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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2016 - 1 M 416/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2580
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2016 - 1 M 416/15 (https://dejure.org/2016,2580)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.01.2016 - 1 M 416/15 (https://dejure.org/2016,2580)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. Januar 2016 - 1 M 416/15 (https://dejure.org/2016,2580)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 663
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.04.2009 - 1 BvR 224/07

    Ermächtigungsgrundlage für Sperrbezirksverordnungen verfassungsrechtlich …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2016 - 1 M 416/15
    Rn. 10 Soweit der Antragsteller vorträgt, es bestünden verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Verordnungsermächtigung im Hinblick auf den aus dem Rechtsstaatsprinzip und Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG folgenden Bestimmtheitsgrundsatz in Bezug auf den Begriff des "öffentlichen Anstands", räumt er selbst ein, dass diese Ansicht im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 28.04.2009 - 1 BvR 224/07 -, NVwZ 2009, 905;… juris Rn. 15 ff.) steht, der sich der Senat anschließt.

    Rn. 11 Auch daraus, dass die Rechtsprechung den Begriff des "öffentlichen Anstands" dahingehend konkretisiert hat, dass der Erlass einer Sperrgebietsverordnung zum Schutze des öffentlichen Anstandes gerechtfertigt sein kann, wenn die Eigenart des betroffenen Gebietes durch eine besondere Schutzbedürftigkeit und Sensibilität, z.B. als Gebiet mit hohem Wohnanteil sowie Schulen, Kindergärten, Kirchen und sozialen Einrichtungen gekennzeichnet ist und wenn eine nach außen in Erscheinung tretende Ausübung der Prostitution typischerweise damit verbundene Belästigungen Unbeteiligter und "milieubedingte Unruhe", wie zum Beispiel das Werben von Freiern und anstößiges Verhalten gegenüber Passantinnen und Anwohnerinnen, befürchten lässt (BVerfG, Beschl. v. 28.04.2009 - 1 BvR 224/07 -, NVwZ 2009, 905;… juris Rn. 16;… vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 11.08.2015 - 5 A 1188/13 -, juris), kann nicht geschlussfolgert werden - so aber der Antragsteller -, dass ein gänzliches Verbot jeglicher Prostitution in Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern, wie es § 1 der ProstVerbV M-V vorsieht, verfassungswidrig sei.

    Die Festsetzung von Sperrgebieten auf der Grundlage von Art. 297 EGStGB dient der lokalen Steuerung der Prostitutionsausübung aus ordnungsrechtlichen Gründen (BVerfG, Beschl. v. 28.04.2009 - 1 BvR 224/07 -, NVwZ 2009, 905;… juris Rn. 16;… BVerwG, Urt. v. 17.12.2014 - 6 C 28/13 -, juris Rn. 15).

    Jedoch können Belästigungen der Anwohner, milieubedingte Unruhe, das Ansprechen Unbeteiligter sowie das Anfahren und Abfahren der Freier als sichtbare Begleiterscheinungen der Prostitution nicht von vornherein für den Bereich der Wohnungsprostitution als ausgeschlossen betrachtet werden (BVerfG, Beschl. v. 28.04.2009 - 1 BvR 224/07 -, NVwZ 2009, 905, juris Rn. 25 mit Hinw. auf BT-Drs. 16/4146, S. 40).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass die beiden Schutzzwecke des Art. 297 EGStGB, der Schutz der Jugend und der Schutz des öffentlichen Anstands, diese Voraussetzungen erfüllen und die Ermächtigung auch verhältnismäßig ist (BVerfG, Beschl. v. 28.04.2009 - 1 BvR 224/07 -, NVwZ 2009, 905, juris Rn. 22 ff.).

  • BVerwG, 17.12.2014 - 6 C 28.13

    Keine Einschränkung der Ermächtigung zum Erlass einer Sperrgebietsverordnung …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2016 - 1 M 416/15
    Die Festsetzung von Sperrgebieten auf der Grundlage von Art. 297 EGStGB dient der lokalen Steuerung der Prostitutionsausübung aus ordnungsrechtlichen Gründen (BVerfG, Beschl. v. 28.04.2009 - 1 BvR 224/07 -, NVwZ 2009, 905;… juris Rn. 16; BVerwG, Urt. v. 17.12.2014 - 6 C 28/13 -, juris Rn. 15).

    Vielmehr genügt für den Erlass einer Sperrgebietsverordnung die Prognose, dass das betroffene Verhalten (hier die Ausübung der Prostitution) in hinreichender Weise die abstrakte Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Schutzgüter begründet (BVerwG, Beschl. v. 17.12.2014 - 6 C 28/13 -, juris Rn. 12).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2015 - 5 A 1188/13

    Verbot der Straßenprostitution in Dortmund rechtmäßig

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2016 - 1 M 416/15
    Rn. 11 Auch daraus, dass die Rechtsprechung den Begriff des "öffentlichen Anstands" dahingehend konkretisiert hat, dass der Erlass einer Sperrgebietsverordnung zum Schutze des öffentlichen Anstandes gerechtfertigt sein kann, wenn die Eigenart des betroffenen Gebietes durch eine besondere Schutzbedürftigkeit und Sensibilität, z.B. als Gebiet mit hohem Wohnanteil sowie Schulen, Kindergärten, Kirchen und sozialen Einrichtungen gekennzeichnet ist und wenn eine nach außen in Erscheinung tretende Ausübung der Prostitution typischerweise damit verbundene Belästigungen Unbeteiligter und "milieubedingte Unruhe", wie zum Beispiel das Werben von Freiern und anstößiges Verhalten gegenüber Passantinnen und Anwohnerinnen, befürchten lässt (BVerfG, Beschl. v. 28.04.2009 - 1 BvR 224/07 -, NVwZ 2009, 905;… juris Rn. 16; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 11.08.2015 - 5 A 1188/13 -, juris), kann nicht geschlussfolgert werden - so aber der Antragsteller -, dass ein gänzliches Verbot jeglicher Prostitution in Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern, wie es § 1 der ProstVerbV M-V vorsieht, verfassungswidrig sei.
  • BVerwG, 20.11.2003 - 4 C 6.02

    Sperrbezirk; Prostitution; Einwohner; Ermächtigungsgrundlage.

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2016 - 1 M 416/15
    Die durch Art. 297 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGStGB gegebene Möglichkeit, in Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern die Prostitution gänzlich zu verbieten, ist auch durch das Prostitutionsgesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3983) nicht beseitigt worden; vielmehr ist der Vorschlag, Art. 297 EGStGB ersatzlos zu streichen (BT-Drs. 14/4456 S. 3), nicht Gesetz geworden (BVerwG, Urt. v. 20.11.2003 - 4 C 6/02 -, NVwZ 2004, 743, juris Rn. 9).
  • BVerfG, 07.10.2008 - 2 BvR 1101/08

    Bestimmtheitsgrundsatz (Blankettnorm; Anforderungen); Ausübung der verbotenen …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2016 - 1 M 416/15
    Rn. 14 Zudem hat das Bundesverfassungsgericht in einem Fall aus Baden-Württemberg eine auf Art. 297 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGStGB gestützte Sperrgebietsverordnung für das ganze Gebiet einer Gemeinde bis zu 35.000 Einwohnern nicht beanstandet (BVerfG, Beschl. v. 07.10.2008 - 2 BvR 1101/08 -, NVwZ 2009, 239, juris Rn. 9).
  • VG Schwerin, 28.09.2015 - 7 B 3350/15

    Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung; ordnungsbehördliche Durchsetzung des …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2016 - 1 M 416/15
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 28. September 2015 - 7 B 3350/15 SN - wird zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 27.02.2017 - 15 CS 16.2253

    Erfolgreicher Eilrechtsschutz gegen Beseitigungsanordnung für "Glory …

    Bei einem kleineren Laden wie dem vorliegenden kann auch die Frequenz der Kundenbesuche, ggf. (…ähnlich wie bei Bordellen vgl. BVerwG, U.v. 25.11.1983 - 4 C 21.83 - BVerwGE 68" 213 = juris Rn. 11;… B.v. 2.11.2015 - 4 B 32.15 - NVwZ 2016, 151 = juris Rn. 4;… HambOVG, U.v. 6.5.2015 - 2 Bf 2/12 - juris Rn. 55; OVG M-V, B.v. 22.1.2016 - 1 M 416/15 - NVwZ-RR 2016, 663 = juris Rn. 16) auch das Maß der milieubedingten Unruhe maßgebend sein, falls (was ggf. von der Antragsgegnerin bzw. im gerichtlichen Hauptsacheverfahren zu ermitteln wäre) solche Auswirkungen typische Begleiterscheinungen von Nutzungen dieser Art sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2017 - 2 D 77/15

    Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans hinsichtlich Innenstadtentwicklung; …

    Rn. 112 Vgl. OVG M.-V., Beschluss vom 22. Januar 2016 - 1 M 416/15 -, juris Rn. 16; zu "Seitensprungappartements" auch OVG NRW, Urteil vom 1. Februar 2012 - 2 A 619/12 - .
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2018 - 1 M 847/18

    Prostitutionsschutz - Gesetzeskonkurrenz

    Das Verwaltungsgericht hat mit zutreffender Begründung, auf die der Senat verweist (§ 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO), seiner Entscheidung zugrunde gelegt, dass die auf die Landesverordnung über das Verbot der Prostitution (ProstVerbV M-V, GVOBl. M-V 1992, 384) gestützte Ordnungsverfügung rechtmäßig ist und insbesondere gegen die Landesverordnung selbst und Art. 297 EGStGB - als deren Ermächtigungsgrundlage - im Rahmen der summarischen Prüfung keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (so schon OVG M-V, Beschl. v. 22.01.2016 - 1 M 416/15 -, NordÖR 2016, 224 -225 = NVwZ-RR 2016, 663 -664).

    Rn. 8 Vor diesem Hintergrund besteht auch keine bundesrechtliche Verpflichtung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, die landesrechtliche Prostitutionsverbotsverordnung einer Überarbeitung zu unterziehen (vgl. auch OVG M-V, Beschl. v. 22.01.2016 - 1 M 416/15 -, NordÖR 2016, 224 -225 = NVwZ-RR 2016, 663 -664;… juris Rn. 19 ).

  • OVG Saarland, 18.10.2022 - 1 A 161/21

    Darlegungsanforderungen im Fall der Rüge der Verletzung der gerichtlichen …

    Wegen der Art und Überschaubarkeit der Sozialstruktur sei in Gemeinden dieser Größe Prostitution - im Vergleich zur Anonymität größerer Städte - jeweils verstärkt wahrnehmbar.[Vgl. ebenfalls zur Anwendung des Art. 297 Abs. 1 Nr. 1 EGStGB im Falle kleinerer Gemeinden in Abgrenzung zu "größeren anonymeren Städten": OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.1.2016 - 1 M 416/15 -, juris Rn. 13][Vgl. ebenfalls zur Anwendung des Art. 297 Abs. 1 Nr. 1 EGStGB im Falle kleinerer Gemeinden in Abgrenzung zu "größeren anonymeren Städten": OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.1.2016 - 1 M 416/15 -, juris Rn. 13] Bei kleineren Wohngemeinden und damit im Anwendungsbereich von Art. 297 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGStGB liege eine abstrakte Gefahr von typischerweise mit der Prostitutionsausübung einhergehenden Beeinträchtigungen und "milieubedingter Unruhe" auf der Hand.
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