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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.04.2006 - 1 M 27/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,22276
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.04.2006 - 1 M 27/06 (https://dejure.org/2006,22276)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25.04.2006 - 1 M 27/06 (https://dejure.org/2006,22276)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25. April 2006 - 1 M 27/06 (https://dejure.org/2006,22276)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bedeutung des durchschnittlichen Einspielergebnisses von Gewinnspielautomaten für die Festsetzung bzw. Überprüfung des Stückzahlmaßstabes zur Erhebung der Vergnügungssteuer; Umfang der Überprüfung einer kommunalen Satzung (Vergnügungssteuersatzung) durch das ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.04.2006 - 1 M 27/06
    Nach den vorliegenden Erkenntnissen sei der von der Antragsgegnerin verwendete Stückzahlmaßstab auch in Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 13. April 2005 - IOC 5.04 -, BVerwGE 123, 218) noch hinnehmbar.
  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99

    Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.04.2006 - 1 M 27/06
    Dies gilt ganz besonders im vorliegenden Fall, wo nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung - bis zu den Entscheidungen aus dem Jahre 2005 - das Bundesverwaltungsgericht einen Stückzahlenmaßstab in weitergehendem Umfang im Grundsatz für zulässig erachtet hat (vgl. noch BVerwG, Urt. vom 22. Dezember 1999 -11 CN 1/99 -, BVerwGE 110, 237).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2008 - 4 K 27/06

    Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit: Erhebung für einen …

    Rn. 59 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte nebst den zum Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgängen sowie der beigezogenen Verfahrensakten VG Schwerin 3 A 2322/05, 3 A 68/06, 3 A 224/06, 3 A 413/06, 3 A 72/03, 3 A 2446/06, 3 A 2804/03 und 3 A 2669/05 nebst jeweiligen Beiakten sowie 3 B 647/05 (= OVG M-V 1 M 27/06) verwiesen, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind.

    Rn. 70 1. Für den Zeitraum bis 31. Dezember 2005 ist nach Maßgabe der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung, deren jeweiliger Entwicklung sich der Senat bereits in früheren Entscheidungen angeschlossen hat (vgl. etwa 24.03.2003 - 1 L 243/02 -, juris; 06.02.2002 - 1 L 17/01, juris = NordÖR 2002, 390; 29.10.2003 - 1 M 188/03 -, juris = NordÖR 2004, 86; 09.02.2005 - 1 L 147/03 -, juris = NordÖR 2005, 279; 25.04.2006 - 1 M 27/06 -, juris = NordÖR 2006, 410; 04.05.2007 - 1 M 175/06 -, juris), auch vorliegend die Steuerbemessung für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten nach dem Stückzahlmaßstab (noch) nicht zu beanstanden.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2006 - 1 L 379/05

    Zur Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegenüber Bürgermeistern durch die …

    Es steht dem Kläger nicht an, gleichsam im Wege der Prozessstandschaft Verfahrensrechte des Beklagten geltend zu machen, denn die Gewährung rechtlichen Gehörs dient allein dem Schutz desjenigen Beteiligten, dessen eigenes Recht in entscheidungserheblicher Weise verletzt werden könnte (vgl. hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 6. Februar 2006 - Az.: 1 M 27/06 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2007 - 1 M 175/06

    Rechtmäßigkeit eines Stückzahlmaßstabes im Vergnügungssteuerrecht

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 25. April 2006 - 1 M 27/06 - (NordÖR 2006, 410) ausgeführt hat, gilt dies besonders in Fällen der vorliegenden Art, da - bis zu den Entscheidungen aus dem Jahre 2005 (…vgl. BVerwG, Urt. v. 13.04.2005 - 10 C 5.04 -, DVBl. 2005, 1208) - das Bundesverwaltungsgericht einen Stückzahlmaßstab in weitergehendem Umfang im Grundsatz für zulässig erachtet hatte (vgl. noch BVerwG…, Urt. vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1.99 -, BVerwGE 110, 237).

    Dass der Senat bei Einhaltung der vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Kriterien grundsätzlich einen Stückzahlmaßstab für zulässig hält, hat er bereits in seinem Beschluss vom 25. April 2006 - 1 M 27/06 - (NordÖR 2006, 410) verdeutlicht.

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