Rechtsprechung
| BSG, 18.02.1981 - 1 RA 113/79 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,6064) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auszubildender - Anspruch auf vermögenswirksame Leistung - Ausbildungsverhältnis
Verfahrensgang
- SG Bremen, 19.09.1979 - S 14 An 133/78
- BSG, 18.02.1981 - 1 RA 113/79
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BSG, 10.06.1980 - 11 RA 76/79
Arbeitsentgelt - Sozialversicherung - Haushaltsstrukturgesetz - Bruttobezüge
Auszug aus BSG, 18.02.1981 - 1 RA 113/79
Die einem Auszubildenden tariflich zustehende vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers gehört zu den Bruttobezügen aus dem Ausbildungsverhältnis iS AVG § 39 Abs. 3 S 4 (= RVO § 1262 Abs. 3 S 4) - Anschluß an BSG 10.06.1980 11 RA 76/79 = SozR 2200 § 1262 Nr. 13 -.
- BSG, 28.08.2018 - B 8 SO 31/16 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Grundsicherungsleistungen - Einbeziehung …
Ob sich für die Einbeziehung einer auf § 51 SGB I gestützten Aufrechnung andere Gesichtspunkte ergeben, die für eine analoge Einbeziehung nach § 86 SGG sprechen (vgl zu einer analogen Anwendung von § 96 SGG BSG Urteil vom 18.2.1981 - 1 RA 113/79 - Juris RdNr 24, insoweit in SozR 2200 § 1262 Nr. 19 nicht abgedruckt), kann offenbleiben. - BSG, 24.09.1986 - 10 RKg 9/85
Ermessen - VA mit Dauerwirkung - Vermögenswirksame Leistungen
Für letzteres genügt ein Anspruch auf die Gewährung der Leistung (BSG SozR 2200 § 1262 Nr. 19) jedenfalls dann, wenn der Anspruch auch erfüllt worden ist. - LSG Bayern, 29.11.2002 - L 14 KG 33/99 Auch unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte des Gesetzes wurden die "Bruttobezüge" nie als Nettobezüge verstanden, sondern vielmehr als Bruttoentgelt im sozialversicherungsrechtlichen (und nicht im steuerrechtlichen) Sinne (BSG vom 10.06.1980 - 11 RA 76/79 und vom 18.02.1981 - 1 RA 113/79 in SozR 2200 § 1262 Nrn.13 und 19 zu § 39 Abs. 3 Satz 4 AVG mit Hinweis auf BSG-Urteile zu § 1248 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b RVO: "Steuerliche Abzüge sind unzweifelhaft Teil der Bruttobezüge";… Vgl. ferner BSG vom 24.09.1986 - 10 RKg 6/85 in SozR 5870 § 2 Nr. 46 unter Bezug auf die Gesetzesmaterialien zum BKGG;… BSG vom 24.09.1986 - 10 RKG 9/85 in SozR 5870 § 2 Nr. 47 unter Bezug auf die Gesetzesmaterialien zu BKGG, RVO und AVG: nur die vom Ausbildungsbetrieb einem Auszubildenden geleistete Fahrgelderstattung für tatsächlich entstandene Fahrtkosten soll nicht zu den Bruttobezügen gehören;… BSG vom 22.11.1988 - 10 RKg 21/87 in SozR 5870 § 2 Nr. 59: Bruttobezüge sind solche im Sinne von § 14 Abs. 1 SGB IV hierzu soll auch das vom Ausbildungsbetrieb ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Fahrtkosten gezahlte Wegegeld gehören;… BSG vom 30.10.1991 - 10 RKg 10/90 in SozR 3-5870 § 2 Nr. 17: Zu den Bruttobezügen aus Sprachausbildung gehören auch Sachbezüge wie Wohnvorteile und Taschengeld aus au-pair-Tätigkeit, die Bruttobezüge im Sinne des Kindergeldrechts können weiter gefasst sein als das sozialversicherungspflichtige Entgelt;… BSG vom 28.05.1997 - 14/10 RKg 27/95 in SozR 3-5870 § 2 Nr. 38: Maßgebend bei Ausbildungsvergütungen ist das Bruttoeinkommen ohne Rücksicht auf individuell anfallende Ausbildungskosten).
dejure.org
Übersicht BSG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.