Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 11.03.2025 - 1 OB 12/25 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
NBauO § 79; VwGO § 121; VwGO § 65 Abs. 1; VwGO § 65 Abs. 2
Bauaufsichtliche Verfügung; bauaufsichtliches Einschreiten; einfache Beiladung; notwendige Beiladung; Nachbar; Beiladung des Nachbarn bei Klage gegen bauaufsichtliches Einschreiten - baurechtsiegen.de
Klage gegen bauaufsichtliches Einschreiten - Beiladung des Nachbarn
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Bauaufsichtliche Verfügung; bauaufsichtliches Einschreiten; einfache Beiladung; notwendige Beiladung; Nachbar; Beiladung des Nachbarn bei Klage gegen bauaufsichtliches Einschreiten
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Bauaufsichtliche Verfügung; bauaufsichtliches Einschreiten; einfache Beiladung; notwendige Beiladung; Nachbar; Beiladung des Nachbarn bei Klage gegen bauaufsichtliches Einschreiten
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 22.01.2025 - 4 A 3467/22
- OVG Niedersachsen, 11.03.2025 - 1 OB 12/25
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- OVG Niedersachsen, 06.09.2017 - 1 OB 115/17
Beiladung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.03.2025 - 1 OB 12/25
Auch wenn in der vorgenannten Konstellation nur die Voraussetzungen einer einfachen Beiladung vorlägen, wäre diese jedenfalls in der Regel angezeigt, wenn das bauaufsichtliche Einschreiten auf Veranlassung des Nachbarn zurückgeht und auf diesen schützende Normen gestützt wird (Abgrenzung zum Senatsbeschl. v. 6.9.2017 - 1 OB 115/17 -, BauR 2017, 2168 = BRS 85 Nr. 198 = juris Rn. 10).Der Senat hat erwogen, ob die vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen, auf ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bezogenen Ausführungen des Senats, der Nachbar sei zu einem Verfahren gegen eine auf die Verletzung drittschützender Vorschriften gestützte bauaufsichtliche Anordnung jedenfalls nicht gemäß § 65 Abs. 2 VwGO notwendig beizuladen (Beschl. v. 6.9.2017 - 1 OB 115/17 -, BauR 2017, 2168 = BRS 85 Nr. 198 = juris Rn. 6), auch auf Hauptsacheverfahren übertragbar sind.
Die im vorzitierten Senatsbeschluss vom 6. September 2017 (- 1 OB 115/17 -, BauR 2017, 2168 = BRS 85 Nr. 198 = juris Rn. 10) noch offen gelassene Frage, ob mit dem OVG NRW (…Beschl. v. 4.2.2013 - 10 E 1265/12 -, NVwZ-RR 2013, 295 = juris Rn. 8) eine Beiladung des Nachbarn regelmäßig dann vorgenommen werden sollte, wenn das bauaufsichtliche Einschreiten, gegen das der Kläger sich wehrt, auf seine Veranlassung zurückgeht und auf nachbarschützende Normen gestützt wird, entscheidet der Senat nunmehr im Sinne der Beschwerdeführerin.
Der Senat betätigt daher das ihm im Beschwerdeverfahren eingeräumte eigene Ermessen (Senatsbeschl. v. 6.9.2017 - 1 OB 115/17 -, BauR 2017, 2168 = BRS 85 Nr. 198 = juris Rn. 10) hinsichtlich der Beiladung im aus dem Tenor ersichtlichen Sinne.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2013 - 10 E 1265/12
Beiladung eines Dritten zu einem Verfahren bei Streit des Nachbarn gegen eine …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.03.2025 - 1 OB 12/25
Das könnte bereits in diesem Verfahren eine Beiladung erfordern (…für eine notwendige Beiladung auch Mann, in: Große-Suchsdorff, NBauO, 10. Aufl. 2020, § 79 Rn. 117;… dagegen etwa BayVGH, Beschl. v. 17.1.2011 - 15 C 10.3060 -, juris Rn. 5; OVG NRW, Beschl v. 4.2.2013 - 10 E 1265/12 -, NVwZ-RR 2013, 295 = juris Rn. 2).Die im vorzitierten Senatsbeschluss vom 6. September 2017 (…- 1 OB 115/17 -, BauR 2017, 2168 = BRS 85 Nr. 198 = juris Rn. 10) noch offen gelassene Frage, ob mit dem OVG NRW (Beschl. v. 4.2.2013 - 10 E 1265/12 -, NVwZ-RR 2013, 295 = juris Rn. 8) eine Beiladung des Nachbarn regelmäßig dann vorgenommen werden sollte, wenn das bauaufsichtliche Einschreiten, gegen das der Kläger sich wehrt, auf seine Veranlassung zurückgeht und auf nachbarschützende Normen gestützt wird, entscheidet der Senat nunmehr im Sinne der Beschwerdeführerin.
- BVerwG, 30.08.1962 - I C 161.58
Rechtliche Ausgestaltung des Benutzungsrechts eines Weges durch die …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.03.2025 - 1 OB 12/25
Das hat zur Folge, dass § 121 VwGO den Beklagten hindert, bei - mit Blick auf die tragenden Entscheidungsgründe - unveränderter Sach- und Rechtslage einen gleichartigen Verwaltungsakt erneut zu erlassen (BVerwG, Urt. v. 30.8.1962 - 1 C 161.58 -, BVerwGE 14, 359 = juris Rn. 8 f.). - VGH Bayern, 17.01.2011 - 15 C 10.3060
Beschwerde gegen Ablehnung der Beiladung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.03.2025 - 1 OB 12/25
Das könnte bereits in diesem Verfahren eine Beiladung erfordern (…für eine notwendige Beiladung auch Mann, in: Große-Suchsdorff, NBauO, 10. Aufl. 2020, § 79 Rn. 117; dagegen etwa BayVGH, Beschl. v. 17.1.2011 - 15 C 10.3060 -, juris Rn. 5;… OVG NRW, Beschl v. 4.2.2013 - 10 E 1265/12 -, NVwZ-RR 2013, 295 = juris Rn. 2).
- OVG Niedersachsen, 05.01.2026 - 1 OB 126/25
Einfache Beiladung; Rechtskraft; Regress; materielle Regressanspruch; Einfache …
Der Senat betätigt daher das ihm im Beschwerdeverfahren eingeräumte eigene Ermessen (Senatsbeschl. v. 11.3.2025 - 1 OB 12/25 -, BauR 2025, 922 = DVBl 2025, 867;… v. 6.9.2017 - 1 OB 115/17 -, BauR 2017, 2168 = BRS 85 Nr. 198 = juris Rn. 10) hinsichtlich der Beiladung im aus dem Tenor ersichtlichen Sinne. - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2025 - 10 E 183/25 Rn. 11 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. Februar 2013 - 10 E 1265/12 -, juris Rn. 8; so nunmehr auch Nds. OVG, Beschluss vom 11. März 2025 - 1 OB 12/25 -, juris Rn. 6.
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