Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Unfallversicherung -
| Drittes Kapitel - Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls (§§ 26 - 103) |
| Erster Abschnitt - Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen (§§ 26 - 55a) |
| Vierter Unterabschnitt - Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen (§§ 39 - 43) |
(1) 1Die im Zusammenhang mit der Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlichen Reisekosten werden nach § 73 des Neunten Buches übernommen. 2Im Übrigen werden Reisekosten zur Ausführung der Heilbehandlung nach den Absätzen 2 bis 5 übernommen.
(2) Zu den Reisekosten gehören
| 1. | Fahr- und Transportkosten, | |
| 2. | Verpflegungs- und Übernachtungskosten, | |
| 3. | Kosten des Gepäcktransports, | |
| 4. | Wegstreckenentschädigung |
für die Versicherten und für eine wegen des Gesundheitsschadens erforderliche Begleitperson.
(3) Reisekosten werden im Regelfall für zwei Familienheimfahrten im Monat oder anstelle von Familienheimfahrten für zwei Fahrten eines Angehörigen zum Aufenthaltsort des Versicherten übernommen.
(4) Entgangener Arbeitsverdienst einer Begleitperson wird ersetzt, wenn der Ersatz in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Pflegekraft entstehenden Kosten steht.
(5) Das Nähere regeln die Verbände der Unfallversicherungsträger durch gemeinsame Richtlinien.
Fassung aufgrund des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 12.06.2020
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2020 | Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze | 12.06.2020 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 43 SGB VII
75 Entscheidungen zu § 43 SGB VII in unserer Datenbank:
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - L 3 U 234/18
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung); Fahrtkostenerstattung
- OLG Schleswig, 08.09.2026 - 7 U 89/23
Zur Verjährung des Erstattungsanspruchs eines Trägers der gesetzlichen ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2018 - L 3 U 84/16
Erstattung von Parkkosten während der Durchführung einer Heilbehandlung; Keine ...
- LSG Baden-Württemberg, 14.03.2023 - L 9 U 1956/21
Gesetzliche Unfallversicherung - Übernahme von Beförderungskosten - ...
- LSG Bayern, 11.12.2025 - L 17 U 149/23
Arbeitsunfall, Unfallfolgenfeststellung, Kausalitätsprüfung, ...
- SG Hildesheim, 24.07.2012 - S 11 U 129/11
Erstattung von aufgewendeten Kosten für das Parken eines Autos im Zusammenhang ...
- LSG Baden-Württemberg, 16.05.2024 - L 10 U 1252/23
Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückverweisung - ...
- LSG Baden-Württemberg, 21.03.2019 - L 6 U 4156/18
Verdienstausfall auf Grund einer Maßnahme der Heilbehandlung - ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2021 - 6 A 3.20
Normenkontrolle einer Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege
- LSG Hessen, 17.05.2023 - L 4 SO 205/20
Anspruch auf Kostenerstattung für erbrachte Leistungen zur Teilhabe am ...
Querverweise
Auf § 43 SGB VII verweisen folgende Vorschriften:
- Viertes Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)
- Träger der Sozialversicherung
- Aufsicht
- § 87 (Umfang der Aufsicht)