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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 1 M 64/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1742
OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 1 M 64/91 (https://dejure.org/1991,1742)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.11.1991 - 1 M 64/91 (https://dejure.org/1991,1742)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. November 1991 - 1 M 64/91 (https://dejure.org/1991,1742)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachbarrechte; Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber; Asylbewerber; Unbeplanter Innenbereich

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 2 B 117/91
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 1 M 64/91

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 589
  • BauR 1992, 194
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.10.1991 - 1 M 49/91

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnheimes für Asylanten; Zulässigkeit …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 1 M 64/91
    Mit diesem Zweck verliert das Gebäude nicht den Charakter eines Wohngebäudes, denn nach der Rechtsprechung des Senates fallen auch Unterkünfte für Asylbewerber unter § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG , weil auch sie ausschließlich Wohnzwecken dienen (vgl. Beschl. d. Senats v. 14.10.1991 - 1 M 49/91 - und Beschl. v. 29.10.1991 - 1 M 46/91 - siehe auch Beschl. v. 16.10.1991 - 1 M 53/91 -).

    Bei dieser Verdichtung der Wohnnutzung stellt sich die Frage, ob noch von einer gebietstypischen Wohnnutzung gesprochen werden kann oder ob durch die Massierung der Wohnnutzung die geplante Wohnnutzung bereits einer lagermäßigen Unterbringung ähnlich ist, die mit der auf den benachbarten Wohngrundstücken vorhandenen Wohnnutzung nicht mehr vereinbar wäre (vgl. hierzu den Beschluß des Senats v. 14. Oktober 1991 - 1 M 49/91 -).

    In seinem Beschluß vom 14. Oktober 1991 (- 1 M 49/91 -) hat der Senat eine nachbarrechtlich unzulässige Wohnbebauung für, die Unterbringung von Asylbewerbern in einem reinen Wohngebiet angenommen, bei dem in einem Gebäude mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 90 qm elf Asylbewerber untergebracht werden sollten.

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 1 M 64/91
    Nachbarschutz kann sich nur aus dem im Begriff des Einfügens verankerten Rücksichtnahmegebotes ergeben (siehe zum Inhalt grundlegend BVerwG, Urt. v. 25.02.1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122 ).

    Bei diesem Ansatz kommt es für die sachgerechte Beurteilung des Einzelfalles wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem an, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BVerwG, Urt. v. 25.02.1977, aaO).

  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 1 M 64/91
    In einer derartigen Situation ist die Grundstücksnutzung mit einer gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet, die unter anderem dazu führt, daß der Belästigte Nachteile hinnehmen muß, die er außerhalb eines derartigen Grenzbereiches nicht hinzunehmen brauchte (BVerwG, Urt. v. 12.12.197S - IV C 71.73 - BVerwGE 50, 49 ).
  • VGH Hessen, 29.11.1989 - 4 TG 3185/89

    Wohnheim für Aussiedler in allgemeinem Wohngebiet

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 1 M 64/91
    Wenn die Antragsteller auf das Konfliktpotential hinweisen, ist dem mit dem Verwaltungsgericht entgegenzuhalten, daß über das Gebot der Rücksichtnahme kein Milieuschutz gewährt werden kann und bei der baurechtlichen Beurteilung diejenigen Einwendungen ausscheiden, die auf die Bewahrung des bisher in jener Gegend bestehenden sozialen Milieus hinauslaufen oder sich aus der Möglichkeit ordnungswidrigen oder strafbaren Verhaltens einzelner Bewohner herleiten (siehe hierzu über die vom Verwaltungsgericht genannte Rechtsprechung hinaus z.B. HessVGH, Beschl. v. 29.11.1989 - 4 TG 3185/89 -, BRS 49 Nr. 53; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.05.1985 - 8 S 555/89 -, BRS 49 Nr. 48).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1989 - 8 S 555/89

    Asylunterkunft im reinen Wohngebiet

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 1 M 64/91
    Wenn die Antragsteller auf das Konfliktpotential hinweisen, ist dem mit dem Verwaltungsgericht entgegenzuhalten, daß über das Gebot der Rücksichtnahme kein Milieuschutz gewährt werden kann und bei der baurechtlichen Beurteilung diejenigen Einwendungen ausscheiden, die auf die Bewahrung des bisher in jener Gegend bestehenden sozialen Milieus hinauslaufen oder sich aus der Möglichkeit ordnungswidrigen oder strafbaren Verhaltens einzelner Bewohner herleiten (siehe hierzu über die vom Verwaltungsgericht genannte Rechtsprechung hinaus z.B. HessVGH, Beschl. v. 29.11.1989 - 4 TG 3185/89 -, BRS 49 Nr. 53; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.05.1985 - 8 S 555/89 -, BRS 49 Nr. 48).
  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 1 M 64/91
    Es bedarf im Rahmen des Nachbarwiderspruches keiner Entscheidung, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (§ 34 Abs. 1 BauGB ), weil dieser Vorschrift keine nachbarschützende Wirkung zukommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.06.1969 - IV C 234.65 -, BVerwGE 32, 173 ;… Schlichter, Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch , 1988, § 34 Rdn. 73).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.10.1991 - 1 M 53/91

    Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber; Asylbewerber; Gewerbegebiet

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 1 M 64/91
    Mit diesem Zweck verliert das Gebäude nicht den Charakter eines Wohngebäudes, denn nach der Rechtsprechung des Senates fallen auch Unterkünfte für Asylbewerber unter § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG , weil auch sie ausschließlich Wohnzwecken dienen (vgl. Beschl. d. Senats v. 14.10.1991 - 1 M 49/91 - und Beschl. v. 29.10.1991 - 1 M 46/91 - siehe auch Beschl. v. 16.10.1991 - 1 M 53/91 -).
  • OVG Bremen, 22.09.1992 - 1 B 83/92

    Übergangswohnheim für Asylbewerber; Bauaufsichtliche Genehmigung; Wohnzwecke; …

    Zwischen den Oberverwaltungsgerichten ist umstritten, ob Unterkünfte für Asylbewerber, die die typischen Merkmale eines Wohnheims aufweisen, unter die Ausnahmeregelung in § 10 Abs. 2 BauGB -Maßnahmegesetz fallen (bejahend: OVG Schleswig, Beschl. v. 19.11.1991, NVwZ 1992, 589; OVG Koblenz, Beschl. v. 16.10.1991, NVwZ 1992, 592; BayVGH, Beschl. v. 26.11.1991, DVBl. 1992, 576; verneinend: OVG Münster, Beschl. v. 29.7.1991, NVwZ 1992, 186; VGH Mannheim, Beschl. v. 29.8.1991, NVwZ 1992, 591 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.02.1993 - 1 M 4/93

    Nachbarschutz; Gebot der Rücksichtnahme; Baugenehmigung; Asylbewerber

    Nicht berücksichtigt werden können dabei solche Einwendungen der Antragsteller, die auf die Bewahrung des bisher in jener Gegend bestehenden Milieus hinauslaufen oder die sich aus der Möglichkeit ordnungswidrigen oder strafbaren Verhaltens einzelner Bewohner herleiten, weil das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme keinen sogenannten Milieuschutz gewährt (siehe dazu Beschl. d. Senates v. 19.11.1991 - 1 M 64/91 -, Die Gemeinde 1992, 84 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.1996 - 1 M 2/96

    Bebauungsplan; Vergnügungsstätte; Diskothek; Industriegebiet; Vergnügungsviertel; …

    Einwendungen, die auf die Bewahrung des bisher in der Gegend bestehenden Milieus hinauslaufen oder die sich aus der Möglichkeit ordnungswidrigen oder strafbaren Verhalten einzelner Besucher der Diskothek herleiten, können nicht berücksichtigt werden, weil das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme keinen sogenannten Milieuschutz gewährt (std. Rspr. d. Senats, Beschl. v. 19.11.1991 - 1 M 64/91 -, Die Gemeinde 1992, 84 m.w.N.; Beschl. v. 15.02.1993 - 1 M 3/93 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1992 - 1 M 33/92

    Nachbarschutz; Umnutzung; Kinderheim; Asylbewerberunterkunft

    Diese befürchteten Veränderungen können durch die begehrte einstweilige Anordnung nicht abgewendet werden, da es keinen allgemeinen Anspruch auf einen Milieuschutz, also auf eine Beibehaltung der bisherigen Situation gibt (vgl. z. B. die Beschl. des Senates vom 19. November 1991 - 1 M 64/91 -, BauR 1992, 194 und vom 05. Dezember 1991 - 1 M 66/91 -, Die Gemeinde 1992, 86).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1993 - 1 L 74/92
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung bei der bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Unterkünften für Asylbewerber davon aus, daß diese Nutzung, unabhängig von der Tatsache, daß der Aufenthalt teilweise fremdbestimmt, häufig nur auf kürzere Zeit und häufig auch in der Fläche des Wohnraumes beschränkt ist, als Wohnen im bauplanungsrechtlichen Sinn zu verstehen ist (vgl. Beschl. v. 14.10.1991 - 1 M 49/91 -, Die Gemeinde 1992, 18; Beschl. v. 19.11.1991 - 1 M 64/91 -, Die Gemeinde 1992, 84).
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