Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BSG, 09.02.1956 - 1 RA 57/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,3959
BSG, 09.02.1956 - 1 RA 57/55 (https://dejure.org/1956,3959)
BSG, Entscheidung vom 09.02.1956 - 1 RA 57/55 (https://dejure.org/1956,3959)
BSG, Entscheidung vom 09. Februar 1956 - 1 RA 57/55 (https://dejure.org/1956,3959)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,3959) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 119
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Bayern, 04.12.2014 - L 15 SF 53/13

    Keine telefonische Darlegung des Wiedereinsetzungsgrunds

    Denn dem Formerfordernis einer Abgabe zu Protokoll der Geschäftsstelle wird eine telefonische Erklärung nicht gerecht (ständige höchstrichterliche Rspr., vgl. z.B. Bundessozialgericht, Urteil vom 09.02.1956, Az.: 1 RA 57/55; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.11.1963, Az.: IV C 76.63, und Beschluss vom 18.03.1991, Az.: 1 DB 1/91; Bundesfinanzhof, Urteile vom 10.07.1964, Az.: III 120/61 U, und vom 02.06.2004, Az.: II R 7/02; Bundesgerichtshof - BGH -, 1. Strafsenat, Beschluss vom 26.03.1981, Az.: 1 StR 206/80, und BGH, 5. Zivilsenat, Beschluss vom 12.03.2009, Az.: V ZB 71/08).
  • BSG, 31.01.1962 - 10 RV 311/60
    Während im Zivilprozeß und im Verfahren vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten schriftliche Auskünfte von Zeugen nur nach Maßgaben des ZPO § 377 Abs. 3 und 4 eingeholt werden dürfen (ZPO § 272b Abs. 2 Nr. 4; VwGO § 87 S 3), ist im sozialgerichtlichen Verfahren die Einholung schriftlicher Auskünfte von Zeugen allgemein zulässig (vergleiche BSG 1956-02-09 1 RA 57/55 = BSGE 2, 197, 200), es ist also weder erforderlich, daß es sich um Auskünfte handelt, die der Zeuge voraussichtlich an Hand seiner Bücher oder anderer Aufzeichnungen zu geben hat (ZPO § 377 Abs. 3), noch bedarf es in anderen Fällen (ZPO § 377 Abs. 4) des Einverständnisses der Parteien.
  • BSG, 14.03.1956 - 9 RV 544/55
    Die Revision ist auch begründet (@ 162 Abs" 2 SGG}, da der wesentliche Mangel das Urteil des LSGer. maßgeblich beeinflußt hat, und die Möglichkeit besteht, daß das LSGer° nach Anhörung des benannten Arztes anders entschieden hätte (Urteil des BSC-"er° vom 9.201956 -1 RA 57/55)".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BSG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht