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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 11.04.1996 - 1 M 75/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,11422
OVG Schleswig-Holstein, 11.04.1996 - 1 M 75/95 (https://dejure.org/1996,11422)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.04.1996 - 1 M 75/95 (https://dejure.org/1996,11422)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. April 1996 - 1 M 75/95 (https://dejure.org/1996,11422)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Röhricht; Weiher; Tümpel; Kleingewässer; Biotop; Ackerfläche; Dränage; Landwirtschaftsklausel

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 1 B 72/94
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.04.1996 - 1 M 75/95
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Sigmaringen, 31.03.2004 - 5 K 1526/02

    Gesetzlicher Biotopschutz für offene Felsformationen oder Felsbildungen und …

    Rn. 35 Soweit das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in seinem Vorlagebeschluss vom 15.08.1994 (…- 7 A 2883/92 -, NuR 1995, 301, die Vorlage war nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.09.1998 - 1 BvL 21/94 -, NuR 1999, 99 mangels Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung gestellten Vorschriften über den gesetzlichen Biotopschutz unzulässig und hat in der Literatur Ablehnung gefunden, vgl. etwa: Gassner/Bendomir-Kahlo/Schmidt-Räntsch, BNatSchG, 2. Aufl., § 30 RdNr. 4; Gellermann, NuR 1995, 227; Louis/Kortebein, NuR 1997, 216; weiterhin wird der durch entsprechende landesrechtliche Regelungen umgesetzte gesetzliche Biotopschutz ausdrücklich für verfassungsgemäß gehalten von: VerfG Brandenburg, Beschluss vom 12.10.2000 -VfG Bbg 20/00 -, NuR 2001, 146; OVG Niedersachsen, Urteil vom 23.08.1994 - 3 L 3939/93 -, NuR 1995, 470; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.04.1996 - 1 M 75/95 -, NuR 1997, 256 VG Potsdam, Urteil vom 30.01.1997 - 1 K 445/94 -, NVwZ 1998, 1216) der Ansicht war, der im nordrhein-westfälischen Landesrecht normierte gesetzliche Biotopschutz entspreche bereits wegen der genannten Biotoptypen - beispielhaft dargelegt an den Biotoptypen "Feuchtgrünland" und "Magerwiesen und -weiden" - nicht dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot, kann die dortige Argumentation auf den in Baden-Württemberg normierten gesetzlichen Biotopschutz wegen der detaillierten Definitionen der besonders geschützten Biotoptypen in der Anlage zu § 24a Abs. 1 NatSchG, die bei der vorgelegten Norm des nordrhein-westfälischen Landesrechts fehlten, nicht übertragen werden (so auch Kratsch, VBlBW 1998, 241, 242;… Schuhmacher/Fischer-Hüftle, a.a.O., § 30 BNatSchG RdNr. 15).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.07.2003 - 1 KN 10/03

    Änderung des Bebauungsplanes durch Schaffung von Flächen für den sozialen …

    Hieran knüpft die Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts (Beschl. v. 16.08.1995 - 1 B 72/94 -), bestätigt durch Beschluss des Senats vom 11. April 1996 ( - 1 M 75/95 -), an, wonach ein Tümpel ein "Wasserloch" darstellen muss.
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