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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2010 - L 3 U 299/08   

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https://dejure.org/2010,13579
LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2010 - L 3 U 299/08 (https://dejure.org/2010,13579)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.03.2010 - L 3 U 299/08 (https://dejure.org/2010,13579)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. März 2010 - L 3 U 299/08 (https://dejure.org/2010,13579)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 41 Abs 1 SGB 7, § 50 SGB 10
    (Gesetzliche Unfallversicherung - ergänzende Leistung - Wohnungshilfe - wertsteigerungsbedingter Eigenanteil des Versicherten - Ermessen - Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - ergänzende Leistung - Wohnungshilfe - wertsteigerungsbedingter Eigenanteil des Versicherten - Ermessen - Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung eines Eigenanteils bei der Entscheidung über die Höhe der Wohnungshilfe im Falle einer durch die behinderungsbedingten Umbauten eingetretenen Wertsteigerung des Eigentums des Versicherten; Gewährung von Wohnungshilfe als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung; ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wohnungshilfe - Erhebung eines Eigenanteils des Versicherten unzulässig - Wertsteigerung eines Wohnhauses durch behindertengerechten Umbau - Eigenbeteiligung systemfremd

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 06.05.2003 - B 2 U 22/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - berufliche Rehabilitation - Anspruch auf erneute

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2010 - L 3 U 299/08
    Hierzu beziehe sie sich auf die Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 06. Mai 2003 - B 2 U 22/02 R -.

    Erst wenn die Prüfung ergeben hat, dass der Anspruch dem Grunde nach gegeben ist, steht dem Unfallversicherungsträger im Hinblick auf die im Einzelfall auszuführenden Maßnahmen ein Auswahlermessen zu (vgl. Urteil des BSG vom 06. Mai 2003 - B 2 U 22/02 R - in SozR 4-2700 § 41 Nr. 1 m. w. N.).

    Bei der Auslegung und Anwendung der Regelungen des § 41 SGB VII binden die Richtlinien allein die Verwaltung, grundsätzlich - abgesehen von dem hier nicht relevanten Fall der Selbstbindung - aber nicht die Gerichte (vgl. BVerfGE 78, 214, 227; Urteil des BSG vom 06. Mai 2003 - B 2 U 22/02 R - a. a. O.; Urteil des LSG für das Saarland vom 24. Februar 2005 - L 4 KN 11/03 U -, zitiert nach Juris).

    Zwar stand der Beklagten im Hinblick auf die im Einzelfall auszuführenden Maßnahmen ein Auswahlermessen zu (vgl. Urteil des BSG vom 06. Mai 2003 - B 2 U 22/02 R - a. a. O.), was nicht zu trennen ist von einem Ermessen hinsichtlich der Höhe der gewährten Wohnungshilfe.

    Grundsätzlich liegt der Ausgleich des der Klägerin durch den Arbeitsunfall vom 18. September 2001 eingetretenen Schadens im Zuständigkeitsbereich der Beklagten (vgl. das Urteil des BSG vom 06. Mai 2003 - B 2 U 22/02 R - a. a. O.).

    Entgegen der Ansicht der Beklagten hat das BSG in seinem Urteil von 06. Mai 2003 - B 2 U 22/02 R - nicht entschieden, dass im Falle einer durch die behinderungsbedingten Umbauten eingetretenen Wertsteigerung des Eigentums eines Versicherten bei der Entscheidung über die Höhe der Wohnungshilfe vom Unfallversicherungsträger ein Eigenanteil des Versicherten zu berücksichtigen ist.

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2010 - L 3 U 299/08
    Bei der Auslegung und Anwendung der Regelungen des § 41 SGB VII binden die Richtlinien allein die Verwaltung, grundsätzlich - abgesehen von dem hier nicht relevanten Fall der Selbstbindung - aber nicht die Gerichte (vgl. BVerfGE 78, 214, 227; Urteil des BSG vom 06. Mai 2003 - B 2 U 22/02 R - a. a. O.; Urteil des LSG für das Saarland vom 24. Februar 2005 - L 4 KN 11/03 U -, zitiert nach Juris).
  • BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 4/92

    Rückforderung - Kindergeld - Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2010 - L 3 U 299/08
    Damit ist die Wohnungshilfe entgegen der Ansicht der Beklagten nicht erst mit dem Bescheid vom 28. Dezember 2004 gewährt worden, sondern sowohl dem Grunde nach als auch nach Art, Umfang und Höhe entweder ohne Verwaltungsakt zuvor bereits allein durch tatsächliches Handeln der Verwaltung (i. e. Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen) oder durch einen spätestens in der Gesamtzahlung und -abrechnung zu sehenden konkludenten Verwaltungsakt gemäß §§ 31 Satz 1, 33 Abs. 2 SGB X in Höhe von 103.717,69 Euro gewährt worden (vgl. zur Zahlung von Krankengeld: BSG in SozR 2200 § 182 Nr. 103; zur Zahlung von Kindergeld: BSG in SozR 3-1300 § 50 Nr. 13).
  • LSG Bayern, 25.11.1998 - L 2 U 232/98

    Unfallversicherung - Betriebskosten - Hilfsmittel - kein Ermessen des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2010 - L 3 U 299/08
    Durch die Bezeichnung der zu schaffenden Regelungen als "Richtlinien" und durch die Benennung der Verbände der Unfallversicherungsträger als Erlassberechtigte macht das Gesetz deutlich, dass § 41 Abs. 4 SGB VII keine Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen, sondern lediglich von Verwaltungsvorschriften darstellt (vgl. Bayerisches Landessozialgericht , Urteil vom 25. November 1998 - L 2 U 232/98 = HVBG-Info 1999, 1670 zu den ab dem 01. Januar 1981 geltenden Richtlinien; allgemein zu Verwaltungsvorschriften Hommel in Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl., § 54 Randnr. 109 m. w. N.).
  • LSG Saarland, 24.02.2005 - L 4 KN 11/03

    Rente für Bergleute wegen verminderter Berufsfähigkeit im Bergbau, Zumutbarkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2010 - L 3 U 299/08
    Bei der Auslegung und Anwendung der Regelungen des § 41 SGB VII binden die Richtlinien allein die Verwaltung, grundsätzlich - abgesehen von dem hier nicht relevanten Fall der Selbstbindung - aber nicht die Gerichte (vgl. BVerfGE 78, 214, 227; Urteil des BSG vom 06. Mai 2003 - B 2 U 22/02 R - a. a. O.; Urteil des LSG für das Saarland vom 24. Februar 2005 - L 4 KN 11/03 U -, zitiert nach Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2014 - L 3 U 156/13
    Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet die Beklagte dazu, lediglich die behinderungsbedingt unbedingt erforderlichen Maßnahmen auf einfachem und zweckmäßigem Niveau durchzuführen bzw. zu finanzieren (Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. März 2010 - L 3 U 299/08 -, zitiert nach juris Rn. 44).
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