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| OVG Saarland, 30.04.1987 - 1 R 80/87, 2 R 257/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren; Straßenreinigungsgebührenrechtlicher Begriff des anliegenden Grundstücks; Zugehörigkeit eines mit Böschungen bewachsenden Geländestreifens zu einer Straße; Möglichkeit einer wirtschaftlichen oder verkehrsrechtlichen Nutzung an ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (23)
- OVG Saarland, 31.01.1986 - 2 R 391/85
Auszug aus OVG Saarland, 30.04.1987 - 1 R 80/87
Schließlich muß nicht entschieden werden, ob die Ormesheimer Straße südlich der Brücke über den Aubach ausschließlich noch auf ihrer östlichen Seite der Erschließung der anliegenden Grundstücke dient (hierzu BVerwG, Urteil vom 30.11.1984, BayVBl. 1986, 120 = NVwZ 1985, 825 [BVerwG 30.11.1984 - BVerwG 4 C 2.82] ; OVG des Saarlandes, Urteil vom 31.1.1986 - 2 R 391/85 -, insoweit nicht veröffentlicht) und gegebenenfalls deshalb das auf der anderen Seite angrenzende Gelände der Klägerin nicht der Straßenreinigungsgebührenpflicht unterliegt (in diesem Sinne OVG Münster, Urteil vom 23.10.1979, KStZ 1980, 56).Mit dem straßenreinigungsgebührenrechtlichen Begriff des anliegenden Grundstücks hat sich der bis zum 31.12.1986 für dieses Rechtsgebiet zuständige 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinem Urteil vom 31.1.1986 - 2 R 391/85 - (insoweit abgedruckt in KStZ 1986, 173; Leitsatz auch in SKZ 1986, 285 Nr. 8) befaßt und ist dabei nach einer Auseinandersetzung mit dem Wortlaut der Bestimmung, der Gesetzessystematik, der Entstehungsgeschichte der Norm und Sinn und Zweck der Regelung zu dem Ergebnis gelangt, ein Grundstück liege im Sinne des § 53 Abs. 3 Nr. 3 SStrG nur dann an einer Straße an, wenn insoweit eine gemeinsame Grenze gegeben sei und gerade infolge dieses Angrenzens die Möglichkeit einer wirtschaftlichen und/oder verkehrlichen Nutzung des Grundstücks durch die Straße bestehe; dagegen genüge es - im Gegensatz zur früheren Rechtslage (§ 4 a WRG) - für die Heranziehung eines unmittelbar an eine Straße heranreichenden Grundstücks zu Straßenreinigungsgebühren nicht, daß von diesem Grundstück eine nicht völlig unerhebliche Straßenverschmutzung ausgehen könne.
In dem schon mehrfach angesprochenen Urteil vom 31.1.1986 - 2 R 391/85 - (…a.a.O.) wurde für die Verneinung der Anliegereigenschaft tragend darauf ... abgestellt, daß der maßgebliche Bebauungsplan jede Verbindung zwischen dem Privatgrundstück und der "eigentlichen" Straße über die dazwischen verlaufende, in städtischem Eigentum stehende Böschung verbot.
Der sachliche Grund für die Veranlagung - ausschließlich - der Eigentümer (oder bestimmter dinglich Berechtigter) der an einer Straße anliegenden und der durch diese Straße erschlossenen Grundstücke zu Straßenreinigungsgebühren liegt in der Erwägung, daß dieser Personenkreis an der Reinigung der seine Grundstücke erschliessenden (gesamten) Straße ein besonderes Interesse hat, ihm mithin insoweit ein (besonderer) Vorteil verschafft wird (so BVerwG, Urteil vom 25.5.1984, BVerwGE 69, 242 [244] = KStZ 1984, 171 [172]; OVG des Saarlandes. Urteile vom 31.1.1986 - 2 R 391/85 -, a.a.O., und vom 21.3.1986 - 2 R 65/85 -, KStZ 1986, 233 = SKZ 1986, 262, jeweils mit weiteren Nachweisen).
Das bedeutet in der Sache, daß die die Anliegereigenschaft begründende "Möglichkeit einer wirtschaftlichen und/oder verkehrlichen Nutzung des Grundstücks durch die Straße" im Sinne des Urtals vom 31.1.1986 - 2 R 391/85 - (…a.a.O.) nur bejaht werden darf, wenn der Realisierung dieser Möglichkeit keine Hindernisse rechtlicher oder tatsächlicher Art - mehr - entgegenstehen.
Voraussetzung dafür wäre nämlich, daß sich eine entsprechende Verbindung zur bestimmungsgemäßen (angemessenen) Nutzung der Parzellen Nr. 4287/4 und 4329/8 als notwendig erwiese (so BVerwG. Urteil vom 15.12.1972, DVBl. 1973, 496, …und vom 20.8.1986, a.a.O.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 31.1.1986 - 2 R 391/85 -, insoweit a.a.O. nicht veröffentlicht).
- BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 58.85
Ortsdurchfahrten - Anbaustraße - Gehwege - Klassifizierte Straße - Erschlossene …
Auszug aus OVG Saarland, 30.04.1987 - 1 R 80/87
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urteile vom 26.9.1983, BVerwGE 68, 41 [BVerwG 26.09.1983 - 8 C 86.81] = BRS 43 Nr. 66 = KStZ 1983, 226 und vom 20.8.1986, KStZ 1986, 211 = NVwZ 1987, 56 [BVerwG 20.08.1986 - BVerwG 8 C 58.85] ;… Driehaus, a.a.O., Rdnrn. 387 ff., jeweils mit weiteren Nachweisen) genügt - bezogen auf Anlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG - im Rahmen des § 131 Abs. 1 BBauG die Feststellung, daß die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit besteht, über die Anbaustraße mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen bis an die Grenze eines erschließungsbeitragsrechtlich relevant nutzbaren Grundstücks heranzufahren dabei ist ohne Belang, ob der Inanspruchnahme dieser Möglichkeit gegenwärtig noch Hindernisse rechtlicher oder tatsächlicher Art entgegenstehen, vorausgesetzt diese sind ausräumbar.Diese Frage, die letztlich nur durch eine Ortsbesichtigung geklärt werden könnte, bedarf keiner Entscheidung (zum Vergleich: BVerwG…, Urteil vom 26.9.1983, a.a.O., und OVG Münster, Urteil vom 31.10.1984, KStZ 1985, 57 = NVwZ 1985, 774, für Fälle einer 1 m breiten, einen Höhenunterschied von 1, 50 m überwindenden Böschung beziehungsweise für einen 2, 50 m hohen Wall mit einem Neigungswinkel von 45 Grad: jeweils Erschlossensein verneint; BVerwG, Urteil vom 12.12.1986 - 8 C 9.86 -, noch nicht veröffentlicht, für den Fall eines 0, 80 m breiten, unbefestigten Geländestreifens: Erschlossensein bejaht; unentschieden BVerwG, Urteil vom 20.8.1986, a.a.O., für einen zwischen 0, 30 m und 0, 70 m breiten, weitgehend ebenen Grünstreifen).
In dem einen wie dem anderen Fall erweist sich jedenfalls, solange die Erlaubnis beziehungsweise Gestattung fehlt, die Herstellung einer Zuwegung über die Böschung als unzulässig, so daß in derartigen Fällen die Anliegereigenschaft im Verständnis der 1. Alternative des § 53 Abs. 3 Nr. 3 SStrG verneint werden muß (in dieselbe Richtung deutend BVerwG, Urteil vom 20.8.1986, a.a.O., in dem das Erschlossensein im Sinne des § 133 Abs. 1 BBauG eines von der Straße durch einen 0, 30 m bis 0, 70 m breiten Grünstreifen getrennten Grundstückes unter Hinweis auf die Grenzen der straßenrechtlichen Widmung und das Fehlen eines rechtlich gesicherten Überfahrrechtes verneint wird, und Driehaus, a.a.O., Rdnr. 831, für das Ausbaubeitragsrecht; tendenziell anders dagegen BVerwG…, Urteil vom 12.12.1986 - 8 C 9.86 -, noch nicht veröffentlicht, wo das Erschlossensein im Sinne des § 133 Abs. 1 BBauG in einem Fall bejaht wird, in dem zwischen der vorderen Grundstücksgrenze und dem Gehweg ein etwa 0, 80 m breiter, unbefestigter Geländestreifen verlief - die divergierenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts erklären sich aus der unterschiedlichen Auslegung des jeweiligen Landesstraßenrechts durch die Vorinstanzen Dahmen-Driehaus-Küffmann-Wiese, a.a.O., § 6 Rdnr. 103 - die dort angeführte Rechtsprechung des OVG Münster dürfte durch das Urteil vom 19.12.1984, a.a.O., überholt sein;… Walprecht-Sander, Straßenreinigungsgesetz Nordrhein-Westfalen, RZ 74, und § 4 Abs. 2 Satz 2 der Mustersatzung, abgedruckt bei Walprecht-Sander, a.a.O., S. 86).
Voraussetzung dafür wäre nämlich, daß sich eine entsprechende Verbindung zur bestimmungsgemäßen (angemessenen) Nutzung der Parzellen Nr. 4287/4 und 4329/8 als notwendig erwiese (so BVerwG. Urteil vom 15.12.1972, DVBl. 1973, 496, und vom 20.8.1986, a.a.O.; OVG des Saarlandes…, Urteil vom 31.1.1986 - 2 R 391/85 -, insoweit a.a.O. nicht veröffentlicht).
- BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 86.81
Verhältnis von Möglichkeit eines Zugangs und Vorliegen des Merkmals des …
Auszug aus OVG Saarland, 30.04.1987 - 1 R 80/87
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urteile vom 26.9.1983, BVerwGE 68, 41 [BVerwG 26.09.1983 - 8 C 86.81] = BRS 43 Nr. 66 = KStZ 1983, 226 und vom 20.8.1986, KStZ 1986, 211 = NVwZ 1987, 56 [BVerwG 20.08.1986 - BVerwG 8 C 58.85] ;… Driehaus, a.a.O., Rdnrn. 387 ff., jeweils mit weiteren Nachweisen) genügt - bezogen auf Anlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG - im Rahmen des § 131 Abs. 1 BBauG die Feststellung, daß die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit besteht, über die Anbaustraße mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen bis an die Grenze eines erschließungsbeitragsrechtlich relevant nutzbaren Grundstücks heranzufahren dabei ist ohne Belang, ob der Inanspruchnahme dieser Möglichkeit gegenwärtig noch Hindernisse rechtlicher oder tatsächlicher Art entgegenstehen, vorausgesetzt diese sind ausräumbar.Erst unter dieser Voraussetzung wird aus dem latenten ein aktueller, die Heranziehung zum Erschließungsbeitrag erst rechtfertigender Sondervorteil (in diesem Sinne BVerwG, Urteil vom 26.9.1983, a.a.O.;… Urteil des Senats vom 26.2.1987 - 1 R 82/87 -, und Driehaus, a.a.O., Rdnrn. 142 ff., 387 und 393).
Diese Frage, die letztlich nur durch eine Ortsbesichtigung geklärt werden könnte, bedarf keiner Entscheidung (zum Vergleich: BVerwG, Urteil vom 26.9.1983, a.a.O., und OVG Münster, Urteil vom 31.10.1984, KStZ 1985, 57 = NVwZ 1985, 774, für Fälle einer 1 m breiten, einen Höhenunterschied von 1, 50 m überwindenden Böschung beziehungsweise für einen 2, 50 m hohen Wall mit einem Neigungswinkel von 45 Grad: jeweils Erschlossensein verneint; BVerwG, Urteil vom 12.12.1986 - 8 C 9.86 -, noch nicht veröffentlicht, für den Fall eines 0, 80 m breiten, unbefestigten Geländestreifens: Erschlossensein bejaht; unentschieden BVerwG…, Urteil vom 20.8.1986, a.a.O., für einen zwischen 0, 30 m und 0, 70 m breiten, weitgehend ebenen Grünstreifen).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1984 - 2 A 631/84
Auszug aus OVG Saarland, 30.04.1987 - 1 R 80/87
Ebenso kann dahinstehen, ob kraft entsprechender planerischer Festsetzung ( § 9 Abs. 1 Nr. 18 BBauG ) ausschließlich landwirtschaftlich nutzbare Flächen generell, also auch bei einer Situierung innerhalb der geschlossenen Ortslage straßenreinigungsgebührenfrei sind (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 5.8.1965, BVerwGE 22, 26 [BVerwG 05.08.1965 - BVerwG I C 78.62] [30]; OVG Münster, Urteile vom 28.6.1982, KStZ 1983, 11, und vom 19.12.1984, NVwZ 1985, 773 [774]).Dabei ist der Senat - in Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung des OVG Münster (grundlegend Urteil vom 19.12.1984, NVwZ 1985, 773 [OVG Nordrhein-Westfalen 19.12.1984 - 2 A 631/84] ; zustimmend Erkes, KStZ 1986, 164 [166]; anders noch die frühere Rechtsprechung dieses Gerichts, u.a. Urteile vom 28.6.1982, KStZ 1983, 11, vom 31.1.1984, KStZ 1984, 136, und vom 31.10.1984, KStZ 1985, 57 = NVwZ 1985, 774;… ebenso Hinsen, KStZ 1983, 21 f, und Dahmen-Driehaus-Küffmann-Wiese, Kommentar zum Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, 3. Aufl., § 6 Rdnrn. 103 ff.) - zu der Auffassung gelangt, die das Erheben von Straßenreinigungsgebühren rechtfertigende Anliegereigenschaft könne nicht schon dann bejaht werden, wenn einer wirtschaftlichen und/oder verkehrlichen Nutzung des angrenzenden Grundstücks durch die Straße zwar derzeit noch Hindernisse entgegenstehen, diese aber ausräumbar sind; unerläßliche Voraussetzung ist vielmehr, daß die Realisierung dieser Nutzungsmöglichkeit rechtlich und tatsächlich bereits voll gesichert ist, also alle Hindernisse ausgeräumt sind.
In dem einen wie dem anderen Fall erweist sich jedenfalls, solange die Erlaubnis beziehungsweise Gestattung fehlt, die Herstellung einer Zuwegung über die Böschung als unzulässig, so daß in derartigen Fällen die Anliegereigenschaft im Verständnis der 1. Alternative des § 53 Abs. 3 Nr. 3 SStrG verneint werden muß (in dieselbe Richtung deutend BVerwG…, Urteil vom 20.8.1986, a.a.O., in dem das Erschlossensein im Sinne des § 133 Abs. 1 BBauG eines von der Straße durch einen 0, 30 m bis 0, 70 m breiten Grünstreifen getrennten Grundstückes unter Hinweis auf die Grenzen der straßenrechtlichen Widmung und das Fehlen eines rechtlich gesicherten Überfahrrechtes verneint wird, und Driehaus, a.a.O., Rdnr. 831, für das Ausbaubeitragsrecht; tendenziell anders dagegen BVerwG, Urteil vom 12.12.1986 - 8 C 9.86 -, noch nicht veröffentlicht, wo das Erschlossensein im Sinne des § 133 Abs. 1 BBauG in einem Fall bejaht wird, in dem zwischen der vorderen Grundstücksgrenze und dem Gehweg ein etwa 0, 80 m breiter, unbefestigter Geländestreifen verlief - die divergierenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts erklären sich aus der unterschiedlichen Auslegung des jeweiligen Landesstraßenrechts durch die Vorinstanzen Dahmen-Driehaus-Küffmann-Wiese, a.a.O., § 6 Rdnr. 103 - die dort angeführte Rechtsprechung des OVG Münster dürfte durch das Urteil vom 19.12.1984, a.a.O., überholt sein;… Walprecht-Sander, Straßenreinigungsgesetz Nordrhein-Westfalen, RZ 74, und § 4 Abs. 2 Satz 2 der Mustersatzung, abgedruckt bei Walprecht-Sander, a.a.O., S. 86).
- BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86
Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands grundsätzlich in Orientierung …
Auszug aus OVG Saarland, 30.04.1987 - 1 R 80/87
Diese Frage, die letztlich nur durch eine Ortsbesichtigung geklärt werden könnte, bedarf keiner Entscheidung (zum Vergleich: BVerwG…, Urteil vom 26.9.1983, a.a.O., und OVG Münster, Urteil vom 31.10.1984, KStZ 1985, 57 = NVwZ 1985, 774, für Fälle einer 1 m breiten, einen Höhenunterschied von 1, 50 m überwindenden Böschung beziehungsweise für einen 2, 50 m hohen Wall mit einem Neigungswinkel von 45 Grad: jeweils Erschlossensein verneint; BVerwG, Urteil vom 12.12.1986 - 8 C 9.86 -, noch nicht veröffentlicht, für den Fall eines 0, 80 m breiten, unbefestigten Geländestreifens: Erschlossensein bejaht; unentschieden BVerwG…, Urteil vom 20.8.1986, a.a.O., für einen zwischen 0, 30 m und 0, 70 m breiten, weitgehend ebenen Grünstreifen).In dem einen wie dem anderen Fall erweist sich jedenfalls, solange die Erlaubnis beziehungsweise Gestattung fehlt, die Herstellung einer Zuwegung über die Böschung als unzulässig, so daß in derartigen Fällen die Anliegereigenschaft im Verständnis der 1. Alternative des § 53 Abs. 3 Nr. 3 SStrG verneint werden muß (in dieselbe Richtung deutend BVerwG…, Urteil vom 20.8.1986, a.a.O., in dem das Erschlossensein im Sinne des § 133 Abs. 1 BBauG eines von der Straße durch einen 0, 30 m bis 0, 70 m breiten Grünstreifen getrennten Grundstückes unter Hinweis auf die Grenzen der straßenrechtlichen Widmung und das Fehlen eines rechtlich gesicherten Überfahrrechtes verneint wird, und Driehaus, a.a.O., Rdnr. 831, für das Ausbaubeitragsrecht; tendenziell anders dagegen BVerwG, Urteil vom 12.12.1986 - 8 C 9.86 -, noch nicht veröffentlicht, wo das Erschlossensein im Sinne des § 133 Abs. 1 BBauG in einem Fall bejaht wird, in dem zwischen der vorderen Grundstücksgrenze und dem Gehweg ein etwa 0, 80 m breiter, unbefestigter Geländestreifen verlief - die divergierenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts erklären sich aus der unterschiedlichen Auslegung des jeweiligen Landesstraßenrechts durch die Vorinstanzen Dahmen-Driehaus-Küffmann-Wiese, a.a.O., § 6 Rdnr. 103 - die dort angeführte Rechtsprechung des OVG Münster dürfte durch das Urteil vom 19.12.1984, a.a.O., überholt sein;… Walprecht-Sander, Straßenreinigungsgesetz Nordrhein-Westfalen, RZ 74, und § 4 Abs. 2 Satz 2 der Mustersatzung, abgedruckt bei Walprecht-Sander, a.a.O., S. 86).
- BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 55.82
Berücksichtigung des Allgemeininteresses bei Bemessung von …
Auszug aus OVG Saarland, 30.04.1987 - 1 R 80/87
Der sachliche Grund für die Veranlagung - ausschließlich - der Eigentümer (oder bestimmter dinglich Berechtigter) der an einer Straße anliegenden und der durch diese Straße erschlossenen Grundstücke zu Straßenreinigungsgebühren liegt in der Erwägung, daß dieser Personenkreis an der Reinigung der seine Grundstücke erschliessenden (gesamten) Straße ein besonderes Interesse hat, ihm mithin insoweit ein (besonderer) Vorteil verschafft wird (so BVerwG, Urteil vom 25.5.1984, BVerwGE 69, 242 [244] = KStZ 1984, 171 [172];… OVG des Saarlandes. Urteile vom 31.1.1986 - 2 R 391/85 -, a.a.O., und vom 21.3.1986 - 2 R 65/85 -, KStZ 1986, 233 = SKZ 1986, 262, jeweils mit weiteren Nachweisen).Der dabei durch die Verwendung des Begriffs "Gebühren" in § 53 Abs. 3 Nr. 3 SStrG in Bezug genommene gebührenrechtliche Leistungsbegriff (§ 4 Abs. 2 KAG) stimmt deshalb hier der Sache nach mit dem beitragsrechtlichen Vorteilsbegriff überein (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 25.5.1984, BVerwGE 69, 242 [246] = KStZ 1984, 171 [172]; in dieselbe Richtung weisend OVG des Saarlandes…, Urteil vom 16.9.1985 - 2 R 49/85 -, SKZ 1986, 113 Leitsätze Nr. 12, und Dahmen-Driehaus-Küffmann-Wiese, a.a.O., § 6 Rdnr. 98 m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.1984 - 2 A 1020/84
Erschließung; Grundstück; Straße; Lärmschutzwall; Erschließungsanlage
Auszug aus OVG Saarland, 30.04.1987 - 1 R 80/87
Dabei ist der Senat - in Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung des OVG Münster (grundlegend Urteil vom 19.12.1984, NVwZ 1985, 773 [OVG Nordrhein-Westfalen 19.12.1984 - 2 A 631/84] ; zustimmend Erkes, KStZ 1986, 164 [166]; anders noch die frühere Rechtsprechung dieses Gerichts, u.a. Urteile vom 28.6.1982, KStZ 1983, 11, vom 31.1.1984, KStZ 1984, 136, und vom 31.10.1984, KStZ 1985, 57 = NVwZ 1985, 774;… ebenso Hinsen, KStZ 1983, 21 f, und Dahmen-Driehaus-Küffmann-Wiese, Kommentar zum Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, 3. Aufl., § 6 Rdnrn. 103 ff.) - zu der Auffassung gelangt, die das Erheben von Straßenreinigungsgebühren rechtfertigende Anliegereigenschaft könne nicht schon dann bejaht werden, wenn einer wirtschaftlichen und/oder verkehrlichen Nutzung des angrenzenden Grundstücks durch die Straße zwar derzeit noch Hindernisse entgegenstehen, diese aber ausräumbar sind; unerläßliche Voraussetzung ist vielmehr, daß die Realisierung dieser Nutzungsmöglichkeit rechtlich und tatsächlich bereits voll gesichert ist, also alle Hindernisse ausgeräumt sind.Diese Frage, die letztlich nur durch eine Ortsbesichtigung geklärt werden könnte, bedarf keiner Entscheidung (zum Vergleich: BVerwG…, Urteil vom 26.9.1983, a.a.O., und OVG Münster, Urteil vom 31.10.1984, KStZ 1985, 57 = NVwZ 1985, 774, für Fälle einer 1 m breiten, einen Höhenunterschied von 1, 50 m überwindenden Böschung beziehungsweise für einen 2, 50 m hohen Wall mit einem Neigungswinkel von 45 Grad: jeweils Erschlossensein verneint; BVerwG, Urteil vom 12.12.1986 - 8 C 9.86 -, noch nicht veröffentlicht, für den Fall eines 0, 80 m breiten, unbefestigten Geländestreifens: Erschlossensein bejaht; unentschieden BVerwG…, Urteil vom 20.8.1986, a.a.O., für einen zwischen 0, 30 m und 0, 70 m breiten, weitgehend ebenen Grünstreifen).
- OVG Saarland, 05.02.1987 - 1 R 78/87
Auszug aus OVG Saarland, 30.04.1987 - 1 R 80/87
Diese Rechtsprechung hat sich der erkennende Senat bereits in seinen Urteilen vom 5.2.1987 - 1 R 78/87 - und - 1 R 79/87 - mit der Formulierung zu eigen gemacht, daß§ 53 Abs. 3 Nr. 3 SStrG "unter den anliegenden Grundstücken diejenigen versteht, die unmittelbar an eine Straße heranreichen und dadurch im Sinne des Straßenreinigungsgebührenrechts erschlossen sind, und als erschlossene Grundstücke diejenigen bezeichnet, die durch eine Straße, ohne an sie anzugrenzen, lediglich mittelbar - nämlich durch eine besondere öffentliche oder private Zuwegung - im Sinne des Straßenreinigungsgebührenrechts erschlossen sind".Daß unter diesen Umständen (…zu dem erstgenannten Aspekt OVG Münster, Urteile vom 31.10.1984, a.a.O., und vom 13.6.1985, KStZ 1986, 14 = NVwZ 1986, 587; zum zweiten Punkt Urteile des Senats vom 5.2.1987 - 1 R 78/87 - und - 1 R 79/87 -) die Hinterliegerklausel des § 8 Abs. 6 RS eine Veranlagung der Klägerin nicht gestattet, stellt der Beklagte nicht in Abrede.
- BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74
Aufrechnung gegenüber einer Eschließungsbeitragsforderung mit einem …
Auszug aus OVG Saarland, 30.04.1987 - 1 R 80/87
Trifft das - wie im konkreten Fall - zu, kann die Straßenreinigungsgebührenpflicht auch nicht dadurch begründet werden, daß man der Klägerin eine straßenrechtliche Erlaubnis oder privatrechtliche Gestattung der Zuwegung "aufdrängt" (sinngemäß wie hier für eine Baulast OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.6.1985, AS 19, 420 = KStZ 1986, 76; für eine privatrechtliche Vereinbarung BVerwG, Urteil vom 7.10.1977, BRS 37 Nr. 97 = NJW 1978, 438, und OVG Münster…, Urteil vom 27.9.1982, a.a.O.). - BVerwG, 15.12.1972 - IV C 112.68
Rechtsmittel
Auszug aus OVG Saarland, 30.04.1987 - 1 R 80/87
Voraussetzung dafür wäre nämlich, daß sich eine entsprechende Verbindung zur bestimmungsgemäßen (angemessenen) Nutzung der Parzellen Nr. 4287/4 und 4329/8 als notwendig erwiese (so BVerwG. Urteil vom 15.12.1972, DVBl. 1973, 496, …und vom 20.8.1986, a.a.O.; OVG des Saarlandes…, Urteil vom 31.1.1986 - 2 R 391/85 -, insoweit a.a.O. nicht veröffentlicht). - BVerwG, 15.03.1968 - IV C 232.65
Gemeingebrauch der Bundesfernstraßen - Möglichkeit einer Beschränkung des …
- OVG Saarland, 26.02.1987 - 1 R 82/87
Erschließung; Hinterliegergrundstück; Straße; Nutzung; Verwendung; Zuweg; Zufahrt
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.1985 - 2 A 787/85
- OVG Saarland, 21.03.1986 - 2 R 65/85
- BVerwG, 08.12.1986 - 8 B 74.86
Straßenreinigungsgebühr - Hinterliegergrundstücke - Anliegergrundstücke
- BVerwG, 05.08.1965 - I C 78.62
Pflicht der Anlieger zur Gehwegreinigung auch bei Wegen an Bahnanlagen …
- BVerwG, 19.03.1981 - 8 B 10.81
Straßengesetz - Straßenreinigungsgebühren - Frontmetermaßstab - Gleichheitssatz - …
- BVerwG, 30.11.1984 - 4 C 2.82
Erforderlichkeit einer Ausnahmegenehmigung für Außenwerbung an Brücken über …
- BVerwG, 10.05.1974 - VII C 46.72
Rechtsmittel
- BVerwG, 18.12.1984 - 1 C 19.81
Voraussetzung - Annahme - Asylrechtsmißbrauch - Ausweisungsgrund
- BVerwG, 01.07.1965 - III C 105.64
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.1979 - II A 1072/78
- OVG Saarland, 30.04.1987 - 1 R 106/87
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2013 - 3 L 500/11
Pflicht des Anliegers zum Winterdienst für Gehwege von Bundesfernstraßen
Dabei ist nicht erheblich, ob der Eigentümer die Erlaubnis beanspruchen kann (OVG des Saarlandes, Urt. v. 30.04.1987 - 1 R 80/87 -, AS Bd. 21 (1988), 184 ;… Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Auflage 2010, Rdnr. 1128). - VG Cottbus, 22.08.2013 - 6 K 758/12
Straßenreinigungsgebühren
Aus diesem Grund kann für die Rechtslage in Brandenburg nicht etwa der Auffassung des OVG Niedersachsen zum dortigen Landesrecht (vgl. etwa Beschluss vom 1.10.2008 - 9 LA 205/07 -, NVwZ-RR 2009, 129; Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 9 LA 373/05 -, NVwZ-RR 2008, 566; Beschluss vom 19. Februar 2007 - 9 L 632/96 -, zit. nach juris; Urteil vom 26. April 1995 - 9 L 855/93 -, zit. nach juris; Urteil vom 23. September 1987 - 14 A 162/85 -, dng 1988, 196) gefolgt werden, wonach es für die Zulässigkeit der Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr nicht zwingend darauf ankomme, ob eine Erschließung gegeben sei, ob also für ein Grundstück tatsächlich und rechtlich eine Zugangsmöglichkeit von und zu der Straße bestehe (dazu sogleich), sondern die für die Bejahung der Straßenreinigungsgebührenpflicht erforderliche objektive Beziehung des Grundstücks zur Straße auch dann gegeben sei, wenn eine mehr als nur völlig unerhebliche Straßenverschmutzung durch das Grundstück nicht ausgeschlossen sei, vielmehr diese konkret und nicht nur hypothetisch möglich sei - z.B. durch auf dem Grundstück befindliche Laub abwerfende Bäume und Sträucher (vgl. insoweit zutreffend zur dortigen Rechtslage OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 26. Mai 1989 - 9 A 255/87 -, zit. nach juris; Urteil vom 7. Januar 1982 - 2 A 17778/81 -, KStZ 1982, 169; Urteil vom 26. November 1980 - 2 A 1912/80 -, OVGE 34, 140; OVG Saarland, Urteil vom 30. April 1987 - 1 R 80/87 -, S. 15 des E.A.; Urteil vom 31.1.1986 - 2 R 391/85 -, KStZ 1986 S. 173; VG Köln, Urteil vom 21. November 2003 - 27 K 6917/01 -, zit. nach juris; vgl. noch unten die Ausführungen zur üblichen und sinnvollen Grundstücksnutzung). - OVG Saarland, 10.03.2004 - 1 W 6/04
Erschließung eines Hinterliegergrundstücks; schmaler städtischer Geländestreifen …
Deshalb spricht vieles für die Richtigkeit der Ansicht, eine aufgedrängte Baulast führe dann nicht zu einem Erschlossensein im Sinne des § 133 Abs. 1 BauGB, wenn das betreffende Hinterliegergrundstück entweder tatsächlich anderweitig über eine Zuwegung verfügt oder noch unbebaut ist so OVG Koblenz, Urteil vom 25.6.1985 - 6 A 54/84 -, AS 19, 420 = KStZ 1986, 76, und OVG Münster, Urteil vom 28.2.2002 - 3 A 4165/99 -, KStZ 2003, 91; vgl. ferner - zum Straßenreinigungsgebührenrecht - Urteil des Senats vom 30.4.1987 - 1 R 80/87 -, AS 21, 184 = SKZ 1988, 139. - OVG Saarland, 06.07.1993 - 2 W 20/93
Anspruch auf Errichtung einer Breitbandverteilanlage aufgrund des Abschlusses …
So ist in deren § 1 ausdrücklich von einer Gestattung die Rede, die im straßenrechtlichen Sprachgebrauch die Einräumung einer zivilrechtlichen Nutzungsbefugnis kennzeichnet (vgl. etwa das Urteil des OVG des Saarlandes vom 30.4.1987 - 1 R 80/87 -), während das Recht zur öffentlich-rechtlichen Sondernutzung durch eine Erlaubnis verliehen wird (§ 18 Abs. 1 Satz 1 SStrG).
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