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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2005 - 1 O 386/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12759
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2005 - 1 O 386/04 (https://dejure.org/2005,12759)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04.02.2005 - 1 O 386/04 (https://dejure.org/2005,12759)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04. Februar 2005 - 1 O 386/04 (https://dejure.org/2005,12759)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VwGO § 166; ; ZPO § 114; ; ZPO § 115; ; SGB XII § 90

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 166; ZPO § 114 § 115; SGB XII § 90
    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten; maßgeblicher Zeitpunkt; Entscheidungsreife; Bewilligungsreife; vermögen; einzusetzendes; Bausparvertrag; Bausparguthaben; Zumutbarkeit; Schonvermögen; Altersversorgung; Hausgrundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Verfolgung von Rechten; Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bei der Entscheidung über die Bewilligung von ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (10)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.1995 - 3 O 5/95

    Prozeßkostenhilfe; Hinreichende Erfolgsaussichten; Beweisaufnahme; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2005 - 1 O 386/04
    Hinreichende Erfolgsaussicht für die beabsichtigte Rechtsverfolgung im Sinne des § 114 ZPO besteht dann, wenn das Gericht den Standpunkt des Antragstellers aufgrund dessen eigener Sachdarstellung und der von ihm gegebenenfalls eingereichten Unterlagen für zutreffend und zumindest vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht zumindest von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114).

    Würde die Prozesskostenhilfegewährung vom Ergebnis einer im Hauptsacheverfahren vorzunehmenden Beweiserhebung abhängig gemacht, würde dies eine gewichtige Einschränkung der Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe bewirken und das Instrument der Prozesskostenhilfe um einen Teil seiner Wirkungen bringen (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 30 5/95 -, DVBl. 1996, 114).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist grundsätzlich der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114, 115; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.7.2004 - 2 PA 1176/04 -, DÖV 2005, 34).

    Auf den Grund der Verzögerung kommt es dabei nicht an (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114, 115; vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 19.01.2005 - 3 O 219/04 - VGH Mannheim, Beschl. v. 14.06.2004 - 12 S 571/04 -, VBlBW 2004, 385 - zitiert nach JURIS; OVG Hamburg, Beschl. v. 06.08.2003 - 4 So 3/02 -, NordÖR 2004, 201 - zitiert nach JURIS - mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Die Vorschrift bietet nur Anhaltspunkte (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, JURIS) im Sinne einer begrenzten normativen Vorprägung des Zumutbarkeitsbegriffs.

  • LAG Hamm, 02.09.2004 - 4 Ta 827/03

    Voraussetzung für den Einsatz eines Bausparguthabens als einzusetzendes Vermögen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2005 - 1 O 386/04
    Im vorliegenden Fall ist es dem Kläger zu 1. nach alledem nicht zumutbar, die Mittel aus seinem Bausparvertrag für den Prozess einzusetzen und damit gleichzeitig den Bestand des Wohnhauses zu gefährden, weil ihm künftig die notwendigen Mittel zur Instandhaltung desselben fehlen würden (vgl. LAG Stuttgart, Beschl. v. 11.08.1987 - 13 (7) Ta 18/86 -, JURIS; LAG Köln, Beschl. v. 14.09.1992 13 Ta 139/92 -, MDR 1993, 481 - zitiert nach JURIS; OLG Naumburg, Beschl. v. 31.01.2003 - 14 WF 172/02 -, JurBüro 2003, 649 - zitiert nach JURIS; LAG Hamm (Westfalen), Beschl. v. 02.09.2004, 4 Ta 827/03 -, JURIS; Christi, Einkommen und Vermögen in der Prozesskostenhilfe, NJW 1981, 785, 791;… Fischer, in: Musielak, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 4. Aufl., § 115 Rn. 44).
  • OVG Hamburg, 06.08.2003 - 4 So 3/02

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Funktion der …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2005 - 1 O 386/04
    Auf den Grund der Verzögerung kommt es dabei nicht an (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114, 115; vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 19.01.2005 - 3 O 219/04 - VGH Mannheim, Beschl. v. 14.06.2004 - 12 S 571/04 -, VBlBW 2004, 385 - zitiert nach JURIS; OVG Hamburg, Beschl. v. 06.08.2003 - 4 So 3/02 -, NordÖR 2004, 201 - zitiert nach JURIS - mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2004 - 12 S 571/04

    Beschleunigung des Prozesskostenhilfeverfahrens und Hinweispflicht des Gerichts …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2005 - 1 O 386/04
    Auf den Grund der Verzögerung kommt es dabei nicht an (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114, 115; vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 19.01.2005 - 3 O 219/04 - VGH Mannheim, Beschl. v. 14.06.2004 - 12 S 571/04 -, VBlBW 2004, 385 - zitiert nach JURIS; OVG Hamburg, Beschl. v. 06.08.2003 - 4 So 3/02 -, NordÖR 2004, 201 - zitiert nach JURIS - mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • OLG Naumburg, 31.01.2003 - 14 WF 172/02

    Zur Auszahlung (vorzeitige Kündigung) von Bausparguthaben an den Berechtigten

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2005 - 1 O 386/04
    Im vorliegenden Fall ist es dem Kläger zu 1. nach alledem nicht zumutbar, die Mittel aus seinem Bausparvertrag für den Prozess einzusetzen und damit gleichzeitig den Bestand des Wohnhauses zu gefährden, weil ihm künftig die notwendigen Mittel zur Instandhaltung desselben fehlen würden (vgl. LAG Stuttgart, Beschl. v. 11.08.1987 - 13 (7) Ta 18/86 -, JURIS; LAG Köln, Beschl. v. 14.09.1992 13 Ta 139/92 -, MDR 1993, 481 - zitiert nach JURIS; OLG Naumburg, Beschl. v. 31.01.2003 - 14 WF 172/02 -, JurBüro 2003, 649 - zitiert nach JURIS; LAG Hamm (Westfalen), Beschl. v. 02.09.2004, 4 Ta 827/03 -, JURIS; Christi, Einkommen und Vermögen in der Prozesskostenhilfe, NJW 1981, 785, 791;… Fischer, in: Musielak, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 4. Aufl., § 115 Rn. 44).
  • OVG Niedersachsen, 27.07.2004 - 2 PA 1176/04

    Behinderung; Entscheidungsreife; Erfolgsaussicht; Erkrankung; Erlass; PKH; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2005 - 1 O 386/04
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist grundsätzlich der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114, 115; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.7.2004 - 2 PA 1176/04 -, DÖV 2005, 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2002 - 14 S 2542/01

    PKH: Vermögenseinsatz - zumutbare vorzeitige Verwertung einer Lebensversicherung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2005 - 1 O 386/04
    § 115 Abs. 2 Satz 1 ZPO kann insoweit durchaus als originär prozesskostenhilferechtliche Zumutbarkeitsschranke betrachtet werden (vgl. Christi, Einkommen und Vermögen in der Prozesskostenhilfe, NJW 1981, 785, 791; a.A. VGH Mannheim, Beschl. v. 30.04.2002 - 14 S 2542/01 -, VBlBW 2002, 399 - zitiert nach JURIS), die eine genaue Betrachtung der konkreten Umstände des Einzelfalles erfordert.
  • LAG Köln, 14.09.1992 - 13 Ta 139/92

    Prozeßkostenhilfe; Vermögen; Bausparvertrag; Einkommen; Wohnungsbauprämie

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2005 - 1 O 386/04
    Im vorliegenden Fall ist es dem Kläger zu 1. nach alledem nicht zumutbar, die Mittel aus seinem Bausparvertrag für den Prozess einzusetzen und damit gleichzeitig den Bestand des Wohnhauses zu gefährden, weil ihm künftig die notwendigen Mittel zur Instandhaltung desselben fehlen würden (vgl. LAG Stuttgart, Beschl. v. 11.08.1987 - 13 (7) Ta 18/86 -, JURIS; LAG Köln, Beschl. v. 14.09.1992 13 Ta 139/92 -, MDR 1993, 481 - zitiert nach JURIS; OLG Naumburg, Beschl. v. 31.01.2003 - 14 WF 172/02 -, JurBüro 2003, 649 - zitiert nach JURIS; LAG Hamm (Westfalen), Beschl. v. 02.09.2004, 4 Ta 827/03 -, JURIS; Christi, Einkommen und Vermögen in der Prozesskostenhilfe, NJW 1981, 785, 791;… Fischer, in: Musielak, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 4. Aufl., § 115 Rn. 44).
  • VG Schwerin, 28.09.2005 - 4 A 1265/02
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2005 - 1 O 386/04
    Die Ablehnung des mit der Klageerhebung gestellten Prozesskostenhilfeantrages der Kläger hat das Verwaltungsgericht im Rahmen seiner negativen Beurteilung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung im Wesentlichen unter Bezugnahme auf das in dem Parallelverfahren Az. 4 A 1265/02 von ihm nach mündlicher Verhandlung am 08. Juni 2004 gefällte Urteil gestützt.
  • LAG Baden-Württemberg, 11.08.1987 - 13 (7) Ta 18/86

    Bausparguthaben; Bausparverträge; Vermögen; Zuteilungsreife

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2005 - 1 O 386/04
    Im vorliegenden Fall ist es dem Kläger zu 1. nach alledem nicht zumutbar, die Mittel aus seinem Bausparvertrag für den Prozess einzusetzen und damit gleichzeitig den Bestand des Wohnhauses zu gefährden, weil ihm künftig die notwendigen Mittel zur Instandhaltung desselben fehlen würden (vgl. LAG Stuttgart, Beschl. v. 11.08.1987 - 13 (7) Ta 18/86 -, JURIS; LAG Köln, Beschl. v. 14.09.1992 13 Ta 139/92 -, MDR 1993, 481 - zitiert nach JURIS; OLG Naumburg, Beschl. v. 31.01.2003 - 14 WF 172/02 -, JurBüro 2003, 649 - zitiert nach JURIS; LAG Hamm (Westfalen), Beschl. v. 02.09.2004, 4 Ta 827/03 -, JURIS; Christi, Einkommen und Vermögen in der Prozesskostenhilfe, NJW 1981, 785, 791;… Fischer, in: Musielak, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 4. Aufl., § 115 Rn. 44).
  • OLG Zweibrücken, 12.06.2019 - 1 U 144/17

    Schadensersatzanspruch eines Steuerberaters bei Veräußerung seines …

    Rn. 3 In einem zwischen den Parteien mit umgekehrtem Rubrum vor dem Landgericht Zweibrücken geführten Rechtsstreit 1 O 386/04 machte der hiesige Kläger widerklagend seinen Gewinnanspruch bis einschließlich 30. April 2003 nebst Zinsen geltend, den er auf 50.044,64 EUR bezifferte.

    Rn. 15 Er hat die Einrede entgegenstehender Rechtskraft aus dem Verfahren 1 O 386/04 LG Zweibrücken bzw. 8 U 26/08 Pfälzisches OLG Zweibrücken sowie die Einrede der Verjährung erhoben.

    Es werde zwischen den Parteien immer noch über dieselben bilanztechnischen Ansätze und Gegenforderungen der GmbH gestritten, wie dies bereits in dem Rechtsstreit 1 O 386/04 der Fall gewesen sei.

    Rn. 39 In diesem zwischen den Parteien mit umgekehrtem Rubrum vor dem Landgericht Zweibrücken geführten Rechtsstreit, 1 O 386/04, machte der hiesige Kläger unter Bezugnahme auf die notariellen Anteilskaufverträge widerklagend seinen Gewinnanspruch bis einschließlich 30. April 2003 nebst Zinsen geltend, den er damals auf 50.044,64 EUR bezifferte.

    Der Jahresabschluss zum 31.12.2002 wurde vom Kläger am 19.04.2004 selbst erstellt und weist einen Jahresüberschuss von 30.818,40 EUR aus (vgl. Anlage 6 zum Gutachten ... in BA 1 O 386/04 LG Zweibrücken).

    Die vom Beklagten nach dem Ausscheiden des Klägers als Mitgesellschafter erstellte Zwischenbilanz zum 30.04.2003 (vgl. Anlage 7 zum Gutachten ... in BA 1 O 386/04 LG Zweibrücken) legt diesen Betrag als Gewinnvortrag aus dem Jahresabschluss zum 31.12.2002 zugrunde.

    Das in dem Verfahren 1 O 386/04 eingeholte Gutachten des Sachverständigen ... akzeptierte der Kläger nicht, woraufhin im hiesigen Rechtsstreit ein neues Gutachten eines Wirtschaftsprüfers, des Sachverständigen ..., eingeholt wurde, das dieser mehrfach ergänzt und mündlich erläutert hat.

    Dem ist entgegenzuhalten, dass der Kläger bereits im Rahmen des Rechtsstreits 1 O 386/04 LG Zweibrücken im Berufungsverfahren seinen widerklagend geltend gemachten Gewinnanspruch hilfsweise auf Schadensersatz gestützt hat mit der Begründung, der Widerbeklagte habe einen Auszahlungsanspruch des Klägers gegen die GmbH blockiert, indem er pflichtwidrig den zwingend erforderlichen Gewinnverwendungsbeschluss nicht gefasst habe.

  • LSG Bayern, 19.03.2009 - L 7 AS 64/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - hinreichende …

    Sofern die Ansicht vertreten wird, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten grundsätzlich der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung sei und ein früherer Zeitpunkt allenfalls dann maßgeblich sei, wenn sich die Entscheidung über den Antrag verzögert habe, also das Gericht nicht rechtzeitig über den Prozesskostenhilfeantrag entschieden habe (vgl. OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschlüsse vom 04.02.2005, Az.: 1 O 386/04 und 1 O 388/04), und eine Änderung zum Nachteil des Antragsstellers eingetreten sei (…vgl. Leitherer, in Meyer-Ladewig, Keller, Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 73a, Rn. 7d), kann auch dies nicht völlig überzeugen.
  • LSG Bayern, 19.03.2009 - L 7 AS 52/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussichten - …

    Sofern die Ansicht vertreten wird, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten grundsätzlich der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung sei und ein früherer Zeitpunkt allenfalls dann maßgeblich sei, wenn sich die Entscheidung über den Antrag verzögert habe, also das Gericht nicht rechtzeitig über den Prozesskostenhilfeantrag entschieden habe (vgl. OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschlüsse vom 04.02.2005, Az.: 1 O 386/04 und 1 O 388/04), und eine Änderung zum Nachteil des Antragsstellers eingetreten sei (…vgl. Leitherer, in Meyer-Ladewig, Keller, Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 73a, Rn. 7d), kann auch dies nicht völlig überzeugen.
  • LAG Hessen, 11.06.2008 - 20 Ta 217/08

    PKH-Beschwerdeverfahren - Kostenentscheidung - Gebührenermäßigung

    Es kann vorliegend offenbleiben, ob im Falle der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Beendigung der Instanz für die Frage des einzusetzenden Einkommens- und Vermögens i.S.d. § 115 ZPO auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (…Musielak-Fischer, ZPO, 5. Aufl., § 119 Rz 14;… Zöller-Philippi, ZPO, 26. Aufl. § 119 Rz 44) oder - bei verspäteter Entscheidung über den PKH -Antrag - auf die Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt der Bewilligungsreife abzustellen ist (OVG Mecklenburg-Vorpommern, 4.2.2005 - 1 O 386/04 - juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2007 - 1 O 63/07

    Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen unvollständiger Erklärung; …

    Eine Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Antragstellung ist ausnahmsweise dann zuzulassen, wenn der Antragsteller einen formgerechten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt hat (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 04.02.2005 - 1 O 386/04 -, NordÖR 2005, 307).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2014 - 1 M 78/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach festgestelltem Amfetaminkonsum

    Rn. 13 Hinreichende Erfolgsaussicht für die beabsichtigte Rechtsverfolgung im Sinne des § 114 Satz 1 ZPO besteht dann, wenn das Gericht den Standpunkt des Antragstellers aufgrund dessen eigener Sachdarstellung und der von ihm gegebenenfalls eingereichten Unterlagen für zutreffend und zumindest vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht zumindest von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114; Beschl. v. 04.02.2005 - 1 O 386/04 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2015 - 1 O 289/15

    Verkehrsrecht-Entziehung der Fahrerlaubnis

    Rn. 10 Hinreichende Erfolgsaussicht für die beabsichtigte Rechtsverfolgung im Sinne des § 114 Satz 1 ZPO besteht dann, wenn das Gericht den Standpunkt des Antragstellers aufgrund dessen eigener Sachdarstellung und der von ihm gegebenenfalls eingereichten Unterlagen für zutreffend und zumindest vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht zumindest von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (vgl. OVG M-V, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114; Beschl. v. 04.02.2005 - 1 O 386/04 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.08.2014 - 1 O 50/14

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht - Fachrichtungswechsel bei …

    Rn. 4 Hinreichende Erfolgsaussicht für die beabsichtigte Rechtsverfolgung im Sinne des § 114 Satz 1 ZPO besteht dann, wenn das Gericht den Standpunkt des Antragstellers aufgrund dessen eigener Sachdarstellung und der von ihm gegebenenfalls eingereichten Unterlagen für zutreffend und zumindest vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht zumindest von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (vgl. OVG M-V, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114; Beschl. v. 04.02.2005 - 1 O 386/04 -, juris).
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