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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 01.03.1993 - 1 M 75/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9847
OVG Schleswig-Holstein, 01.03.1993 - 1 M 75/92 (https://dejure.org/1993,9847)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.03.1993 - 1 M 75/92 (https://dejure.org/1993,9847)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. März 1993 - 1 M 75/92 (https://dejure.org/1993,9847)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erledigung; Vorsitzendenentscheidung; Vorläufiger Rechtsschutz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.09.1992 - 2 B 149.92

    Anforderungen an die Darlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.03.1993 - 1 M 75/92
    Nachdem der Antragsteller Widerspruch gegen die Baugenehmigung vom 02. November 1992 eingelegt hatte, stellte er am 20. November 1992 bei dem Verwaltungsgericht den Antrag, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruches gegen die Baugenehmigung wiederherzustellen (Verfahren 2 B 149/92).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.02.2025 - 4 MB 26/24

    Unzulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrages im Eilverfahren

    Eine analoge Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO kommt mangels vergleichbarer Interessenlage hier nicht in Betracht (vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 6. Juni 1990 - 7 M 42/90 -, juris Rn. 2; OVG Schleswig, Beschluss vom 1. März 1993 - 1 M 75/92 -, juris Rn. 9; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 23. Mai 2006 - 1 M 95/06 -, juris Rn. 4; VGH München…, Beschluss vom 18. April 2016 - 22 CS 16.256 -, juris Rn. 23; Beschluss des Senats vom 9. Juli 2021 - 4 MB 27/21 -, n. v.).

    Hinzu kommt, dass das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO ausschließlich der Abwehr von Nachteilen dient, die sich aus der sofortigen Vollziehbarkeit von Verwaltungsakten ergeben, während es in dieser Verfahrensart nicht möglich ist, die Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes mit der für das Hauptsacheverfahren durch § 121 VwGO erzielten Rechtskraft- und Bindungswirkung zu klären (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 1. März 1993 - 1 M 75/92 -, juris Rn. 9; Beschluss des Senats vom 9. Juli 2021 - 4 MB 27/21 -, n. v.; vgl. zum Verfahren nach § 123 VwGO BVerwG…, Beschluss vom 27. Januar 1995 - 7 VR 16.94 -, juris Rn. 27).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.05.2006 - 1 M 95/06

    Keine analoge Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO in Verfahren nach § 80 Abs. …

    Ein Fortsetzungsfeststellungsbegehren analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO findet nämlich im Hinblick auf die Natur und den Prüfungsumfang nicht nur im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach § 123 VwGO nicht statt (vgl. hierzu etwa: OVG LSA, Beschluss vom 19. Januar 2005 - Az.: 3 M 13/0ß5 - [m. z. N.]), sondern ebenso wenig - wie hier - in Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO (so OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss des 3. Senates vom 3. Februar 1993 - Az.: 3 M 142/92 - sowie Beschlüsse des 2. Senates vom 3. Januar 1995 - Az.: 2 M 61/94 -, vom 25. Februar 2004 - Az.: 2 M 58/04 - und 19. April 2006 - Az.: 2 M 112/06 - [jeweils m. w. N.]; siehe ebenso zudem: VGH Hessen, Beschlüsse vom 10. Juni 1988 - Az.: 1 TH 2568/87 -, NVwZ-RR 1989, 518, und vom 7. September 1988 - Az.: 10 TH 1154/87 -, zitiert nach juris.web; OVG Berlin, Beschluss vom 23. Mai 1989 - Az.: 2 S 31.88 -, zitiert nach juris.web; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 16. Oktober 1989 - Az.: 10 S 3374/88 -, zitiert nach juris.web, und vom 12. März 1996 - Az.: 1 S 2856/95 -, DÖV 1996, 792; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 6. Juni 1990 - Az.: 7 M 42/90 -, zitiert nach juris.web; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 1. März 1993 - Az.: 1 M 75/92 -, zitiert nach juris.web; ).
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