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Rechtsprechung
   BPatG, 15.12.2020 - 1 Ni 12/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,50650
BPatG, 15.12.2020 - 1 Ni 12/19 (https://dejure.org/2020,50650)
BPatG, Entscheidung vom 15.12.2020 - 1 Ni 12/19 (https://dejure.org/2020,50650)
BPatG, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - 1 Ni 12/19 (https://dejure.org/2020,50650)
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    Patentnichtigkeitssache - "Kraftfahrzeugschloss" - patentfähiger Hilfsantrag 3 - erfinderische Tätigkeit - mangelnde Patentfähigkeit des Hauptantrags, sowie der Hilfsanträge 1, 1a, 1b, 2, 2a und 2b

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Abs 1 PatG, § 21 Abs 1 PatG, § 3 PatG, § 4 PatG
    Patentnichtigkeitssache - "Kraftfahrzeugschloss" - patentfähiger Hilfsantrag 3 - erfinderische Tätigkeit - mangelnde Patentfähigkeit des Hauptantrags, sowie der Hilfsanträge 1, 1a, 1b, 2, 2a und 2b

  • Bundespatentgericht PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BPatG, 15.12.2020 - 1 Ni 12/19
    Die Einbeziehung von Selbstverständlichem erlaubt jedoch keine Ergänzung der Offenbarung durch das Fachwissen, sondern dient, nicht anders als die Ermittlung des Wortsinns eines Patentanspruchs, lediglich der vollständigen Ermittlung des Sinngehalts, d.h. derjenigen technischen Information, die der fachkundige Leser der Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt (vgl. BGH GRUR 2009, 382-388, Olanzapin; BGH GRUR 1995, 330-333, Elektrische Steckverbindung).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus BPatG, 15.12.2020 - 1 Ni 12/19
    Patentschriften stellen im Hinblick auf die dort gebrauchten Begriffe somit gleichsam ihr eigenes Lexikon dar (BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube).
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus BPatG, 15.12.2020 - 1 Ni 12/19
    Dies darf allerdings weder zu einer inhaltlichen Erweiterung noch zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortlaut des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen (BGHZ 160, 204, 209; GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

    Auszug aus BPatG, 15.12.2020 - 1 Ni 12/19
    Rn. 170 Um das Begehen eines von den bisher beschrittenen Wegen abweichenden Lösungswegs nicht nur als möglich, sondern dem Fachmann nahegelegt anzusehen, bedarf es - abgesehen von den Fällen, in denen für den Fachmann auf der Hand liegt, was zu tun ist - in der Regel zusätzlicher, über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe dafür, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen (BGH GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung).
  • BGH, 17.01.1995 - X ZB 15/93

    "Elektrische Steckverbindung"; Maßgeblichkeit der Kenntnisse eines Fachmanns

    Auszug aus BPatG, 15.12.2020 - 1 Ni 12/19
    Die Einbeziehung von Selbstverständlichem erlaubt jedoch keine Ergänzung der Offenbarung durch das Fachwissen, sondern dient, nicht anders als die Ermittlung des Wortsinns eines Patentanspruchs, lediglich der vollständigen Ermittlung des Sinngehalts, d.h. derjenigen technischen Information, die der fachkundige Leser der Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt (vgl. BGH GRUR 2009, 382-388, Olanzapin; BGH GRUR 1995, 330-333, Elektrische Steckverbindung).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 15.12.2020 - 1 Ni 12/19
    Auch im Übrigen hat die Beklagte nicht geltend gemacht - noch ist ersichtlich -, dass die Ausgestaltungen nach den Unteransprüchen oder dem Nebenanspruch (Anspruch 10) zu einer anderen Beurteilung der Patentfähigkeit führen könnten (BGH GRUR 2012, 149 - Sensoranordnung; BGH GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II; BGH GRUR 2017, 57 - Datengenerator).
  • BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05

    Kettenradanordnung

    Auszug aus BPatG, 15.12.2020 - 1 Ni 12/19
    Rn. 72 Zur Ermittlung der technischen Lehre, die sich aus Sicht des hier maßgeblichen Fachmanns ergibt, ist der Sinngehalt des Patentanspruchs in seiner Gesamtheit und der Beitrag, den die einzelnen Merkmale zum Leistungsergebnis der Erfindung liefern, unter Heranziehung der den Patentanspruch erläuternden Beschreibung und Zeichnungen durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BGH GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung).
  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung …

    Auszug aus BPatG, 15.12.2020 - 1 Ni 12/19
    Denn dienen in der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels genannte Merkmale der näheren Ausgestaltung der unter Schutz gestellten Erfindung, die je für sich, aber auch zusammen den durch die Erfindung erreichten Erfolg fördern, dann hat es der Patentinhaber in der Hand, ob er sein Patent durch die Aufnahme einzelner oder sämtlicher dieser Merkmale beschränkt (BGH GRUR 1990, 432 - Spleißkammer).
  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03

    Drehzahlermittlung

    Auszug aus BPatG, 15.12.2020 - 1 Ni 12/19
    Begriffe in den Patentansprüchen sind deshalb so zu deuten, wie sie der angesprochene Fachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift und unter Berücksichtigung der in ihr objektiv offenbarten Lösung bei unbefangener Erfassung der im Anspruch umschriebenen Lehre zum technischen Handeln versteht (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung; BGH GRUR 2006, 311 - Baumscheibenabdeckung; BGH GRUR 2010, 858 - Crimpwerkzeug III).
  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus BPatG, 15.12.2020 - 1 Ni 12/19
    Maßgeblich ist vielmehr, ob die Auslegung des Patentanspruchs unter Heranziehung der Beschreibung und der Zeichnungen ergibt, dass nur bei Befolgung einer solchen engeren technischen Lehre derjenige technische Erfolg erzielt wird, der erfindungsgemäß mit den im Anspruch bezeichneten Mitteln erreicht werden soll (BGH GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe).
  • BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug III

  • BGH, 13.09.2016 - X ZR 64/14

    Datengenerator - Patentnichtigkeitssache: Verteidigung des Streitpatents nur mit …

  • BGH, 29.09.2011 - X ZR 109/08

    Sensoranordnung

  • BGH, 25.10.2005 - X ZR 136/03

    Baumscheibenabdeckung

  • BGH, 29.02.2000 - X ZR 166/97

    Europäisches Patent - Streitpatent - Gebrauchsmuster - Nichtigkeitsgrund - …

  • LG Düsseldorf, 19.12.2019 - 4a O 69/18

    Kraftfahrzeugschloss

  • OLG Düsseldorf, 19.01.2024 - 15 U 101/19

    Patentrechtliche und geschmackmusterrechtliche Unterlassungsverfügung wegen der …

    Rn. 7 Auf eine von der Beklagten zu 1. erhobene Nichtigkeitsklage hat das Bundespatentgericht - nach Erlass des landgerichtlichen Urteils - durch Urteil vom 15.12.2020 (Az.: 1 Ni 12/19; Anlage B 17; GRUR-RS 2020, 45681) das Klagepatent in eingeschränktem Umfang aufrechterhalten.

    Unter einer Drehfalle versteht der Fachmann - als solcher ist hier im Anschluss an die vom Bundesgerichtshof unbeanstandeten Ausführungen des Bundespatentgerichts (Urt. v. 15.12.2020 - 1 Ni 12/19;… Anlage B 17, GRUR-RS 2020, 45681 Rn. 34) ein an einer Hochschule ausgebildeter Ingenieur der Fachrichtung Fahrzeugtechnik, der sich bei einem Fahrzeughersteller oder Zulieferer mit der Entwicklung und Konstruktion von Kraftfahrzeugschlössern befasst und auf diesem Gebiet über mehrere Jahre Berufserfahrung verfügt, anzusehen - allgemein ein um eine Achse drehbares Bauteil, welches sich zwischen einer Öffnungsstellung und einer Schließstellung verdrehen lässt (…BPatG, GRUR-RS 2020, 45681 Rn. 39).

  • BPatG, 16.01.2024 - 35 W (pat) 431/22
    Die Antragstellerin hat gegen das Stammpatent Nichtigkeitsklage erhoben, die im Nichtigkeitsprozess vor dem Bundespatentgericht teilweise erfolgreich war; mit Urteil vom 15. Dezember 2020 (1 Ni 12/19) hat der 1. Senat des Bundespatentgerichts das Stammpatent insoweit für nichtig erklärt, als dessen Gegenstand über die mit dortigem Hilfsantrag 3 verteidigte Fassung hinausgeht, und die weitergehende Klage abgewiesen.

    In das Verfahren sind die nachfolgend genannten Dokumente und Entgegenhaltungen eingeführt worden: AN1: Klageschrift der Antragsgegnerin im parallelen Verletzungsprozess, AN2: DE 10 2007 045 228 A1, AN3: DE 103 55 576 A1, AN4: DE 10 2007 003 948 A1, AN5: DE 10 2009 021 297 A1, AN6: Prioritätsunterlagen zur 10 2006 055 438.8, AN7: PCT- Unterlagen zur internationalen Anmeldung PCT/DE2007/001974 (basierend auf der Anlage AN6), AN8: Berufungsbegründung der Antragstellerin im Verletzungsprozess I- vor dem OLG, AN9: Berufungsbegründung der Antragsgegnerin im Verletzungsprozess I- vor dem OLG, AN10: Begründung des Urteils des 1. Senats vom 15. Dezember 2020 im Nichtigkeitsverfahren 1 Ni 12/19, AN11: DE 39 05 504 A1,.

  • BPatG, 19.04.2021 - 2 Ni 30/20
    NKL1: parallele Verletzungsklage vor dem Landgericht Düsseldorf, NKL2: DE 43 06 143 A1, NKL3: DE 42 26 509 A1, NKL4: DE 197 03 272 A1, NKL5: DE 196 25 276 A1, NKL6: DE 692 09 769 T2, NKL7: EP 0 510 843 A1, NKL8: JP 09-134 635 A mit Abstract, NKL9: deutsche Übersetzung der NKL8, NKL10: Aussetzungsbeschluss des LG Düsseldorf vom 26. November 2019 i. d. S. 4a O 70/18, NKL11: Urteile des LG Düsseldorf vom 26. November 2019 i. d. S. 4a O 69/18 und 4a O 71/18, NKL12: Berufungsbegründung, Anschlussberufung und Klagerweiterung vom 18. Juni 2020 i. d. S. OLG Düsseldorf I-15 U 101/19, NKL13: Streitwertbeschluss des OLG Düsseldorf vom 18. Juni 2020 i. d. S. 1-15 U 101/19, NKL14: Sitzungsprotokoll des 1. Senats des Bundespatentgerichts vom 15. Oktober 2020 i. d. S. 1 Ni 8/19, NKL15: Sitzungsprotokoll des 1. Senats des Bundespatentgerichts vom 15. Dezember 2020 i. d. S. 1 Ni 12/19, NKL16: Merrill L. Minges; Electronic Materials Handbook: Volume 1 Packaging, ASM International, CRC Press, 1989, S. 831, 832, NKL17: Auslegeschrift DE 1 129 580.
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