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Rechtsprechung
   BSG, 23.04.1996 - 1 RK 20/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,526
BSG, 23.04.1996 - 1 RK 20/95 (https://dejure.org/1996,526)
BSG, Entscheidung vom 23.04.1996 - 1 RK 20/95 (https://dejure.org/1996,526)
BSG, Entscheidung vom 23. April 1996 - 1 RK 20/95 (https://dejure.org/1996,526)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 78, 154
  • NJW 1997, 1657
  • NZS 1996, 627 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (12)

  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 32/89

    Zulässigkeit der Klage einer Krankenkasse gegen einen Krankenhausträger auf …

    Auszug aus BSG, 23.04.1996 - 1 RK 20/95
    Hinsichtlich der Einzelheiten der Behandlung ist die Krankenkasse (KK) jedoch im Verhältnis zum Versicherten grundsätzlich an die Entscheidungen des Krankenhauses gebunden; das gilt auch für die Dauer des stationären Aufenthalts, wenn der Versicherte die (weitere) Leistung als eine solche der Krankenkasse (KK) in Anspruch nimmt (vgl BSGE 70, 20, 23 = SozR 3-2500 § 39 Nr. 1 S 4).

    Solange die Krankenkasse (KK) schweigt, werden die dem Versicherten erbrachten Leistungen grundsätzlich als von ihr erbracht angesehen; ob sie oder der Krankenhausträger letztlich dafür einzustehen hat, ist in deren Verhältnis zueinander (vgl BSGE 70, 20 = SozR 3-2500 § 39 Nr. 1), nicht aber im Verhältnis zwischen Versichertem und Krankenkasse (KK) zu entscheiden (…zur rechtsähnlichen Eintrittspflicht der Krankenkasse (KK) beim Verlust von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vgl BSGE 52, 254, 259f = SozR 2200 § 216 Nr. 5 S 12f).

    Ebenso wie für die ambulante Behandlung ist für die Gewährung von stationärer Pflege der Erlaß eines Verwaltungsakts nicht vorausgesetzt (…BSGE 63, 107, 108 [BSG 23.03.1988 - 3 RK 9/87] = SozR 1300 § 47 Nr. 2 S 3 mwN; vgl auch BSGE 70, 20, 23 = SozR 3-2500 § 39 Nr. 1 S 4).

  • BSG, 23.03.1988 - 3 RK 9/87

    Krankenhauspflege - Bescheid - Widerruf - Stationäre Behandlung

    Auszug aus BSG, 23.04.1996 - 1 RK 20/95
    Der Klägerin muß es aber erlaubt sein, diese (ihr ungünstige) Auslegung gerichtlich überprüfen zu lassen und diejenige Klageart zu wählen, die auch bei einer ihr günstigen Auslegung die Rechtsverfolgung nicht an verfahrensrechtlichen Hürden scheitern läßt (im Ergebnis ebenso: BSGE 63, 107, 108 [BSG 23.03.1988 - 3 RK 9/87] = SozR 1300 § 47 Nr. 2 S 2f;… vgl auch BSG vom 18. Januar 1996 - BSGE 77, 227 [BSG 18.01.1996 - 1 RK 22/95] = SozR 3-2500 § 29 Nr. 3 mwN).

    Ebenso wie für die ambulante Behandlung ist für die Gewährung von stationärer Pflege der Erlaß eines Verwaltungsakts nicht vorausgesetzt (BSGE 63, 107, 108 [BSG 23.03.1988 - 3 RK 9/87] = SozR 1300 § 47 Nr. 2 S 3 mwN;… vgl auch BSGE 70, 20, 23 = SozR 3-2500 § 39 Nr. 1 S 4).

    Eine dennoch (sozusagen "abstrakt") erklärte Leistungszusage kann nach der Rechtsprechung jederzeit, und zwar unabhängig von einer rechtlichen oder tatsächlichen Änderung, widerrufen werden (BSGE 63, 107 [BSG 23.03.1988 - 3 RK 9/87] = SozR 1300 § 47 Nr. 2); umgekehrt gilt eine Leistungsablehnung gegenüber dem Versicherten durch eine spätere Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus nicht als aufgehoben (…BSG SozR 2200 § 184 Nr. 30).

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall - …

    Auszug aus BSG, 23.04.1996 - 1 RK 20/95
    Der Anspruch auf Behandlung iS eines bestimmten Tuns oder Unterlassens entsteht in aller Regel erst im Laufe der Behandlung dadurch, daß der Leistungserbringer die nächsten Behandlungsschritte festlegt; nachträgliche Einwendungen gegen ihre Leistungspflicht kann die Krankenkasse (KK) - außer im Fall des Mißbrauchs durch den Versicherten - nur im Verhältnis zum Leistungserbringer geltend machen (zum Ganzen vgl BSGE 73, 271, 278 ff [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4 S 16 ff).

    Die im Schrifttum teilweise vertretene Gegenmeinung (Zipperer in Gesetzliche Krankenversicherung GKV-Komm, Stand: Juli 1995, § 39 RdNr 59; Hanisch, SGb 1984, 101, 104; mit gewissen Vorbehalten auch Höfler in Kasseler Komm § 39 SGB V RdNr 42; Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, § 39 SGB V RdNr 9) beachtet nur ungenügend die sich aus der neueren Rechtsprechung (BSGE 73, 273 [BSG 16.12.1993 - 4 RK 5/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4) ergebende besondere Funktion der Kostenzusage im Zusammenhang mit der Erbringung von Sachleistungen.

  • BSG, 28.10.1981 - 3 RK 59/80

    Ruhen des Krankengeldanspruchs - Meldung der Arbeitsunfähigkeit - Nicht …

    Auszug aus BSG, 23.04.1996 - 1 RK 20/95
    Solange die Krankenkasse (KK) schweigt, werden die dem Versicherten erbrachten Leistungen grundsätzlich als von ihr erbracht angesehen; ob sie oder der Krankenhausträger letztlich dafür einzustehen hat, ist in deren Verhältnis zueinander (…vgl BSGE 70, 20 = SozR 3-2500 § 39 Nr. 1), nicht aber im Verhältnis zwischen Versichertem und Krankenkasse (KK) zu entscheiden (zur rechtsähnlichen Eintrittspflicht der Krankenkasse (KK) beim Verlust von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vgl BSGE 52, 254, 259f = SozR 2200 § 216 Nr. 5 S 12f).
  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 58/94

    Zulässigkeit der Mitwirkung einer bei der Kassenärztlichen Vereinigung …

    Auszug aus BSG, 23.04.1996 - 1 RK 20/95
    Zwar erfaßt die Begründung des Landessozialgericht (LSG) für die Zulassung der Revision nur die Revision der Beklagten; wenn jedoch im Urteilstenor die Revision unbeschränkt zugelassen wird, kann aus der unvollständigen Begründung nicht auf eine nur teilweise Zulassung geschlossen werden (vgl BSG vom 15. November 1995 - SozR 3-1300 § 16 Nr. 1;… Meyer-Ladewig, SGG 5. Aufl, § 160 RdNr 28).
  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 297/81

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten im Abrechnungsverhältnis zwischen …

    Auszug aus BSG, 23.04.1996 - 1 RK 20/95
    Der Schutz des gutgläubigen Leistungsempfängers ist nicht auf die Beziehung zur Krankenkasse (KK) beschränkt: Auch der Krankenhausträger wird auf das Innenverhältnis zur Krankenkasse (KK) verwiesen, wenn er Leistungen erbringt, von denen der Versicherte annehmen darf, daß sie nach Maßgabe der entsprechenden Rahmenverträge mit der Krankenkasse (KK) abgerechnet werden (OLG Köln NJW 1990, 1537 [OLG Köln 04.10.1989 - 27 U 110/89] unter Berufung auf BGHZ 89, 250, 261 f).
  • BSG, 18.01.1996 - 1 RK 22/95

    Fortführung der kieferorthopädischen Behandlung bei Verzicht des Zahnarztes auf …

    Auszug aus BSG, 23.04.1996 - 1 RK 20/95
    Der Klägerin muß es aber erlaubt sein, diese (ihr ungünstige) Auslegung gerichtlich überprüfen zu lassen und diejenige Klageart zu wählen, die auch bei einer ihr günstigen Auslegung die Rechtsverfolgung nicht an verfahrensrechtlichen Hürden scheitern läßt (…im Ergebnis ebenso: BSGE 63, 107, 108 [BSG 23.03.1988 - 3 RK 9/87] = SozR 1300 § 47 Nr. 2 S 2f; vgl auch BSG vom 18. Januar 1996 - BSGE 77, 227 [BSG 18.01.1996 - 1 RK 22/95] = SozR 3-2500 § 29 Nr. 3 mwN).
  • BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 95/92

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Saisonbetrieb - Ehegatte

    Auszug aus BSG, 23.04.1996 - 1 RK 20/95
    Der Anspruch auf Behandlung iS eines bestimmten Tuns oder Unterlassens entsteht in aller Regel erst im Laufe der Behandlung dadurch, daß der Leistungserbringer die nächsten Behandlungsschritte festlegt; nachträgliche Einwendungen gegen ihre Leistungspflicht kann die Krankenkasse (KK) - außer im Fall des Mißbrauchs durch den Versicherten - nur im Verhältnis zum Leistungserbringer geltend machen (zum Ganzen vgl BSGE 73, 271, 278 ff [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4 S 16 ff).
  • BSG, 18.05.1989 - 6 RKa 10/88

    Überprüfung der Notwendigkeit einer geplanten Zahnersatz-Maßnahmen durch die …

    Auszug aus BSG, 23.04.1996 - 1 RK 20/95
    Ausnahmen, wie bei Kuren zur medizinischen Rehabilitation nach § 40 SGB V oder bestimmten zahnärztlichen Behandlungen nach den §§ 29, 30 SGB V, sind hier nicht einschlägig (zum Zahnersatz vgl BSG SozR 2200 § 182 Nr. 115).
  • BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 75/84

    Unzulässigkeit einer Leistungsklage - Anfechtung eines Aufhebungsbescheides - …

    Auszug aus BSG, 23.04.1996 - 1 RK 20/95
    Wenn der diesen Anspruch verneinende angefochtene Bescheid als Aufhebungsbescheid auszulegen wäre, könnte er allerdings nur mit der Anfechtungsklage anzugreifen sein (vgl BSGE 59, 227, 228f = SozR 4100 § 134 Nr. 29 S 78f mwN).
  • BSG, 11.10.1988 - 8 RK 20/87

    Stationäre Krankenhausbehandlung - Bewilligung - Kassenärztliche Verordnung - …

  • OLG Köln, 04.10.1989 - 27 U 110/89

    Übernahme der Kosten einer Krankenhausbehandlung bei fehlender …

  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer …

    Das Vorbringen bezieht sich auf Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), derzufolge der Versicherte vor einer Inanspruchnahme als Kostenschuldner geschützt ist, wenn er nach den Umständen darauf vertrauen durfte, dass ihm die Krankenhausbehandlung als Sachleistung der Krankenkasse gewährt werde (BSGE 78, 154 = SozR 3-2500 § 39 Nr. 3;… BSGE 79, 190, 194 = SozR 2500 § 13 Nr. 12;… BSGE 82, 158 = SozR 3-2500 § 39 Nr. 5;… siehe auch BSGE 89, 39 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 25).
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter …

    Die Krankenkasse muss dann die Leistung als Sachleistung gegen sich gelten lassen und sich wegen der entstandenen Aufwendungen mit dem pflichtwidrig handelndem Leistungserbringer auseinander setzen (vgl dazu Senatsurteile BSGE 78, 154, 156 = SozR 3-2500 § 39 Nr. 3 S 8 f;… SozR 3-2500 § 30 Nr. 8 S 32 f;… BSGE 89, 34, 39 = SozR 3-2500 § 18 Nr. 8 S 34 mwN).
  • BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Lösung des …

    Die Revision des Klägers ist zulässig, da im Tenor des LSG-Urteils die Revision ohne Beschränkung zugelassen und der Begründung des LSG zur Zulassung der Revision eine Beschränkung der Zulassung nicht eindeutig zu entnehmen ist (vgl BSGE 3, 135, 137 f; BSGE 78, 154, 157 = SozR 3-2500 § 39 Nr. 3).
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