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| OVG Niedersachsen, 11.05.2005 - 1 ME 22/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Rechtmäßigkeit der Nutzungsuntersagung eines Gebäudes zu Wohnzwecken; Anforderungen an eine rechtmäßige Nutzungsuntersagung; Notwendigkeit einer aktuellen Baugenehmigung bei Vornahme Nutzungsänderung; Voraussetzungen für die Annahme eines Bestandsschutzes; Beweislast für ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Nutzungsuntersagung eines Gebäudes zu Wohnzwecken; Anforderungen an eine rechtmäßige Nutzungsuntersagung; Notwendigkeit einer aktuellen Baugenehmigung bei Vornahme Nutzungsänderung; Voraussetzungen für die Annahme eines Bestandsschutzes; Beweislast für ...
Kurzfassungen/Presse
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Landkreis Verden hat Nutzung des Heisenhofs in Dörverden zu Recht untersagt
Verfahrensgang
- VG Stade, 18.01.2005 - 2 B 2021/04
- OVG Niedersachsen, 11.05.2005 - 1 ME 22/05
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OVG Niedersachsen, 11.05.2005 - 1 ME 54/05
Rechtmäßigkeit der Untersagung der Wohnnutzung eines Gebäudes wegen nicht …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2005 - 1 ME 22/05
Nachdem die Antragstellerin das Eigentum an der Anlage erworben hatte, zogen im August 2004 die Antragsteller des Parallelverfahrens 1 ME 54/05 (2 B 234/05) als Mieter in das Gebäude Nr. 3 a ein.
- VG Hannover, 03.05.2021 - 12 A 462/18
Baugenehmigung; Bestandsschutz; Beweislast; feststellungsfähiges …
Rn. 31 Dass auf der Rechtsfolgenseite des § 79 Abs. 1 NBauO im Rahmen der Ermessensausübung Vertrauensschutz- und Bestandsschutzgesichtspunkte durchaus eine Rolle spielen und einem bauaufsichtlichen Einschreiten nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) entgegenstehen können (…vgl. hierzu z.B. BVerfG, Beschl. v. 02.09.2004 - 1 BvR 1860/02 -, juris Rn. 10 ff., …und Beschl. v. 15.12.1995 - 1 BvR 1713/92 -, juris Rn. 5;… BVerwG, Urt. v. 22.04.2015 - 7 C 7/13 -, juris Rn. 26, Beschl. v. 24.07.2006 - 4 B 53/06 -, juris Rn. 5, …und Beschl. v. 11.12.1996 - 4 B 231/96 -, juris Rn. 3; Nds. OVG, Beschl. v. 09.06.2020 - 1 ME 108/19 -, juris Rn. 17, Beschl. v. 11.10.2019 - 1 LA 74/18 -, juris Rn. 15, Beschl. v. 11.05.2005 - 1 ME 22/05 - n.v., S. 4, …und Urt. v. 27.02.1981 - 1 A 64/79 -, juris;… OVG NRW, Beschl. v. 08.05.2020 - 2 B 457/20 -, juris Rn. 15;… OVG MV, Urt. v. 04.09.2013 - 3 L 108/11 -, juris Rn. 69 ff.;… OVG SH, Beschl. v. 23.02.2011 - 1 LA 103/10 -, juris Rn. 5;… OVG RP, Urt. v. 20.04.2006 - 8 A 10119/06 -, juris Rn. 20; Beckmann, DVP 2020, 147, 151 m.w.N.; Lindner, JuS 2014, 118, 120-121; Lindner, DÖV 2014, 313, 322;… Michl, ThürVBl.Erweist sich im Einzelfall als unaufklärbar, ob eine Baugenehmigung erteilt worden ist bzw. Bestandsschutz besteht, so geht das zu Lasten dessen, der dieses Recht für sich in Anspruch nimmt, im vorliegenden Falle also zu Lasten des Klägers (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.02.1988 - 4 B 33/88 -, juris Rn. 3,
…und Urt. v. 23.02.1979 - IV C 86.76 -, juris Rn. 14;… Nds. OVG, Urt. v. 26.02.2014 - 1 LB 100/09 -, juris Rn. 69;… Urt. v. 11.02.2014 - 1 KN 141/12 -, juris Rn. 35, Beschl. v. 09.03.2012 - 1 LA 352/07 -, juris Rn. 74, und Beschl. v. 11.05.2005 - 1 ME 22/05 - n.v., S. 3-4;… Hess. VGH, Beschl. v. 15.05.2018 - 3 A 395/15 -, juris Rn. 37;… OVG RP, Urt. v. 12.12.2012 - 8 A 10875/12 -, juris Rn. 40;… OVG NRW, Beschl. v. 30.03.2011 - 7 A 848/10 -, juris Rn. 17; a.A. Hauth, BauR 2015, 774, 779 ff.).Weiter hat es in einer Entscheidung aus dem Jahr 2005 zwischen der formellen Rechtswidrigkeit eines Bauwerks aufgrund des Fehlens einer Baugenehmigung, die grundsätzlich den Erlass einer Nutzungsuntersagung rechtfertige, und einem materiellen Bestandsschutz aufgrund einer seit unvordenklicher Zeit ausgeübten materiell rechtmäßigen Nutzung, der einer Bauordnungsverfügung im Einzelfall entgegenstehen könne, unterschieden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 11.05.2005 - 1 ME 22/05 - n.v., S. 3-4).
Ferner hat es entschieden, dass auch die Beweislast für einen solchen Bestandsschutz bei dem Eigentümer liege, der sich auf dessen positive Wirkung berufe, und hat damit implizit klargestellt, dass es eine Vermutung für die Rechtmäßigkeit einer seit unvordenklicher Zeit ausgeübten Nutzung nicht gibt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 11.05.2005 - 1 ME 22/05 - n.v., S. 4).
- OVG Niedersachsen, 11.05.2005 - 1 ME 54/05
Rechtmäßigkeit der Untersagung der Wohnnutzung eines Gebäudes wegen nicht …
Die Antragsteller wohnen bzw. wohnten in dem Gebäude {Drübber} 3 a, dessen Eigentümerin die Antragstellerin des Parallelverfahrens 1 ME 22/05 ist.Rn. 5 Soweit sich die Antragsteller darauf berufen, dass eine Wohnnutzung in dem Gebäude Nr. 3 a grundsätzlich zulässig sei, ist auf den Beschluss in dem den Beteiligten bekannten Parallelverfahren gegenüber der Eigentümerin des Gebäudes vom heutigen Tage zu verweisen (1 ME 22/05).
- VG Hannover, 28.02.2022 - 12 B 4988/21
Anordnung der sofortigen Vollziehung; Außenbereichssatzung; Ermessen; Formelle …
Ein Ermessensfehler liegt mithin dann vor, wenn es geradezu handgreiflich ist und keiner näheren Prüfung bedarf, dass die von einer Nutzungsuntersagung betroffenen baulichen Anlagen dem öffentlichen Baurecht entsprechen (vgl. nur Nds. OVG…, Beschl. vom 16.06.2014 - 1 ME 70/14 -, juris Rn. 13, und vom 11.05.2005 - 1 ME 22/05 -). - OVG Niedersachsen, 11.05.2005 - 1 ME 75/05
Rechtmäßigkeit der Nutzungsuntersagung für ein Gebäude zu Wohnzwecken; Annahme …
Rn. 5 Soweit der Antragsteller davon ausgeht, dass in dem Gebäude eine Wohnnutzung grundsätzlich zulässig sei, kann auf die Ausführungen in dem, den Beteiligten bekannten, Beschluss vom heutigen Tag in dem Parallelverfahren 1 ME 22/05 hinsichtlich der Unklarheiten über die Nutzung der Gebäude in den Jahren seit Aufgabe der Nutzung als Gutsbetrieb verwiesen werden.
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