Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 22.01.2014 - 1 ME 220/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 5 Abs. 3 Nr. 2 NBauO; § 5 Abs. 7 S. 1 NBauO; § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB
Abstandsrecht bzgl. des Anfügens einer Balkonanlage bei zwingend geschlossener Bauweise an die Gebäudevorderseite oder Rückseite; Balkonbegriff und das Gebot der Rücksichtnahme als ausreichender Nachbarschutz - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
NBauO 2012 § 5 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 5 Satz 1, Abs. 7.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abstandsrecht bzgl. des Anfügens einer Balkonanlage bei zwingend geschlossener Bauweise an die Gebäudevorderseite oder Rückseite; Balkonbegriff und das Gebot der Rücksichtnahme als ausreichender Nachbarschutz
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Maßstab für Nachbarschutz gegen Balkon bei geschlossener Bauweise?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Niedersächsische Abstandsvorschriften können für angefügte Balkonanlagen bei geschlossener Bauweise nicht anwendbar sein
- kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit von Balkonen innerhalb geschlossener Bauweise
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Niedersächsische Abstandsvorschriften können für angefügte Balkonanlagen bei geschlossener Bauweise nicht anwendbar sein
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abstandsrecht bzgl. des Anfügens einer Balkonanlage bei zwingend geschlossener Bauweise an die Gebäudevorderseite oder Rückseite; Balkonbegriff und das Gebot der Rücksichtnahme als ausreichender Nachbarschutz
Verfahrensgang
- VG Hannover, 07.11.2013 - 4 B 6889/13
- OVG Niedersachsen, 22.01.2014 - 1 ME 220/13
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2014, 461
- BauR 2014, 1356
- BauR 2014, 825
- ZfBR 2014, 277 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- OVG Niedersachsen, 29.12.2000 - 1 M 4235/00
Abstandsfläche - Balkon auf Stützen
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.2014 - 1 ME 220/13
- 1 M 4235/00 -, BauR 2001, 937 = BRS 63 Nr. 143 = NdsVBl 2001, 145 = NdsRpfl 2001, 202).Dazu zählt namentlich der Fall, zu dem der Senat nicht nur den oben bereits zitierten Beschluss vom 29. Dezember 2000 (- 1 M 4235/00 -, BauR 2001, 937 = BRS 63 Nr. 143 = NdsVBl. 2001, 145 = NdsRpfl. 2001, 202) gefasst hatte.
Der Senat hat bereits in der Entscheidung vom 29. Dezember 2000 (- 1 M 4235/00 -, BRS 63 Nr. 143 vgl. dazu auch Lamberg, Die Balkontiefe nach § 7 b Niedersächsische Bauordnung und § 6 Musterbauordnung, BauR 2003, 1840;… Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO 8. Aufl., § 7 b RdNr. 10) darauf hingewiesen, dass es zwar nicht auf Konstruktionsfragen wohl aber auf Größenbegrenzungen ankommen kann.
Im Beschluss vom 23. Dezember 2000 (- 1 M 4235/00 -, aaO) hatte der Senat keine Bedenken getragen, ein 3, 30 x 1, 80 m großes, mit 5, 94 m² nur um 6 cm² kleineres Gebilde als Balkon anzusehen, als es hier in Rede steht.
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.02.1981 - 6 A 226/79
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.2014 - 1 ME 220/13
Bereits in einer Entscheidung vom 9. Februar 1981 (- 6 A 226/79 -, BRS 38 Nr. 120) hatte der seinerzeit ebenfalls für das Baurecht zuständige 6. Senat des Gerichts auf die Intensität der Nutzung abgestellt und die erheblich größeren Wirkungen auf das Nachbargrundstück, die von einem "Loggia - Balkon" mit einer Größe von insgesamt 1, 80 x 10 m ausgingen.Das wird abstandsrechtlich durch § 7b Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 NBauO nicht privilegiert (vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 9.2.1981 - 6 A 226/79 -, BRS 38 Nr. 120 = NdsRpfl. 1981, 151, für den Fall, dass eine Loggia durch Verlängerung in den Grenzabstandsbereich hinaus verlängert werden soll).
- BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98
Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.2014 - 1 ME 220/13
Nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Januar 1999 (- 4 B 128.98 -, BauR 1999, 615 = NVwZ 1999, 786) indiziert die Einhaltung landesrechtlichen Abstandsrechts zwar die Erfüllung des Gebots, Rücksicht zu nehmen. - BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 97.97
Bauplanungsrecht - Kein Anspruch auf Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.2014 - 1 ME 220/13
- noch - zumutbar ist (BVerwG, B. v. 26.6.1997 - 4 B 97.97 -, NVwZ-RR 1998, 357 = BRS 59 Nr. 176). - OVG Niedersachsen, 31.05.1995 - 1 M 1920/95
Abstand; Untergeordneter Gebäudeteil; Dachgaube; Giebeldecke; Zwerchhaus
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.2014 - 1 ME 220/13
Rn. 35 Maßgeblich ist mithin - wie etwa auch bei der Beurteilung von Gauben (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 31.5.1995 - 1 M 1920/95 -, OVGE 45, 434 = NVwZ-RR 1996, 5 = BRS 57 Nr. 158) -, ob die Anlage dazu dient, in nennenswertem Umfang zusätzliche Wohnfläche zu gewinnen.
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2016 - 2 M 159/15
Nachbarwiderspruch gegen Balkonanlage; Zerstörung der Doppelhauseigenschaft eines …
Die Vorschrift ist auch auf Balkone anzuwenden, die nicht aus der Wand vorkragen, sondern auf Stützen/Stelzen vor die Gebäudewand gestellt werden (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 22.01.2014 - 1 ME 220/13 -, juris RdNr. 16 zu § 5 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung vom 03.04.2012, Nds. GVBl. S. 46).Im zweiten stehen die konkurrierenden Nutzungsbelange selbst dann im Gleichgewicht, wenn die Abstände von der Grundstücksgrenze einander nicht vollständig entsprechen und der Balkon größer ist, als dies nach § 6 Abs. 6 Nr. 2 BauO LSA bei "Frontalstellung" reglementiert wird (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 22.01.2014 - 1 ME 220/13 -, a.a.O. RdNr. 18 ff. zu § 5 Abs. 3 NBauO).
Insoweit wird der Nachbar aber durch das Gebot der Rücksichtnahme ausreichend geschützt (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 22.01.2014 - 1 ME 220/13 -, a.a.O. RdNr. 30).
- VG Hannover, 06.10.2016 - 4 B 4980/16
Balkon; Grenzabstand; Privilegierung
Denn für die zwingend geschlossene, d. h. eine Bauweise, in der ein Balkon im Regelfall nicht zum Nachbargrundstück zeigt, soll § 5 Abs. 3 Nr. 2 und Absatz 7 Satz 1 NBauO als Rechtsfolgenverweisung nur zur grundsätzlichen Bezeichnung auf die in § 5 Abs. 3 NBauO genannten abstandsrechtlich privilegierten Bauteile verweisen (so OVG Lüneburg, Bes. v. 22.01.14 - 1 ME 220/13 -, Juris).Ein "herkömmlicher Balkon" als "Freisitz" bewege sich in einer Größenordnung von ca. 2,00 m Tiefe (so Urt. v. 18.09.14 - 1 LC 85/13 - Bes. v. 22.01.14 - 1 ME 220/13 - jeweils unter Bezugnahme auf ältere nicht veröffentlichte Entscheidungen, Juris).
Ein herkömmlicher Balkon habe eine Tiefe von "etwa 2, 00 m" (so ausdrücklich OVG Lüneburg, Bes. v. 22.01.14, a. a. O.).
Hält die Balkonanlage den bauordnungsrechtlich für eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Besonnung erforderlichen Abstand von den Nachbargrundstücken ein, indiziert dies die Einhaltung des Gebots der Rücksichtnahme (OVG Lüneburg, Bes. v. 22.01.14, a. a. O.).
- OVG Niedersachsen, 26.03.2019 - 1 ME 23/19
Umfang einer zugelassenen Abweichung ist anzugeben!
Denkbar ist zwar die Errichtung einiger der nach § 5 Abs. 8 NBauO ohne Grenzabstand zulässigen baulichen Anlagen; diese baulichen Anlagen bedürfen jedoch nicht des Schutzes, den die Abstandsvorschriften bezwecken, und stehen der Annahme einer Atypik der Grundstückssituation daher nicht entgegen: Das Wahren der grundsätzlich vorgesehenen Abstände soll eine hinreichende Beleuchtung und Belüftung sicherstellen (…vgl. LT-Drs. 16/3195, S. 71;… Senat, Urt. v. 27.6.2018 - 1 LC 183/16; Beschluss vom 22.1.2014 - 1 ME 220/13; Nds. OVG, Beschluss vom 13.2.2014 - 12 ME 221/13;… Urt. v. 19.6.2012 - 1 LB 169/11), auf die die für eine Errichtung auf dem Fortsatz in Betracht kommenden Bauwerke aber gerade nicht angewiesen sind.In seinem Beschluss vom 22. Januar 2014 (1 ME 220/13) hatte der Senat entschieden, dass im Falle einer zwingend geschlossenen Bauweise der "seitliche" Nachbar sich nicht auf § 5 Abs. 3 Nr. 2 NBauOberufen könne, da die Vorschrift das nachbarliche Austauschverhältnis im Falle einer Frontalstellung einer mit einer Balkonanlage versehenen Gebäudeseite zur seitlichen Grundstücksgrenze ausgestalte, sich mithin auf Sachverhalte beziehe, in denen die Balkonanlage die Eignung aufweist, den Zugang des Nachbarn zu Licht, Sonne und Luft einzuschränken (…a.a.O., Rn. 27).
Richtig geht die Antragsgegnerin davon aus, dass schützenswerte Interessen des Antragstellers letztlich nicht vorhanden sind: Das Interesse des Antragstellers, bei der Nutzung seines Freisitzes den Blicken der Mieter der Beigeladenen nicht ausgesetzt zu sein, entspricht nicht den Zielen des § 5 NBauO und ist insoweit nicht schützenswert (vgl. Senat, Beschluss vom 22.1.2014 - 1 ME 220/13;… Breyer, in: Große/Suchsdorf, NBauO, 9. Aufl. 2013, § 5, Rn. 23).
- VG Hamburg, 06.03.2024 - 12 K 6406/18
Baunachbarklage: Abstandsflächenpflicht von Balkonen; Anwendbarkeit der …
Die Auslegung der Vorschrift ergibt jedoch mit hinreichender Deutlichkeit, dass diese sich ausschließlich - von der Außenwand aus betrachtet, an die der Vorbau angebaut ist - auf die vor dem Vorbau liegenden Abstandsflächen bezieht (…so im Ergebnis auch VG Hamburg, Urt. v. 8.6.2023, 11 K 157/19, n.v., UA S. 13; dies bestätigend, jedoch ohne den hiermit verbundenen Widerspruch zum oben zitierten Beschluss vom 16. Juli 2013 zu problematisieren: OVG Hamburg, Beschl. v. 13.9.2023, 2 Bf 148/23.Z, n.v., BA S. 22;… die Anwendbarkeit problematisierend, aber i.E. offenlassend: VG Hamburg, Urt. v. 18.5.2018, 7 K 1072/16, n.v., UA S. 13; Beschl. v. 19.7.2016, 7 E 1073/16, n.v., BA S. 8;… die Anwendbarkeit der jeweiligen Parallelvorschrift in den Bauordnungen anderer Länder verneinend: OVG Magdeburg, Beschl. v. 24.2.2016, 2 M 159/15, juris, Rn. 12 f.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.1.2014, 1 ME 220/13, juris, Rn. 18, 27).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".