Rechtsprechung
| OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 Q 25/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verstoß gegen SGB 9 § 84 bewirkt nicht Rechtswidrigkeit der dienstlichen Beurteilung
- Judicialis
SGB IX § 84 IX
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Verstoß gegen § 84 SGB IX bei Beamten - Mangels Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses keine Rechtswidrigkeit einer dienstlichen Beurteilung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auswirkungen eines Verstoßes gegen § 84 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) bei Beamten auf Lebenszeit auf die Rechtmäßigkeit der dienstlichen Beurteilung eines Schwerbehinderten; Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses; Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung an ...
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 02.06.2006 - 2 K 137/06
- OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 Q 25/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.10.2003 - 2 M 105/03
Überprüfung der dienstlichen Beurteilung einer schwerbehinderten Richterin
Auszug aus OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 Q 25/06
Seinen Antrag, die Berufung gegen das genannte Urteil zuzulassen, stützt der Kläger unter Hinweis auf § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 4 VwGO darauf, die streitige Beurteilung sei unter Zugrundelegung der Entscheidung des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 9.10.2003 - 2 M 105/03 - wegen Missachtung des § 84 SGB IX rechtswidrig.Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 9.10.2003 - 2 M 105/03 - besagt nichts anderes.
- BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97
Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche …
Auszug aus OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 Q 25/06
Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Entscheidungen vom 14.12.1990 - 2 B 106.90 -, Buchholz 436.61 § 25 SchwbG Nr. 2 (S. 2), und vom 23.4.1998 - 2 C 16.97 -, BVerwGE 106, 318 (323), die Schwerbehindertenvertretung nicht an der Beurteilung eines Schwerbehinderten beteiligt werden muss und dass selbst eine zu Unrecht unterbliebene Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nicht die Rechtswidrigkeit der Beurteilung bewirkt. - BVerwG, 14.12.1990 - 2 B 106.90
Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch …
Auszug aus OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 Q 25/06
Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Entscheidungen vom 14.12.1990 - 2 B 106.90 -, Buchholz 436.61 § 25 SchwbG Nr. 2 (S. 2), und vom 23.4.1998 - 2 C 16.97 -, BVerwGE 106, 318 (323), die Schwerbehindertenvertretung nicht an der Beurteilung eines Schwerbehinderten beteiligt werden muss und dass selbst eine zu Unrecht unterbliebene Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nicht die Rechtswidrigkeit der Beurteilung bewirkt. - OVG Saarland, 07.12.1999 - 1 Q 19/99
Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Anwohners zum Ausbau eines rechtsseitigen …
Auszug aus OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 Q 25/06
§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO greift vorliegend schon deswegen nicht durch, weil die in der Norm vorausgesetzte Abweichung des erstinstanzlichen Urteils "von einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts" nur eine Abweichung von einer Entscheidung des dem erstinstanzlich tätig gewordenen Verwaltungsgericht instanziell übergeordneten Oberverwaltungsgerichts meint allgemeine Meinung; vgl. u.a. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.08.1999 -2 Q 23/99-, SKZ 2000, 97 Leitsatz 20, und vom 7.12.1999 -1 Q 19/99-, insoweit nicht veröffentlicht, und Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 124 Rdnr. 12. - OVG Saarland, 25.08.1999 - 2 Q 23/99
Auszug aus OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 Q 25/06
§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO greift vorliegend schon deswegen nicht durch, weil die in der Norm vorausgesetzte Abweichung des erstinstanzlichen Urteils "von einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts" nur eine Abweichung von einer Entscheidung des dem erstinstanzlich tätig gewordenen Verwaltungsgericht instanziell übergeordneten Oberverwaltungsgerichts meint allgemeine Meinung; vgl. u.a. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.08.1999 -2 Q 23/99-, SKZ 2000, 97 Leitsatz 20, und vom 7.12.1999 -1 Q 19/99-, insoweit nicht veröffentlicht, und Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 124 Rdnr. 12.
- OVG Niedersachsen, 29.01.2007 - 5 ME 61/07
Rechtmäßigkeit einer Weisung des Dienstherrn zur amtsärztlichen Untersuchung; …
Zu einer anderen Betrachtung führt nicht die Entscheidung des OVG Mecklenburg-Vorpommern, das in einem besonders gelagerten Fall die dienstliche Beurteilung einer Richterin auf Probe wegen Verletzung von § 84 Abs. 1 SGB IX als rechtswidrig und im Entlassungsverfahren für nicht verwertbar erachtet hat (vgl. Beschl. v. 09.10.2003 - 2 M 105/03 -, zitiert nach juris; dazu kritisch OVG Saarland, Beschl. v. 23.08.2006 - 1 Q 25/06 - zitiert nach juris).
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