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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 1 MN 241/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,21101
OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 1 MN 241/04 (https://dejure.org/2004,21101)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.11.2004 - 1 MN 241/04 (https://dejure.org/2004,21101)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. November 2004 - 1 MN 241/04 (https://dejure.org/2004,21101)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Planung durch Erschließungsträger indiziert keine Einseitigkeit oder Verkürzung des Abwägungsvorgangs; Kompensationserfordernis bei bauplanungsrechtlichen Eingriffen in Waldgebiet, in dem Fledermäuse beheimatet sind

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 42 Abs 1 BNatSchG; § 1 Abs 3 BauGB; § 9 Abs 1 Nr 20 BauGB
    Abwägungsdefizit; Abwägungsverkürzung; Abwägungsvorgang; Befreiung; Brutkasten; Eingriffskompensation; Eingriffskompensierung; Erschließungsträger; Fledermaus; Grunderwerb; Kompensation; Nistkasten; Planung; Wald; Waldgebiet; Wohnstätte; Zufluchtstätte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kompensation planungsbedingter Eingriffe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 761 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 26.09.2002 - 1 MN 237/02

    Abwägung; Ausgleichsmaßnahmen; Erforderlichkeit; Fehleinschätzung; Fledermaus; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 1 MN 241/04
    Mit Beschluss vom 26. September 2002 - 1 MN 237/02 - setzte der Senat den Bebauungsplan auf Antrag des Antragstellers bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag einstweilen außer Vollzug, weil die Antragsgegnerin das Gewicht der Maßnahmen, mit denen sie den Eingriff in Natur und Landschaft (Wald) habe kompensieren wollen, zu hoch angesetzt habe.

    Der Antrag ist, wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 26. September 2002 - 1 MN 237/02 - ausgeführt hat, zulässig.

    Der Senat hat im Beschluss vom 26. September 2002 - 1 MN 237/02 - den Bebauungsplan aber nicht deshalb außer Vollzug gesetzt, weil mit der Verwirklichung des Planes ein 15, 6 ha großer Wald beseitigt wird, sondern weil die Maßnahmen zur Minimierung dieses Eingriffs in ihrem Gewicht zu hoch eingeschätzt worden sind und der Schutz, den die Rechtsordnung den Fledermäusen angedeihen lässt, nicht ausreichend berücksichtigt worden ist.

  • BVerwG, 09.02.2004 - 4 BN 28.03

    Bebauungsplan; Landschaftsschutzverordnung; Befreiung; Befreiungslage; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 1 MN 241/04
    Wie das Bundesverwaltungsgericht zum Widerspruch eines Bebauungsplanes zu einer Landschaftsschutzverordnung ausgesprochen hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.2.2004 - 4 BN 28.03 -, ZfBR 2004, 380 m.w.N.), kommt es darauf, ob eine Befreiungslage objektiv gegeben ist, nicht an, wenn eine bestandskräftige Befreiung vorliegt.
  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 36.88

    Baugenehmigung - Nichtiger Verwaltungsakt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 1 MN 241/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 26.9.1991 - 4 C 36.88 -, DVBl. 1992, 568) führen nur Verstöße gegen tragende Verfassungsprinzipien oder die der Rechtsordnung immanenten Wertvorstellungen zur Nichtigkeit.
  • BVerwG, 17.02.1987 - 1 B 6.87

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis - Belastung der deutsch-indischen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 1 MN 241/04
    Da das Gewicht dieser Gründe ungefähr dem des schweren Nachteils entsprechen muss, ist die Aussetzung des Vollzuges aus diesem Anordnungsgrund zur Verhinderung vollendeter Tatsachen nur dann in Erwägung zu ziehen, wenn der Normenkontrollantrag mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (vgl. Senatsbeschl. v. 21.3.1988 - 1 B 6/87 -, BRS 48 Nr. 30).
  • VGH Hessen, 21.02.2008 - 4 N 869/07

    Kein Verstoß eines Bebauungsplans gegen BauGB § 1 Abs 3 aufgrund von …

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird teilweise angenommen, dass eine dem Planungsträger von Seiten der Naturschutzbehörde erteilte Befreiung Tatbestandswirkung entfalte, über die sich das Normenkontrollgericht nicht hinwegsetzen dürfe, es sei denn die erteilte Befreiung wäre gemäß § 44 Abs. 1 VwVfG nichtig (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2003 - 3 S 2827/02 - ESVGH 54, 190; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30.11.2004 - 1 MN 241/04 - ÖffBauR 2005, 28; jeweils unter Berufung auf BVerwG, Urteil vom 30.1.2003 - BVerwG 4 CN 14.01 - BRS 66 Nr. 9).
  • OVG Niedersachsen, 22.05.2006 - 9 ME 155/06

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung und einer wasserrechtlichen …

    Mithin kann dahinstehen, ob die im Baugenehmigungsverfahren unterbliebene Befreiung des Beigeladenen von den Bestimmungen der Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Landkreis Goslar zur Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung führt oder ob es für die Baugenehmigung ausreicht, dass der Stadt C. im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans, an dem sich die Baugenehmigung messen lassen muss, eine solche Rechtswirksamkeit entfaltende Befreiung erteilt worden ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss des 1. Senats vom 30.11.2004 - 1 MN 241/04 - ÖffBauR 2005, 28) bzw. ob eine Befreiungsvorschrift, deren Adressat nicht der Plangeber ist, sondern derjenige, der den Bebauungsplan umsetzen will (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.8.1997 - 4 NB 12/97 - NVwZ-RR 1998, 162 = UPR 1998, 69 = DÖV 1998, 71 = BRS 59 Nr. 29; VGH Mannheim, Urteil vom 2.2.2001 - 3 S 1000/99 - VBlBW 2001, 370) als solche und insbesondere auch für einen qualifizierten Bebauungsplan im Außenbereich überhaupt den Widerspruch zur Verordnung über Naturdenkmale auf dem Gebiet des Antragsgegners auflösen kann (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25.8.1997 - 4 NB 12/97 - a. a. O.; VGH München, Urteil vom 14.1.2003 - 1 N 01.2073 - DÖV 2003, 638 = BRS 66 Nr. 219 = BauR 2003, 997;… Louis, NuR 1995, S. 62 (66)).
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