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| VGH Bayern, 16.04.2018 - 1 NE 18.358 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erfolgsaussichten eines Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen den Vollzug eines Bebauungsplans bei Geltendmachung einer Verletzung von Grundsätzen des Gebietserhaltungsanspruchs; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines von Darstellungen des ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfolgsaussichten eines Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen den Vollzug eines Bebauungsplans bei Geltendmachung einer Verletzung von Grundsätzen des Gebietserhaltungsanspruchs; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines von Darstellungen des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (26)
- BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2018 - 1 NE 18.358
An die Geltendmachung einer Rechtsverletzung sind grundsätzlich auch dann keine höheren Anforderungen zu stellen, wenn es um das Recht auf gerechte Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB geht (vgl. BVerwG, U.v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215).Rn. 17 Eine mögliche Verletzung des bei der Abwägung zu wahrenden Rücksichtnahmegebots - mithin der Verpflichtung der planenden Gemeinde, unzumutbare Beeinträchtigungen benachbarter Grundstücke zu vermeiden (vgl. BVerwG, U.v. 24.9.1998 - 4 C 2.98 - BVerwGE 107, 215) - wie die geltend gemachte erdrückende Wirkung als Folge der durch die Änderungsplanung ermöglichten Bebauung im Hinblick auf die Größe der Anlage und der dadurch bedingten großen Baumasse für die Bebauung auf dem Grundstück des Antragstellers, scheidet vorliegend aus.
- BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 2.98
Innenbereich, unbeplanter; Bebauungszusammenhang; Ortsteil; Gemeindegrenze.
Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2018 - 1 NE 18.358
Die Antragsbefugnis ist jedoch dann nicht gegeben, wenn eine Rechtsverletzung offensichtlich ausscheidet (vgl. BVerwG, U.v. 24.9.1998 a.a.O.).Rn. 17 Eine mögliche Verletzung des bei der Abwägung zu wahrenden Rücksichtnahmegebots - mithin der Verpflichtung der planenden Gemeinde, unzumutbare Beeinträchtigungen benachbarter Grundstücke zu vermeiden (vgl. BVerwG, U.v. 24.9.1998 - 4 C 2.98 - BVerwGE 107, 215) - wie die geltend gemachte erdrückende Wirkung als Folge der durch die Änderungsplanung ermöglichten Bebauung im Hinblick auf die Größe der Anlage und der dadurch bedingten großen Baumasse für die Bebauung auf dem Grundstück des Antragstellers, scheidet vorliegend aus.
- VGH Bayern, 16.05.2011 - 1 NE 10.2657
Festsetzung von Ein- und Ausfahrten, Parkplätzen und Anlieferzone; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2018 - 1 NE 18.358
Diese Anforderungen gelten gleichermaßen für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO (vgl. BayVGH, B.v. 16.5.2011 - 1 NE 10.2657 - juris Rn. 20).Wegen der weitreichenden Folgen, welche die Aussetzung des Vollzugs von Rechtsvorschriften hat, ist dabei in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfG, B.v. 5.7.1995 - 1 BvR 2226/94 - BVerfGE 93, 181; BayVGH, B.v. 3.1.2013 - 1 NE 12.2151 - BayVBl 2013, 406; BayVGH, B.v. 16.5.2011 a.a.O. juris Rn. 29).
- BVerwG, 29.05.2001 - 4 B 33.01
Dorfgebiet; Wirtschaftsstelle; Wohnnutzung; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2018 - 1 NE 18.358
Auch die Frage, ob eine mögliche Funktionslosigkeit des Ursprungsbebauungsplans durch die Änderungsplanung oder bereits zu einem früheren Zeitpunkt eingetreten sein könnte (vgl. BVerwG, B.v. 29.5.2001 - 4 B 33.01 - NVwZ 2001, 1055 - zur Unwirksamkeit der Festsetzung eines Dorfgebietes), muss vorliegend nicht entschieden werden. - BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95
Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung haben grds. keine nachbarschützende …
Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2018 - 1 NE 18.358
Im Übrigen bezieht der Gebietserhaltungsanspruch sich nicht auf das Maß der baulichen Nutzung (vgl. BVerwG, B.v. 23.6.1995 - 4 B 52.95 - NVwZ 1996, 170). - BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91
5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …
Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2018 - 1 NE 18.358
Zwar kann grundsätzlich das Interesse am Fortbestand bestehender Festsetzungen abwägungsrelevant sein, insbesondere dann, wenn Festsetzungen drittschützenden Charakters - wie hier zur Art der baulichen Nutzung - geändert werden (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2007 - 4 B 55.07 - BayVBl 2008, 765; U.v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151) und die bau- und bodenrechtliche Schicksalsgemeinschaft auflösen, die bisher unter anderem zwischen dem Antragsteller und dem Eigentümer des Vorhabengrundstücks bestand, weil diese Eigentümer von Grundstücken innerhalb eines einheitlich baulich nutzbaren Baugebiets waren und dem Antragsteller lediglich das allgemeine Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme nach § 15 BauNVO zugute kommt. - BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07
Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2018 - 1 NE 18.358
Zwar kann grundsätzlich das Interesse am Fortbestand bestehender Festsetzungen abwägungsrelevant sein, insbesondere dann, wenn Festsetzungen drittschützenden Charakters - wie hier zur Art der baulichen Nutzung - geändert werden (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2007 - 4 B 55.07 - BayVBl 2008, 765; U.v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151) und die bau- und bodenrechtliche Schicksalsgemeinschaft auflösen, die bisher unter anderem zwischen dem Antragsteller und dem Eigentümer des Vorhabengrundstücks bestand, weil diese Eigentümer von Grundstücken innerhalb eines einheitlich baulich nutzbaren Baugebiets waren und dem Antragsteller lediglich das allgemeine Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme nach § 15 BauNVO zugute kommt. - BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78
Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …
Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2018 - 1 NE 18.358
Eine unzumutbare erdrückende oder abriegelnde Wirkung kommt vor allem bei nach Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohnhäusern in Betracht (vgl. BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1.78 - DVBl 1981, 928: zwölfgeschossiges Gebäude in Entfernung von 15 m zum Nachbarwohnhaus; U.v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 - DVBl 1986, 1271: drei 11, 50 m hohe Siloanlagen im Abstand von 6 m zu einem Wohnanwesen). - BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85
Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung …
Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2018 - 1 NE 18.358
Eine unzumutbare erdrückende oder abriegelnde Wirkung kommt vor allem bei nach Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohnhäusern in Betracht (vgl. BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1.78 - DVBl 1981, 928: zwölfgeschossiges Gebäude in Entfernung von 15 m zum Nachbarwohnhaus; U.v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 - DVBl 1986, 1271: drei 11, 50 m hohe Siloanlagen im Abstand von 6 m zu einem Wohnanwesen). - BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01
Einbeziehung von Grundeigentum in einen Grüngürtel im Rahmen eines Bebauungsplans
Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2018 - 1 NE 18.358
Von der Planung berührte schutzwürdige Eigentümerinteressen und die mit den Festsetzungen verfolgten Belange müssen im Rahmen der Abwägung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Gleichheitssatzes in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden (vgl. BVerfG, B.v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727). - BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03
Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen; …
- BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07
Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben; …
- BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68
Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der …
- BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88
Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus …
- BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94
Rasterfahndung
- BVerwG, 08.06.2004 - 4 BN 19.04
Grundsätze der Abwägung im Zusammenhang mit Lärmimmissionen
- VGH Bayern, 05.09.2016 - 15 CS 16.1536
Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans
- BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 3.92
Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren: …
- BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 48.96
Straßenverkehrsrecht - Drogenscreening bei Fahreignungszweifeln infolge …
- BVerwG, 17.09.1998 - 4 CN 1.97
Verwaltungsprozeßrecht - Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Nachteil; …
- BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 21.95
Rechtsmittel
- BVerwG, 09.10.1996 - 4 B 180.96
Kein individueller Anspruch auf Fortführung oder Heilung eines Planungsverfahrens
- BVerwG, 14.09.2015 - 4 BN 4.15
Antragsbefugnis für Normenkontrolle; mittelbar Betroffener
- VGH Bayern, 03.01.2013 - 1 NE 12.2151
Erlass einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren
- BVerwG, 07.01.2010 - 4 BN 36.09
Antragsbefugnis bei Normenkontrollverfahren
- VGH Bayern, 21.04.2015 - 9 NE 15.377
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; vorhabenbezogener …
- VGH Bayern, 06.12.2019 - 15 N 18.636
Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Festsetzungsfindungsrecht
Es kann vorliegend dahinstehen, ob sich die Antragsbefugnis aufgrund einer antragstellerseits behaupteten erdrückenden oder abriegelnden Wirkung, die - so die Antragstellerin - bei Umsetzung des Bebauungsplans aufgrund der Größe der entstehenden Gebäude auf das Wohnhaus auf dem Antragstellergrundstück ausgehe, aus einem möglichen Verstoß gegen den abwägungserheblichen Belang des Gebots der Rücksichtnahme ergibt (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 16.4.2018 - 1 NE 18.358 - juris Rn. 9). - VGH Bayern, 08.05.2019 - 15 NE 19.551
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einen …
Erst recht scheidet eine mögliche erdrückende oder abriegelnde Wirkung eines auf dem Baugrundstück nach den Vorgaben des Änderungsbebauungsplans umgesetzten Gebäudes zulasten des um einige Meter weiter nach Südwesten versetzten Wohngebäudes auf dem Grundstück der Antragstellerin im Verfahren 15 NE 19.551 aus (vgl. auch BayVGH, B.v. 16.4.2018 - 1 NE 18.358 - juris Rn. 17). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2026 - 7 D 267/24 Rn. 43 Vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 5.10.2023 - 10 B 525/23.NE -, juris, Rn. 14 ff., und Urteil vom 10.2.2022 - 7 D 260/20.NE -, BauR 2022, 732 = juris, Rn. 26, Bay. VGH, Beschluss vom 16.4.2018 - 1 NE 18.358 -, juris, Rn. 9.
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2019 - 10 S 22.19
Drittanfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften
In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass im Rahmen der nach § 1 Abs. 7 BauGB vorzunehmenden Abwägung schon jedes mehr als nur geringfügige private Interesse, sofern es in planungsrechtlich beachtlicher Weise berührt wird, einzustellen ist (vgl. dazu BVerwG…, Beschluss vom 7. Januar 2010 - BVerwG 4 BN 36.09 -, juris Rn. 9; ebenso BayVGH, Beschluss vom 16. April 2018 - 1 NE 18.358 -, juris Rn. 15). - OVG Bremen, 04.06.2019 - 1 D 30/18 (vgl. Bay. VGH , Beschl. v. 16.4.2018 - 1 NE 18.358, BeckRS 2018, 6877, beck-online; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 26. Mai 2015 - 5 S 736/13 -, Rn. 56, juris).
- VGH Bayern, 01.04.2025 - 1 NE 24.2085
Normenkontrolle, Einstweilige Anordnung, Fehlende Dringlichkeit, Kein schwerer …
Diese Anforderungen gelten gleichermaßen für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO (vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2018 - 1 NE 18.358 - juris Rn. 8).
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