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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2018 - 1 MB 5/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,25991
OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2018 - 1 MB 5/18 (https://dejure.org/2018,25991)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.08.2018 - 1 MB 5/18 (https://dejure.org/2018,25991)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. August 2018 - 1 MB 5/18 (https://dejure.org/2018,25991)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 38 BauGB, § 18 AEG 1994
    Umgestaltung des Bahnhofsgebäudes Schleswig zur Kultur- und Erlebnisgastronomie; Baueinstellung und Versiegelung nach Baubeginn ohne Genehmigung; Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Eisenbahnrecht und Bauplanungs- sowie Bauordnungsrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBO § 69; LBO § 70 Abs. 2; VwGO § 80 Abs. 7
    Anordnung der Baueinstellung i.R.d. Genehmigungsfähigkeit der Umgestaltung des Bahnhofsgebäudes Schleswig zur Kulturgastronomie und Erlebnisgastronomie im Wege der Nutzungsänderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Baueinstellung i.R.d. Genehmigungsfähigkeit der Umgestaltung des Bahnhofsgebäudes Schleswig zur Kulturgastronomie und Erlebnisgastronomie im Wege der Nutzungsänderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umbau eines Bahnhofsgebäudes: Zuständige Genehmigungsbehörde?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Bahnhof Schleswig: Es bleibt vorerst bei der Einstellung der Bauarbeiten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.12.2017 - 1 MB 18/17

    Vorläufiger Baustopp im Bahnhof Schleswig

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2018 - 1 MB 5/18
    Rn. 3 Auf die hiergegen eingelegte Beschwerde hat das OVG Schleswig durch Beschluss vom 20.12.2017 - 1 MB 18/17 - den angefochtenen Beschluss geändert und den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der zwischenzeitlich erhobenen Klage gegen die Bescheide vom 02.02.

    Rn. 5 Nachdem der Antragsteller der Antragsgegnerin mit Schreiben vom 29.01.2018 verschiedene statische Berechnungen vorgelegt hatte, hat er mit Schriftsatz vom 13.02.2018 gemäß § 80 Abs. 7 VwGO beantragt, den Beschluss des Senats vom 20.12.2017 - 1 MB 18/17 - dahingehend zu ändern, dass die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Baueinstellungsverfügung und die Anordnung der Versiegelung wegen Unzuständigkeit der Antragsgegnerin wiederhergestellt bzw. angeordnet würden.

    Er macht weiterhin geltend, dass die Antragsgegnerin für den Erlass der Ordnungsverfügungen nicht zuständig gewesen sei und verweist insoweit auf die Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 20.12.2017 - 1 MB 18/17 - zur Frage der Standsicherheit (Statik) und des Brandschutzes als Abgrenzungsmerkmal und die von ihm, dem Antragsteller, zur Statik (erneut) vorgelegten Unterlagen sowie ferner auf eine Handreichung der Baubehörde (Amt für Bauordnung und Hochbau) der Freien und Hansestadt Hamburg zur Zuständigkeit auf Bahnflächen.

    Denn die statischen Berechnungen vom 12.07.2016 ("Einbau einer Umgangsbühne in der Haupthalle des vorh. Bahnhofsgebäudes in Schleswig") und vom 30.09.2017 ("Einbau von Durchbrüchen im Bahnhofsgebäude in Schleswig") sind bereits vor Beginn des Beschwerdeverfahrens 1 MB 18/17 aufgestellt und - so jedenfalls die Antragsgegnerin im Schreiben vom 14.02.2018 an die Prozessbevollmächtigten des Antragstellers (Beiakte C zu 8 B 145/17 , Bl. 365) - ihr mit dem Schreiben vom 29.01.2018 nicht nochmals, sondern erstmalig zur Kenntnis gegeben worden.

    Selbst wenn die nunmehr vorgelegten Unterlagen eine hinreichend gesicherte Beurteilung der Frage, ob die baulichen Maßnahmen des Antragstellers die Standsicherheit des Gebäudes infrage stellen, ermöglichen würden und sich daraus auf der Grundlage der Ausführungen des Senats im Beschluss vom 20.12.2017 - 1 MB 18/17 - eine Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes ergeben würde, wären die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache erhobenen Rechtsbehelfs offen, weil daneben eine Zuständigkeit der Antragsgegnerin bestehen könnte (a), und die in diesem Fall erforderliche allgemeine, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Interessen eindeutig zulasten des Antragstellers ausgehen würde (b).

    Der Senat nimmt insoweit Bezug auf seine Ausführungen im Beschluss vom 20.12.2017 - 1 MB 18/17 -.

    Der streitgegenständlichen Verfügungen bedarf es nur und gerade, weil der Antragsteller sich über diese Selbstverständlichkeit - Baubeginn erst nach Erteilung der Baugenehmigung -, auf die er zudem schon durch Schreiben der Antragsgegnerin vom 29.09.2016 hingewiesen worden ist (Beiakte A zu 1 MB 18/17 , Bl. 34), hinwegsetzt und das - so jedenfalls sein eigener Vortrag (Schriftsatz vom 13.02.2018, Seite 4, Bl. 189) - in einem die Gesamtsicherheit des Bahngebäudes, nämlich dessen Statik, betreffenden Ausmaß.

  • VG Schleswig, 06.10.2017 - 8 B 145/17

    Bauordnungsverfügung - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2018 - 1 MB 5/18
    Rn. 2 Mit Beschluss vom 06.10.2017 - 8 B 145/17 - hat das Verwaltungsgericht Schleswig die aufschiebende Wirkung der Widersprüche hinsichtlich der Baueinstellungsverfügung wiederhergestellt und hinsichtlich der kraft Gesetzes sofort vollziehbaren Anordnung der Versiegelung angeordnet.

    Diesen Antrag hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 04.05.2018 - 8 B 145/17 - abgelehnt.

    Rn. 9 Der Antragsteller macht geltend, dass er mit Schreiben vom 29.01.2018 (Beiakte C zu 8 B 145/17 , Bl. 317) der Antragsgegnerin der guten Ordnung halber (nochmals) die vorhabenbezogene Statik zugeleitet und dieselbe (erneut) zum Gegenstand des Verwaltungsvorgangs gemacht habe.

    Denn die statischen Berechnungen vom 12.07.2016 ("Einbau einer Umgangsbühne in der Haupthalle des vorh. Bahnhofsgebäudes in Schleswig") und vom 30.09.2017 ("Einbau von Durchbrüchen im Bahnhofsgebäude in Schleswig") sind bereits vor Beginn des Beschwerdeverfahrens 1 MB 18/17 aufgestellt und - so jedenfalls die Antragsgegnerin im Schreiben vom 14.02.2018 an die Prozessbevollmächtigten des Antragstellers (Beiakte C zu 8 B 145/17 , Bl. 365) - ihr mit dem Schreiben vom 29.01.2018 nicht nochmals, sondern erstmalig zur Kenntnis gegeben worden.

  • VGH Bayern, 20.10.1998 - 20 A 98.40022

    Recht des Schienenverkehrs: Errichtung von Ladenlokalen in einem Hauptbahnhof, …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2018 - 1 MB 5/18
    Rn. 14 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zwar in der für das sog. Einheitsmodell zitierten Entscheidung (Urteil vom 20.10.1998 - 20 A 98.40022 -, BayVBl. 1999, 147, Rn 17 ff. bei juris) die Auffassung vertreten, dass im Regelfall die Grenze der Genehmigungszuständigkeiten nicht - im Sinne einer funktionalen Trennung nach verschiedenen Nutzungsarten - ein baulich einheitliches Bahnhofsgebäude durchschneiden könne und hat deshalb in dem von ihm zu entscheidenden Fall (Genehmigung von Läden mit nicht betriebsbezogenem Sortiment) eine Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes angenommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - 20 A 2148/09

    Westfalen bestätigt Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2018 - 1 MB 5/18
    Kap., Rn 31 - 34, 72 - 74, zum sog. Trennungsmodell; OLG Schleswig, 2. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 09.11.2017 - 2 SsOWi 126/17 -, SchlHA 2018, 73, Rn 17 bei juris; OVG NRW, Urteil vom 27.04.1998 - 7 A 3818/96 -, BauR 1999, 383; Rn 22, 27; OVG NRW, Urteil vom 15.03.2011 - 20 A 2148/09 -, DVBl. 2011, 770, Rn 143 ff. bei juris; ebenso OVG NRW, Urteil vom 15.03.2011 - 20 A 2147/09 -, Rn 139 ff. bei juris; OVG NRW, Beschluss vom 29.07.2010 - 20 B 1320/09 -, DVBl. 2010, 1512, Rn 61 ff. bei juris; VG Potsdam, Beschluss vom 14.09.2000 - 4 L 1039/00 -, Rn 29 ff. bei juris; zweifelnd im Hinblick auf schwierige Abgrenzungsfragen bei Parallelgenehmigungen Vallendar/Wurster, in: Hermes/Sellner, Beck'scher AEG Kommentar, 2. Aufl. 2014, § 18 Rn 61, 31, 10f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - 20 A 2147/09

    Westfalen bestätigt Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2018 - 1 MB 5/18
    Kap., Rn 31 - 34, 72 - 74, zum sog. Trennungsmodell; OLG Schleswig, 2. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 09.11.2017 - 2 SsOWi 126/17 -, SchlHA 2018, 73, Rn 17 bei juris; OVG NRW, Urteil vom 27.04.1998 - 7 A 3818/96 -, BauR 1999, 383; Rn 22, 27; OVG NRW, Urteil vom 15.03.2011 - 20 A 2148/09 -, DVBl. 2011, 770, Rn 143 ff. bei juris; ebenso OVG NRW, Urteil vom 15.03.2011 - 20 A 2147/09 -, Rn 139 ff. bei juris; OVG NRW, Beschluss vom 29.07.2010 - 20 B 1320/09 -, DVBl. 2010, 1512, Rn 61 ff. bei juris; VG Potsdam, Beschluss vom 14.09.2000 - 4 L 1039/00 -, Rn 29 ff. bei juris; zweifelnd im Hinblick auf schwierige Abgrenzungsfragen bei Parallelgenehmigungen Vallendar/Wurster, in: Hermes/Sellner, Beck'scher AEG Kommentar, 2. Aufl. 2014, § 18 Rn 61, 31, 10f.).
  • VGH Bayern, 11.03.2009 - 15 BV 08.1306

    Abgrenzung der Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde und des …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2018 - 1 MB 5/18
    Es wird ferner vertreten, dass unabhängig von der Frage der Genehmigungszuständigkeit jedenfalls ein bauaufsichtliches Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen eine ungenehmigte bahnfremde Nutzung möglich ist (Bay. VGH, Beschluss vom 11.03.2009 - 15 BV 08.1306 -, NVwZ-RR 2009, 671, Rn 18, 22 bei juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 31.05.1996 - 6 L 3564/93 -, NVwZ 1997, 602, Rn 4 bei juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2010 - 20 B 1320/09

    Westfalen bestätigt Baustopp für den Ausbau des Hafens Köln-Godorf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2018 - 1 MB 5/18
    Kap., Rn 31 - 34, 72 - 74, zum sog. Trennungsmodell; OLG Schleswig, 2. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 09.11.2017 - 2 SsOWi 126/17 -, SchlHA 2018, 73, Rn 17 bei juris; OVG NRW, Urteil vom 27.04.1998 - 7 A 3818/96 -, BauR 1999, 383; Rn 22, 27; OVG NRW, Urteil vom 15.03.2011 - 20 A 2148/09 -, DVBl. 2011, 770, Rn 143 ff. bei juris; ebenso OVG NRW, Urteil vom 15.03.2011 - 20 A 2147/09 -, Rn 139 ff. bei juris; OVG NRW, Beschluss vom 29.07.2010 - 20 B 1320/09 -, DVBl. 2010, 1512, Rn 61 ff. bei juris; VG Potsdam, Beschluss vom 14.09.2000 - 4 L 1039/00 -, Rn 29 ff. bei juris; zweifelnd im Hinblick auf schwierige Abgrenzungsfragen bei Parallelgenehmigungen Vallendar/Wurster, in: Hermes/Sellner, Beck'scher AEG Kommentar, 2. Aufl. 2014, § 18 Rn 61, 31, 10f.).
  • OVG Niedersachsen, 31.05.1996 - 6 L 3564/93

    Gewerbetrieb in Bahnhofsgebäude; Bauantrag nach den §§ 1 ff. der …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2018 - 1 MB 5/18
    Es wird ferner vertreten, dass unabhängig von der Frage der Genehmigungszuständigkeit jedenfalls ein bauaufsichtliches Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen eine ungenehmigte bahnfremde Nutzung möglich ist (Bay. VGH, Beschluss vom 11.03.2009 - 15 BV 08.1306 -, NVwZ-RR 2009, 671, Rn 18, 22 bei juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 31.05.1996 - 6 L 3564/93 -, NVwZ 1997, 602, Rn 4 bei juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.1998 - 7 A 3818/96

    Anlage; Bahnanlage; Eisenbahnbetriebsbezogenheit; Räumlicher Zusammenhang; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2018 - 1 MB 5/18
    Kap., Rn 31 - 34, 72 - 74, zum sog. Trennungsmodell; OLG Schleswig, 2. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 09.11.2017 - 2 SsOWi 126/17 -, SchlHA 2018, 73, Rn 17 bei juris; OVG NRW, Urteil vom 27.04.1998 - 7 A 3818/96 -, BauR 1999, 383; Rn 22, 27; OVG NRW, Urteil vom 15.03.2011 - 20 A 2148/09 -, DVBl. 2011, 770, Rn 143 ff. bei juris; ebenso OVG NRW, Urteil vom 15.03.2011 - 20 A 2147/09 -, Rn 139 ff. bei juris; OVG NRW, Beschluss vom 29.07.2010 - 20 B 1320/09 -, DVBl. 2010, 1512, Rn 61 ff. bei juris; VG Potsdam, Beschluss vom 14.09.2000 - 4 L 1039/00 -, Rn 29 ff. bei juris; zweifelnd im Hinblick auf schwierige Abgrenzungsfragen bei Parallelgenehmigungen Vallendar/Wurster, in: Hermes/Sellner, Beck'scher AEG Kommentar, 2. Aufl. 2014, § 18 Rn 61, 31, 10f.).
  • VG Potsdam, 14.09.2000 - 4 L 1039/00

    Gerichtsentscheidung zur Bahnhofsspange am "Potsdam-Center": Nutzungsverbot der …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2018 - 1 MB 5/18
    Kap., Rn 31 - 34, 72 - 74, zum sog. Trennungsmodell; OLG Schleswig, 2. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 09.11.2017 - 2 SsOWi 126/17 -, SchlHA 2018, 73, Rn 17 bei juris; OVG NRW, Urteil vom 27.04.1998 - 7 A 3818/96 -, BauR 1999, 383; Rn 22, 27; OVG NRW, Urteil vom 15.03.2011 - 20 A 2148/09 -, DVBl. 2011, 770, Rn 143 ff. bei juris; ebenso OVG NRW, Urteil vom 15.03.2011 - 20 A 2147/09 -, Rn 139 ff. bei juris; OVG NRW, Beschluss vom 29.07.2010 - 20 B 1320/09 -, DVBl. 2010, 1512, Rn 61 ff. bei juris; VG Potsdam, Beschluss vom 14.09.2000 - 4 L 1039/00 -, Rn 29 ff. bei juris; zweifelnd im Hinblick auf schwierige Abgrenzungsfragen bei Parallelgenehmigungen Vallendar/Wurster, in: Hermes/Sellner, Beck'scher AEG Kommentar, 2. Aufl. 2014, § 18 Rn 61, 31, 10f.).
  • OLG Schleswig, 09.11.2017 - 2 Ss OWi 126/17

    Bußgeldverfahren wegen fahrlässiger Errichtung einer baulichen Anlage: …

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2021 - 1 LB 28/20

    Baueinstellung am Schleswiger Bahnhof bestätigt

    Der Kläger erhielt im Rahmen einer notariell beurkundeten Versteigerung vom 13.04.2013 den Zuschlag zum Erwerb einer noch zu vermessenden, mit dem Bahnhofsgebäude bebauten und ca. 2.300 m² großen Teilfläche des insgesamt 54.529 m² großen Schleswiger Bahnhofsgrundstücks, deren Eigentümer er inzwischen ist (vgl. Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Stand 11.09.2016, Beiakte A zu 1 MB 5/18, Bl. 3, im Folgenden: Beiakte A; Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Stand 11.09.2017, Beiakte A zu 8 A 829/17, Bl. 105; vgl. zu den Einzelheiten des Erwerbs auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 22.12.2020 - 9 U 39/20 -, Rn. 2 ff. bei juris).

    OVG, Beschluss vom 28.08.2018 - 1 MB 5/18 -, juris).

    Durch Beschluss vom 18.08.2020 - 1 LA 1/19 -, dem Kläger zugestellt am 19.08.2020, hat der Senat die Berufung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zugelassen, weil die Rechtssache im Hinblick auf die Frage, ob die Beklagte als untere Bauaufsichtsbehörde zum Erlass der ein Bahnhofsgebäude betreffenden streitgegenständlichen Ordnungsverfügungen (Baueinstellung vom 04.10.2016, bestätigt durch Verfügung vom 02.02.2017 und Versiegelung vom 02.03.2017, bestätigt durch Verfügung vom 09.03.2017) zuständig war oder diese Maßnahmen in die Zuständigkeit einer für Eisenbahnrecht zuständigen Behörde fielen, besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten aufweise, wie sich aus den im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Entscheidungen, insbesondere dem Beschluss des Senats vom 28.08.2018 - 1 MB 5/18 - (…bei juris, Rn. 11 ff.) ergebe.

    Das ergebe sich nicht nur aus der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren 1 MB 5/18 angeführten Handreichung der Baubehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, sondern etwa auch aus dem an die untere Bauaufsichtsbehörde gerichteten Positionspapier des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren vom 15.06.1998 (Nr. 11 B 4 - 3542 -001/97, zitiert nach Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Nr. 67 "Bauaufsichtliche Behandlung von Bahnanlagen").

    Hinsichtlich der vom Kläger herangezogenen Handreichung der Baubehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, Bauprüfdienst 4/1999 (Anlage Ast 7 zum Schriftsatz vom 28.05.2018 im Verfahren 1 MB 5/18), hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 28.08.2018 - 1 MB 5/18 - ausgeführt, dass diese für den Senat nicht bindend und vom Kläger, der eine alleinige Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes aus Ziffer 3.2 der Handreichung ableitet, unvollständig zitiert worden ist.

  • VG Schleswig, 07.11.2018 - 8 A 775/17

    "Eventbahnhof Schleswig": Klagen des Betreibers abgewiesen

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde wurde mit Beschluss des OVG vom 28.08.2018 (1 MB 5/18) zurückgewiesen.
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