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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2003 - 1 MR 10/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,20890
OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2003 - 1 MR 10/03 (https://dejure.org/2003,20890)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.05.2003 - 1 MR 10/03 (https://dejure.org/2003,20890)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Mai 2003 - 1 MR 10/03 (https://dejure.org/2003,20890)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine mangelnde öffentliche Bekanntmachung einer Beschlussfassung über die Änderung eines Bebauungsplans; Sinn und Zweck des kommunalverfassungsrechtlichen Öffentlichkeitsgrundsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 774
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (2)

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.07.2003 - 1 KN 10/03

    Änderung des Bebauungsplanes durch Schaffung von Flächen für den sozialen …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2003 - 1 MR 10/03
    Die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Antragsgegnerin wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache 1 KN 10/03 vorläufig außer Vollzug gesetzt.

    Die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Antragsgegnerin ist bis zur Entscheidung des Senats über den Normenkontrollantrag der Antragsteller in der Sache 1 KN 10/03 vorläufig außer Vollzug zu setzen, weil dies aus anderen wichtigen Gründen im Sinne des § 47 Abs. 6 VwGO dringend geboten ist.

  • OVG Saarland, 22.04.1993 - 1 R 35/91

    Beginn von Ratssitzungen und Öffentlichkeitsprinzip

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2003 - 1 MR 10/03
    Das Öffentlichkeitsprinzip ist tragender Verfahrensgrundsatz des kommunalen Verfassungsrechts, dessen Sinn und Zweck dahingehen, in Bezug auf die Arbeit des kommunalen Vertretungsorgans gegenüber der Allgemeinheit Publizität, Information, Kontrolle und Integration zu vermitteln bzw. zu ermöglichen (OVG Saarland, Urt. v. 22.04.1993 - 1 R 35/91 -, DÖV 1993, 964).
  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 2 N 08.124

    Gemeinderatsbeschluss unter Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz

    Diese Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes stellt einen gravierenden Verstoß gegen tragende Verfahrensprinzipien der Kommunalverfassung dar, der die Ungültigkeit des Satzungsbeschlusses zur Folge hat (vgl. OVG Schleswig v. 23.5.2003 NVwZ-RR 2003, 774; VGH Mannheim v. 20.7.2000 NVwZ-RR 2001, 462/463; OLG Saarbrücken v. 26.1.1973 FSt.
  • BVerwG, 27.09.2021 - 8 C 31.20

    Öffentlichkeit von Ratssitzungen

    Sie verfolgt den Zweck, der Allgemeinheit in Bezug auf die Arbeit des kommunalen Vertretungsorgans Publizität, Information, Kontrolle und Integration zu vermitteln (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 23. Mai 2003 - 1 MR 10/03 - NVwZ-RR 2003, 774).
  • VG Karlsruhe, 19.10.2012 - 5 K 1969/12

    Öffentlichkeit bei Beratung über Grundstücksverkauf; Bürgerbegehren gegen …

    Der Grundsatz unterwirft die Vertretungskörperschaft der allgemeinen Kontrolle der Öffentlichkeit und trägt daher dazu bei, der unzulässigen Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Beschlussfassung vorzubeugen und den Anschein zu vermeiden, dass "hinter verschlossenen Türen" etwa unsachliche Motive für die getroffenen Entscheidungen maßgebend gewesen sein können (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 23.5.2003, NVwZ-RR 2003, 774;… VGH Bad.Württ., Urt. v. 20.07.2000, NVwZ-RR 2001, 462/463).
  • OVG Hamburg, 14.02.2023 - 2 E 6/21

    Die Übertragung einer Sitzung der Bezirksversammlung im Internet, zu der …

    Sie verfolgt den Zweck, der Allgemeinheit in Bezug auf die Arbeit des kommunalen Vertretungsorgans Publizität, Information, Kontrolle und Integration zu vermitteln (…BVerwG, Urt. v. 27.9.2021, a.a.O., juris Rn. 17 m.w.N.; OVG Schleswig, Beschl. v. 23.5.2003, 1 MR 10/03, NVwZ-RR 2003, 774).

    Die mit der Sitzungsöffentlichkeit der Vertretungskörperschaft erfolgende allgemeine Kontrolle durch die Öffentlichkeit beugt der unzulässigen Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Beschlussfassung vor und vermeidet den Anschein, dass "hinter verschlossenen Türen" z.B. unsachliche Motive für die getroffenen Entscheidungen maßgebend gewesen sein könnten (OVG Schleswig, Beschl. v. 23.5.2003, a.a.O.).

    Grundsätzlich muss jedermann jederzeit im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten freier Zutritt zu der gesamten Dauer der Sitzung als Zuhörer eröffnet sein (…BVerwG, Urt. v. 27.9.2021, a.a.O., juris Rn. 17;… vorgehend: OVG Münster, Urt. v. 7.10.2020, a.a.O., juris Rn. 61; OVG Schleswig, Beschl. v. 23.5.2003, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.07.2023 - 1 MR 9/20

    Bebauungsplan Nr. 35 Heisch in Westerrönfeld vorerst vollziehbar

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist in einem Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO grundsätzlich ein Antrag auf Abänderung des Beschlusses des Gerichts analog § 80 Abs. 7 VwGO statthaft (Senatsbeschlüsse vom 23.05.2003 - 1 MR 10/03 -, NVwZ-RR 2003, 774 und Senatsbeschluss vom 28. März 2017 - 1 MR 3/17 -, juris, Rn. 2 …, Beschluss vom 18.07.1997 - 1 M 3210/97 -, juris, Rn. 7 ff.> und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.01.2015 - 5 S 1493/14 -, juris, Rn. 1).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2020 - 3 KN 12/19

    Erfolgloses Normenkontrollverfahren betreffend eine Hochschulsatzung, nach der …

    Rn. 51 Der Grundsatz der Öffentlichkeit dient dazu, der Allgemeinheit Publizität, Information, Kontrolle und Integration zu vermitteln, so dass ein Verstoß dagegen die Nichtigkeit der unter ihrem Verstoß erlassenen Vorschrift bedeutet (Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 23.05.2003 - 1 MR 10/03 -, juris Orientierungssätze 2 und 3;… vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.02.1992 - 1 S 2242/91 -, juris Rn. 15;… Urt. v. 04.08.2010 - 9 S 2315/09 -, juris Rn. 30;… Beschl. v. 26.02.2016 - 9 S 2445/15 -, juris Rn. 25).

    Die mit dem Grundsatz der Öffentlichkeit verfolgten oben genannten Zwecke erfordern es, dass die interessierte Öffentlichkeit sich über Ort und Zeit einer Sitzung eines öffentlich tagenden Gremiums informieren kann und jederzeit der freie Zutritt zur gesamten Dauer der Sitzung als Zuhörerin oder Zuhörer eröffnet ist (Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 23.05.2003, a.a.O.;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.02.2016 - 9 S 2445/15 -, juris Rn. 25).

  • VG Gießen, 28.06.2005 - 8 E 5826/03

    Öffentlichkeit der Stadtverordnetensitzung von Stadtverordneten nicht einklagbar

    Darüber hinaus ermöglicht die Sitzungsöffentlichkeit allgemeine öffentliche Kontrolle (vgl. OVG Schleswig, NVwZ-RR 2003, 774; VGH Bad-Württ., NVwZ-RR 1992, 373 [VGH Baden-Württemberg 24.02.1992 - 1 S 2242/91] ; OVG NW, NVwZ 1990; 186; Nds. OVG, NVwZ 1983, 484, 485).

    Etwas anders ergibt sich auch nicht daraus, dass die Beschlüsse der Gemeindevertretung nichtig sind, wenn sie unzulässigerweise in nichtöffentlicher Sitzung getroffen wurden (vgl. OVG Schleswig, NVwZ-RR 2003, 774; VGH Bad-Württ.; NVwZ-RR 2001, 462, 463 [VGH Baden-Württemberg 20.07.2000 - 14 S 237/99] ; VG Dessau, DÖV 1996, 130, 131; Gramlich, DÖV 1982, 139, 148).

  • VG Gießen, 06.05.2005 - 8 G 1096/05

    Stadtverordneter kann nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung …

    Darüber hinaus ermöglicht die Sitzungsöffentlichkeit allgemeine öffentliche Kontrolle (vgl. OVG Schleswig, NVwZ-RR 2003, 774; VGH Bad-Württ., NVwZ-RR 1992, 373 [VGH Baden-Württemberg 24.02.1992 - 1 S 2242/91] ; OVG NW, NVwZ 1990; 186; Nds. OVG, NVwZ 1983, 484, 485).

    Etwas anders ergibt sich auch nicht daraus, dass die Beschlüsse der Gemeindevertretung nichtig sind, wenn sie unzulässigerweise in nichtöffentlicher Sitzung getroffen wurden (vgl. OVG Schleswig, NVwZ-RR 2003, 774; VGH Bad-Württ.; NVwZ-RR 2001, 462, 463 [VGH Baden-Württemberg 20.07.2000 - 14 S 237/99] ; VG Dessau, DÖV 1996, 130, 131; Gramlich, DÖV 1982, 139, 148).

  • OVG Sachsen, 13.04.2022 - 1 C 39/20

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; eingeschränktes Gewerbegebiet; Auslegung; …

    Dabei führt auch der Hinweis auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Brandenburg vom 19. August 1999 (…- 2 D 34/98.NE -, juris Rn. 54 ff.) sowie den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 25. Mai 2002 (- 1 MR 10/03 -, juris) zu keiner anderen Beurteilung.
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.07.2003 - 1 KN 10/03

    Änderung des Bebauungsplanes durch Schaffung von Flächen für den sozialen …

    Auf den daraufhin von den Antragstellern gestellten Antrag änderte der Senat mit Beschluss vom 23. Mai 2003 (- 1 MR 10/03 -) die Entscheidung vom 19. Mai 2003 ab und setzte den Vollzug der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 bis zur Entscheidung in der Hauptsache aus.

    Den ursprünglichen Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzung der Gemeindevertretung - die Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung der Antragsgegnerin am 04. Dezember 2002 war nicht gemäß § 34 Abs. 4 Satz 2 GO örtlich bekannt gegeben worden (vgl. Beschl. des Senats v. 23.05.2003 - 1 MR 10/03 -) - hat die Antragsgegnerin behoben.

  • VGH Hessen, 31.01.2013 - 5 C 1850/10

    Entwässerungssatzung

  • VGH Hessen, 07.12.2018 - 7 A 1236/17

    Verstoß gegen Ladungsvorschriften

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 1 MR 3/17

    Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Abänderungsantrags im Rahmen eines …

  • VG Bremen, 21.03.2018 - 1 K 3698/16

    Nicht-Öffentlichkeit einer Beiratssitzung des Waller Stadtteilbeirates - …

  • VG Gießen, 22.04.2024 - 8 K 8423/17

    Haubergordnung; Verstoß gegen Ladungsvorschriften; Passivlegitimation bei …

  • VG Hamburg, 14.09.2021 - 20 E 3766/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Durchführung von Sitzungen des …

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