Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2023 - 1 MB 19/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Schleswig-Holstein
Nachbarklage gegen den Neubau eines Büro- und Geschäftshauses; Einstufung der Umgebung als Mischgebiet bzw. allgemeines Wohngebiet mit Eventlokation als Fremdkörper
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Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung; Bestimmung der näheren Umgebung eines Baugrundstücks
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 05.08.2022 - 2 B 29/22
- OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2023 - 1 MB 19/22
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86
Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2023 - 1 MB 19/22
Erforderlich ist stets eine Bewertung aller für eine quantitative Beurteilung in Frage kommenden tatsächlichen Umstände im einzelnen Fall (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 04.05.1988 - 4 C 34.86 -, Rn. 18 f., juris). - BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13
Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2023 - 1 MB 19/22
Die Abgrenzung dieses Bereichs bedarf einer Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall (BVerwG, Beschluss vom 13.05.2014 - 4 B 38.13 -, Rn. 7 und 9, juris). - BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86
Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2023 - 1 MB 19/22
Grundlage für ein solches Ausklammern ist zwar auch das tatsächlich Festgestellte; als Ergebnis beruht es aber auf einer überwiegend wertenden Betrachtung (BVerwG, Urteil vom 15.02.1990 - 4 C 23.86 -, Rn. 15 f., juris).
- BVerwG, 27.06.2018 - 4 B 10.17
Typisierung von Bauvorhaben und atypische Fallgestaltungen; Tischlerei
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2023 - 1 MB 19/22
Das Verwaltungsgericht hat - im Einklang mit Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats (BVerwG, Beschluss vom 27.06.2018 - 4 B 10.17 -, Rn. 8, juris;… Senatsurteil vom 06.12.2016 - 1 LB 6/14 -, Rn. 65, juris) für die Frage, ob das Vorhaben in einem allgemeinen Wohngebiet gebietsverträglich wäre, auf eine typisierende Betrachtungsweise abgestellt. - BVerwG, 03.09.1998 - 4 B 85.98
Allgemeines Wohngebiet; Zulässigkeit einer Gaststätte; Versorgung des Gebiets.
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2023 - 1 MB 19/22
Denn aufgrund der Größe der Räumlichkeiten und der daraus folgenden Größe der hier stattfindenden Veranstaltungen dürfte sie nicht der Versorgung des Gebiets dienen (vgl. zu dieser Tatbestandsvoraussetzung BVerwG, Beschluss vom 03.09.1998 - 4 B 85.98 -, Rn. 4 f., juris). - OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2016 - 1 LB 6/14
Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Baugenehmigung des Nachbarn (hier: …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2023 - 1 MB 19/22
Das Verwaltungsgericht hat - im Einklang mit Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats (BVerwG…, Beschluss vom 27.06.2018 - 4 B 10.17 -, Rn. 8, juris; Senatsurteil vom 06.12.2016 - 1 LB 6/14 -, Rn. 65, juris) für die Frage, ob das Vorhaben in einem allgemeinen Wohngebiet gebietsverträglich wäre, auf eine typisierende Betrachtungsweise abgestellt. - BVerwG, 07.02.1994 - 4 B 179.93
Bewertungsmerkmale zur Bestimmung der überwiegenden Prägung durch gewerbliche …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2023 - 1 MB 19/22
Die von der Beigeladenen zitierte Rechtsprechung, wonach für die Prägung einer Nutzung nicht allein auf den prozentualen Anteil der Nutzung an der Gesamtgeschossfläche abzustellen ist, sondern auch von Bedeutung sein kann, in welchem Maße die Erdgeschossebene genutzt ist und inwieweit die gewerbliche Nutzung bis in die Obergeschosse reicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.02.1994 - 4 B 179.93 -, Rn. 2, juris zu der Frage der überwiegenden Prägung durch gewerbliche Nutzung gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO), führt hier zu keinem anderen Ergebnis. - OVG Berlin, 26.02.1993 - 2 S 1.93
Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbar; Hotelbetrieb; Nutzungsuntersagung; Allgemeines …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2023 - 1 MB 19/22
Aufgrund der Größe der Eventlocation im Verhältnis zum eigentlichen Hotelbetrieb und aufgrund der von der Beigeladenen angeführten Bewerbung der Räumlichkeiten (vgl. auch die Homepage des Hotels ...) ist nicht anzunehmen, dass es sich um Nebenleistungen für Hotelgäste handelt (vgl. auch OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 26.02.1993 - 2 S 1.93 -, Rn. 25 ff., juris). - OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2011 - 1 LA 41/11
Zur "näheren Umgebung" i.S. des § 34 BauGB als maßgebliche Bebauung und …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2023 - 1 MB 19/22
Die "Einzigartigkeit" von baulichen Anlagen, die als "Fremdkörper" anzusehen sind, ergibt sich daraus, dass diese "völlig aus dem Rahmen der sonst in der näheren Umgebung anzutreffenden Bebauung herausfallen", in einem "auffälligen Kontrast zur übrigen Bebauung" stehen und deshalb "den Charakter ihrer Umgebung letztlich nicht beeinflussen können"; das kommt nicht nur bei einer baulichen Anlage in Betracht, sondern auch bei mehreren Baukörpern, die aus dem Rahmen der Umgebungsbebauung - ohne tonangebend zu sein - herausfallen (Senatsbeschluss vom 06.07.2011 - 1 LA 41/11 -, Rn. 6, juris m. w. N.). - OVG Berlin, 20.09.1985 - 2 B 128.83
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2023 - 1 MB 19/22
Nach Ansicht des Senats liegen zwar gewisse Anhaltspunkte dafür vor, dass ein atypischer Kfz-Betrieb vorliegt (vgl. das Lichtbild der Kfz-Pflegehalle, Bl. 158 Beiakte A, und den Lageplan zu den auf dem Grundstück befindlichen Kontaminationsverdachtsflächen, Bl. 164 Beiakte A), der im allgemeinen Wohngebiet als sonstiger nicht störender Gewerbebetrieb gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO ausnahmsweise zulässig wäre (vgl. auch OVG Berlin, Urteil vom 20.09.1985 - 2 B 128/83 -, NVwZ 1986, 678-679).
- OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2024 - 1 MR 4/24
Verzicht auf eine Ausfertigung des Vorhaben- und Erschließungsplans; Angaben zu …
Die gegen diesen Beschluss gerichtete Beschwerde der Beigeladenen wies der Senat mit Beschluss vom 30. Januar 2023 zurück (Az. 1 MB 19/22 ).Wegen der weiteren Einzelheiten der diesbezüglichen Begründung wird auf den Beschluss vom 30. Januar 2023 ( 1 MB 19/22 , juris) verwiesen.
Die Konsequenz aus den gerichtlichen Eilentscheidungen ( 2 B 29/22 und 1 MB 19/22 ), wonach ihr Vorhaben nicht nach § 34 BauGB zugelassen werde könne, könne nicht dazu führen, untätig zu bleiben und die sich entwickelnde Brache auf dem aufgegebenen Tankstellen-/Kfz-Handel-/Reparaturwerkstattgrundstück und das aufgegebene Bankgebäude sich selbst zu überlassen.
Der Senat hat im Beschwerdeverfahren zum einstweiligen Rechtsschutzantrag der Antragsteller gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 22. Juni 2022 dem Verwaltungsgericht folgend ihr Wohngrundstück sowie die angrenzende Bebauung aufgrund summarischer Prüfung als allgemeines Wohngebiet eingestuft und dies im Beschluss vom 30. Januar 2023 im Einzelnen begründet ( 1 MB 19/22 , Beschl.-Abdr. S. 4 ff.).
Ihr ist es unbenommen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Az. 2 B 29/22, 1 MB 19/22 ) auf der Grundlage des § 34 BauGB beurteilte und insoweit für nicht gebietsverträglich erachtete Vorhaben der Beigeladenen, das nunmehr hinsichtlich seines Nutzungsspektrums gegenüber der ursprünglichen Planung überdies eine Modifizierung erfahren hat, mit den von ihr verfolgten städtebaulichen Zielen mittels vorhabenbezogenem Bebauungsplan zu schaffen.
- VG Schleswig, 04.12.2025 - 8 A 1/25
Nachbarklage gegen geplantes Büro- und Geschäftshaus, Änderung der Sach- und …
Rn. 9 Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf die Beschwerde der Beigeladen hin (Beschluss vom 30. Januar 2023 - 1 MB 19/22 - juris).Insofern wird auch auf die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein in dem Beschwerdeverfahren verwiesen, in welchem dieses ebenfalls davon ausging, dass ein Mischgebiet aufgrund eines Übergewichts an Wohnnutzungen nicht anzunehmen sei (Beschluss vom 30. Januar 2023 - 1 MB 19/22 - juris Rn. 15 f.).
Schon im Eilverfahren waren das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht davon ausgegangen, dass dieses hinsichtlich der Eventlocation in einem allgemeinen Wohngebiet nicht mehr gebietsverträglich wäre ( OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 1 MB 19/22 - juris Rn. 18 ; VG Schleswig…, Beschluss vom 5. August 2022 - 2 B 29/22 - juris Rn. 7 ).
Das kommt nicht nur bei einer baulichen Anlage in Betracht, sondern auch bei mehreren Baukörpern, die aus dem Rahmen der Umgebungsbebauung - ohne tonangebend zu sein - herausfallen (OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 18. November 1993 - 1 L 105/92 - juris Rn. 36;… Beschluss vom 6. Juli 2011 - 1 LA 41/11 - juris Rn. 6, m. w. N.; Beschluss vom 30. Januar 2023 - 1 MB 19/22 - juris Rn. 21 ).
- OVG Schleswig-Holstein, 19.02.2024 - 1 LB 6/23
Abgrenzung von Hauptanlage und Nebenanlage i.S.v. § 14 BauNVO; Abweichung im …
Dabei muss die Betrachtung auf das Wesentliche zurückgeführt werden, und es muss alles außer Acht gelassen werden, was die vorhandene Bebauung nicht prägt oder in ihr gar als Fremdkörper erscheint (…vgl. Urteil des Senats vom 2. November 2023 - 1 LB 3/22 -, juris Rn. 49 ; Beschluss des Senats vom 31. Januar 2023 - 1 MB 19/22 -, juris Rn. 19 m. w. N.).Die "Einzigartigkeit" von baulichen Anlagen, die als "Fremdkörper" anzusehen sind, ergibt sich daraus, dass diese "völlig aus dem Rahmen der sonst in der näheren Umgebung anzutreffenden Bebauung herausfallen", in einem "auffälligen Kontrast zur übrigen Bebauung" stehen und deshalb "den Charakter ihrer Umgebung letztlich nicht beeinflussen können"; das kommt nicht nur bei einer baulichen Anlage in Betracht, sondern auch bei mehreren Baukörpern, die aus dem Rahmen der Umgebungsbebauung - ohne tonangebend zu sein - herausfallen (Beschluss des Senats vom 30. Januar 2023 - 1 MB 19/22 -, juris Rn. 21 m. w. N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 02.11.2023 - 1 LB 3/22
Öffentliches Baurecht: Abgrenzung Innenbereich / Außenbereich Trennende Wirkung …
Dabei muss die Betrachtung auf das Wesentliche zurückgeführt werden, und es muss alles außer Acht gelassen werden, was die vorhandene Bebauung nicht prägt oder in ihr gar als Fremdkörper erscheint (vgl. Senatsbeschluss vom 31.01.2023 - 1 MB 19/22 -, juris, Rn. 19 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2024 - 2 A 384/23
Vorbescheidsantrag zur Nutzungsänderung eines Ladenlokals auf dem Grundstück …
Rn. 28 Vgl. VG Hamburg, Urteil vom 11. März 2024 - 12 K 3016/21 -, juris Rn. 37; a. A. wohl Ziegler, in: Brügelmann, Kommentar zum Baugesetzbuch, Stand: April 2017, § 2 BauNVO Rn. 66; offenlassend: OVG Schleswig, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 1 MB 19/22 -, juris Rn. 22. - OVG Schleswig-Holstein, 03.02.2025 - 1 MR 4/24
Ausfertigung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans und des Vorhaben- und …
Das Vorbringen enthält keine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Begründung des Senats für die entsprechende Einordnung des Wohngebiets im Beschluss vom 30. Januar 2023 ( 1 MB 19/22 , Beschl.-Abdr. S. 4 ff.), worauf bereits der Beschluss vom 10. Oktober 2024 in diesem Verfahren (Beschl.-Abdr. S. 27) hinweist.
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