Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 14.10.1991 - 1 M 49/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§§ 3 Abs. 2, 15 Abs. 1 BauNVO; § 4 Abs. 1 und 2 BauGB-MaßnahmenG.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnheimes für Asylanten; Zulässigkeit von Unterkünften von Asylbewerbern in einem reinen Wohngebiet; Zweck eines Wohnheimes für Asylbewerber; Verstoß gegen das Gebot nachbarlicher Rücksichtnahme bei beabsichtigter Belegung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 8 B 41/91
- OVG Schleswig-Holstein, 14.10.1991 - 1 M 49/91
Papierfundstellen
- NVwZ 1992, 587
- BauR 1992, 192
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 19.05.1989 - 8 S 555/89
Asylunterkunft im reinen Wohngebiet
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.10.1991 - 1 M 49/91
Der Senat folgt der in der Rechtsprechung teilweise vertretenen, aus § 23 AsylVfG hergeleiteten Ansicht, daß Asylbewerber nicht "wohnen", sondern "untergebracht sind" und daher einem Gebäude, in welchem sich Asylbewerber aufhalten, die Wohnungseigenschaft von vornherein fehlt (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v 19.05.1989 - 8 S 555/89 - NJW 1989, 2282 ; OVG Berlin, Beschl. v. 02.06.1987, NVwZ 1988, 264; aA. - VGH Baden-Württemberg, 11.05.1990 - 8 S 220/90
Zulässigkeit von Wohnungen für mehrere Asylbewerber im reinen Wohngebiet
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.10.1991 - 1 M 49/91
jedoch VGH Mannheim, Urteil v. 11.05.1990 - 8 S 220/90 - NVwZ 1990, 1202 ) nicht. - OVG Berlin, 02.06.1987 - 2 S 38.87
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Asylbewerberwohnheims im allgemeinen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.10.1991 - 1 M 49/91
Der Senat folgt der in der Rechtsprechung teilweise vertretenen, aus § 23 AsylVfG hergeleiteten Ansicht, daß Asylbewerber nicht "wohnen", sondern "untergebracht sind" und daher einem Gebäude, in welchem sich Asylbewerber aufhalten, die Wohnungseigenschaft von vornherein fehlt (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v 19.05.1989 - 8 S 555/89 - NJW 1989, 2282 ; OVG Berlin, Beschl. v. 02.06.1987, NVwZ 1988, 264; aA. - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.11.1989 - 1 M 88/89
Zulässigkeit einer Asylbewerberunterkunft kann nicht abstrakt und ohne Rücksicht …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.10.1991 - 1 M 49/91
Auch der Umstand, daß den Bewohnern im Einzelfall nur wenige Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen, führt entgegen der in dem Beschluß vom 24.11.1989 (1 M 88/89, BRS Nr. 49) vertretenen Auffassung des OVG Lüneburg zu keiner anderen Einordnung der Nutzung des Gebäudes.
- OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 1 M 64/91
Nachbarrechte; Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber; Asylbewerber; …
Mit diesem Zweck verliert das Gebäude nicht den Charakter eines Wohngebäudes, denn nach der Rechtsprechung des Senates fallen auch Unterkünfte für Asylbewerber unter § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG , weil auch sie ausschließlich Wohnzwecken dienen (vgl. Beschl. d. Senats v. 14.10.1991 - 1 M 49/91 - und Beschl. v. 29.10.1991 - 1 M 46/91 - siehe auch Beschl. v. 16.10.1991 - 1 M 53/91 -).Bei dieser Verdichtung der Wohnnutzung stellt sich die Frage, ob noch von einer gebietstypischen Wohnnutzung gesprochen werden kann oder ob durch die Massierung der Wohnnutzung die geplante Wohnnutzung bereits einer lagermäßigen Unterbringung ähnlich ist, die mit der auf den benachbarten Wohngrundstücken vorhandenen Wohnnutzung nicht mehr vereinbar wäre (vgl. hierzu den Beschluß des Senats v. 14. Oktober 1991 - 1 M 49/91 -).
In seinem Beschluß vom 14. Oktober 1991 (- 1 M 49/91 -) hat der Senat eine nachbarrechtlich unzulässige Wohnbebauung für, die Unterbringung von Asylbewerbern in einem reinen Wohngebiet angenommen, bei dem in einem Gebäude mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 90 qm elf Asylbewerber untergebracht werden sollten.
- VG Karlsruhe, 22.04.2026 - 2 K 7516/25
Baunachbarkonstellation; Baugenehmigung; Nachbarschutz; Unbestimmtheit; …
Städtebaurecht gewährleistet auch keinen Milieuschutz (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25. Juni 1993 - 3 S 1227/93 -, juris Rn. 21; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 19.11.1991 - 1 M 49/91 -, BauR 1992, 19 = juris Rn. 4). - OVG Schleswig-Holstein, 16.10.1991 - 1 M 53/91
Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber; Asylbewerber; Gewerbegebiet
Hierzu hat der Senat in seinem Beschluß vom 14. Oktober 1991 (- 1 M 49/91 -) folgendes ausgeführt:.Wie der Senat entschieden hat, sind Unterkünfte für Asylbewerber bauplanungsrechtlich grundsätzlich als Wohngebäude zu beurteilen (Beschl. v. 14. Oktober 1991 - 1 M 49/91 - a.A. VGH Mannheim, NJW 1989, 2282 ; vergl. aber NVwZ 1990, 1202 .
- VGH Baden-Württemberg, 25.06.1993 - 3 S 1227/93
Befristete Baugenehmigung für Asylbewerberunterkunft - Gebot der Rücksichtnahme
Die - wie hier - vorübergehende Unterbringung von Asylbewerbern in Unterkünften mit heimmäßigen Elementen erfüllte die Voraussetzungen dieser - wegen ihres Ausnahmecharakters eng auszulegenden - Vorschrift nach herrschender Rechtsprechung jedoch nicht (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse v. 20.2.1992 - 8 S 124/92 -, v. 27.8.1991 - 3 S 2035/91 - u. v. 5.2.1991 - 5 S 33/91 -, NVwZ 1991, 1008; ebenso OVG Münster, Beschl. v. 29.7.1991, BRS 52 Nr. 208; a.A. OVG Schleswig, Beschl. v. 14.10.1991, NVwZ 1992, 587 = BRS 52 Nr. 212).Daher ist eine bestimmte Belegdichte (Höchstzahl von Bewohnern je "Wohneinheit") auch für sich nicht zur Abgrenzung zwischen wohnverträglicher und wohnunverträglicher (unzumutbarer) Nutzung geeignet (a.A. OVG Schleswig, Beschl. v. 14.10.1991, NVwZ 1992, 587, 588).
- VG Frankfurt/Oder, 13.10.2020 - 5 L 164/20 Rn. 33 Bei der notwendigen Interessenabwägung im Rahmen der im Eilrechtsschutzverfahren allein möglichen und gebotenen summarischen Überprüfung der Sach- und Rechtslage ist maßgeblich auf die Erfolgsaussicht des Rechtsbehelfs abzustellen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 14. Oktober 1991 - 1 M 49/91-, juris, Rn. 17).Ergibt die summarische Überprüfung der Sach- und Rechtslage, dass die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs offen sind, ist die Aufrechterhaltung der sofortigen Vollziehbarkeit nur dann gerechtfertigt, wenn aus der Abwägung der widerstreitenden Interessen folgt, dass das öffentliche Interesse oder das Interesse des Begünstigten an der sofortigen Ausnutzung des Verwaltungsaktes das Interesse des Antragstellers an dem vorläufigen Aufschub der Vollziehung überwiegt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2001 - 7 B 624/01
Antrag auf Erteilung eine Nutzungsänderungsgenehmigung ; Störungen und …
Auf den mit dem Zulassungsantrag in Bezug genommenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 14. Oktober 1991 - 1 M 49/91 -, NVwZ 1992, 587 kommt es daher nicht an. - VGH Baden-Württemberg, 16.12.1994 - 8 S 2645/94
Asylbewerberunterkünfte in einem Wohngebiet nach Ortsbaurecht
Rn. 22 Selbst wenn man also zugunsten der Kläger davon ausgeht, daß die hier zu beurteilenden Räume nicht in einer Weise zum Wohnen geeignet und bestimmt sind, daß dort ein "Wohnen" im Sinne eines häuslichen Lebens von einiger Dauer bei Gewährleistung eines Minimums an Intimsphäre möglich ist (…vgl. zur Abgrenzung VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.5.1990 - 8 S 220/90 - VBlBW 1990, 463; Beschl. v. 5.2.1991 - 5 S 33/91 - VBlBW 1991, 301; Beschl. v. 27.8.1991 - 3 S 2035/91 - Beschl. v. 16.5.1994 - 3 S 671/94 - vgl. auch OVG Schleswig-Holstein Beschl. v. 14.10.1991 - 1 M 49191 - NVwZ 1992, 587; Spindler, NVwZ 1992, 125) was hier im Hinblick auf die Abgeschlossenheit der Wohneinheiten und die Zuordnung jeweils einer Küche und eines WC (vgl. die § 35 Abs. 1 LBO) zu verneinen sein könnte, so dürfen diese Überlegungen nicht ohne weiteres für die Beantwortung der Frage herangezogen werden, was noch eine zulässige Wohnnutzung im Sinne von § 6 OBS darstellt. - OVG Niedersachsen, 06.11.1992 - 1 M 4717/92
Übergangswohnheim ; Aussiedler; Wohnzweck
b) Ob Unterkünfte von der Art der hier zu beurteilenden Übergangswohnheime Vorhaben sind, die im Sinne des § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG "ausschließlich Wohnzwecken dienen", ist in der Rechtsprechung umstritten (gegen die Anwendung dieser Vorschrift in derartigen Fällen z. B. der 6. Senat des erkennenden Gerichts, Beschl. v.1.6.1992 - 6 M 2069/92 - ebenso OVG Münster, Beschl. v. 29.7.1991 - 10 B 1128/91 -, BRS 52 Nr. 208 u. VGH Mannheim, Beschl. v. 5.2.1991 - 5 S 33/91 -, BRS 52 Nr. 210; dafür BayVGH, Beschl. v. 26.11.1991 - 1 CS 91.2880 -, DVBl 1992, 576 ff u. OVG Schleswig, Beschl. v. 14.10.1991 - 1 M 49/91 -, BRS 52 Nr. 212). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1993 - 11 B 437/93
Nachbarwiderspruch ; Baugenehmigung; Errichtung einer Wohnanlage für Aussiedler; …
So OVG Schleswig, Beschlüsse vom 14.10.1991 - 1 M 49/91 -, NVwZ 92, 587, vom 16.10.1991 - 1 M 53/91 -, NVwZ 92, 590, und vom 19.11.1991 - 1 M 64/91 -, NVwZ 92, 589; OVG Koblenz, Beschluß vom 16.10.1991 - 8 B 11727/91 -, NVwZ 92, 592; BayVGH, Beschluß vom 26.11.1991 - 1 CS 91.2880 -, DVBl 92, 576; OVG Lüneburg, Beschluß vom 6.11.1992 - 1 M 4717/92 -, NdsRpfl 93, 54, und vom 11.02.1993 - 6 M 152/93 -. - VGH Baden-Württemberg, 16.05.1994 - 3 S 671/94
Nachbarklage gegen Baugenehmigung - Belegung eines Einfamilienhauses mit …
Rn. 7 2.1.2 Ausgehend davon dürften alle vier Einheiten zum Wohnen geeignet sein und damit die objektiven Voraussetzungen des städtebaulichen Begriffs des "Wohnens" erfüllen (zu diesem Begriff, vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.5.1990 - 8 S 220/90 -, NVwZ 1990, 1202, Beschl. v. 3.6.1991 - 8 S 1170/91 -, BRS 52, Nr. 211; OVG Schleswig, Beschluß vom 14.10.1991, BRS 52, Nr. 212; OVG Lüneburg, Beschluß vom 6.11.1992, BRS 54 Nr. 149). - VG Schleswig, 17.09.2019 - 6 B 58/18
Immissionsschutzrecht - Windkraftanlage Alt Bennebek - Antrag auf …
- VG Schleswig, 05.12.1991 - 1 M 66/91
Nachbarrechte; Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber; Asylbewerber; …
- OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1993 - 1 L 74/92
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