Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2005 - 1 M 297/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (4)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Virtuelle Geldspielgeräte strafbar und verboten
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Virtuelle Geldspielgeräte strafbar und verboten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begründetheit einer Beschwerde gerichtet auf eine Untersagungsverfügung eines "virtuellen Glücksspiels"; Erlaubnispflichtigkeit von im Internet betriebenen Geldspielgeräten aufgrund der Zugehörigkeit zur Gruppe der Glücksspiele i.S.d. § 284 Strafgesetzbuch (StGB); Keine ...
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einordnung von virtuellen im Internet betriebenen Geldspielgeräten als Glücksspiele; Notwendigkeit einer behördlichen Erlaubnis; Unterschiedliche Behandlung von Gewinnspielgeräten und anderen Spielen; Erlass von Verbotsverfügungen durch ein Land mit Wirkung für andere ...
Verfahrensgang
- VG Halle, 04.08.2004 - 1 B 25/04
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2005 - 1 M 297/04
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60
1. Rundfunkentscheidung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2005 - 1 M 297/04
Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin kann in Bereichen, welche - wie das Glücksspielrecht - den Ländern zur gesetzlichen Regelung zugewiesen sind, nicht ein Bundesland quasi im Wege der "Ersatzvornahme" ohne weiteres Verbotsverfügungen auch mit Wirkungen für andere Bundesländer erlassen (vgl. insoweit zum Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens: BVerfG, U. v. 28.02.1961 - 2 BvG 1, 2/60 - BVerfGE 12, 205, 254). - BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 11.04
Spielhalleneigenschaft von Internetcafes
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2005 - 1 M 297/04
Im Übrigen rechtfertigt auch die mit der Existenz elektronischer Bildschirmunterhaltungsspiele (auch ohne Gewinnmöglichkeit) verbundene Gefahr für Kinder und Jugendliche regelmäßig die Einführung eines Erlaubnisvorbehaltes (vgl. BVerwG, U. v. 09.03.2005 - 6 C 11/04 - NVwZ 2005, 961). - BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01
Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2005 - 1 M 297/04
Ein Glücksspiel ist dadurch geprägt, dass der Spielerfolg allein oder überwiegend vom Zufall abhängt; ein Glücksspiel liegt auch vor, wenn der Spielerfolg zwar nicht allein vom Zufall abhängt, dem Zufallselement aber ein deutliches Übergewicht gegenüber den vom Spieler zu beeinflussenden Umständen zukommt (vgl. BVerwG, U. v. 28.03.2001 - 6 C 2.01 - GewArch 2001, 334).
- BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2005 - 1 M 297/04
Nach Kenntnis des Senates ergehen derzeit in anderen Bundesländern außer Sachsen-Anhalt auch im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 2005 (- 1 BvR 223/05 - GewArch 2005, 246) und die für das Frühjahr 2006 erwartete Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des staatlichen Glücksspielmonopols zumindest keine sofort vollziehbaren Untersagungsverfügungen hinsichtlich des Betriebes von Glücksspielangeboten (insbesondere Sportwetten) im Internet mehr bzw. wird die bereits verfügte sofortige Vollziehung entsprechender Verfügungen regelmäßig wieder aufgehoben. - BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 1.01
Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit; Gewinnspielgerät; Glücksspiel; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2005 - 1 M 297/04
Lässt das Gesetz unter engen Voraussetzungen bestimmte Glücksspiele zu, so muss es nicht auch weitere Glücksspielmöglichkeiten, z. B. virtuelle Spielcasinos im Internet, ohne eine besondere Erlaubnispflicht eröffnen (vgl. BVerwG, U. v. 24.10.2001 - 6 C 1/01 - BVerwGE 115, 179). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2005 - 1 M 436/04
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2005 - 1 M 297/04
Diese Erwägungen haben im Übrigen in den parlamentarischen Beratungen bei der Verabschiedung des Glücksspielgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt eine beachtliche Rolle gespielt (vgl. B. d. Senates v. 18.03.2005 -1 M 436/04 -). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2005 - 1 M 91/05
Sportwette, Glücksspiel, Oddset: Wette
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2005 - 1 M 297/04
Die Antragsgegnerin hätte daher - wie dies im Übrigen das Landesverwaltungsamt bei den die Untersagung des Betriebes von Sportwetten im Internet betreffenden Verbotsverfügungen auch getan hat (vgl. B. d. Senates vom 18.03.2005 - 1 M 91/05 -) - bereits den Geltungsbereich der Verfügung örtlich jedenfalls auf das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt bzw. nur auf das Gebiet der Stadt A-Stadt beschränken müssen. - OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2005 - 1 M 321/05
Reichweite eines Sportwetten-Verbots im Internet
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2005 - 1 M 297/04
Die Antragsgegnerin hätte daher in dem Bescheid vom 21. April 2004 außerdem selbst aufzeigen müssen, welche technisch möglichen, rechtlichen zulässigen und das Übermaßverbot nicht verletzenden Maßnahmen zur Umsetzung der Verfügung vom 21. April 2004 der Antragsteller hätte treffen können (vgl. B. d. Senates v. 27.07.2005 -1 M 321/05-).
- OVG Niedersachsen, 21.06.2011 - 11 LC 348/10
Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit Unions- und …
Eine Erlaubnis nach §§ 33c ff. GewO bezieht sich allein auf ortsgebundene Spiele, gestattet also - ebenso wenig wie sonstiges Recht - die Veranstaltung von Glücksspielen im Internet gerade nicht (vgl. nur OVG Sachsen-Anh., Beschl. v. 29.8.2005 - 1 M 297/04 - LG Köln, Urt. v. 25.2.2010 - 31 O 717/09 -, jeweils juris, m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 11.11.2010 - 11 MC 429/10
Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit Unionsrecht i.R.v. …
Eine Erlaubnis nach § 33c ff. GewO bezieht sich allein auf ortsgebundene Spiele, gestattet also - ebenso wenig wie sonstiges Recht - die Veranstaltung von Glücksspielen im Internet gerade nicht (vgl. nur Sachsen - Anh. OVG , Beschl. v. 29.8.2005 - 1 M 297/04 - LG Köln, Urt. v. 25.2.2010 - 31 O 717/09 -, jeweils juris, m. w. N.). - VG Hamburg, 04.11.2010 - 4 K 26/07
Angebot von Internet-Sportwetten von einer im Ausland ansässigen Körperschaft des …
Denn solche Automatenspiele, bei denen Gewinn und Verlust vom Zufall abhängen, sind Glücksspiele (…Landmann/Rohmer-Marcks, GewO, § 33 c, Rn. 4;… Dietlein u.a. - Dietlein/Hüsken, Glücksspielrecht, § 33 c GewO, Rn. 4; VG Halle, Beschl. v. 4.8.2004, 1 B 25/04, juris; OVG Magdeburg, Beschl. v. 29.8.2005, 1 M 297/04, juris;… Schönke/ Schröder-Eser/Heine, StGB, § 284, Rn. 6).Auch eine analoge Anwendung der Vorschriften scheidet aus (so auch VG Halle, Beschl. v. 4.8.2004, 1 B 25/04, juris; OVG Magdeburg, Beschl. v 29.8.2005, 1 M 297/04, juris;… VG Augsburg, Urt. v. 18.7.2007, 4 K 06.1474, juris;… Hahn, in: Friauf, GewO, 2009, § 33 c, Rn. 4; Odenthal, Virtuelle Geldspielgeräte im Internet, Gewerbearchiv 2006, 58 ff.; Liesching, Anmerkung zu VG Berlin zur Gewerbeerlaubnis für Internet-Gewinnspiel, MMR 2009, 795 (796)).
- VGH Bayern, 10.07.2025 - 23 BV 23.913
Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung, Untersagung der Veranstaltung, …
Sie betreffen nur stationäre Spielangebote (vgl. OVG LSA, B.v. 29.8.2005 - 1 M 297/04 - GewArch 2006, 163 juris Rn. 5;… LG Köln, U.v. 25.2.2010 - 31 O 717/09 - ZfWG 2010, 149 juris Rn. 20 f.), die die Anwesenheit des Spielers "vor Ort" voraussetzen (…vgl. auch BVerwG, U.v. 1.6.2011 - 8 C 5.10 - BVerwGE 140, 1 juris Rn. 36). - VG Düsseldorf, 29.04.2011 - 27 L 471/10
Glücksspiel Mau Mau Zufall Entgelt Veranstalter kohärent Kohärenzgebot
Rn. 53 Vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 1986 - 4 StR 148/86 -, Juris (…Rn. 15); OVG NRW, Beschluss vom 26. Februar 2010 - 4 B 185/10 -, Juris (…Rn. 70); Liesching, ZfWG 2009, 320 (321 f.); Bolay, MMR 2009, 669 ff.; a.A. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. August 2005 - 1 M 297/04 -, Juris (…Rn. 4); VG Ansbach, Beschluss vom 15. Juni 2010 - AN 4 S 10.005473 -, Juris (…Rn. 23 ff.); Hüsken, "Das Verhältnis zwischen glücksspielstaatsvertraglichem Glücksspielbegriff gemäß § 3 Abs. 1 GlüStV und rundfunkstaatsvertraglichem Gewinnspielbegriff gemäß § 8a Abs. 1 RStV - Echte Konkurrenz oder kollisionsloser Gleichlauf?", ZfWG 2009, 153 (156). - VG Halle, 26.03.2009 - 3 A 194/06 Mit Beschluss vom 29. September 2005 ( Az.: 1 M 297/04 ) stellte das OVG des Landes Sachsen-Anhalt auf die von der Klägerin gegen den Beschluss der 1. Kammer des VG Halle erhobene Beschwerde die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Klägerin vom 22. April 2004 gegen die Ziffern 1 und 2 des Bescheides der Beklagten vom 21. April 2004 wieder her und ordnete die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen Ziffer 3 des Bescheides an.
Wie bereits die 1. Kammer des erkennenden Gerichts (Beschl.v. 04. August 2004 - 1 B 25/04 HAL -, zitiert nach juris) sowie das OVG des Landes Sachsen-Anhalt im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ( Beschl.v. 29. September 2005 - 1 M 297/04 -, zitiert nach juris) zutreffend ausgeführt haben, konnte die Beklagte die streitgegenständliche Verfügung auf die ordnungsrechtliche Generalklausel des § 13 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt - SOG LSA - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2003 (GVBl.S. 214) stützen, da für das Betreiben einer Internetseite, auf der "virtuelle Geldspielautomaten" mit Gewinnmöglichkeit bereitgehalten werden, kein gesetzlicher Zulassungstatbestand existiert.
- VG Leipzig, 04.08.2011 - 5 L 305/11
Verbot der Vermittlung und Bewerbung von Sportwetten im Freistaat Sachsen mittels …
Eine Erlaubnis nach § 33c ff. GewO bezieht sich allein auf ortsgebundene Spiele, gestattet also - ebenso wenig wie sonstiges Recht - die Veranstaltung von Glücksspielen im Internet gerade nicht (vgl. nur Sachsen - Anh. OVG , Beschl. v. 29.8.2005 - 1 M 297/04 - LG Köln, Urt. v. 25.2.2010 - 31 O 717/09 -, jeweils [...], m.w.N.). - VG Bremen, 15.12.2011 - 5 V 895/11
Untersagung der Vermittlung von Live-Sportwetten
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Rechtsprechung
| AG Wiesloch, 14.04.2004 - 1 M 297/04 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wiesloch, 14.04.2004 - 1 M 297/04
- LG Heidelberg, 19.07.2004 - 6 T 61/04
Wird zitiert von ...
- LG Heidelberg, 19.07.2004 - 6 T 61/04
Unzulässigerklärung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen Unbestimmtheit der …
Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wiesloch vom 14.04.2004 (AZ: 1 M 297/04) wird dieser dahingehend abgeändert, dass die durch OGV H am 18.02.2004 vorgenommenen Vollstreckungsmaßnahmen für unzulässig erklärt werden und OGV H angewiesen wird, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 07.11.2001 (5 0 28/01) einzustellen und das Vollstreckungsprotokoll vom 18.02.2004 dahingehend zu ändern, dass Annahmeverzug nicht festgestellt werden konnte.Rn. 6 Das Vollstreckungsgericht hat nach Anhörung der Gläubigerin mit Beschluss vom 14.04.2004 (AS. 95; Aktenzeichen 1 M 297/04) die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt, weil das zugrunde liegende Urteil keinen vollstreckungsfähigen Inhalt aufweise.
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