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| OVG Saarland, 07.04.1994 - 1 R 48/91 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wohnhausanwesen; Anschluß an die öffentliche Abwasserkanalisation; Bestimmtheit; Entwässerung; Befreiung; Anschluß- und Benutzungszwang; Bestandsschutz
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 22.03.1991 - 11 K 38/91
- OVG Saarland, 07.04.1994 - 1 R 48/91
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 23.06.1967 - VII C 54.66
Bahnhof der Bundesbahn unterliegt Anschluss- und Benutzungszwang für Kanalisation
Auszug aus OVG Saarland, 07.04.1994 - 1 R 48/91
Die Entwässerung eines bebauten Grundstückes ist auch bei Vorliegen entsprechender Baugenehmigungen nicht als solche bestandsgeschützt, sondern gegebenenfalls geänderten gesetzlichen Anforderungen anzupassen (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 23.6.1967 - VII C 54.66 = DVBl 1968, 307 (308) [BVerwG 23.06.1967 - VII C 54/66] ).
- OVG Saarland, 03.09.2014 - 2 B 318/14
Zulässigkeit von Brandschutzauflagen gegenüber dem Verwalter bei …
Rn. 11 Die von der Antragstellerin beantragte Aussetzungsentscheidung (§ 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO) ist ferner mit Blick auf eine gegebenenfalls notwendige Durchsetzung im Wege des Verwaltungszwangs (§§ 13 ff. SVwVG) und das damit im Zusammenhang stehende Gebot hinreichender inhaltlicher Bestimmtheit (§ 37 Abs. 1 SVwVfG)(vgl. dazu im Zusammenhang mit einem nicht näher präzisierten wasserbehördlichen Anordnung beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.1.1994 - 8 W 72/93 - (Verfüllung einer Grundwasserbohrung)) auch nicht bereits deswegen veranlasst, weil in der Verfügung der Antragsgegnerin das dem Pflichtigen, hier der Antragstellerin, auferlegte Handlungsgebot letztlich nur hinsichtlich des Ergebnisses konkret festgelegt wurde, zu der darin verlangten Herstellung des zweiten Rettungswegs für die oberen Etagen aber - unstreitig - verschiedene tatsächliche Optionen zur Verfügung stehen.(vgl. zur Zulässigkeit derartig "offener", bestehenden Dispositionsbefugnissen des Pflichtigen mit Blick auf in einem Genehmigungsverfahren notwendige Konkretisierungen Rechnung tragenden Anordnungen etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 7.4.1994 - 1 R 48/91 -, bei juris, betreffend Verpflichtung zum Anschluss an die öffentliche Abwasserkanalisation, oder - zum bodenrechtlichen Baugebot nach § 176 BauGB - BVerwG, Urteile vom 15.2.1990 - 4 C 41.87 und 4 C 45.87 -, DVBl. 1990, 576 und 583) Es spricht allerdings einiges dafür, dass diese Verfügung der Antragsgegnerin auch unter dem Aspekt eines Verbots sogenannter positiver Baugebote mit Blick auf die alternativ in Betracht kommende vorübergehende Untersagung der Benutzung der von dem Sicherheitsdefizit betroffenen Wohnungen (§ 82 Abs. 2 LBO 2004) insoweit im Ergebnis einer rechtlichen Überprüfung im Hauptsacheverfahren standhalten wird, zumal die Antragstellerin nach ihrem eigenen Sachvortrag offenbar selbst keinerlei Zweifel hat, was inhaltlich Gegenstand des an sie adressierten Verhaltensgebots ist. - OVG Saarland, 03.09.2014 - 2 B 319/14
Brandschutzauflagen bei Wohnungseigentümergemeinschaft
Rn. 11 Die von der Antragstellerin beantragte Aussetzungsentscheidung (§ 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO) ist ferner mit Blick auf eine gegebenenfalls notwendige Durchsetzung im Wege des Verwaltungszwangs (§§ 13 ff. SVwVG) und das damit im Zusammenhang stehende Gebot hinreichender inhaltlicher Bestimmtheit (§ 37 Abs. 1 SVwVfG)(vgl. dazu im Zusammenhang mit einem nicht näher präzisierten wasserbehördlichen Anordnung beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.1.1994 - 8 W 72/93 - (Verfüllung einer Grundwasserbohrung)) auch nicht bereits deswegen veranlasst, weil in der Verfügung der Antragsgegnerin das dem Pflichtigen, hier der Antragstellerin, auferlegte Handlungsgebot letztlich nur hinsichtlich des Ergebnisses konkret festgelegt wurde, zu der darin verlangten Herstellung des zweiten Rettungswegs für die oberen Etagen aber - unstreitig - verschiedene tatsächliche Optionen zur Verfügung stehen.(vgl. zur Zulässigkeit derartig "offener", bestehenden Dispositionsbefugnissen des Pflichtigen mit Blick auf in einem Genehmigungsverfahren notwendige Konkretisierungen Rechnung tragenden Anordnungen etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 7.4.1994 - 1 R 48/91 -, bei juris, betreffend Verpflichtung zum Anschluss an die öffentliche Abwasserkanalisation, oder - zum bodenrechtlichen Baugebot nach § 176 BauGB - BVerwG, Urteile vom 15.2.1990 - 4 C 41.87 und 4 C 45.87 -, DVBl. 1990, 576 und 583) Es spricht allerdings einiges dafür, dass diese Verfügung der Antragsgegnerin auch unter dem Aspekt eines Verbots sogenannter positiver Baugebote mit Blick auf die alternativ in Betracht kommende vorübergehende Untersagung der Benutzung der von dem Sicherheitsdefizit betroffenen Wohnungen (§ 82 Abs. 2 LBO 2004) insoweit im Ergebnis einer rechtlichen Überprüfung im Hauptsacheverfahren standhalten wird, zumal die Antragstellerin nach ihrem eigenen Sachvortrag offenbar selbst keinerlei Zweifel hat, was inhaltlich Gegenstand des an sie adressierten Verhaltensgebots ist. - OVG Saarland, 10.10.2011 - 2 A 34/11
Anforderungen an Tiergehege
Dass der Beklagte dem Kläger als Eigentümer (Art. 14 GG) keine einzelnen Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung des Erhalts des betroffenen Bewuchses im Bereich der zugelassenen Gehegefläche vorgeschrieben, sondern ihm die - im Übrigen letztlich auf Maßnahmen des Verbissschutzes begrenzte - Auswahl selbst überlassen hat, begegnet keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken,(vgl. in dem Zusammenhang etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 7.4.1994 - 1 R 48/91 -, SKZ 1995, 134, betreffend die hinsichtlich der Modalitäten nicht weiter modifizierte Anforderung zum Anschluss eines Wohnanwesens an die öffentliche Abwasserkanalisation, unter Verweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zu städtebaulichen Baugeboten (§ 176 BauGB)) zumal der Beklagte die - mit dem Verwaltungsgericht - ultima ratio - für den Fall des Scheiterns entsprechender Bemühungen des Klägers, nämlich die zahlenmäßige Reduzierung des zugelassenen Besatzes an Damtieren, eindeutig benannt hat.
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