Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 18.11.2009 - 1 N 570/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begründetheit eines Normenkontrollantrags nach Überschreitung der baugesetzlichen einjährigen Rügefrist; Betroffenheit eines Eigentümers von Grundstücken in einer Nachbarschaft zum Plangebiet; Anforderungen an die Planerforderlichkeit in Anbetracht des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begründetheit eines Normenkontrollantrags nach Überschreitung der baugesetzlichen einjährigen Rügefrist; Betroffenheit eines Eigentümers von Grundstücken in einer Nachbarschaft zum Plangebiet; Anforderungen an die Planerforderlichkeit in Anbetracht des ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 15.07.2008 - 3 S 2772/06
Fristwahrende Geltendmachung von Mängeln bei der Aufstellung eines Bebauungsplans
Auszug aus OVG Thüringen, 18.11.2009 - 1 N 570/08
Er darf nicht in einer Weise irreführend sein, dass ein Betroffener von der Geltendmachung von Einwendungen abgehalten würde (im Anschluss an VGH Mannheim, Urteil vom 15.7.2008, 3 S 2772/06).Er darf nicht in einer Weise irreführend sein, dass ein Betroffener von der Geltendmachung von Einwendungen abgehalten würde (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 15.7.2008, 3 S 2772/06, VBlBW 2009, 186, Ziff. 63 in juris).
- OVG Thüringen, 02.12.2003 - 1 N 290/99
Straßenplanung durch Bebauungsplan; Berücksichtigung der Lärmschutzinteressen von …
Auszug aus OVG Thüringen, 18.11.2009 - 1 N 570/08
Diese Betroffenheit kann auch Eigentümer von Grundstücken in der Nachbarschaft zum Plangebiet einbeziehen (ThürOVG, Urteil vom 2.12.2003, 1 N 290/99, BRS 66 Nr. 60 (2003), Ziff. 36 in juris m. w. N. zur st. obergerichtlichen Rspr.).Die Planung einer Straße durch Bebauungsplan ist dann abwägungsfehlerhaft, wenn die Gemeinde das abwägungserhebliche Interesse von Anwohnern, von einer (weiteren) Zunahme des Straßenverkehrs und der damit verbundenen erhöhten Lärmbelästigung verschont zu bleiben, im Planaufstellungsverfahren nicht berücksichtigt hat, obwohl es sich ihr hätte aufdrängen müssen (ThürOVG, Urteil vom 2.12.2003, 1 N 290/99, BRS 66 Nr. 60 [2003], LS 2).
- BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …
Auszug aus OVG Thüringen, 18.11.2009 - 1 N 570/08
An die Geltendmachung der Rechtsverletzung im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO sind keine höheren Anforderungen zu stellen, als sie für die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO gelten (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.09.1998, - 4 CN 2.98 -, BVerfGE 107, 216; ThürOVG, z. B. Urteil vom 10.6.2009 - 1 N 428/08 -).
- OVG Hamburg, 17.06.2010 - 2 E 7/07
Verkündung von Bebauungsplänen in Hamburg; rechtswidriger Hinweis auf Frist für …
Er muss deshalb entsprechend den für Rechtsbehelfsbelehrungen nach § 58 VwGO entwickelten Grundsätzen richtig und vollständig sein und darf keine irreführenden Zusätze enthalten (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.10.1989, a.a.O.; OVG Weimar, Urt. v. 18.11.2009, 1 N 570/08, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.4.2009, 10 S 13.08, juris;… VGH Mannheim, Urt. v. 15.7.2008, ZfBR 2008, 810;… Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand Januar 2010, Bd. IV, § 215 Rn. 51 f.;… Dürr in: Brügelmann, a.a.O., Bd. V, § 215 Rn. 24).Zwar ist entsprechend den für Rechtsbehelfsbelehrungen geltenden Grundsätzen generell davon auszugehen, dass die Rügefrist des § 215 Abs. 1 BauGB 2004 bei einem unrichtigen Hinweis nicht zu laufen beginnt, so dass beachtliche Mängel des Plans ohne zeitliche Beschränkung zu dessen Unwirksamkeit führen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.10.1989, a.a.O.; OVG Weimar, Urt. v. 18.11.2009, a.a.O.;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.4.2009, a.a.O.;… VGH Mannheim, Urt. v. 15.7.2008, a.a.O., 815;… Stock, a.a.O., § 215 Rn. 55;… Dürr, a.a.O., § 215 Rn. 24, 19 m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2021 - 10 A 10.13
Normenkontrollverfahren gegen einen fehlerhaft bekannt gemachten sowie …
Die Rechtsprechung betont im Zusammenhang mit der Hinweispflicht zu Recht, dass der Hinweis nach § 215 Abs. 2 BauGB - ähnlich einer Rechtsbehelfsbelehrung - strengen Anforderungen unterliegt und nicht irreführend sein darf (s. etwa Thüringer OVG, Urteil vom 18. November 2009 - 1 N 570/08 -, juris Ls. 1 und Rn. 46; so insbesondere auch das BVerwG…, Urteil vom 14. Juni 2012 - BVerwG 4 CN 5.10 -, juris Rn. 15).
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