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Rechtsprechung
   BSG, 19.04.1990 - 1 RA 91/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2000
BSG, 19.04.1990 - 1 RA 91/88 (https://dejure.org/1990,2000)
BSG, Entscheidung vom 19.04.1990 - 1 RA 91/88 (https://dejure.org/1990,2000)
BSG, Entscheidung vom 19. April 1990 - 1 RA 91/88 (https://dejure.org/1990,2000)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Frühere deutsche Ostgebiete - Erzwungene Beschäftigung - Sachbezugszeit

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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.10.1966 - 11 RA 212/65

    Deutsche Ostgebiete - Erzwungene unentgeltliche Tätigkeit - Gleichbehandlung mit …

    Auszug aus BSG, 19.04.1990 - 1 RA 91/88
    Da sie aber zur Verrichtung dieser Tätigkeiten gezwungen worden sei, sei sie nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25. Oktober 1966 (BSGE 25, 217 = SozR Nr. 8 zu § 16 FRG ) so zu stellen, als sei ihr "das sonst übliche Entgelt" gewährt worden.

    Da gemäß dem Urteil des BSG vom 25. Oktober 1966 (aaO.) der Mangel der Barentlohnung für eine Beschäftigung im Rahmen des § 16 FRG geheilt worden sei, sei die Klägerin so gestellt, als habe sie Barentlohnung erhalten.

    Das ergebe sich daraus, daß nach den im Urteil des BSG vom 25. Oktober 1966 (aaO.) entwickelten Grundsätzen die Klägerin so zu stellen sei, als sei ihr das "sonst übliche 'Entgelt" gewährt worden, und das übliche Entgelt für die von ihr im streitigen Zeitraum ausgeübten Tätigkeiten in der Landwirtschaft, 'als Hausgehilfin und kurzfristig in einer Wäscherei sich aus Barlohn so und Sachbezügen wesentlichen Umfanges zusammengesetzt ha.

    Sei entsprechend dem Urteil des BSG vom 25. Oktober 1966 (aaO.) eine von der Besatzungsmacht erzwungene unentgeltliche Beschäftigung nach dem 8. Mai 1945 in den ehemaligen deutschen Ostgebieten im Rahmen des § 16 FRG so zu behandeln, als sei das sonst übliche Entgelt gewährt worden, so könne zwar die so fingierte entgeltliche Beschäftigung bei großzügiger Auslegung als "versicherungspflichtige Beschäftigung mit Barbezügen" i.S. des Art. 2 § 55 Abs. 2 ArVNG betrachtet werden.

    Dem stehe der im Urteil des BSG vom 25. Oktober 1966 (aaO.) zum Ausdruck kommende Wiedergutmachungsgedanke nicht entgegen.

    Diese resultieren aus dem Urteil des BSG vom 25. Oktober 1966 (BSGE 25, 217 = SozR Nr. 8 zu § 16 FRG ).

    Von einer solchen Gleichstellung fiktiver mit tatsächlich erbrachten Barbezügen in Fällen der vorliegenden Art im Rahmen des Art. 2 § 55 Abs. 2 Satz 1 ArVNG geht ersichtlich auch die Beklagte aus, indem sie in enger Anlehnung an Kaltenbach/Maier (…aaO, Anm. F 6.5) ausführt, auf der Grundlage des Urteils des BSG vom 25. Oktober 1966 (aaO.) könne die so fingierte entgeltliche Beschäftigung bei großzügiger Auslegung als "versicherungspflichtige Beschäftigung mit Barbezügen" i.S. des Art. 2 § 55 Abs. 2 ArVNG betrachtet werden.

    Dabei behält es selbst dann sein Bewenden, wenn entsprechend dem Urteil des BSG vom 25. Oktober 1966 (aaO.) auch mit Auswirkung auf Art. 2 § 55 Abs. 2 ArVNG eine von der Besatzungsmacht erzwungene unentgeltliche Beschäftigung nach dem 8. Mai 1945 in den unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten im Rahmen des § 16 FRG so zu behandeln wäre, als ob das sonst übliche Entgelt gewährt worden sei.

    Wären gemäß der Auffassung des LSG entsprechend dem Urteil des BSG vom 25. Oktober 1966 (aaO.) die dort aufgeführten Beschäftigungen, soweit sie für gewöhnlich mit der Gewährung von Sachbezügen verbunden sind, auch im Rahmen des § 22 Abs. 1 Satz 5 FRG i.V.m. Art. 2 § 55 Abs. 2 ArVNG so zu behandeln, als ob die sonst üblichen Sachbezüge als Entgelt für die Beschäftigung gewährt worden seien, würde dies zu einer Besserstellung der durch § 16 FRG begünstigten im Vergleich zu denjenigen Versicherten führen, die nicht unter diese Vorschrift fallen und deshalb nach Art. 2 § 55 Abs. 3 ArVNG glaubhaft machen müssen, daß sie neben Barbezügen in wesentlichem Umfange Sachbezüge als Entgelt für eine versicherungspflichtige Beschäftigung erhalten haben.

  • BSG, 05.11.1974 - 4 RJ 233/73

    Rentenberechnung - Tabellenwerte - Entrichtung von Beiträgen - Barlohn

    Auszug aus BSG, 19.04.1990 - 1 RA 91/88
    Sie seien nur dann erfüllt, wenn dem Versicherten vom Arbeitgeber als Bezahlung für geleistete Arbeit neben den Barbezügen auch Sachbezüge gewährt worden seien; die Sachbezüge müßten zum Arbeitsentgelt gehört haben und neben dem Barlohn Entgelt für die Beschäftigung gewesen sein, für die die Beiträge entrichtet worden seien (Hinweis auf BSG SozR 5750 Art. 2 § 55 Nr. 1).

    Mit diesen Worten ist zum Ausdruck gebracht, daß die Sachbezüge neben dem (möglicherweise nur fiktiven Barlohn Entgelt für die Beschäftigung gewesen sein müssen, für die Beiträge entrichtet worden sind bzw im Rahmen des § 16 Satz 1 FRG als entrichtet gelten (vgl. BSG SozR 5750 Art. 2 § 55 Nr. 1 S 2).

    Art. 2 § 55 Abs. 2 ArVNG verlangt, daß der Versicherte während mindestens fünf Jahren neben Barbezügen zugleich Sachbezüge in wesentlichem Umfang tatsächlich erhalten hat, auch wenn letztere bei der Beitragsentrichtung nicht berücksichtigt worden sein müssen (BSG SozR 5750 Art. 2 § 55 Nr. 1 S 2 f).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2006 - L 4 RJ 123/04

    Rentenversicherung

    (BSG, Urteil vom 19.04.1990, - 1 RA 91/88 - Urteil vom 22.09.1988, - 7 RAr 13/87 - Urteil vom 07.10.2004, - B 13 RJ 59/03 R - Seewald in Kasseler Kommentar, § 4 SGB IV Rdnr.17).

    Leistungen, die nicht der Entlohnung einer geleisteten Arbeit, sondern anderen Zwecken dienen, stellen kein Entgelt im Sinne des Rentenversicherungsrechts dar (siehe BSG, Urteil vom 19.04.1990, - 1 RA 91/88 -).

    Werden Sachbezüge lediglich im Zusammenhang mit der Beschäftigung, aber nicht mit der Zweckbestimmung einer Gegenleistung für erbrachte Dienst- und Arbeitsleistungen - wie im vorliegenden Fall - gewährt, fehlt den Sachbezügen der Rechtscharakter eines Entgelts (siehe BSG, Urteil vom 19.04.1990, - 1 RA 91/88 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2006 - L 4 RJ 113/04

    Rentenversicherung

    (BSG, Urteil vom 19.04.1990, - 1 RA 91/88 - Urteil vom 22.09.1988, - 7 RAr 13/87 - Urteil vom 07.10.2004 - B 13 RJ 59/03 R - Seewald in Kasseler Kommentar, § 4 Rdnr.17).

    Leistungen, die nicht der Entlohnung einer geleisteten Arbeit, sondern anderen Zwecken dienen, stellen kein Entgelt im Sinne des Rentenversicherungsrechts dar (siehe BSG, Urteil vom 19.04.1990, - 1 RA 91/88 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2005 - L 4 R 3/05

    Gewährung einer Altersrente (ARG) unter Berücksichtigung von …

    Allzu geringfügige Leistungen außerhalb eines jeden Verhältnisses zur erbrachten Leistung haben keinen Entgeltcharakter mehr (BSG, Urteil vom 19.04.1990, 1 RA 91/88; Urteil vom 22.09.1988, 7 RA 13/87; Urteil vom 07.10.2004, B 13 RJ 59/03 R;… Seewald in Kassler Kommentar § 4 Rdnr. 17).

    Die Leistung von Sachbezügen an die Arbeitskräfte durch die Betriebsinhaber bezweckte nicht die Erbringung einer Gegenleistung für die individuell erbrachten Arbeitsleistungen, sondern wurde nur im Zusammenhang mit der Arbeit erbracht und diente als "Mittel zur Erhaltung der Arbeitskraft" (siehe auch BSG, Urteil vom 19.04.1990, 1 RA 91/88).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2006 - L 4 R 71/06

    Rentenversicherung

    Leistungen, die nicht der Entlohnung einer geleisteten Arbeit, sondern anderen Zwecken dienen, stellen kein Entgelt im Sinne des Rentenversicherungsrechts dar (siehe BSG, Urteil vom 19.04.1990, - 1 RA 91/88 -).

    Werden Sachbezüge lediglich im Zusammenhang mit der Beschäftigung, aber - wie im vorliegenden Fall - nicht mit der Zweckbestimmung einer Gegenleistung für erbrachte Dienst- und Arbeitsleistungen gewährt, fehlt den Sachbezügen der Rechtscharakter eines Entgelts (siehe BSG, Urteil vom 19.04.1990, - 1 RA 91/88 -).

  • SG Speyer, 18.08.2006 - S 7 RI 811/04

    Anerkennung von Ghetto-Beschäftigungszeiten als Beitragszeiten - …

    (BSG, Urteil vom 19.04.1990, - Aktenzeichen 1 RA 91/88; BSG Urteil vom 22.09.1988, - Aktenzeichen 7 RAr 13/87; BSG Urteil vom 07.10.2004 - Aktenzeichen B 13 RJ 59/03 R).

    Allzu geringfügige Leistungen außerhalb eines jeden Verhältnisses zur erbrachten Leistung haben dabei keinen Entgeltcharakter mehr (BSG, Urteil vom 19.04.1990 - Aktenzeichen 1 RA 91/88; Urteil vom 22.09.1988 - Aktenzeichen 7 RA 13/87; Urteil vom 07.10.2004 - Aktenzeichen B 13 RJ 59/03 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2006 - L 4 R 143/05

    Rentenversicherung

    Leistungen, die nicht der Entlohnung einer geleisteten Arbeit, sondern anderen Zwecken dienen, stellen kein Entgelt im Sinne des Rentenversicherungsrechts dar (siehe BSG, Urteil vom 19.04.1990, - 1 RA 91/88 -).
  • BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 16/96

    Berechnungsgrundlage für die Zahlung einer Knappschaftsrente wegen …

    Für die Einstufung in diese Leistungsgruppe aber kommt es vorrangig nicht darauf an, wie die vom Versicherten im Herkunftsland (hier: Polen) ausgeübten Tätigkeiten dort entlohnt oder rentenrechtlich behandelt wurden, sondern darauf, wie diese Tätigkeiten, wären sie in der Bundesrepublik Deutschland verrichtet, hier entlohnt worden wären (hierzu und zum Folgenden eingehend bereits das Senatsurteil vom 6. August 1992, SozR 3-5050 § 22 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2005 - L 4 RJ 1/04

    Versicherungsrechtliche Einordnung und Abgrenzung zwischen Zwangsarbeit und …

    Allzu geringfügige Leistungen außerhalb eines jeden Verhältnisses zur erbrachten Leistung haben keinen Entgeltcharakter mehr (BSG, Urteil vom 19.04.1990, 1 RA 91/88, SozR 3-5070 Art. 2 § 55 Nr. 1;… Urteil vom 07.10.2004, a.a.O. , Seewald in Kasseler Kommentar, § 4 Rdnr. 17).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2005 - L 3 R 30/05

    Anspruch auf die Gewährung einer Altersrente; Rentenversicherungsrechtliche …

    Dabei haben allzu geringfügige Leistungen außerhalb eines jeden Verhältnisses zur erbrachten Arbeitsleistung keinen Entgeltcharakter mehr (BSG Urteil vom 91.04.1990, 1 RA 91/88, SozR 3 - 5070 Art. 2 § 55 Nr. 1;… Urteil vom 07.10.2004 a.a.O.; Seewald, in Kasseler Kommentar, § 4 Rnr 17), wobei die Gewährung nur freien Unterhalts ohnehin versicherungsfrei war (§ 1227 RVO in der während der streitigen Zeit geltenden Fassung; § 1228 RVO in der Fassung vom 01.03.1957; vgl. auch Verbandskommentar, RVO, 4. und 5. Buch, Stand März 1956, § 1227, Anm. 2 mwN;… Eicher/Hase/Rauschenbach, Die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, 6. Aufl. 1978, § 1228 Anm. 5).
  • SG Düsseldorf, 14.05.2007 - S 11 R 23/06

    Rentenversicherung

    Allzu geringfügige Leistungen außerhalb eines jeden Verhältnisses zur erbrachten Leistung haben keinen Entgeltcharakter mehr (BSG, Urteil vom 19.04.1990, 1 RA 91/88; Urteil vom 22.09.1988, 7 RA 13/87; Urteil vom 07.10.2004, B 13 RJ 59/03 R).
  • SG Düsseldorf, 30.04.2007 - S 11 R 195/05

    Rentenversicherung

  • SG Speyer, 28.07.2006 - S 7 RI 432/04

    Anerkennung von Ghetto-Beschäftigungszeiten als Beitragszeiten - Ghettoarbeit - …

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