Rechtsprechung
| OLG Köln, 12.11.2025 - 1 ORs 205/25 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Grenzen sexuell aufreizender Wiedergabe bei § 184b StGB
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BGH, 01.09.2020 - 3 StR 275/20
Sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des …
Auszug aus OLG Köln, 12.11.2025 - 1 ORs 205/25
Rn. 27 Von einer "sexuell aufreizenden Wiedergabe" der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes ist auszugehen, wenn die genannten Körperteile aus Sicht eines durchschnittlichen Betrachters in sexuell motivierter Weise im Blickfeld stehen (BGH NStZ 2021, 41).Von Bedeutung können etwa Bildkomposition, Kameraperspektive, der gewählte Ausschnitt oder die Haltung des Kindes sein (BGH NStZ 2021, 41; BR-Drs. 127/14, 12).
Nach der allgemeinen Wortbedeutung geht der Begriff des Aufreizens in sexualisierter Weise über eine bloß neutrale Abbildung hinaus (BGH NStZ 2021, 41).
Für die Beurteilung sind allein die sich aus dem Inhalt ergebenden Umstände heranzuziehen; auf die daraus nicht ersichtlichen Beweggründe der die Wiedergabe erstellenden oder damit umgehenden Person kommt es nicht an (BGH NStZ 2021, 41).
- OLG Celle, 18.08.2022 - 3 Ss 18/22
Zulässigkeit der Einziehung eines Computers wegen Speicherung inkriminierter …
Auszug aus OLG Köln, 12.11.2025 - 1 ORs 205/25
Die Einziehung des Endgerätes als solches - über das Speichermedium hinaus - kann zwar erfolgen; diese Einziehung steht aber nach § 74 Abs. 1 StGB im Ermessen des Gerichts (vgl. BGH BeckRS 2022, 3552 m.w.N.; OLG Celle BeckRS 2022, 29582).Ist in einem Mobiltelefon ein zur Bildspeicherung genutztes Speichermedium verbaut, ist nur dieses zwingend einzuziehen (vgl. BGH, Beschluss v. 11.05.2021 - 4 StR 1/21 - juris = wistra 2021, 398; OLG Celle BeckRS 2022, 29582).
Sie stellt daher grundsätzlich bei Gegenständen von nicht unerheblichem Wert einen bestimmenden Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe dar und ist im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss v. 11.05.2021 - 4 StR 1/21 - juris = wistra 2021, 398 m.w.N.; BGH BeckRS 2024, 10092; OLG Celle BeckRS 2022, 29582).
- BGH, 11.05.2021 - 4 StR 1/21
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte …
Auszug aus OLG Köln, 12.11.2025 - 1 ORs 205/25
Ist in einem Mobiltelefon ein zur Bildspeicherung genutztes Speichermedium verbaut, ist nur dieses zwingend einzuziehen (vgl. BGH, Beschluss v. 11.05.2021 - 4 StR 1/21 - juris = wistra 2021, 398; OLG Celle BeckRS 2022, 29582).Sie stellt daher grundsätzlich bei Gegenständen von nicht unerheblichem Wert einen bestimmenden Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe dar und ist im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss v. 11.05.2021 - 4 StR 1/21 - juris = wistra 2021, 398 m.w.N.; BGH BeckRS 2024, 10092; OLG Celle BeckRS 2022, 29582).
- BGH, 01.02.2022 - 4 StR 404/21
Sexueller Missbrauch von Kindern (Bestimmen; Vornahme einer sexuellen Handlung: …
Auszug aus OLG Köln, 12.11.2025 - 1 ORs 205/25
Rn. 55 Nach ständiger Rechtsprechung unterliegt, wenn der Besitz kinderpornographischer Schriften durch Abspeichern von Bilddateien auf einem Computer ausgeübt wird, lediglich die als Speichermedium verwendete Festplatte der (zwingenden) Einziehung in diesem Sinne (vgl. BGH NStZ 2012, 319; BGH BeckRS 2019, 2644; BeckRS 2020, 11967; BeckRS 2022, 3552; BGH NStZ-RR 2023, 60; BGH BeckRS 2024, 10092).Die Einziehung des Endgerätes als solches - über das Speichermedium hinaus - kann zwar erfolgen; diese Einziehung steht aber nach § 74 Abs. 1 StGB im Ermessen des Gerichts (vgl. BGH BeckRS 2022, 3552 m.w.N.; OLG Celle BeckRS 2022, 29582).
- BGH, 08.02.2012 - 4 StR 657/11
Sichverschaffen von kinderpornographischen Schriften (Besitz; Tenorierung; …
Auszug aus OLG Köln, 12.11.2025 - 1 ORs 205/25
Rn. 55 Nach ständiger Rechtsprechung unterliegt, wenn der Besitz kinderpornographischer Schriften durch Abspeichern von Bilddateien auf einem Computer ausgeübt wird, lediglich die als Speichermedium verwendete Festplatte der (zwingenden) Einziehung in diesem Sinne (vgl. BGH NStZ 2012, 319; BGH BeckRS 2019, 2644; BeckRS 2020, 11967; BeckRS 2022, 3552; BGH NStZ-RR 2023, 60; BGH BeckRS 2024, 10092). - BGH, 22.11.2022 - 2 StR 311/22
Beweiswürdigung (eingeschränkte Revisibilität; Urteilsgründe: Darstellung, …
Auszug aus OLG Köln, 12.11.2025 - 1 ORs 205/25
Rn. 55 Nach ständiger Rechtsprechung unterliegt, wenn der Besitz kinderpornographischer Schriften durch Abspeichern von Bilddateien auf einem Computer ausgeübt wird, lediglich die als Speichermedium verwendete Festplatte der (zwingenden) Einziehung in diesem Sinne (vgl. BGH NStZ 2012, 319; BGH BeckRS 2019, 2644; BeckRS 2020, 11967; BeckRS 2022, 3552; BGH NStZ-RR 2023, 60; BGH BeckRS 2024, 10092). - VG München, 28.02.2019 - M 9 SN 18.6251
Überwiegendes Suspensivinteresse der Gemeinde bei einer Baugenehmigung, die auf …
Auszug aus OLG Köln, 12.11.2025 - 1 ORs 205/25
Rn. 55 Nach ständiger Rechtsprechung unterliegt, wenn der Besitz kinderpornographischer Schriften durch Abspeichern von Bilddateien auf einem Computer ausgeübt wird, lediglich die als Speichermedium verwendete Festplatte der (zwingenden) Einziehung in diesem Sinne (vgl. BGH NStZ 2012, 319; BGH BeckRS 2019, 2644; BeckRS 2020, 11967; BeckRS 2022, 3552; BGH NStZ-RR 2023, 60; BGH BeckRS 2024, 10092).
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