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Rechtsprechung
   BSG, 17.02.1982 - 1 RA 1/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1056
BSG, 17.02.1982 - 1 RA 1/81 (https://dejure.org/1982,1056)
BSG, Entscheidung vom 17.02.1982 - 1 RA 1/81 (https://dejure.org/1982,1056)
BSG, Entscheidung vom 17. Februar 1982 - 1 RA 1/81 (https://dejure.org/1982,1056)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf vorzeitiges Altersruhegeld; Gewährung nur an Frauen; Verfassungsgebot der Gleichberechtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des gegenüber Männern vorgezogenen Rentenalters bei Frauen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 53, 107
  • MDR 1982, 697
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71

    Hinterbliebenenrente

    Auszug aus BSG, 17.02.1982 - 1 RA 1/81
    Schon diese gesetzlich angeordnete Rollenverteilung zwischen Mann und Frau in bezug auf eine Berufstätigkeit einerseits und auf die Führung des Haushalts andererseits, die in der Vergangenheit mit Sicherheit nicht eines engen Bezugs zur Realität entbehrt hatte, berechtigte den Gesetzgeber des AnVNG im Jahre 1957, von den bezeichneten gesellschaftlichen Ausnahmen auszugehen (zur Frage der langsamen Veränderung in der beruflichen Rollenaufteilung zwischen Mann und Frau im Lichte des Art. 3 GG vgl. im einzelnen BVerfGE 39, 169, 182 = SozR 2200 § 1266 Nr. 2).

    Nun mag sein, daß sich die berufliche Rollenteilung zwischen Mann und Frau seit 1957 geändert hat (vgl. BT-Drucks 7/650, 97; § 1356 idF des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts - 1. EheRG - vom 14. Juli 1976 - BGBl 1, 1421; vgl. auch BVerfGE 39, 169, 182).

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BSG, 17.02.1982 - 1 RA 1/81
    Noch bis zum Jahre 1976 sah das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in seinem § 1356 aF vor, daß die verheiratete Frau ihrer Pflicht zum ehelichen Unterhalt wesentlich durch Haushaltsführung nachkomme, wogegen die Ausübung einer eigenen Erwerbstätigkeit eine von der Zustimmung des Ehemannes abhängige Ausnahme sein sollte (BVerfGE 17, 1, 19; BGH NJW 1957, 537).

    Rechnet man hinzu, daß der Gesetzgeber bei der Gewährung von Vergünstigungen typisierende Regelungen treffen darf (BVerfGE 9, 20, 23; 11, 50, 60; 11, 245, 253; 17, 1, 23), so war er auch befugt, die Mitbegünstigung von Frauen in Kauf zu nehmen, die der geschilderten kräftezehrenden Doppelbelastung nicht unterlagen (zB unverheiratete Frauen ohne Familie uä).

  • BVerfG, 26.01.1977 - 1 BvL 17/73

    Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung von Männern und Frauen im …

    Auszug aus BSG, 17.02.1982 - 1 RA 1/81
    Es läßt sich daher nicht sagen, daß der Gesetzgeber durch Art. 3 Abs. 2 GG jetzt schon genötigt gewesen wäre, wegen eines Wandels der gesellschaftlichen Wirklichkeit das vorzeitige Frauen-Altersruhegeld von Grund auf, etwa im Sinne des Klägers neu zu regeln (zur Verfassungsmäßigkeit von sozialrechtlichen Regelungen, die auf die Bewältigung von in der Vergangenheit liegenden Verhältnissen und Problemen zielen, vgl. BVerfGE 43, 213, 230 = SozR 5050 § 22 Nr. 4).
  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67

    Filmeinfuhrverbote aus der DDR

    Auszug aus BSG, 17.02.1982 - 1 RA 1/81
    Unter diesen Umständen gebietet der Vorrang der Verfassung vor dem einfachen Gesetzesrecht, diejenige Auslegung vorzuziehen, die mit dem Grundgesetz übereinstimmt (BVerfGE 33, 52, 69; 51, 304, 323;… Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 4. Aufl, 329).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 17.02.1982 - 1 RA 1/81
    Rechnet man hinzu, daß der Gesetzgeber bei der Gewährung von Vergünstigungen typisierende Regelungen treffen darf (BVerfGE 9, 20, 23; 11, 50, 60; 11, 245, 253; 17, 1, 23), so war er auch befugt, die Mitbegünstigung von Frauen in Kauf zu nehmen, die der geschilderten kräftezehrenden Doppelbelastung nicht unterlagen (zB unverheiratete Frauen ohne Familie uä).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus BSG, 17.02.1982 - 1 RA 1/81
    Die Grenzen verfassungskomformer Auslegung sind jedoch überschritten, wenn sie sich über Wortlaut und Bedeutungszusammenhang einer gesetzlichen Vorschrift hinwegsetzt (BVerfGE 8, 28, 34).
  • BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59

    Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz

    Auszug aus BSG, 17.02.1982 - 1 RA 1/81
    Rechnet man hinzu, daß der Gesetzgeber bei der Gewährung von Vergünstigungen typisierende Regelungen treffen darf (BVerfGE 9, 20, 23; 11, 50, 60; 11, 245, 253; 17, 1, 23), so war er auch befugt, die Mitbegünstigung von Frauen in Kauf zu nehmen, die der geschilderten kräftezehrenden Doppelbelastung nicht unterlagen (zB unverheiratete Frauen ohne Familie uä).
  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

    Auszug aus BSG, 17.02.1982 - 1 RA 1/81
    Rechnet man hinzu, daß der Gesetzgeber bei der Gewährung von Vergünstigungen typisierende Regelungen treffen darf (BVerfGE 9, 20, 23; 11, 50, 60; 11, 245, 253; 17, 1, 23), so war er auch befugt, die Mitbegünstigung von Frauen in Kauf zu nehmen, die der geschilderten kräftezehrenden Doppelbelastung nicht unterlagen (zB unverheiratete Frauen ohne Familie uä).
  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvL 14/75

    Umfang der Prüfungsbefugnis durch den Vorsitzenden der Bundesprüfstelle

    Auszug aus BSG, 17.02.1982 - 1 RA 1/81
    Unter diesen Umständen gebietet der Vorrang der Verfassung vor dem einfachen Gesetzesrecht, diejenige Auslegung vorzuziehen, die mit dem Grundgesetz übereinstimmt (BVerfGE 33, 52, 69; 51, 304, 323;… Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 4. Aufl, 329).
  • BGH, 14.12.1956 - VI ZR 269/55

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Motorradfahrers auf einen bei Dunkelheit …

    Auszug aus BSG, 17.02.1982 - 1 RA 1/81
    Noch bis zum Jahre 1976 sah das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in seinem § 1356 aF vor, daß die verheiratete Frau ihrer Pflicht zum ehelichen Unterhalt wesentlich durch Haushaltsführung nachkomme, wogegen die Ausübung einer eigenen Erwerbstätigkeit eine von der Zustimmung des Ehemannes abhängige Ausnahme sein sollte (BVerfGE 17, 1, 19; BGH NJW 1957, 537).
  • BSG, 30.05.1978 - 1 RA 63/77

    Geschiedene Frau - Unterhaltsanspruch - Aufgabe der Erwerbstätigkeit - …

  • BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82

    Altersruhegeld

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn E ... 1. unmittelbar gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. Februar 1982 - 1 RA 1/81 -, 2. mittelbar gegen § 25 Abs. 3 AnVG (= § 1248 Abs. 3 RVO).
  • BGH, 18.07.2012 - IV ZR 62/11

    Zusatzversorgungssystem im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der in der …

    § 25 Abs. 3 AnVG sollte mithin dem nach Einschätzung des Gesetzgebers stärkeren Kräfteverbrauch Rechnung tragen, dem die Frauen unterlegen waren, die zumeist neben ihren häuslichen Verpflichtungen lange Jahre und noch im vorgerückten Alter einer Berufstätigkeit nachgegangen waren (vgl. BSGE 53, 107, 109; 46, 214, 216 m.w.N.).

    Die Regelung zielte im Ergebnis darauf ab, den begünstigten Frauen zu gestatten, sich einige Jahre früher als ein vergleichbarer männlicher Versicherter aus dem Erwerbsleben zurückzuziehen und in der Form der Altersrente die Früchte ihrer Lebensarbeit in Anspruch zu nehmen (vgl. BSGE 53, 107, 109).Dabei wollte der Gesetzgeber insbesondere auch dem Umstand Rechnung tragen, dass nach seiner Beobachtung in der betroffenen Altersgruppe vielfach die typischen Unterbrechungen der Erwerbsbiographie infolge von Schwangerschaften und Kindererziehungszeiten die Erfüllung einer Wartezeit von 35 Jahren und damit eine Inanspruchnahme des flexiblen Altersruhegeldes verhinderten (vgl. dazu BSG…, Urteil vom 21. April 1988 - 4/11a RA 12/87, juris Rn. 13).Der Gesetzgeber bezweckte nach allem einen sozialen Ausgleich.

  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 275/83

    Verfassungsmäßigkeit einer Tarifnorm - Vorgezogenes Altersruhegeld - …

    Die rechtliche Differenzierung zwischen Männern und Frauen für den Zeitpunkt des möglichen Bezuges von vorgezogenem Altersruhegeld in § 1248 RVO verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG (in Übereinstimmung mit dem Bundessozialgericht BSGE 53, 107, "108 = SozR 2200 § 1248 Nr. 34 …sowie Urteil vom 9- September 1982 - 11 RA 72/81 - SozR 2200 § 1248 Nr. 37).
  • BSG, 09.09.1982 - 11 RA 72/81

    Beschränkung des vorgezogenen Altersruhegeldes auf weibliche Versicherte

    Daß die Beschränkung des in § 25 Abs. 3 AVG idF durch das Rentenreformgesetz vom 16. Oktober 1972 geregelten vorgezogenen Altersruhegeldes auf weibliche Versicherte gegenwärtig nicht gegen Art. 3 Abs. 2 GG verstößt, hat bereits der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 17. Februar 1982 - 1 RA 1/81 - (MDR 1982, 697 ) entschieden.
  • LAG Thüringen, 04.10.1995 - 2 Sa 298/94

    Tarifvertrag: Abfindung - Ausschluss - Gleichbehandlungsgebot bei Ausscheiden

    Sie dient damit dem Gleichstellungsgedanken und der Durchsetzung des Diskriminierungsverbotes (BVerfG, Beschluss v. 28.1.87, AP Nr. 3 zu § 25 AVG = EzA Art. 3 GG Nr. 22 m. zust. Anm. Schlachter; BSGE 53, 107 , jeweils zu § 25 Abs. 3 AngVG; ebenso für § 1248 RVO bereits BAG, Urteil vom 6.2.1985, BAGE 48, 65, 71 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Süsswarenindustrie).
  • BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 39/95

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Gewährung des Spitzbetrags ergänzend zu …

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den unterschiedlichen Zugang zu Altersrenten als "typisierenden Ausgleich von Nachteilen ..., die ihrerseits auch auf biologische Unterschiede zurückgehen", gerechtfertigt (…BVerfGE 74, 163, 180 ff [BVerfG 28.01.1987 - 1 BvR 455/82] = SozR 2200 § 1248 Nr. 47; vgl auch: BSGE 53, 107, 109 = SozR 2200 § 1248 Nr. 34;… aA Jarass/Pieroth, Grundgesetz , 3. Aufl 1995, Art. 3 RdNr 64 mwN).
  • LAG Berlin, 26.07.1993 - 15 Sa 52/93

    Altersgrenze: Verfassungswidrigkeit des § 60 BAT-O in Bezug auf Frauen

    Denn die Regelung in § 25 Abs. 3 AVG zielte darauf ab, "den begünstigten Frauen zu gestatten, sich einige Jahre früher als ein vergleichbarer männlicher Versicherter aus dem Erwerbsleben zurückzuziehen und in Form der Altersrente die Früchte ihrer Lebensarbeit in Anspruch zu nehmen" (BSG vom 17.2.1982 in AP Nr. 1 zu § 25 AVG ).
  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 15/95

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Statthaftigkeit der Berufung ohne Zulassung - …

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den unterschiedlichen Zugang zu Altersrenten als "typisierenden Ausgleich von Nachteilen ..., die ihrerseits auch auf biologische Unterschiede zurückgehen", gerechtfertigt (…BVerfGE 74, 163, 180 ff [BVerfG 28.01.1987 - 1 BvR 455/82] = SozR 2200 § 1248 Nr. 47; vgl auch: BSGE 53, 107, 109 = SozR 2200 § 1248 Nr. 34;… aA Jarass/Pieroth, Grundgesetz , 3. Aufl 1995, Art. 3 RdNr 64 mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.11.2007 - L 12 RA 118/03
    Im Übrigen rechtfertigte sich die Bevorzugung von Frauen ohnehin nur wegen der - gesetzlich bei der Zurücklegung von Pflichtbeitragszeiten vermuteten - Doppelbelastung durch Haushalt und Erwerbstätigkeit ( BSG v. 17. Februar 1982 - 1 RA 1/81 - = SozR 2200 § 1248 Nr. 34).
  • BSG, 21.04.1988 - 11a RA 12/87
    Daß die Beschränkung des in 5 25 Abs. 3 AVG geregelten vorgezogenen Altersruhegeldes auf weibliche Versicherte nicht gegen Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 GG verstößt, hat erstmals der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) durch Urteil vom 17. Februar 1982 - 1 RA 1/81 (: BSGE 53, 107 : SozR 2200 % 12ü8 Nr. 3") entschieden; dem hat sich der 11. Senat im Urteil vom 9. September 1982 11 RA 72/81 (…SOZR aaO Nr. 37).
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