Rechtsprechung
| OVG Saarland, 14.01.2002 - 1 Q 56/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückerstattung der Kosten für ein Studium durch einen ehemaligen Zeitsoldaten bei Entlassung auf eigenen Wunsch; Verzicht auf Kostenerstattung durch einen ehemaligen Zeitsoldaten in Fällen besonderer Härte; Anwendbarkeit von besonderen Härtefallklauseln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 25.09.2001 - 3 K 68/99
- OVG Saarland, 14.01.2002 - 1 Q 56/01
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.07.1996 - 2 B 49.96
Recht der Soldaten: Verfassungsmäßigkeit der Rückzahlung von Ausbildungskosten …
- BVerwG, 16.07.1996 - 2 B 88.96
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer …
Auszug aus OVG Saarland, 14.01.2002 - 1 Q 56/01
ebenso etwa BVerwG, Beschluss vom 16.7.1996 - 2 B 88.96 -, nicht veröffentlicht.
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2016 - 10 A 11136/15
Rückforderung von Ausbildungskosten - Entlassung eines Soldaten auf Zeit nach …
Der Umstand, dass der Dienstherr Versorgungsleistungen "erspart" hat, ist keine atypische Besonderheit, sondern der Regelfall (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 19. Mai 2015 - 6 ZB 14.1841 -, juris, Rn. 18; siehe auch OVG Saarland, Beschluss vom 14. Januar 2002 - 1 Q 56/01 -, juris, Rn. 6). - OVG Niedersachsen, 24.10.2017 - 5 LB 92/16
Anerkennung; Gewissensentscheidung; Kriegsdienstverweigerer; Übergangsbeihilfe; …
Ungeachtet dessen hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem (rechtskräftigen) Urteil vom 25. November 2015 (…a. a. O.) die Anwendbarkeit der Vorschrift des § 11 Abs. 5 SVG in der Fassung vom 16. September 2009 (…a. a. O.), welche mit der streitgegenständlichen Vorschrift des § 11 Abs. 5 SVG März 2012 identisch ist, auf anerkannte Kriegsdienstverweigerer verneint (vgl. auch OVG Saarland, Beschluss vom 14.1.2002 - 1 Q 56/01 -, juris Rn. 6 [allerdings zu § 11 Abs. 4 SVG a. F. und zur Anrechnung ggf. entstandener Übergangsleistungen auf den Erstattungsanspruch im Rahmen des § 56 Abs. 4 Satz 3 SG]); der erkennende Senat hingegen bejaht diese Frage.
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