februar 2008 - 4 L 462/06 -, juris, Rn. 4;… vom 2. Dezember 2008 - 4 L 348/06 -, juris, Rn. 4; so auch bereits Beschluss vom 30. Juni 2003 - 1 M 253/02 -, juris, Rn. 3 f.;… siehe ferner Blomenkamp, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 1050a ).
  • VG Halle, 22.08.2022 - 4 A 345/22

    Heranziehung zu Beiträgen für die Herstellung einer zentralen …

    Diese ist vielmehr erst dann gegeben, wenn der Hauptsammler, an den das Grundstück angeschlossen ist bzw. angeschlossen werden kann, auf dem gesamten Weg bis zum Klärwerk rechtlich und tatsächlich gesichert ist, das heißt entweder durchgehend über Grundstücke verläuft, die im öffentlichen Eigentum stehen, oder - beim Verlauf über private Grundstücke auf dem Weg zum Klärwerk - durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit gesichert ist ( OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 16. Juni 2020 - 4 L 7/19 -, juris Rn. 50 ff.;… Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 4 L 210/19 -, juris, Rdnr. 22 ;… Beschluss vom 2. Dezember 2008, - 4 L 348/06 -, juris Rn. 4,6; Beschluss vom 28. Februar 2008, - 4 L 462/06-; Beschluss vom 30. Juni 2003, - 1 M 253/02 - NdsOVG Beschluss vom 13. Juli 1995, - 9 M 1462/95 - vgl. auch Blomenkamp, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 1050a.).
  • VG Halle, 04.04.2025 - 4 A 353/22

    Beitragserhebung für Herstellung einer Schmutzwasserbeseitigungsanlage und …

    Diese ist vielmehr erst dann gegeben, wenn der Hauptsammler, an den das Grundstück angeschlossen ist bzw. angeschlossen werden kann, auf dem gesamten Weg bis zum Klärwerk rechtlich und tatsächlich gesichert ist, das heißt entweder durchgehend über Grundstücke verläuft, die im öffentlichen Eigentum stehen, oder - beim Verlauf über private Grundstücke auf dem Weg zum Klärwerk - durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit gesichert ist (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Dezember 2024 - 4 L 155/24 - juris; Beschluss vom 14. Oktober 2024 - 4 L 90/24 - juris;… Urteil vom 16. Juni 2020 - 4 L 7/19 -, juris Rn. 50 ff.;… Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 4 L 210/19 -, juris, Rdnr. 22;… Beschluss vom 2. Dezember 2008, - 4 L 348/06 -, juris Rn. 4,6; Beschluss vom 28. Februar 2008, - 4 L 462/06-; Beschluss vom 30. Juni 2003, - 1 M 253/02 - NdsOVG Beschluss vom 13. Juli 1995, - 9 M 1462/95 - vgl. auch Blomenkamp, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 1050a.).
  • VG Magdeburg, 27.09.2012 - 9 A 105/11

    Kommunalabgaben: Schmutzwasseranschlussbeiträge; dingliche Sicherung

    Bietet der Entsorgungspflichtige, wie vorliegend, einen Anschluss an einen Hauptsammler, der in einer im Eigentum eines Dritten stehenden Privatstraße verläuft und dessen Lage und rechtlicher Bestand nicht durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit zugunsten des Beklagten gesichert ist, so fehlt es - noch - an einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit (so ausdrücklich: OVG LSA, B. v. 02.12.2008, 4 L 348/06 mit Verweis auf B. v. 30.06.2003, 1 M 253/02 und B. v. 28.02.2008, 4 L 462/06 und Niedersächsisches OVG, B. v. 13.07.1995, 9 M 1462/95 und Klausing in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rz. 1050 a m. w. N.; juris).
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