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Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 13.12.2006

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 08.03.2006 - 1 R 1/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5677
OVG Saarland, 08.03.2006 - 1 R 1/06 (https://dejure.org/2006,5677)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08.03.2006 - 1 R 1/06 (https://dejure.org/2006,5677)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08. März 2006 - 1 R 1/06 (https://dejure.org/2006,5677)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einbürgerung trotz Unterzeichnung der PKK-Selbsterklärung

  • Judicialis

    StAG § 11 Satz 1 Nr. 2

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    StAG § 10 Abs. 1; StAG § 11 S. 1 Nr. 2
    Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Zuwanderungsgesetz, Entscheidungszeitpunkt, verfassungsfeindliche Bestrebungen, PKK, ERNK, KADEK KONGRA GEL, Vereinsverbot, Unterzeichner, Abwendung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Einbürgerung Rechtsanwalt: PKK-Selbstbezichtigungserklärung, Unterstützung, PKK

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Türken mit PKK-Vergangenheit haben eine Chance auf Einbürgerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Einbürgerung; Tatsächlicher Anhaltspunkt i. S. v.§ 11 S. 1 Nr. 2 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in der Unterzeichnung der so genannten "PKK-Selbsterklärung" im Rahmen der im Jahr 2001 von der PKK initiierten Identitätskampagne; Rechtfertigung der Annahme ...

Besprechungen u.ä.

  • migrationsrecht.net (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zweifel an der Verfassungstreue des Einbürgerungsbewerbers wegen PKK-Selbstbezichtigungserklärung

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 12 S 1696/05

    Einbürgerung; Unterstützung von Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische …

    Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2006 - 1 R 1/06
    BVerwG, Beschluss vom 28.6.1985, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 151; Beschluss vom 19.8.1996, InfAuslR 1996, 399, sowie Urteil vom 20.10.2005 - 5 C 8.05 - VGH Mannheim, Urteil vom 11.7.2002 - 13 S 1111/01 - Juris, und Urteil vom 10.11.2005 - 12 S 1696/05 - Juris; VGH München, Urteil vom 27.5.2003 - 5 B 00.1819 - Juris, und OVG Hamburg, Urteil vom 6.12.2005 - 3 Bf 172/04 -.

    Mit der dazu bisher ergangenen übereinstimmenden Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass die PKK zur maßgeblichen Zeit der Identitätskampagne im Sommer 2001 eine Organisation war, die Bestrebungen verfolgt hat, die gegen die Sicherheit des Bundes gerichtet waren und darüber hinaus durch die Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdeten vgl. etwa VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O.; OVG Hamburg, Urteil vom 6.12.2005, a.a.O.; VGH München, Urteil vom 27.5.2003 - 5 B 01.1805 -, Juris, u.a.

    Demnach veränderte die PKK nach der Verkündung der sogenannten Friedensstrategie ihre gewaltorientierte Vorgehensweise nicht wesentlich und gehörten insbesondere Spendengelderpressungen und Bestrafungsaktionen, mit denen das staatliche Gewaltmonopol in Frage gestellt wurde, nach wie vor zum Erscheinungsbild der PKK, so dass von ihr weiterhin eine Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ausging vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O., und Urteil vom 11.7.2002 - 13 S 1111/01 -, Juris; OVG Hamburg, Urteil vom 6.12.2005, a.a.O.; VGH München, Urteil vom 27.5.2003 - 5 B 01.1805 -, Juris; OVG Koblenz, Urteil vom 4.7.2005 - 7 A 12260/04.

    Daneben hat die PKK durch das fortgesetzte Sammeln von Spenden in der Bundesrepublik Deutschland für die in der Türkei verbliebenen Guerillakämpfer, welches als Vorbereitungshandlung für eventuelle Gewalthandlungen in der Türkei anzusehen war, auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet vgl. dazu auch VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O.; VGH München, Urteil vom 27.5.2003, a.a.O.; VG Gießen, Urteil vom 3.5.2004 - 10 E 2961/03 -, Juris; OVG Koblenz, Urteil vom 4.7.2005 - 7 A 12260/04.OVG - Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rdnr. 131, der in diesem Zusammenhang auf die Hervorhebung gerade der PKK im Gesetzgebungsverfahren hinweist.

    Dienen solche Veranstaltungen allerdings erkennbar dazu, nicht nur einzelne Meinungen kundzutun, wie sie auch die Vereinigung vertritt, sondern durch die - auch massenhafte - Teilnahme jedenfalls auch diese Vereinigung selbst vorbehaltlos und unter Inkaufnahme des Anscheins der Billigung der inkriminierten Bestrebungen zu fördern, dann liegt ein im Hinblick auf den Normzweck potentiell gefährliches Unterstützen im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG vor vgl. zu alledem auch OVG Hamburg, Urteil vom 6.12.2005 - 3 Bf 172/04 - VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O., sowie Urteil vom 11.7.2002 - 13 S 1111/01 -, Juris; VGH München, Urteil vom 27.5.2003, a.a.O., und Beschluss vom 13.7.2005 - 5 ZB 05.901 -, Juris; OVG Koblenz, Urteil vom 4.7.2005 - 7 A 12260/04.OVG - Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rdnr. 96 ff.

    Dem schließt sich der Senat ebenso wie bereits das OVG Hamburg und der VGH Mannheim an vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 6.12.2005, a.a.O.; VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O.; in diesem Sinne auch VG Düsseldorf, Urteile vom 29.4.2004 - 8 K 9264/03 - und vom 11.7.2004 - 8 K 9265/03-, Juris.

    Bei Vorliegen objektiver Anhaltspunkte ist ein Verdacht auf Unterstützung sicherheitsgefährdender Bestrebungen regelmäßig selbst dann gerechtfertigt, wenn der Ausländer behauptet, er sei sich der vorteilhaften Wirkung für die in § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG inkriminierten Bestrebungen nicht bewusst gewesen oder er habe sie nicht bezwecken wollen vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O., m.w.N. .

    Die an die Glaubhaftmachung zu stellenden Anforderungen sind vielmehr auszurichten an Art, Gewicht und Häufigkeit der Handlungen, die zur Verfolgung oder Unterstützung verfassungsfeindlicher oder extremistischer Aktivitäten entfaltet worden sind, und dem Zeitpunkt, zu dem sie erfolgt sind vgl. Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rdnrn. 156 ff.; VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O., und Beschluss vom 13.12.2004 - 13 S 1276/04 -, InfAuslR 2005, 64; VGH München, Urteil vom 27.5.2003, a.a.O., und Beschluss vom 13.7.2005 - 5 ZB 05.901 -, Juris; OVG Hamburg, Urteil vom 6.12.2005 - 3 Bf 172/04 -.

    Je geringer das Gewicht der Aktivitäten ist und je länger sie zurück liegen, desto eher wird es dem Einbürgerungsbewerber gelingen, glaubhaft zu machen, dass er sich von den in § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG inkriminierten Bestrebungen dauerhaft abgewandt hat vgl. Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rdnr. 158; VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O..

  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 01.1805

    Einbürgerung, Ausschluss des Einbürgerungsanspruchs, Unterstützung der PKK/KADEK, …

    Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2006 - 1 R 1/06
    Mit der dazu bisher ergangenen übereinstimmenden Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass die PKK zur maßgeblichen Zeit der Identitätskampagne im Sommer 2001 eine Organisation war, die Bestrebungen verfolgt hat, die gegen die Sicherheit des Bundes gerichtet waren und darüber hinaus durch die Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdeten vgl. etwa VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O.; OVG Hamburg, Urteil vom 6.12.2005, a.a.O.; VGH München, Urteil vom 27.5.2003 - 5 B 01.1805 -, Juris, u.a.

    Demnach veränderte die PKK nach der Verkündung der sogenannten Friedensstrategie ihre gewaltorientierte Vorgehensweise nicht wesentlich und gehörten insbesondere Spendengelderpressungen und Bestrafungsaktionen, mit denen das staatliche Gewaltmonopol in Frage gestellt wurde, nach wie vor zum Erscheinungsbild der PKK, so dass von ihr weiterhin eine Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ausging vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O., und Urteil vom 11.7.2002 - 13 S 1111/01 -, Juris; OVG Hamburg, Urteil vom 6.12.2005, a.a.O.; VGH München, Urteil vom 27.5.2003 - 5 B 01.1805 -, Juris; OVG Koblenz, Urteil vom 4.7.2005 - 7 A 12260/04.

    Daneben hat die PKK durch das fortgesetzte Sammeln von Spenden in der Bundesrepublik Deutschland für die in der Türkei verbliebenen Guerillakämpfer, welches als Vorbereitungshandlung für eventuelle Gewalthandlungen in der Türkei anzusehen war, auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet vgl. dazu auch VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O.; VGH München, Urteil vom 27.5.2003, a.a.O.; VG Gießen, Urteil vom 3.5.2004 - 10 E 2961/03 -, Juris; OVG Koblenz, Urteil vom 4.7.2005 - 7 A 12260/04.OVG - Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rdnr. 131, der in diesem Zusammenhang auf die Hervorhebung gerade der PKK im Gesetzgebungsverfahren hinweist.

    Dienen solche Veranstaltungen allerdings erkennbar dazu, nicht nur einzelne Meinungen kundzutun, wie sie auch die Vereinigung vertritt, sondern durch die - auch massenhafte - Teilnahme jedenfalls auch diese Vereinigung selbst vorbehaltlos und unter Inkaufnahme des Anscheins der Billigung der inkriminierten Bestrebungen zu fördern, dann liegt ein im Hinblick auf den Normzweck potentiell gefährliches Unterstützen im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG vor vgl. zu alledem auch OVG Hamburg, Urteil vom 6.12.2005 - 3 Bf 172/04 - VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O., sowie Urteil vom 11.7.2002 - 13 S 1111/01 -, Juris; VGH München, Urteil vom 27.5.2003, a.a.O., und Beschluss vom 13.7.2005 - 5 ZB 05.901 -, Juris; OVG Koblenz, Urteil vom 4.7.2005 - 7 A 12260/04.OVG - Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rdnr. 96 ff.

    Die gegenteilige Auffassung, wonach nicht jede Unterstützungshandlung den Ausschlusstatbestand des § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG erfülle, vielmehr erst dann, wenn sie nach Art und Gewicht geeignet sei, eine dauernde Identifikation des Ausländers mit den inkriminierten Bestrebungen zu indizieren, und von daher eine Differenzierung erforderlich sei, um bloße - eher unpolitische - Mitläufer nicht mehr zu erfassen so generell, jedoch ohne konkreten Bezug zur Identitätskampagne: VGH Mannheim, Urteil vom 11.7.2002 - 13 S 1111/01 -, Juris; VGH München, Urteil vom 27.5.2003 - 5 B 01.1805 -, Juris; Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rdnr. 98, sowie gerade auch im Zusammenhang mit der PKK-Selbsterklärung: VG Freiburg, Urteil vom 16.3.2005 - 2 K 2364/04 -, und VG Hamburg, Urteil vom 22.4.2004 - 15 K 926/2003 -, vermag nicht zu überzeugen.

    Die an die Glaubhaftmachung zu stellenden Anforderungen sind vielmehr auszurichten an Art, Gewicht und Häufigkeit der Handlungen, die zur Verfolgung oder Unterstützung verfassungsfeindlicher oder extremistischer Aktivitäten entfaltet worden sind, und dem Zeitpunkt, zu dem sie erfolgt sind vgl. Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rdnrn. 156 ff.; VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O., und Beschluss vom 13.12.2004 - 13 S 1276/04 -, InfAuslR 2005, 64; VGH München, Urteil vom 27.5.2003, a.a.O., und Beschluss vom 13.7.2005 - 5 ZB 05.901 -, Juris; OVG Hamburg, Urteil vom 6.12.2005 - 3 Bf 172/04 -.

  • OVG Hamburg, 06.12.2005 - 3 Bf 172/04

    Rückwirkung des StARefG §§ 10, 11, Fassung 2004-07-30, auf voraufgegangene …

    Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2006 - 1 R 1/06
    BVerwG, Beschluss vom 28.6.1985, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 151; Beschluss vom 19.8.1996, InfAuslR 1996, 399, sowie Urteil vom 20.10.2005 - 5 C 8.05 - VGH Mannheim, Urteil vom 11.7.2002 - 13 S 1111/01 - Juris, und Urteil vom 10.11.2005 - 12 S 1696/05 - Juris; VGH München, Urteil vom 27.5.2003 - 5 B 00.1819 - Juris, und OVG Hamburg, Urteil vom 6.12.2005 - 3 Bf 172/04 -.

    Mit der dazu bisher ergangenen übereinstimmenden Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass die PKK zur maßgeblichen Zeit der Identitätskampagne im Sommer 2001 eine Organisation war, die Bestrebungen verfolgt hat, die gegen die Sicherheit des Bundes gerichtet waren und darüber hinaus durch die Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdeten vgl. etwa VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O.; OVG Hamburg, Urteil vom 6.12.2005, a.a.O.; VGH München, Urteil vom 27.5.2003 - 5 B 01.1805 -, Juris, u.a.

    Demnach veränderte die PKK nach der Verkündung der sogenannten Friedensstrategie ihre gewaltorientierte Vorgehensweise nicht wesentlich und gehörten insbesondere Spendengelderpressungen und Bestrafungsaktionen, mit denen das staatliche Gewaltmonopol in Frage gestellt wurde, nach wie vor zum Erscheinungsbild der PKK, so dass von ihr weiterhin eine Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ausging vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O., und Urteil vom 11.7.2002 - 13 S 1111/01 -, Juris; OVG Hamburg, Urteil vom 6.12.2005, a.a.O.; VGH München, Urteil vom 27.5.2003 - 5 B 01.1805 -, Juris; OVG Koblenz, Urteil vom 4.7.2005 - 7 A 12260/04.

    Dienen solche Veranstaltungen allerdings erkennbar dazu, nicht nur einzelne Meinungen kundzutun, wie sie auch die Vereinigung vertritt, sondern durch die - auch massenhafte - Teilnahme jedenfalls auch diese Vereinigung selbst vorbehaltlos und unter Inkaufnahme des Anscheins der Billigung der inkriminierten Bestrebungen zu fördern, dann liegt ein im Hinblick auf den Normzweck potentiell gefährliches Unterstützen im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG vor vgl. zu alledem auch OVG Hamburg, Urteil vom 6.12.2005 - 3 Bf 172/04 - VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O., sowie Urteil vom 11.7.2002 - 13 S 1111/01 -, Juris; VGH München, Urteil vom 27.5.2003, a.a.O., und Beschluss vom 13.7.2005 - 5 ZB 05.901 -, Juris; OVG Koblenz, Urteil vom 4.7.2005 - 7 A 12260/04.OVG - Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rdnr. 96 ff.

    Dem schließt sich der Senat ebenso wie bereits das OVG Hamburg und der VGH Mannheim an vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 6.12.2005, a.a.O.; VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O.; in diesem Sinne auch VG Düsseldorf, Urteile vom 29.4.2004 - 8 K 9264/03 - und vom 11.7.2004 - 8 K 9265/03-, Juris.

    Die an die Glaubhaftmachung zu stellenden Anforderungen sind vielmehr auszurichten an Art, Gewicht und Häufigkeit der Handlungen, die zur Verfolgung oder Unterstützung verfassungsfeindlicher oder extremistischer Aktivitäten entfaltet worden sind, und dem Zeitpunkt, zu dem sie erfolgt sind vgl. Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rdnrn. 156 ff.; VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O., und Beschluss vom 13.12.2004 - 13 S 1276/04 -, InfAuslR 2005, 64; VGH München, Urteil vom 27.5.2003, a.a.O., und Beschluss vom 13.7.2005 - 5 ZB 05.901 -, Juris; OVG Hamburg, Urteil vom 6.12.2005 - 3 Bf 172/04 -.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01

    Rechtmäßige Übergangsregelung zur Einbürgerung - Ausschlussgrund - …

    Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2006 - 1 R 1/06
    BVerwG, Beschluss vom 28.6.1985, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 151; Beschluss vom 19.8.1996, InfAuslR 1996, 399, sowie Urteil vom 20.10.2005 - 5 C 8.05 - VGH Mannheim, Urteil vom 11.7.2002 - 13 S 1111/01 - Juris, und Urteil vom 10.11.2005 - 12 S 1696/05 - Juris; VGH München, Urteil vom 27.5.2003 - 5 B 00.1819 - Juris, und OVG Hamburg, Urteil vom 6.12.2005 - 3 Bf 172/04 -.

    Demnach veränderte die PKK nach der Verkündung der sogenannten Friedensstrategie ihre gewaltorientierte Vorgehensweise nicht wesentlich und gehörten insbesondere Spendengelderpressungen und Bestrafungsaktionen, mit denen das staatliche Gewaltmonopol in Frage gestellt wurde, nach wie vor zum Erscheinungsbild der PKK, so dass von ihr weiterhin eine Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ausging vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O., und Urteil vom 11.7.2002 - 13 S 1111/01 -, Juris; OVG Hamburg, Urteil vom 6.12.2005, a.a.O.; VGH München, Urteil vom 27.5.2003 - 5 B 01.1805 -, Juris; OVG Koblenz, Urteil vom 4.7.2005 - 7 A 12260/04.

    Dienen solche Veranstaltungen allerdings erkennbar dazu, nicht nur einzelne Meinungen kundzutun, wie sie auch die Vereinigung vertritt, sondern durch die - auch massenhafte - Teilnahme jedenfalls auch diese Vereinigung selbst vorbehaltlos und unter Inkaufnahme des Anscheins der Billigung der inkriminierten Bestrebungen zu fördern, dann liegt ein im Hinblick auf den Normzweck potentiell gefährliches Unterstützen im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG vor vgl. zu alledem auch OVG Hamburg, Urteil vom 6.12.2005 - 3 Bf 172/04 - VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O., sowie Urteil vom 11.7.2002 - 13 S 1111/01 -, Juris; VGH München, Urteil vom 27.5.2003, a.a.O., und Beschluss vom 13.7.2005 - 5 ZB 05.901 -, Juris; OVG Koblenz, Urteil vom 4.7.2005 - 7 A 12260/04.OVG - Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rdnr. 96 ff.

    Die gegenteilige Auffassung, wonach nicht jede Unterstützungshandlung den Ausschlusstatbestand des § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG erfülle, vielmehr erst dann, wenn sie nach Art und Gewicht geeignet sei, eine dauernde Identifikation des Ausländers mit den inkriminierten Bestrebungen zu indizieren, und von daher eine Differenzierung erforderlich sei, um bloße - eher unpolitische - Mitläufer nicht mehr zu erfassen so generell, jedoch ohne konkreten Bezug zur Identitätskampagne: VGH Mannheim, Urteil vom 11.7.2002 - 13 S 1111/01 -, Juris; VGH München, Urteil vom 27.5.2003 - 5 B 01.1805 -, Juris; Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rdnr. 98, sowie gerade auch im Zusammenhang mit der PKK-Selbsterklärung: VG Freiburg, Urteil vom 16.3.2005 - 2 K 2364/04 -, und VG Hamburg, Urteil vom 22.4.2004 - 15 K 926/2003 -, vermag nicht zu überzeugen.

    Die an die Glaubhaftmachung zu stellenden Anforderungen dürfen zumal wegen der inneren Dimension der Abwendung nicht überspannt werden vgl. Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rdnr. 152, 156, 158 m.w.N., sowie auch VGH Mannheim, Urteil vom 11.7.2002, a.a.O. .

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2005 - 7 A 12260/04

    Keine Einbürgerung von PKK-Unterstützer

    Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2006 - 1 R 1/06
    Demnach veränderte die PKK nach der Verkündung der sogenannten Friedensstrategie ihre gewaltorientierte Vorgehensweise nicht wesentlich und gehörten insbesondere Spendengelderpressungen und Bestrafungsaktionen, mit denen das staatliche Gewaltmonopol in Frage gestellt wurde, nach wie vor zum Erscheinungsbild der PKK, so dass von ihr weiterhin eine Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ausging vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O., und Urteil vom 11.7.2002 - 13 S 1111/01 -, Juris; OVG Hamburg, Urteil vom 6.12.2005, a.a.O.; VGH München, Urteil vom 27.5.2003 - 5 B 01.1805 -, Juris; OVG Koblenz, Urteil vom 4.7.2005 - 7 A 12260/04.

    Daneben hat die PKK durch das fortgesetzte Sammeln von Spenden in der Bundesrepublik Deutschland für die in der Türkei verbliebenen Guerillakämpfer, welches als Vorbereitungshandlung für eventuelle Gewalthandlungen in der Türkei anzusehen war, auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet vgl. dazu auch VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O.; VGH München, Urteil vom 27.5.2003, a.a.O.; VG Gießen, Urteil vom 3.5.2004 - 10 E 2961/03 -, Juris; OVG Koblenz, Urteil vom 4.7.2005 - 7 A 12260/04.OVG - Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rdnr. 131, der in diesem Zusammenhang auf die Hervorhebung gerade der PKK im Gesetzgebungsverfahren hinweist.

    Dienen solche Veranstaltungen allerdings erkennbar dazu, nicht nur einzelne Meinungen kundzutun, wie sie auch die Vereinigung vertritt, sondern durch die - auch massenhafte - Teilnahme jedenfalls auch diese Vereinigung selbst vorbehaltlos und unter Inkaufnahme des Anscheins der Billigung der inkriminierten Bestrebungen zu fördern, dann liegt ein im Hinblick auf den Normzweck potentiell gefährliches Unterstützen im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG vor vgl. zu alledem auch OVG Hamburg, Urteil vom 6.12.2005 - 3 Bf 172/04 - VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O., sowie Urteil vom 11.7.2002 - 13 S 1111/01 -, Juris; VGH München, Urteil vom 27.5.2003, a.a.O., und Beschluss vom 13.7.2005 - 5 ZB 05.901 -, Juris; OVG Koblenz, Urteil vom 4.7.2005 - 7 A 12260/04.OVG - Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rdnr. 96 ff.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2004 - 13 S 1276/04

    Anspruchseinbürgerung; maßgeblicher Zeitpunkt; mündliche Verhandlung

    Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2006 - 1 R 1/06
    Die an die Glaubhaftmachung zu stellenden Anforderungen sind vielmehr auszurichten an Art, Gewicht und Häufigkeit der Handlungen, die zur Verfolgung oder Unterstützung verfassungsfeindlicher oder extremistischer Aktivitäten entfaltet worden sind, und dem Zeitpunkt, zu dem sie erfolgt sind vgl. Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rdnrn. 156 ff.; VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O., und Beschluss vom 13.12.2004 - 13 S 1276/04 -, InfAuslR 2005, 64; VGH München, Urteil vom 27.5.2003, a.a.O., und Beschluss vom 13.7.2005 - 5 ZB 05.901 -, Juris; OVG Hamburg, Urteil vom 6.12.2005 - 3 Bf 172/04 -.

    Erforderlich ist eine würdigende Gesamtschau der für eine Abwendung sprechenden Faktoren vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 13.12.2005 - 13 S 1276/04 -, InfAuslR 2005, 64.

  • VGH Bayern, 13.07.2005 - 5 ZB 05.901

    Zulassungsantrag; Einbürgerung; Unterstützung; Bestrebungen; Gefährdung; …

    Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2006 - 1 R 1/06
    Dienen solche Veranstaltungen allerdings erkennbar dazu, nicht nur einzelne Meinungen kundzutun, wie sie auch die Vereinigung vertritt, sondern durch die - auch massenhafte - Teilnahme jedenfalls auch diese Vereinigung selbst vorbehaltlos und unter Inkaufnahme des Anscheins der Billigung der inkriminierten Bestrebungen zu fördern, dann liegt ein im Hinblick auf den Normzweck potentiell gefährliches Unterstützen im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG vor vgl. zu alledem auch OVG Hamburg, Urteil vom 6.12.2005 - 3 Bf 172/04 - VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O., sowie Urteil vom 11.7.2002 - 13 S 1111/01 -, Juris; VGH München, Urteil vom 27.5.2003, a.a.O., und Beschluss vom 13.7.2005 - 5 ZB 05.901 -, Juris; OVG Koblenz, Urteil vom 4.7.2005 - 7 A 12260/04.OVG - Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rdnr. 96 ff.

    Die an die Glaubhaftmachung zu stellenden Anforderungen sind vielmehr auszurichten an Art, Gewicht und Häufigkeit der Handlungen, die zur Verfolgung oder Unterstützung verfassungsfeindlicher oder extremistischer Aktivitäten entfaltet worden sind, und dem Zeitpunkt, zu dem sie erfolgt sind vgl. Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rdnrn. 156 ff.; VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O., und Beschluss vom 13.12.2004 - 13 S 1276/04 -, InfAuslR 2005, 64; VGH München, Urteil vom 27.5.2003, a.a.O., und Beschluss vom 13.7.2005 - 5 ZB 05.901 -, Juris; OVG Hamburg, Urteil vom 6.12.2005 - 3 Bf 172/04 -.

  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 23.98

    Kein Asyl für Funktionäre der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK

    Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2006 - 1 R 1/06
    In einem Urteil vom 30.3.1999 BVerwGE 109, 12 ff., hat das Bundesverwaltungsgericht dies bestätigt und dazu ausgeführt, dass beide Organisationen nicht davor zurückgeschreckt hätten, in Deutschland "Verräter" zu verfolgen, ihrer Freiheit zu berauben und zu töten.

    Es kann dahinstehen, ob das - im Zeitpunkt der Unterzeichnung der Selbsterklärung im Juni 2001 und bis heute fortbestehende - Betätigungsverbot per se bereits die Annahme trägt, dass die PKK auch im maßgeblichen Zeitpunkt der Unterschriftenkampagne inkriminierte Ziele im Sinne von § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG verfolgte oder ob dies hierfür nur ein Indiz bildet im erstgenannten Sinne Berlit in: GK-StAR, Stand: November 2005, § 11 StAG Rdnr. 71; siehe aber auch BVerwG, Urteil vom 30.3.1999, a.a.O., wonach ein fortbestehendes Verbot die Gerichte bei Entscheidungen nach § 51 Abs. 3 Satz 1 AuslG nicht bindet.

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von …

    Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2006 - 1 R 1/06
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. Urteil vom 15.3.2005 - 1 C 26.03 -, Juris sowie DVBl. 2005, 1203, zum Begriff des Unterstützens einer terroristischen Vereinigung im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG a.F. ist darunter jede Tätigkeit anzusehen, die sich in irgendeiner Weise positiv auf die Aktionsmöglichkeiten der Vereinigung auswirkt.
  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 377/02

    BGH bestätigt Verurteilung wegen PKK-Solidarisierungskampagne

    Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2006 - 1 R 1/06
    Dies hat bereits der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 27.3.2003 - 3 StR 377/02 -, NJW 2003, 2621, angenommen und von daher in der Unterzeichnung der PKK-Selbsterklärung eine Zuwiderhandlung gegen das Verbot, sich für die PKK zu betätigen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG), gesehen.
  • VG Gießen, 03.05.2004 - 10 E 2961/03

    Rücknahme der Einbürgerung; Mitgliedschaft in einem der YEK-KOM und der KONKURD …

  • VG Düsseldorf, 01.07.2004 - 8 K 9265/03

    Anspruchs auf Einbürgerung als Ausländerin mit längerem Aufenthalt ; Bestrebungen …

  • VG Düsseldorf, 29.04.2004 - 8 K 9264/03

    Anspruch auf Erteilung einer Einbürgerungszusicherung eines türkischen …

  • BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05

    Deutschkenntnisse, ausreichende; Einbürgerung, Zusicherung auf -; Schriftsprache, …

  • BVerwG, 19.08.1996 - 1 B 82.95

    Ausländerrecht - Folgenbeseitigungsanspruch bei rechtswidriger Ablehnung, …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2000 - 8 A 609/00

    PKK-Sympathisant nicht einzubürgern

  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 00.1819

    Einbürgerung; Einbürgerungszusicherung; Beeinträchtigung; Belange; Sicherheit; …

  • Drs-Bund, 12.03.2001 - BT-Drs 14/5525
  • OVG Saarland, 21.08.2008 - 1 A 229/07

    Ausschluss der Einbürgerung bei Unterzeichnung der PKK-Selbsterklärung und …

    Auch nach der Identitätskampagne der PKK im Zusammenhang mit der PKK-Selbsterklärung im Juli 2001 ging von der PKK und ihren Nachfolgeorganisationen eine Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer auswärtigen Belange aus (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 08.03.2006 - 1 R 1/06 -, AS 33, 126).

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist als tatbestandsmäßige Unterstützung im Sinne von § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG jede Handlung anzusehen, die für die dort genannten Bestrebungen objektiv vorteilhaft ist, d. h. jede Tätigkeit, die sich in irgend einer Weise positiv auf die Aktionsmöglichkeiten der Vereinigung auswirkt vgl. dazu im Einzelnen die Urteile des Senats vom 08.03.2006 - 1 R 1/06 -, AS 33, 126, und vom 11.7.2007 - 1 A 224/07 -, AS 35, 13.

    Insoweit hat der Senat vielmehr bereits in seinem Urteil vom 08.03.2006 a.a.O. entschieden, dass die PKK zur maßgeblichen Zeit der Identitätskampagne im Sommer 2001 eine Organisation war, die Bestrebungen verfolgt hat, die gegen die Sicherheit des Bundes gerichtet waren und durch die Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdeten.

    Daneben gefährdete die PKK durch das fortgesetzte Sammeln von Spenden in der Bundesrepublik Deutschland für die in der Türkei verbliebenen Guerillakämpfer, welches als Vorbereitungshandlung für eventuelle Gewalthandlungen in der Türkei anzusehen war, auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland vgl. Urteil des Senats vom 08.03.2006, a.a.O..

    Auf einen beweis- oder messbaren Nutzen für die Verwirklichung der missbilligten Ziele kommt es dagegen nicht an vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 08.03.2006, a.a.O..

    Soweit der Kläger dagegen im Zulassungsverfahren vorträgt, es sei ihm unter den rechtsstaatlichen Bedingungen in der Bundesrepublik Deutschland möglich gewesen, sich von dem seitens der PKK und ihren Unterorganisationen ausgeübten Druck zu befreien, verkennt er, dass für eine Abwendung im Sinne einer dauerhaften Abkehr eine nachhaltige Änderung der Einstellung in dem Sinne erforderlich ist, dass mit hinreichender Gewissheit zukünftig die Verfolgung oder Unterstützung der inkriminierten Bestrebungen auszuschließen ist vgl. Urteil des Senats vom 08.03.2006, a.a.O..

    Abgesehen davon ist die hinter dem Vorbringen des Klägers stehende tatsächliche Frage, ob von der PKK bzw. ihren Nachfolgeorganisationen auch nach der PKK-Selbsterklärung im Juli 2001 noch sicherheitsrelevante Gefahren ausgingen, in der Rechtsprechung des Senats vgl. Urteil vom 08.03.2006, a.a.O., geklärt.

  • OVG Saarland, 09.03.2006 - 1 Q 4/06

    Einbürgerung - Ausschlussgrund - PKK-Unterstützer

    Dass die PKK beziehungsweise deren Auslandsorganisation ERNK im maßgeblichen Zeitraum von 1993 bis 2001 Bestrebungen im vorgenannten Sinne verfolgt haben, hat der Senat bereits mit Urteil vom 8.3.2006 - 1 R 1/06 - entschieden und wird vom Kläger in seinem Vorbringen zur Begründung des Berufungszulassungsantrags auch nicht in Frage gestellt.

    Auf einen beweis- und messbaren Nutzen für die Verwirklichung der missbilligten Ziele kommt es dabei nicht an vgl. dazu im Einzelnen Urteil des Senats vom 8.3.2003 - 1 R 1/06 -.

  • OVG Saarland, 11.07.2007 - 1 A 224/07

    Zum Anspruch auf Erteilung einer Einbürgerungszusicherung für einen albanischen …

    Eine entgegenstehende Übergangsvorschrift, die für den am 20.05.2003 gestellten Einbürgerungsantrag des Klägers die Geltung früheren Rechts anordnet, enthält das Zuwanderungsgesetz nicht vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28.06.1985 - 1 B 48.85 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 42 und vom 19.08.1996 - 1 B 82/95 - InfAuslR 1996, 399 = Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 49, sowie Urteil vom 20.10.2005 - 5 C 8.05 - BVerwGE 124, 268 = NJW 2006, 1079 = InfAuslR 2006, 283 = Buchholz 130 § 11 StAG Nr. 1 = DVBl 2006, 919 = EzAR-NF 73 Nr. 3; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - juris und vom 10.11.2005 - 12 S 1696/05 - ESVGH 56, 187 (LS); Bayerischer VGH, Urteil vom 27.05.2003 - 5 B 00.1819 - juris; OVG Hamburg, Urteil vom 06.12.2005 - 3 Bf 172/04 - juris; Urteil des Senats vom 08.03.2006 - 1 R 1/06 -, AS 33, 126.
  • VG Stuttgart, 21.07.2008 - 11 K 1941/08

    Einbürgerung; strafrechtliches Verhalten; Einstellung des Verfahrens; …

    Eine Unterstützung im Sinne von § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG a.F. kommt ferner in Betracht, wenn der Einbürgerungsbewerber durch zahlreiche Beteiligungen an Demonstrationen und Veranstaltungen im Umfeld einer inkriminierten Vereinigung auch als Nichtmitglied in eine innere Nähe und Verbundenheit zu der Vereinigung gerät, die er durch sein Engagement als ständiger (passiver) Teilnehmer zum Ausdruck bringt, und damit deren Stellung in der Gesellschaft (vor allem unter Landsleuten) begünstigend beeinflusst, ihre Aktionsmöglichkeiten und eventuell auch ihr Rekrutierungsfeld erweitert und dadurch insgesamt zu einer Stärkung ihres latenten Gefährdungspotentials beiträgt (vgl. zum Ganzen BVerwG…, Urt. vom 15.03.2005, BVerwGE 123, 114 = NVwZ 2005, 1091 = DVBl. 2005, 1203 …und Urt. vom 22.02.2007 a.a.O.; OVG Hamburg…, Urt. vom 06.12.2005 - 3 Bf 172/04; OVG Saarlouis, Urt. vom 08.03.2006 - 1 R 1/06 - juris -).
  • VG Stuttgart, 07.10.2010 - 11 K 4710/09

    Einbürgerung: Ablehnung der Einbürgerung eines iranischen Staatsangehörigen wegen …

    Eine Unterstützung im Sinne von § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG a.F. kommt ferner in Betracht, wenn der Einbürgerungsbewerber durch zahlreiche Beteiligungen an Demonstrationen und Veranstaltungen im Umfeld einer inkriminierten Vereinigung auch als Nichtmitglied in eine innere Nähe und Verbundenheit zu der Vereinigung gerät, die er durch sein Engagement als ständiger (passiver) Teilnehmer zum Ausdruck bringt, und damit deren Stellung in der Gesellschaft (vor allem unter Landsleuten) begünstigend beeinflusst, ihre Aktionsmöglichkeiten und eventuell auch ihr Rekrutierungsfeld erweitert und dadurch insgesamt zu einer Stärkung ihres latenten Gefährdungspotentials beiträgt (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 15.03.2005, BVerwGE 123, 114 = NVwZ 2005, 1091 = DVBl. 2005, 1203 …und Urteil vom 22.02.2007, - a.a.O.-; OVG Hamburg, Urteil vom 06.12.2005, - 3 Bf 172/04 -, - OVG Saarlouis, Urteil vom 08.03.2006, - 1 R 1/06 -, ).
  • VG Stuttgart, 07.07.2008 - 11 K 5940/07

    Ausländer; Einbürgerung; Unterstützung der PKK durch Demonstrationsteilnahme; …

    Eine Unterstützung im Sinne von § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG a.F. kommt ferner in Betracht, wenn der Einbürgerungsbewerber durch zahlreiche Beteiligungen an Demonstrationen und Veranstaltungen im Umfeld einer inkriminierten Vereinigung auch als Nichtmitglied in eine innere Nähe und Verbundenheit zu der Vereinigung gerät, die er durch sein Engagement als ständiger (passiver) Teilnehmer zum Ausdruck bringt, und damit deren Stellung in der Gesellschaft (vor allem unter Landsleuten) begünstigend beeinflusst, ihre Aktionsmöglichkeiten und eventuell auch ihr Rekrutierungsfeld erweitert und dadurch insgesamt zu einer Stärkung ihres latenten Gefährdungspotentials beiträgt (vgl. zum Ganzen BVerwG…, Urt. vom 15.03.2005, BVerwGE 123, 114 = NVwZ 2005, 1091 = DVBl. 2005, 1203 …und Urt. vom 22.02.2007 a.a.O.; OVG Hamburg…, Urt. vom 06.12.2005 - 3 Bf 172/04 - juris - OVG Saarlouis, Urt. vom 08.03.2006 - 1 R 1/06 -juris -).
  • VG Saarlouis, 27.03.2007 - 2 K 179/06

    D (A), Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, verfassungsfeindliche Bestrebungen, …

    Daran wird festgehalten (Urteil der Kammer vom 30.09.2005 - 12 K 129/04 -, bestätigt durch Beschluss des Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG) vom 09.03.2006 -1 Q 4/06-; ausführlich zur PKK und ihren Nachfolgeorganisationen, OVG, Urteil vom 08.03.2006 - 1 R 1/06 - Urteil der Kammer vom 22.06.2006 - 2 K 62/06 -, bestätigt durch Beschluss des OVG vom 18.10.2006 - 1 Q 28/06 -).
  • VG Aachen, 28.10.2009 - 8 K 1733/06

    Ausschluss der Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen aufgrund …

    Rn. 34 vgl. Urteil der Kammer vom 15. August 2007 - 8 K 3198/04 - ebenso: BVerwG, Urteile vom 30. März 1999 - 9 C 31.98, 9 C 23.98 und 9 C 22.98 -, BVerwGE 109, 1; 109, 12 und 109, 25; Beschluss vom 6. Juli 1994 - 1 VR 10.93 -, NVwZ 1995, 587; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. April 2008 - 5 N 19.06 -, Juris; OVG Saarland, Urteil vom 8. März 2006 - 1 R 1/06 -, Juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Urteile vom 10. November 2005 - 12 S 1696/05 - und vom 11. Juli 2002 - 13 S 1111/01 -, beide Juris; VGH Bayern, Urteil vom 27. Mai 2003 - 5 B 01.1805 -, Juris; OVG Hamburg, Urteil vom 6. Dezember 2005 - 3 Bf 172/04 -, Juris.
  • VG Saarlouis, 26.02.2008 - 2 K 366/07

    Anspruch auf Einbürgerung nach Flüchtlingsanerkennung aufgrund Exilaktivitäten …

    Rn. 25 vgl. Urteil der Kammer vom 30.09.2005 -12 K 129/04-, bestätigt durch Beschluss des OVG Saarlouis vom 09.03.2006 -1 Q 4/06-; ausführlich zur PKK und ihren Nachfolgeorganisationen, OVG Saarlouis, Urteil vom 08.03.2006 -1 R 1/06-; Urteil der Kammer vom 22.06.2006 -2 K 62/06-, bestätigt durch Beschluss des OVG Saarlouis vom 18.10.2006 -1 Q 28/06-; Urteile der Kammer vom 27.03.2007 -2 K 179/06- und vom 28.08.2007 -2 K 240/06-.
  • VG Darmstadt, 05.07.2006 - 5 E 1337/04
    Allerdings muss es für den Ausländer grundsätzlich erkennbar und ihm deshalb zurechenbar sein, dass ein Handeln die Vereinigung und ihre Bestrebungen unterstützt ( OVG Saarland, Urt. v. 08.03.2006 - 1 R 1/06 -).
  • VG Saarlouis, 25.10.2011 - 2 K 568/10

    (Kein) Anspruch auf Einbürgerung bei Betätigung in einer der PKK nahestehenden …

  • VG Darmstadt, 24.08.2007 - 5 E 47/07

    Einbürgerungsbegehren eines türkischen PKK-Aktivisten

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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 13.12.2006 - L 1 R 1/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,29931
LSG Bayern, 13.12.2006 - L 1 R 1/06 (https://dejure.org/2006,29931)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.12.2006 - L 1 R 1/06 (https://dejure.org/2006,29931)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - L 1 R 1/06 (https://dejure.org/2006,29931)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer

    Rente wegen Erwerbsminderung; Feststellung der Erwerbsminderung; Erwerbsminderung bei Möglichkeit der zeitweisen Verrichtung mittelschwerer Arbeiten; Erwerbsminderung bei Depressionen; Zumutbarkeit einer Tätigkeit; Prüfung der Berufsunfähigkeit; Verweisung in einen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer …

    Auszug aus LSG Bayern, 13.12.2006 - L 1 R 1/06
    Bei ihr liegt nach den von den Sachverständigen getroffenen Feststellungen auch keine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen und keine schwere spezifische Leistungsbehinderung vor, die ausnahmsweise die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit erforderlich machen würde (vgl. BSGE 80, 24).
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