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| BSG, 09.02.1956 - 1 RA 57/55 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1957, 119
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Bayern, 04.12.2014 - L 15 SF 53/13
Keine telefonische Darlegung des Wiedereinsetzungsgrunds
Denn dem Formerfordernis einer Abgabe zu Protokoll der Geschäftsstelle wird eine telefonische Erklärung nicht gerecht (ständige höchstrichterliche Rspr., vgl. z.B. Bundessozialgericht, Urteil vom 09.02.1956, Az.: 1 RA 57/55; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.11.1963, Az.: IV C 76.63, und Beschluss vom 18.03.1991, Az.: 1 DB 1/91; Bundesfinanzhof, Urteile vom 10.07.1964, Az.: III 120/61 U, und vom 02.06.2004, Az.: II R 7/02; Bundesgerichtshof - BGH -, 1. Strafsenat, Beschluss vom 26.03.1981, Az.: 1 StR 206/80, und BGH, 5. Zivilsenat, Beschluss vom 12.03.2009, Az.: V ZB 71/08). - BSG, 31.01.1962 - 10 RV 311/60 Während im Zivilprozeß und im Verfahren vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten schriftliche Auskünfte von Zeugen nur nach Maßgaben des ZPO § 377 Abs. 3 und 4 eingeholt werden dürfen (ZPO § 272b Abs. 2 Nr. 4; VwGO § 87 S 3), ist im sozialgerichtlichen Verfahren die Einholung schriftlicher Auskünfte von Zeugen allgemein zulässig (vergleiche BSG 1956-02-09 1 RA 57/55 = BSGE 2, 197, 200), es ist also weder erforderlich, daß es sich um Auskünfte handelt, die der Zeuge voraussichtlich an Hand seiner Bücher oder anderer Aufzeichnungen zu geben hat (ZPO § 377 Abs. 3), noch bedarf es in anderen Fällen (ZPO § 377 Abs. 4) des Einverständnisses der Parteien.
- BSG, 14.03.1956 - 9 RV 544/55 Die Revision ist auch begründet (@ 162 Abs" 2 SGG}, da der wesentliche Mangel das Urteil des LSGer. maßgeblich beeinflußt hat, und die Möglichkeit besteht, daß das LSGer° nach Anhörung des benannten Arztes anders entschieden hätte (Urteil des BSC-"er° vom 9.201956 -1 RA 57/55)".
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