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Weitere Entscheidung unten: LG Hanau, 04.02.2009

Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2008 - 1 O 39/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,37970
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2008 - 1 O 39/08 (https://dejure.org/2008,37970)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17.04.2008 - 1 O 39/08 (https://dejure.org/2008,37970)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17. April 2008 - 1 O 39/08 (https://dejure.org/2008,37970)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Untätigkeitsklage: Verlängerung und Neueinräumung von Stellungnahmefristen in immer neuen Anhörungsschreiben als zureichender Grund

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.05.1999 - 8 B 61.99

    Reformatio in peius; Verböserung im Widerspruchsverfahren; unterbliebene Anhörung …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2008 - 1 O 39/08
    Selbst wenn man aber annimmt, dass die Behörde die Klägerin anhören muss, weil im Rahmen der Widerspruchsentscheidung die neue Rechtslage nach den genannten Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.05.1999 - 8 B 61/99 -, NVwZ 1999, 1218;… VGH Mannheim, Urt. v. 19.01.2001 - 8 S 2121/00 -, NVwZ-RR 2002, 3 - jeweils zitiert nach juris), ist diese Anhörung mit Blick auf die Schreiben des Beklagten vom 04. und 15. Februar 2008 und die Reaktion der Klägerin gemäß Schriftsatz vom 06. März 2008 und der Beschwerdebegründung hinreichend erfolgt.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2001 - 8 S 2121/00

    Verböserung im Widerspruchsverfahren - vorherige Anhörung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2008 - 1 O 39/08
    Selbst wenn man aber annimmt, dass die Behörde die Klägerin anhören muss, weil im Rahmen der Widerspruchsentscheidung die neue Rechtslage nach den genannten Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.05.1999 - 8 B 61/99 -, NVwZ 1999, 1218; VGH Mannheim, Urt. v. 19.01.2001 - 8 S 2121/00 -, NVwZ-RR 2002, 3 - jeweils zitiert nach juris), ist diese Anhörung mit Blick auf die Schreiben des Beklagten vom 04. und 15. Februar 2008 und die Reaktion der Klägerin gemäß Schriftsatz vom 06. März 2008 und der Beschwerdebegründung hinreichend erfolgt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2019 - 3 L 67.17

    Notwendigkeit vorheriger persönlicher Vorsprache bei einer Entscheidung über die …

    Eine Aussetzung bis zur Entscheidung der Beklagten entspricht schon nicht den Vorgaben des § 75 Satz 3 VwGO, der eine Aussetzung des Verfahrens bis zum Ablauf einer vom Gericht zu bestimmenden Frist vorschreibt, und dürfte zudem zu unbestimmt sein (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 17. April 2008 - 1 O 39/08 - juris Rn. 5).
  • OVG Saarland, 05.12.2024 - 2 E 130/24

    Aussetzung eines Untätigkeitsklageverfahrens in einem Einbürgerungsverfahren

    Rn. 12 Die Beschwerde des Klägers gegen die durch das Verwaltungsgericht beschlossene Verlängerung der Aussetzungsfrist nach § 75 Satz 3 VwGO ist nach § 146 Abs. 1 VwGO statthaft[vgl. Schoch/Schneider/Porsch, VwGO, 45. EL (Stand: Januar 2024), § 75 Rn. 10; Eyermann/Wöckel, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 75 Rn. 10; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17.4.2008 - 1 O 39/08 -, juris, Rn. 3][vgl. Schoch/Schneider/Porsch, VwGO, 45. EL (Stand: Januar 2024), § 75 Rn. 10; Eyermann/Wöckel, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 75 Rn. 10; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17.4.2008 - 1 O 39/08 -, juris, Rn. 3] und auch im Übrigen zulässig, hat jedoch in der Sache keinen Erfolg.
  • OVG Saarland, 21.05.2025 - 2 E 37/25

    Aussetzung eines Untätigkeitsklageverfahrens in einem Einbürgerungsverfahren …

    Rn. 13 Die Beschwerde des Klägers gegen die durch das Verwaltungsgericht beschlossene Verlängerung der Aussetzungsfrist nach § 75 Satz 3 VwGO ist nach § 146 Abs. 1 VwGO statthaft[vgl. Schoch/Schneider/Porsch, VwGO, 46. EL (Stand: August 2024), § 75 Rn. 10; Eyermann/Wöckel, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 75 Rn. 10; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17.4.2008 - 1 O 39/08 -, juris, Rn. 3, und Beschluss des Senats vom 5.12.2024 - 2 E 130/24 -, juris, Rn. 12][vgl. Schoch/Schneider/Porsch, VwGO, 46. EL (Stand: August 2024), § 75 Rn. 10; Eyermann/Wöckel, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 75 Rn. 10; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17.4.2008 - 1 O 39/08 -, juris, Rn. 3, und Beschluss des Senats vom 5.12.2024 - 2 E 130/24 -, juris, Rn. 12] und auch im Übrigen zulässig, hat jedoch in der Sache keinen Erfolg.
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Rechtsprechung
   LG Hanau, 04.02.2009 - 1 O 39/08   

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LG Hanau, Entscheidung vom 04.02.2009 - 1 O 39/08 (https://dejure.org/2009,44869)
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