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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 14.07.1997 - 1 M 3349/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,11894
OVG Niedersachsen, 14.07.1997 - 1 M 3349/97 (https://dejure.org/1997,11894)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.07.1997 - 1 M 3349/97 (https://dejure.org/1997,11894)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Juli 1997 - 1 M 3349/97 (https://dejure.org/1997,11894)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Lüneburg - 2 B 32/97
  • OVG Niedersachsen, 14.07.1997 - 1 M 3349/97
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 17.95

    Bauplanungsrecht - Arztpraxis als Anlage für gesundheitliche Zwecke in einem …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.07.1997 - 1 M 3349/97
    Daran fehlt es, weil sich der Zulassungsantrag in dem Vorwurf erschöpft, daß das Verwaltungsgericht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1996 (4 C 17.95 - DVBl. 1997, 568) verkannt habe.
  • BVerwG, 13.12.1995 - 4 B 245.95

    Finanzmaklerbüro im Anbau - § 13 BauNVO, Drittschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.07.1997 - 1 M 3349/97
    Das BVerwG (Beschl. v. 13.12.1995 - 4 B 245/95 - NVwZ 1996, 787) hat bereits entschieden, daß sich Nachbarn unabhängig von der Zumutbarkeit der tatsächlichen Beeinträchtigungen gegen einen Verstoß gegen § 13 BauNVO wenden können.
  • BVerwG, 21.10.1983 - 1 B 116.83

    Klageänderung - Sachdienlichkeit - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.07.1997 - 1 M 3349/97
    Der Zulassungsantrag muß daher nach § 146 Abs. 5 Satz 3 den Rechtssatz formulieren, mit dem das Verwaltungsgericht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen ist (vgl. BVerwG, 21.10.1983 1 B 116/83 - DVBl. 1984, 93).
  • BVerwG, 20.01.1988 - 7 B 47.87

    Lehrverpflichtungen wissenschaftlicher Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.07.1997 - 1 M 3349/97
    Da eine Grundsatzrüge nur dann in eine Divergenzrüge umgedeutet werden kann, wenn die Beschwerde eine Grundsatzrüge erhoben hat bevor die aufgeworfene Rechtsfrage entschieden worden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.1.1988 - 7 B 47.87 - Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 36) rechtfertigt die Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts die Zulassung der Beschwerde nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2016 - 14 A 1852/16

    Politische Verfolgung von nach Syrien zurückkehrenden syrischen …

    Rn. 26 BVerwG, Beschluss vom 4.2.2014 - 6 PB 36.13 -, juris, Rn. 10; Beschluss vom 6.4.2009 - 10 B 62.08 -, juris, Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 26.11.1996 - 25 A 794/96.A -, juris, Rn. 6; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 9.2.1999 - A 14 S 240/99 -, juris, Rn. 2; OVG Nds., Beschluss vom 14.7.1997 - 1 M 3349/97 -, juris, Rn. 4.
  • OVG Niedersachsen, 09.02.1998 - 12 M 5642/97

    Berücksichtigung "neuer" Tatsachen/Beweismittel; Beweismittel, neue; …

    Es ist nicht grundsätzlich und ausnahmslos ausgeschlossen, sich zur Stützung des Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auf "neues" tatsächliches Vorbringen oder "neue" Beweismittel zu berufen (a.A. OVG NW, Beschl. v. 9. Juni 1997 - 15 E 444/97 -, DVBl. 1997, 1337 f.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18. Dezember 1997 - A 14 S 3451/97 - NdsOVG, Beschl. v. 14. Juli 1997 - 1 M 3349/97 -).

    Der Senat teilt nicht die in der Rechtsprechung vertretene Ansicht, daß im Zulassungsverfahren allein darüber zu entscheiden ist, ob die von dem Verwaltungsgericht auf der Grundlage des Sachverhalts, wie er ihm bekannt war (bzw. hätte bekannt sein müssen) getroffene Entscheidung wegen Vorliegens eines Zulassungsgrundes im Beschwerdeverfahren überprüft werden muß und daher wegen des rechtssystematischen Unterschiedes zwischen dem Verfahren auf Zulassung des Rechtsmittels und dem Rechtsmittelverfahren selbst "neues" tatsächliches Vorbringen bzw. "neue" Tatsachen grundsätzlich und ausnahmslos nicht berücksichtigt werden dürfe (s. etwa OVG NW, B. v. 9. Juni 1997 - 15 E 444/97 -, DVBl. 1997, 1337 f; VGH Bad.-Württ., B. v. 18. Dezember 1997 - A 14 S 3451/97 - NdsOVG, B. v. 14. Juli 1997 - 1 M 3349/97 - B. v. 11. August 1997 - 4 M 3697/97 -, B. v. 22. September 1997 - 4 M 3803/97; a.A. etwa OVG RP, B. v. 15. September 1997 - 6 A 12008/97 -, DÖV 1998, 126 f [Änderung der Rechtslage]).

    Die Zulassung "neuer" Tatsachen oder Beweismittel (unabhängig vom Zeitpunkt ihres Entstehens) kann allerdings dazu führen, daß sich der Prüfungsumfang im Zulassungsverfahren erheblich erweitert und sich das Vorliegen der "neuen" Tatsachen, an welche zur Zulassung führenden ernstlichen Zweifel anknüpfen, im Verfahren nach zugelassenem Rechtsmittel in tatsächlicher Hinsicht - etwa nach dem Ergebnis einer im Rechtsmittelverfahren durchzuführenden Beweiserhebung - nicht bestätigt und rückblickend die Zulassung nicht gerechtfertigt gewesen sein mag (so VGH Bad.-Württ., B. vom 18. Dezember 1997 - A 14 S 3451/97 - s.a. NdsOVG, B. v. 14. Juli 1997 - 1 M 3349/97 -: "Im Zulassungsverfahren ist kein Raum für neuen Tatsachenvortrag, weil sonst das Zulassungsverfahren mit der Aufklärung des Sachverhaltes belastet würde oder das Rechtsmittel ohne gesicherte Erkenntnisse 'ins Blaue hinein' zugelassen werden müßte" [unter Hinweis auf die vom Gesetzgeber gewollte "Filterwirkung" des Zulassungsverfahrens]).

  • OVG Niedersachsen, 30.11.1999 - 12 M 4172/99

    Nachweis eines Betäubungsmittelmißbrauchs bei der Fahrerlaubnisentziehung; ; …

    Der Senat, der nach ständiger Rechtsprechung im Zulassungsverfahren bei dem Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO neue Tatsachen berücksichtigt, sofern die Berücksichtigung dieser Tatsachen nicht schon nach materiellem Recht ausgeschlossen ist (s. etwa den Beschl. v. 9.2.1998 - 12 M 5642/97 -, DVBl. 1998, 491, ebenso: NdsOVG, Beschl. v. 3.11.1998 - 9 L 5136/97 - a. A.: NdsOVG, Beschl. v. 14.7.1997 - 1 M 3349/97 - OVG NW, Beschl. v. 9.6.1997 - 15 E 444/97 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.12.1997 - A 14 S 345/97 -), hat bei seiner Zulassungsentscheidung nunmehr zu würdigen, dass der Antragsteller durch das Urteil des Amtsgerichts vom November 1999 wegen gemeinschaftlichen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln sowie unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln nach den §§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 1, 29 Abs. 1 Nrn. 1 und 3, 33 BtmG, 25 Abs. 2, 53 StGB zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30,- DM verurteilt worden ist.
  • OVG Niedersachsen, 09.02.1998 - 12 M 5642/98

    Rechtsmittelzulassungsverfahren; Neue Tatsachen; Neue Beweismittel; …

    Es ist nicht grundsätzlich und ausnahmslos ausgeschlossen, sich zur Stützung des Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auf 'neues' tatsächliches Vorbringen oder 'neue' Beweismittel zu berufen (a. A. OVG NW, Beschluß vom 9.6. 1997 - 15 E 444/97 -, DVBl. 1997, 1337 f.; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 18.12.1997 - A 14 S 3451/97 - NdsOVG, Beschluß vom 14.7.1997 - 1 M 3349/97 -).
  • OVG Niedersachsen, 05.07.1999 - 4 L 4244/98

    Kostenbeitrag - Einkommensberechnung -;; Berufungszulassung, neues Vorbringen; …

    1997 - 4 M 3697/97 - Beschl. v. 22. Sept. 1997 - 4 M 3803/97 - vgl. auch: Nds OVG, Beschl. v. 14. Juli 1997 - 1 M 3349/97 - Beschl. v. 10. März 1998 - 11 M 224/98 - Beschl. v. 6. Juli 1998 - 11 M 2982/98 - OVG NW, Beschl. v. 9. Juni 1997 - 5 E 444/97 -, DVBl 1997, 1337; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18. Dez. 1997 - A 14 S 3451/97 - a.A.: Nds OVG, Beschl. v. 9. Febr. 1998 - 12 M 5642/97 -, NdsVBl 1998, 162; offengelassen in: Beschl. v. 6. Mai 1999 - 12 M 2054/99 - Beschl. v. 3. Nov.
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