Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2003 - 1 M 62/03 |
Zitiervorschläge
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29. Oktober 2003 - 1 M 62/03 (https://dejure.org/2003,58925)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2004 - 4 K 38/02
Ladungsfrist; (Global-)Kalkulation; Grundstücksanschlussleitung; …
Im Übrigen lässt die Rechtsprechung des OVG Greifswald zur satzungsmäßigen Tiefenbegrenzung bei leitungsgebundenen Einrichtungen dem Ortsgesetzgeber einen weiten Spielraum (vergleiche OVG Greifswald, Beschluss vom 20. November 2003 - 1 M 180/03 -, DÖV 2004, 259 = DVBl 2004, 587 = Überblick 2004, 273; Beschluss vom 29. Oktober 2003 - 1 M 62/03 -, Juris M-V; Beschluss vom 29. November 2001 - 1 M 66/00 -, NordÖR 2002, 81). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2007 - 1 L 256/06
Beitragsrelevanter Vorteil im Rahmen des Kanalanschlussbeitragsrechts
Gegenstand der rechtlichen Überprüfung war im Wesentlichen lediglich die in § 4 Abschn. I Abs. 3 Nr. 3 KBS enthaltene Tiefenbegrenzungsregelung (vgl. z.B. Beschlüsse vom 20. November 2003 - 1 M 180/03 -, 29.0ktober 2003 - 1 M 62/03 - und vom 08. September 2004 - 1 L 254/04 -). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2003 - 1 M 180/03
Wirksamkeit einer Kanalbaubeitragssatzung; Erhebung von Kanalbaubeiträgen; …
Ferner wird verwiesen auf den Beschluss des Senates vom 29. Oktober 2003 - 1 M 62/03, der in einem anderen Verfahren gegen den Antragsgegner ergangen ist und an dem der Prozessbevollmächtigte der Antragstellerin beteiligt gewesen ist.
- BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 76/03
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung …
Der Antragsteller war zum maßgeblichen Zeitpunkt der Widerrufsverfügung mit einem Haftbefehl des Amtsgerichts K. vom 28. März 2003 nach § 901 ZPO im Schuldnerverzeichnis (§ 915 ZPO) eingetragen (1 M 62/03); die hieraus resultierende gesetzliche Vermutung eines Vermögensverfalls hat er nicht widerlegt. - VG Greifswald, 07.09.2011 - 3 A 402/10
Heranziehung zu einem Wasseranschlussbeitrag; Abgrenzung von Innen- und …
Auch in der "schlichten" Tiefenbegrenzung liegt eine vertypte Form der Abgrenzung vom Innen- zum Außenbereich (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 29.10.2003 - 1 M 62/03, zit. nach juris). - VG Greifswald, 15.11.2012 - 3 A 684/10
Anschlussbeitragsrecht: Zulässigkeit einer "qualifizierten" Tiefenbegrenzung
So hat das Gericht mehrfach ausgeführt, dass die Tiefenbegrenzung der Abgrenzung von Innenbereichs- und Außenbereichsflächen dient (…Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07 - juris Rn. 77 [zur "qualifizierten" Tiefenbegrenzung]; Beschl. v. 29.10.2003 - 1 M 62/03 - juris Rn. 8 m.w.N. [zur "schlichten" Tiefenbegrenzung]).
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