Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Unfallversicherung -
| Drittes Kapitel - Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls (§§ 26 - 103) |
| Erster Abschnitt - Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen (§§ 26 - 55a) |
| Vierter Unterabschnitt - Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen (§§ 39 - 43) |
(1) Wohnungshilfe wird erbracht, wenn infolge Art oder Schwere des Gesundheitsschadens nicht nur vorübergehend die behindertengerechte Anpassung vorhandenen oder die Bereitstellung behindertengerechten Wohnraums erforderlich ist.
(2) Wohnungshilfe wird ferner erbracht, wenn sie zur Sicherung der beruflichen Eingliederung erforderlich ist.
(3) Die Wohnungshilfe umfaßt auch Umzugskosten sowie Kosten für die Bereitstellung von Wohnraum für eine Pflegekraft.
(4) Das Nähere regeln die Verbände der Unfallversicherungsträger durch gemeinsame Richtlinien.
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Rechtsprechung zu § 41 SGB VII
46 Entscheidungen zu § 41 SGB VII in unserer Datenbank:
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2018 - L 5 U 44/14
Gesetzliche Unfallversicherung - ergänzende Leistung gem § 26 Abs 2 Nr 4 SGB 7 - ...
- SG Berlin, 12.03.2012 - S 25 U 521/11
Gesetzliche Unfallversicherung - Teilhaberecht - ergänzende Leistungen - ...
- LSG Sachsen, 17.09.2020 - L 2 U 98/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2023 - L 6 U 78/21
Wohnungshilfe-Richtlinien; Heizung; Heizungsanlage; Wohnungshilfe
- VG München, 06.07.2022 - M 18 E 22.2359
Hilfe für junge Volljährige, Einstellung von Jugendhilfeleistungen mit ...
- SG München, 25.02.2014 - S 1 U 5014/13
Keine Kostenübernahme für ein Notstromaggregat im Rahmen der Wohnungshilfe zur ...
- LSG Thüringen, 30.01.2018 - L 1 U 1245/17
Anspruch des unfallgeschädigten Versicherten auf Gewährung von Wohnungshilfe ...
- BSG, 06.05.2003 - B 2 U 22/02 R
Gesetzliche Unfallversicherung - berufliche Rehabilitation - Anspruch auf erneute ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - L 10 U 4249/00
Gesetzliche Unfallversicherung - Anspruch auf erneute Wohnungshilfe
- LSG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - L 10 U 4249/00
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2010 - L 3 U 299/08
Wohnungshilfe; wertsteigerungsbedingter Eigenanteil des Versicherten; Ermessen; ...
Querverweise
Auf § 41 SGB VII verweisen folgende Vorschriften:
- Viertes Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)
- Träger der Sozialversicherung
- Aufsicht
- § 87 (Umfang der Aufsicht)