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Rechtsprechung
   BSG, 22.07.1987 - 1 RA 13/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6704
BSG, 22.07.1987 - 1 RA 13/86 (https://dejure.org/1987,6704)
BSG, Entscheidung vom 22.07.1987 - 1 RA 13/86 (https://dejure.org/1987,6704)
BSG, Entscheidung vom 22. Juli 1987 - 1 RA 13/86 (https://dejure.org/1987,6704)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Rehabilitation - berufsfördernde Leistung - ergänzende Leistung - sonstige Leistung - Zuständigkeit - Kfz-Hilfe - Wohnungshilfe - Hilfe zum Ausbau einer Garage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 12.09.1991 - 5 C 52.88

    Erstattungsanspruch bei vorläufiger Leistung - Zuständigkeitsabgrenzung - …

    Leistungen zur nachgehenden Hilfe im Arbeitsleben an bereits eingegliederte Behinderte (hier: zur Beschaffung eines Ersatzkraftfahrzeugs) fallen in einen Bereich, in dem sich die Zuständigkeiten der Hauptfürsorgestellen für die nachgehende Hilfe im Arbeitsleben mit denen der Rehabilitationsträger für Leistungen zur Rehabilitation überschneiden und in dem die Leistungspflicht des Rehabilitationsträgers der Verpflichtung der Hauptfürsorgestelle vorgeht (wie BSG, Urteil vom 22. Juli 1987 - 1 RA 13/86 - ).

    In den Bereich, in dem sich die Zuständigkeiten der Rehabilitationsträger mit denen der Hauptfürsorgestellen überschneiden und in dem nach dem Grundsatz der Einheit des Rehabilitationsträgers die Leistungspflicht des Trägers der Verpflichtung der Hauptfürsorgestelle vorgeht (…vgl. BT-Drucks. 7/1237, S. 62 zu § 20, sowie BSG, Urteil vom 22. Juli 1987 - 1 RA 13/86 - ) fallen auch die hier strittigen Leistungen für die Ersatzbeschaffung eines Kraftfahrzeugs, das der Schwerbehinderte wegen seiner Behinderung zum Erreichen seines Arbeitsplatzes benötigt.

    Hierzu hat das Bundessozialgericht zwischenzeitlich in seinem Urteil vom 22. Juli 1987 - 1 RA 13/86 - (USK 87131 S. 611) klargestellt, daß seinem früheren Urteil nicht die Aussage entnommen werden könne, nachgehende Hilfen fielen ausschließlich in die Zuständigkeit der Hauptfürsorgestellen; es hat zudem in dieser späteren Entscheidung ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Gesetzgeber im Bereich der nachgehenden Hilfen hinsichtlich der Zuständigkeiten und der Leistungsmöglichkeiten der Rentenversicherungsträger und der Hauptfürsorgestellen Überschneidungen bewußt in Kauf genommen habe, die bisher weder von ihm noch von dem Verordnungsgeber aufgrund der in § 9 Abs. 2 RehaAnglG vorgesehenen Ermächtigung beseitigt worden seien (…a.a.O. S. 609).

  • BSG, 06.05.2003 - B 2 U 22/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - berufliche Rehabilitation - Anspruch auf erneute …

    Der Anspruch auf Wohnungshilfe nach § 41 SGB VII enthält weder einen im Einzelnen gekennzeichneten Leistungsrahmen noch eine zeitliche oder zahlenmäßige Begrenzung, nach der eine erneute Leistungsgewährung der hier streitigen Art auszuschließen wäre (vgl BSG Urteil vom 22. Juli 1987 - 1 RA 13/86 = USK 87131 zu §§ 13, 14a des Angestelltenversicherungsgesetzes; s auch Nr. 4.3 Satz 1 der Wohnungshilfe-Richtlinien).
  • BVerwG, 12.09.1991 - 5 C 8.88

    Nachrang der nachgehenden Hilfe im Arbeitsleben gegenüber …

    Leistungen zur nachgehenden Hilfe im Arbeitsleben an bereits eingegliederte Behinderte (hier: zur Beschaffung eines Ersatzkraftfahrzeugs) fallen in einen Bereich, in dem sich die Zuständigkeiten der Hauptfürsorgestellen für die nachgehende Hilfe im Arbeitsleben mit denen der Rehabilitationsträger für Leistungen zur Rehabilitation überschneiden und in dem die Leistungspflicht des Rehabilitationsträgers der Verpflichtung der Hauptfürsorgestelle vorgeht (wie BSG, Urteil vom 22. Juli 1987 - 1 RA 13/86 - (USK 87131)).

    In den Bereich, in dem sich die Zuständigkeiten der Rehabilitationsträger mit denen der Hauptfürsorgestellen überschneiden und in dem nach dem Grundsatz der Einheit des Rehabilitationsträgers die Leistungspflicht des Trägers der Verpflichtung der Hauptfürsorgestelle vorgeht (…vgl. BT-Drucks. 7/1237, S. 62 zu § 20 sowie BSG, Urteil vom 22. Juli 1987 - 1 RA 13/86 - ), fallen auch die hier strittigen Leistungen für die Ersatzbeschaffung eines Kraftfahrzeugs, das der Schwerbehinderte wegen seiner Behinderung zum Erreichen seines Arbeitsplatzes benötigt.

    Hierzu hat das Bundessozialgericht zwischenzeitlich in seinem Urteil vom 22. Juli 1987 - 1 RA 13/86 - (USK 87131 S. 611) klargestellt, daß seinem früheren Urteil nicht die Aussage entnommen werden könne, nachgehende Hilfen fielen ausschließlich in die Zuständigkeit der Hauptfürsorgestellen; es hat zudem in dieser späteren Entscheidung ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Gesetzgeber im Bereich der nachgehenden Hilfen hinsichtlich der Zuständigkeiten und der Leistungsmöglichkeiten der Rentenversicherungsträger und der Hauptfürsorgestellen Überschneidungen bewußt in Kauf genommen habe, die bisher weder von ihm noch von dem Verordnungsgeber aufgrund der in § 9 Abs. 2 RehaAnglG vorgesehenen Ermächtigung beseitigt worden seien (…a.a.O. S. 609).

  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - L 10 U 4249/00

    Gesetzliche Unfallversicherung - Anspruch auf erneute Wohnungshilfe

    Dass er schon einmal Wohnungshilfe erhalten hat, schadet nicht; insbesondere beschränkt das Gesetz die Wohnungshilfe nicht auf eine einmalige Leistung (vgl. auch BSG, Urt. v. 22. Juli 1987, - 1 RA 13/86 - enger: Römer, in Hauck/Noftz, SGB VII, § 41 Rn. 32).

    Denn für die wiederholte Gewährung von Leistungen zur Rehabilitation gelten wiederum die auch für die erste Hilfeleistung maßgeblichen Voraussetzungen, weil das Rehabilitationsziel einer möglichst dauerhaften Eingliederung nicht bereits mit einer erstmaligen Rehabilitationsleistung abgeschlossen ist, diese vielmehr bei einer erneuten Gefährdungslage infolge zwischenzeitlich veränderter Umstände auch mehrfach gewährt werden kann bzw. gewährt werden muss (vgl. dazu auch BSG, Urt. v. 22. Juli 1987, aaO; BSGE 45, 183; 48, 88).

  • BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 24.89

    Tatbestandswirkung ablehnender Sozialverwaltungsakte - Ermessen des …

    Leistungen zur nachgehenden Hilfe im Arbeitsleben an bereits eingegliederte Behinderte (hier: zur Beschaffung eines Ersatzrollstuhls) fallen in einen Bereich, in dem sich die Zuständigkeiten der Hauptfürsorgestellen für die nachgehende Hilfe im Arbeitsleben mit denen der Rehabilitationsträger für Leistungen zur Rehabilitation überschneiden und in dem die Leistungspflicht des Rehabilitationsträgers der Verpflichtung der Hauptfürsorgestelle vorgeht (wie BSG, Urteil vom 22. Juli 1987 - 1 RA 13/86 - ).

    In den Bereich, in dem sich die Zuständigkeiten der Rehabilitationsträger mit denen der Hauptfürsorgestellen überschneiden und in dem nach dem Grundsatz der Einheit des Rehabilitationsträgers die Leistungspflicht des Trägers der Verpflichtung der Hauptfürsorgestelle vorgeht (…vgl. BT-Drucks. 7/1237, S. 62 zu § 20, sowie BSG, Urteil vom 22. Juli 1987 - 1 RA 13/86 - ), fallen auch die hier strittigen Leistungen für die Ersatzbeschaffung eines Rollstuhls, den der Schwerbehinderte wegen seiner Behinderung am Arbeitsplatz benötigt.

  • BVerwG, 12.09.1991 - 5 C 42.87

    Nachrang der nachgehenden Hilfe im Arbeitsleben gegenüber ergänzender …

    Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation (hier: für den behinderungsgerechten Umbau eines Badezimmers) fallen in einen Bereich, in dem sich die Zuständigkeiten der Hauptfürsorgestellen für die nachgehende Hilfe im Arbeitsleben mit denen der Rehabilitationsträger für Leistungen zur Rehabilitation überschneiden und in dem die Leistungspflicht des Rehabilitationsträgers der Verpflichtung der Hauptfürsorgestelle vorgeht (wie BSG, Urteil vom 22. Juli 1987 - 1 RA 13/86 - ).

    Diese vielfältigen und vom Gesetzgeber nicht einmal in einem beispielhaften Katalog fixierten Leistungen sollen die eigentlichen Rehabilitationsmaßnahmen umfassend ergänzen und absichern, damit sich der Behinderte am Arbeitsplatz und im Alltag - im Wettbewerb mit Nichtbehinderten - behaupten kann (vgl. BSG, Urteil vom 22. Juli 1987 - 1 RA 13/86 - unter Hinweis auf die Begründung des Regierungsentwurfs eines RehaAnglG, BT-Drucks. 7/1237, S. 62 zu § 20; vgl. ferner auch § 28 Abs. 2 Satz 2 SchwbG).

  • SG Aachen, 11.02.2004 - S 11 RJ 66/03

    Rentenversicherung

    Denn die allgemeine Wohnfürsorge ist dem Grundsatze nach nicht Aufgabe des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung (Bundessozialgericht, Urteil vom 22.07.1987 - 1 RA 13/86 - USK 87131;… vgl. auch Verwaltungsgericht Köln, aaO).
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