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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.12.2010 - 1 N 08.3385   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,36868
VGH Bayern, 21.12.2010 - 1 N 08.3385 (https://dejure.org/2010,36868)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.12.2010 - 1 N 08.3385 (https://dejure.org/2010,36868)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 1 N 08.3385 (https://dejure.org/2010,36868)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis eines unmittelbar betroffenen Grundstückseigentümers; beachtliche Abwägungsfehler; Grundsatz des schonenden Umgangs mit Grund und Boden; Festsetzung privater Grünflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bebauungsplan: Grenzen der zulässigen Festsetzung von privaten Grünflächen (IBR 2011, 170)

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 19.08.2010 - 1 NE 08.3386

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; erfolgreicher Antrag auf Erlass einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2010 - 1 N 08.3385
    Rn. 5 2. Mit Beschluss vom 19. August 2010 hat der Senat den Bebauungsplan auf Antrag des Antragstellers vorläufig außer Vollzug gesetzt (1 NE 08.3386).

    Rn. 22 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten dieses Verfahrens und des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens (1 NE 08.3386) sowie auf die vorgelegten Bebauungsplanakten Bezug genommen.

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2010 - 1 N 08.3385
    Das Abwägungsgebot wird verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat, wenn in sie nicht die Belange eingestellt worden sind, die nach Lage der Dinge berücksichtigt werden mussten, wenn die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt worden ist oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die nicht in einem angemessenen Verhältnis zu deren objektivem Gewicht steht (BVerwG vom 12.12.1969 BVerwGE 34, 301; vom 14.2.1975 BVerwGE 48, 56).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2010 - 1 N 08.3385
    Das setzt nicht nur voraus, dass die Planung einen abwägungserheblichen Belang des Antragstellers berührt; es muss auch hinreichend substantiiert dargelegt werden, dass dieser Belang bei der Abwägung möglicherweise fehlerhaft behandelt wurde (vgl. zum Ganzen: BVerwG vom 24.9.1998 NJW 1999, 592; vom 22.8.2000 NVwZ 2000, 1413; vom 20.9.2005 BauR 2006, 352; BayVGH vom 21.7.2008 Az. 1 NE 08.1264 ) .
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2010 - 1 N 08.3385
    Das Abwägungsgebot wird verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat, wenn in sie nicht die Belange eingestellt worden sind, die nach Lage der Dinge berücksichtigt werden mussten, wenn die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt worden ist oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die nicht in einem angemessenen Verhältnis zu deren objektivem Gewicht steht (BVerwG vom 12.12.1969 BVerwGE 34, 301; vom 14.2.1975 BVerwGE 48, 56).
  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit; …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2010 - 1 N 08.3385
    Greift ein Antragsteller offensichtlich und damit auch für ihn erkennbar abtrennbare Teile der Norm an, die ihn nicht belasten, ist der Antrag insoweit unzulässig (BVerwG vom 4.6.1991 NVwZ 1992, 373; vom 9.4.2008 NVwZ 2008, 899).
  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum; …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2010 - 1 N 08.3385
    Das setzt nicht nur voraus, dass die Planung einen abwägungserheblichen Belang des Antragstellers berührt; es muss auch hinreichend substantiiert dargelegt werden, dass dieser Belang bei der Abwägung möglicherweise fehlerhaft behandelt wurde (vgl. zum Ganzen: BVerwG vom 24.9.1998 NJW 1999, 592; vom 22.8.2000 NVwZ 2000, 1413; vom 20.9.2005 BauR 2006, 352; BayVGH vom 21.7.2008 Az. 1 NE 08.1264 ) .
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2010 - 1 N 08.3385
    Es erscheint "konkret möglich", dass die Antragsgegnerin ohne die Mängel anders geplant hätte (vgl. BVerwG vom 21.8.1981 BVerwGE 64, 33).
  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89

    vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2010 - 1 N 08.3385
    Greift ein Antragsteller offensichtlich und damit auch für ihn erkennbar abtrennbare Teile der Norm an, die ihn nicht belasten, ist der Antrag insoweit unzulässig (BVerwG vom 4.6.1991 NVwZ 1992, 373; vom 9.4.2008 NVwZ 2008, 899).
  • BVerwG, 12.06.2008 - 4 BN 8.08

    Verletzung des Abwägungsgebots hinsichtlich der Zunahme der Lrämbelastung nicht …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2010 - 1 N 08.3385
    Ihr Zurückstellen bedarf einer Rechtfertigung, die dem Gewicht dieser vom Gesetzgeber herausgehobenen Belange Rechnung trägt (vgl. BVerwG vom 12.6.2008 BauR 2008, 1416; BayVerfGH vom 23.2.2010 BayVBl 2010, 43; BayVGH vom 27.4.2010 Az. 1 N 08.2703 ; Krautzberger in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 1 a RdNr. 50 ff.).
  • BVerwG, 20.09.2005 - 4 BN 46.05

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2010 - 1 N 08.3385
    Das setzt nicht nur voraus, dass die Planung einen abwägungserheblichen Belang des Antragstellers berührt; es muss auch hinreichend substantiiert dargelegt werden, dass dieser Belang bei der Abwägung möglicherweise fehlerhaft behandelt wurde (vgl. zum Ganzen: BVerwG vom 24.9.1998 NJW 1999, 592; vom 22.8.2000 NVwZ 2000, 1413; vom 20.9.2005 BauR 2006, 352; BayVGH vom 21.7.2008 Az. 1 NE 08.1264 ) .
  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 1 N 04.1661

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Beschränkung der Verkaufsfläche von …

  • VGH Bayern, 27.04.2010 - 1 N 08.2703

    Normenkontrolle; Erforderlichkeit von Festsetzungen im Bebauungsplan; …

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2000 - 8 S 793/00

    Spätere gesonderte Änderung der zusammen mit einem Bebauungsplan beschlossenen …

  • VGH Bayern, 21.07.2008 - 1 NE 08.1264

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antrag auf Erlass einer einstweiligen …

  • VGH Hessen, 15.02.1991 - 3 N 779/85

    Nachteil iSd VwGO § 47 Abs 2 S 1 - Belastung mit Erschließungsbeiträgen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.1997 - 10a D 14/94

    Verletzung in eigenen Rechten; Festsetzungen des Bebauungsplans; Abtrennbarer …

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2011 - 5 S 746/10

    Unzulässige nichtöffentliche Beratung im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens …

    Nr. 179 des T... ... - für unwirksam zu erklären, möglicherweise zu weit gegriffen hatte (…vgl. BVerwG, Urt. v. 09.04.2008 - 4 CN 1.07 -, BVerwGE 131, 100;… Beschl. v. 04.06.1991 - 4 NB 35.89 -, BVerwGE 88, 268, juris Rdnr. 21 und 24ff;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.04.2008 - 3 S 1771/07 -, ZfBR 2009, 74, juris Rdnr. 19; BayVGH, Urt. v. 21.12.2010 - 1 N 08.3385 -, juris Rdnr. 28) kommt es nicht mehr an, nachdem der Antragsteller sich in der mündlichen Verhandlung darauf beschränkt hat, nur noch die sein Grundstück Flst.

    Die Garten- und Grünflächen wurden - gerade auch im Falle des Antragstellers - zudem so weit von den bestehenden Gebäuden bzw. den Baufenstern abgerückt, dass den Eigentümern noch genügend Freiflächen verbleiben, auf denen zur Wohnnutzung gehörende Anlagen errichtet werden können (Terrassen, Verbindungswege, Spielgeräte etc), welche sich mit den Zweckbestimmungen "Grünfläche" bzw. "Hausgarten" möglicherweise nicht vertragen (vgl. BayVGH, Urt. v. 21.12.2010 - 1 N 08.3385 -, Rdnr. 40ff).

  • VGH Bayern, 27.02.2018 - 15 N 16.2381

    Verkürzte Auslegung des Bebauungsplans nach erheblicher Änderung des Planentwurfs

    ...24 im Gegensatz zum Antragstellergrundstück nach Nordosten ein erweiterter "WA-Umgriff" zuerkannt wurde, als gleichheitswidrig anzusehen ist (vgl. in diesem Zusammenhang auch BayVGH, U.v. 21.12.2010 - 1 N 08.3385 - juris Rn. 40 ff.;… U.v. 22.3.2011 - 1 N 09.2888 - juris Rn. 36),.
  • BVerwG, 21.07.2011 - 4 BN 10.11

    Festsetzung von privaten Parkanlagen

    Auf eben diese Gegebenheiten im konkreten Fall hebt im Übrigen auch der Verwaltungsgerichtshof München in der von der Beschwerde in Bezug genommenen Entscheidung ab (VGH München, Urteil vom 21. Dezember 2010 - 1 N 08.3385 -).
  • OVG Sachsen, 23.03.2021 - 1 B 406/20

    Bebauungsplan; einstweilige Anordnung; Antragsbefugnis; Verwirkung; …

    Rn. 91 δ) Nachdem die Belange des Umweltschutzes bereits aus vorgenannten Gründen nicht hinreichend ermittelt worden sind, lässt der Senat offen, ob und ggf. welche Ermittlungspflichten der Antragsgegnerin im Hinblick auf § 1a Abs. 2 BauGB oblagen (vgl. hierzu: einerseits BayVGH, NK-Urt. v. 21. Dezember 2010 - 1 N 08.3385 -, juris Rn. 47;… andererseits: OVG NRW, Beschl. v. 14. Juli 2014 - 2 B 581/14.NE -, juris Rn. 95) und ob die Antragsgegnerin diesen hinreichend nachgekommen ist.
  • VGH Bayern, 19.02.2019 - 1 N 16.350

    Fehlende Festsetzung der Grundflächenzahl

    In diesem Fall muss der Antragsteller hinreichend substantiiert darlegen, dass ein abwägungserheblicher Belang bei der Abwägung möglicherweise fehlerhaft behandelt wurde (vgl. BVerwG, B.v. 20.9.2005 - 4 BN 46.05 - BauR 2006, 352; BayVGH, B.v. 21.12.2010 - 1 N 08.3385 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 22.03.2011 - 1 N 09.2888

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Bebauungsplan der Innenentwicklung; …

    Rn. 36 Die in der Ausweisung der privaten Grünflächen liegende Eigentumsbeschränkung ist auch deshalb verhältnismäßig, weil die Grünfläche nicht direkt bis an die "Hauswand" heranreicht (so etwa: BayVGH vom 21.12.2010, Az. 1 N 08.3385 RdNrn. 40 bis 43).
  • VGH Bayern, 02.03.2023 - 1 ZB 22.1858

    Beseitigungsanordnung für ein Schwimmbecken

    Dadurch wird die Zweckbestimmung der privaten Grünfläche mittelbar konkretisiert (…vgl. BayVGH, U.v. 18.2.2022 - 1 N 19.160 -- juris Rn. 25; U.v. 22.3.2011 - 1 N 09.2888 - juris Rn. 28, U.v. 21.12.2010 - 1 N 08.3385 - juris Rn. 43).
  • VG Ansbach, 19.10.2020 - AN 9 S 20.01442

    Eilantrag des Nachbarn gegen Mehrfamilienhaus

    Bei den nicht überbaubaren, als Garten genutzten Flächen von Wohngrundstücken fehle diese Eigenständigkeit in aller Regel (BayVGH, U.v. 21.12.2010 - 1 N 08.3385).
  • VGH Bayern, 19.08.2010 - 1 NE 08.3386

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; erfolgreicher Antrag auf Erlass einer …

    Rn. 5 2. Am 19. Dezember 2008 stellte der Antragsteller gegen den Bebauungsplan beim Verwaltungsgerichtshof Normenkontrollantrag, über den noch nicht entschieden ist (Az. 1 N 08.3385).
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